Hallo.
Es gibt in einer Nachbargemeinde eine Montessori-Schule, die aufgrund des großen Einzugsgebiets und der für viele Schüler ungünstigen öffentlichen Verbindungen eigene Buslinien betreibt. Dafür entstehen den Eltern nicht unerhebliche Kosten.
Für manche Schüler wären öffentliche Verkehrsmittel machbar und finanziell dank 49 €-Ticket deutlich günstiger, führen aber zu erheblich mehr Wegezeit.
Für „normale“ Schulen ist die Beförderung ja für die Eltern kostenlos, zumindest solange die nächstgelegene Schule besucht wird.
Aber aus dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und aus der entsprechenden Verordnung lese ich nicht, dass z.B. für eine Montessori-Schule ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten besteht.
Das ist auch hier zu lesen: https://www.baer.bayern.de/kinderbetreuung-schule/schule/schulbus/:
Bei einer Beantragung einer Fahrtkostenerstattung wird zwischen staatlich anerkannten und staatlich genehmigten Schulen unterschieden. Bei Ersteren besteht Anspruch auf Ersatz bzw. Zuschuss zu den Schulwegkosten, bei Letzteren – zu denen beispielsweise auch die Montessori-Schulen zählen – nicht.
Es heißt aber auch:
Die Beförderung zu privaten Schulen gilt in der Regel nur dann als notwendig, wenn eine entsprechende öffentliche Schule nicht näher liegt. Ausnahmen können gemacht werden, wenn
- die Schule wegen ihrer pädagogischen oder weltanschaulichen Eigenheiten besucht wird,
Warum zählt eine Montessori-Schule nicht als Schule, die wegen ihrer pädagogischen Eigenheiten besucht wird?
Es scheint bisher eine einzige Gemeinde zu geben, die die Kosten auch für Montessori- und Waldorfschüler übernimmt (siehe https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/weiler/gestratz-zahlt-buskosten-auch-fuer-montessori-schule_arid-147989, paywall, aber kopierbar), wobei hier nicht erwähnt wird, mit welchen Bussen die Schüler fahren.
Welche Möglichkeiten haben Eltern bei der aktuellen gesetzlichen Lage, die Schulwegkosten auch bei Nutzung der Montessori-Busse erstattet zu bekommen?
Gruß,
Kannitverstan