Erste hilfe Kurs Bescheinigung verloren

Hallo, meine Frage:Ich habe zwichen 1973 u,1975 einen Erste Hilfe Kurs beim DRK absolviert,habe aber leider die Bescheinigung nicht mehr,besteht die Möglichkeit ein Dublikat irgendwo her zu bekommen,und wäre dieses dann gültig für heute eine Fahrerlaubnis zu erwerben.Einen neuen Kurs zu machen wäre schlecht,da ich aufgrund einer Behinderung den Praktischen Teil des Kurses nicht absolvieren könnte.

Vielen Dank im vorraus

Hermann

Das kann doch nur ein Witz sein, oder?

Moin,
vielleicht wäre es ja eine Alternative statt eines Zettels aus der Steinzeit für längst vergessenes (und überholtes!) Wissen neu zu generieren einfach einen Kurs zu machen, der die persönlichen Gegebenheiten berücksichtigt?
https://www.johanniter.de/die-johanniter/johanniter-unfall-hilfe/juh-vor-ort/landesverband-nrw/rv-muensterlandsoest/aktuelles/aktuelle-nachrichten/archiv-nachrichten/2013/erste-hilfe-fuer-menschen-mit-behinderung-kein-problem/

Vielleicht wird aber auch in jedem anderen Kurs darauf Rücksicht genommen. Ich würde einfach mal beim ASB und Co anrufen.
Nebenbei lernst du auch noch was nützliches für dich und unsere Gesellschaft :smile:

VG!
J~

Es besteht vor allem die Möglichkeit, einen neuen Kurs zu machen - was auch irgendwie nicht schlecht wäre, weil es in den letzten 40 Jahren tatsächlich neue Erkenntnisse gegeben hat und nicht zuletzt auch, weil Du seitdem möglicherweise ein bißchen was von den letzten beiden Kursen vergessen hast. Die Bescheinigung ist übrigens kein Selbstzweck, sondern die Kenntnisse, die Du damit nachweist, sollen dazu dienen, daß Du im Ernstfall ein Leben so lange retten kannst, bis die Profis da sind. Die Kenntnisse dürfen übrigens nicht nur im Zusammenhang mit dem Kraftverkehr angewendet werden, sondern auch im beruflichen und privaten Umfeld.

Dazu fällt mir nix ein, was ich hier wiedergeben dürfte.

Gruß
C.

Warum?
Weil in diesen Jahren völlig veraltete, teils lächerliche Dinge gelehrt wurden.
Die Inhalte und der Umfang, die sind heute GANZ anders!
Und du willst mir doch wohl hoffentlich nicht sagen wollen, du würdest dich an die Inhalte noch erinnern. Das nähme ich dir nämlich nicht ab.

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Servus,

das ist leider kein Witz: Die eigentlichen Ersthelfer (z.B. betriebliche Ersthelfer, P-Schein-Inhaber, Mitarbeiter zahlreicher sozialer Einrichtungen usw.) müssen ihre Kenntnisse in Abständen von höchstens 24 Monaten auffrischen lassen, aber der Kurs über „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ für Führerscheinbewerber ist unbegrenzt gültig, so bescheuert diese Regelung auch sein mag.

Im Ernstfall, d.h. bei schweren Unfällen im Straßenverkehr, sind die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ eh nicht so sehr viel wert, egal ob man sich vor einer Woche oder vor vierzig Jahren damit beschäftigt hat.

Schöne Grüße

MM

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Da hast du leider Recht.

Da wäre zuerst mal der „Verbandkasten“. Den nimmt man in die Hand, um das Gefühl zu bekommen, man sei für etwas gerüstet und damit man sich an etwas festhalten kann. Im Prinzip ist so ein Sammelsurium aus Verbandstoffen Müll. Niemand legt Verbände an, außer einem Druckverband oder dem großflächigem Abdecken einer Wunde, damit es nicht mehr so schlimm aussieht.

Wiederbelebung von Unfallopfern ist auch sehr eingeschränkt sinnvoll.
Meine Erfahrung: Wenn der Herzstillstand zum Unfall geführt hat, dann ist die Wiederbelebung super extrem sinnvoll und kann ein Leben retten.
Anders herum, wenn der Herzstillstand eine Unfallfolge ist, dann ist vermutlich keine Hoffnung mehr da.

Ich glaube, der Erste-Hilfe Kurs soll zunächst Hemmungen abbauen - aber natürlich werden auch wichtige Dinge vermittelt.

Vor allem aber sollte man sich darüber klar sein:
Erste-Hilfe Kenntnisse wird man wohl eher außerhalb des Straßenverkehrs benötigen.
Z.B. auf der Weihnachtsfeier, wenn Onkel Hans seinen Infarkt erlebt,
Oder bei einer Wanderung, im Haushalt, beim Einkaufen.
Ich finde, dass das ein Wissen ist, was einfach jeder haben sollte.

Eigentlich sollte man sowas an Schulen unterrichten.
Wir hatten an unserer Schule damals schon ein Schulsanitäter-Programm und einen vollen Erste-Hilfe Kurs in der Oberstufe.

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Zum Thema schnelles, effizientes Absetzen eines Notrufs - da hat sich tatsächlich seit 1975 einiges getan: Während ein Sofort-Maßnehmer von damals erstmal grübeln muss ‚Wie viele W waren das jetzt? Und wie ist ihre Reihenfolge?‘ wird heute in den einschlägigen Kursen (mündlich - in den Powerpoint-Folien geistern immer noch die verwirrenden und zeitraubenden „Ws“ herum) sinnvollerweise gelehrt, dass der Kandidat nichts anderes zu sagen hat als „Ich habe einen Notruf - Fragen Sie mich ab!“ Das kann die ganze Sache für den Kollegen am Funktisch sehr beschleunigen, und Zeitgewinn ist viel wichtiger als ein korrekt angelegter assymmetrischer Kopfverband.

Schöne Grüße

MM

[Beitrag editiert vom www Team]

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Wir auch. Gelehrt nicht durch einen für den Rettungsdienst aus irgendeinem Grund nicht mehr brauchbaren Sani, sondern durch GP Dr. Wolfgang Schwoerbel, der nicht nur Bio unterrichten konnte wie einen Krimi. Aber solche Leute werden halt nicht so häufig geboren, leider.

Schöne Grüße

MM

mir fällt dazu ein, zwischen fahrtauglichkeit/verkehrstüchtigkeit und erste-hilfe-maßnahmen-tauglichkeit zu unterscheiden. weshalb müssen andere verkehrsteilnehmer wie radfahrer/fußgänger keinen erste-hilfe-kurs machen?

das ist zwar nett gemeint, aber es sollte dann für alle pflicht sein.

irgendwie ist dein beitrag auch ein klitzekleines etwas diskriminierend gegenüber behinderten :sunglasses:

pasquino

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Wenn Du wegen deiner, wie auch immer gearteten, Behinderung eine Fahrerlaubnis bekommen kannst, dann könntest Du dich auch von der Pflicht eines Erste-Hilfe-Kurs befreien lassen.
Was sollte denn ein Kurs nützen, wenn man nur theoretisch helfen kann, aber praktisch keine Hand anlegen kann ?
Erste Hilfe ist praktische Hilfe, man muss zupacken können.

MfG
duck313

Genau das habe ich gerade gestern meiner Tochter erklärt, als ich versucht habe, sie zu animieren, am Schulsanitätsdienst teilzunehmen.

Eigentlich ja, wird aber, warum auch immer (doch, es ist klar, warum: nicht im Lehrplan vorgesehen!), zumindest hier bei uns nicht gemacht. Immerhin kann man ab der 8. Klasse bei der AG Schulsanitätsdienst mitmachen, wo aber natürlich die Anzahl der Teilnehmer arg begrenzt ist. Und wenn bei 140-150 Schüler pro Jahrgang - die AG wird für 3 Jahrgänge (8-10) zusammen angeboten -, nur ein paar Händevoll (20-30, wenn es hochkommt) Schüler daran teilnehmen können, ist das schon sehr bescheiden.

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Und jemand, der schon auf Grund einer Behinderung, beim praktischen Teil nicht mitmachen kann leistet dann wie genau erste Hilfe???

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Zwei Gründe: erstens kommt man als Autofahrer häufiger an einem verunglückten Verkehrsteilnehmer vorbei als als Fußgänger oder Radfahrer und zweitens gibt es für andere Verkehrsteilnehmer keine Berechtigung zur Verkehrsteilnahme als Voraussetzung zur Verkehrsteilnahme. Wie also wollte man es praktisch bewerkstelligen, vor der Verkehrsteilnahme die entsprechenden Kenntnisse abzuprüfen?

Äh, nein. Wenn die Behinderung so schwerwiegend ist, daß sie die Teilnahme an jeder Art der Schulung unmöglich macht, dann ist sie auch so schwerwiegend, daß man dann kein Kraftfahrzeug führen kann. Daß es auch für Behinderte Kurse gibt, wurde ja schon dargelegt.

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Hallo,

bei uns tun’s auch 3 Jahre.

[Die Kenntnisse sind im Abstand von jeweils drei Jahren durch Besuch eines Kurses „Fortbildung für betriebliche Ersthelfer“ gemäß DGUV Grundsatz 304-001, Anhang 2 im Umfang von neun Unterrichtseinheiten aufzufrischen.][1]

Keine Ahnung, woher die Differenz kommt, zumal sich der Runderlass des MK auch auf die DGUV-Publikation bezieht.

Viele Grüße
Christa
[1]: http://www.schure.de/22410/aug,40183,2.htm

Hallo Christa,

die 24 Monate waren „aus dem Gedächtnis“ benannt. Ich bin ziemlich sicher, dass mir das bei der letzten Ersthelfer-Schulung, an der ich teilnahm (muss irgendwann Anfang des Jahrhunderts gewesen sein) der Schulende auch so gesagt hat. Entweder waren die Stände der verschiedenen rechtlichen oder ähnlichen Grundlagen anders, oder der Mann hat, um Missverständnisse zu vermeiden, die „kürzeste gemeinsame Frist“ aus den zich verschiedenen Bereichen genannt, in denen Ersthelferschulungen gefordert werden. Es wäre plausibel, dass erst im Lauf der letzten Jahre auf 36 Monate abgespeckt wurde, etwa zusammen mit der Reduzierung der Stundenzahl von zwei auf einen Termin, weil Arbeitgeber gequengelt hatten, dass ihnen da zu viel bezahlte Arbeitszeit verloren ginge. Bestimmt waren das nicht die, die stolz am Werkstor ein täglich aktualisiertes Schild aufhängen: „Seit 712 Tagen unfallfreier Betrieb“ oder ähnlich. Um das zu erreichen, ist schließlich auch diese oder jene Schulung notwendig.

Schöne Grüße

MM

bis vor kurzem war die „ansage“, neben herzdruckmassage auch mund-zu-mund-beatmung durchzuführen. jetzt ist es wieder out. früher durfte man den helm bei einem verunglückten motorradfahrer keinesfalls abnehmen, heute soll man dies (in einem übrigens komplizierten und riskanten verfahren) durchführen.

insofern halte ich

a) die aufteilung der pflicht reduziert auf bestimmte verkehrsteilnehmer für überholt/falsch
b) die verlagerung des risikos auf bestimmte verkehrsteilnehmer hinsichtlich pflicht und (strafbarer) unterlassener hilfeleistung für ebenso falsch

ich denke, dass eine theoretische ausbildung ok ist. man kann dann hilfe telefonisch organisieren, über vermutete wesentliche umstände usw. etwas besser auskunft geben. das thema praktische hilfe ist imho ein sehr besonderes, weil es aufgrund fehlender erfahrung eher zu praktischen fehlern mit zusätzlichen folgen kommen kann. man sollte - bis auf wirklich erkennbares und notwendiges - die jobs den professionellen überlassen, die wenigstens wissen, was sie tun. und verantwortung tragen können.

es ist auch keine pflicht!
aber sie kommen nicht daran vorbei, ebenso daran teilzunehmen.
woran scheitert es nun, diese in die gleiche pflicht zu nehmen?

pasquino

Servus,

das hängt von der Behinderung ab.

Er wird z.B. in sehr vielen Fällen einen Notruf absetzen können; auch einen Schockpatienten erkennen und wenn dieser ruhelos herumirrt mindestens mit geeignetem Schutz vor schnellem Auskühlen versehen können, wahrscheinlich auch ein wenig beruhigen und vielleicht zum Niedersitzen, idealerweise -liegen bringen können. Jemandem, der hyperventiliert, vorsichtig und freundlich die Hand vor Mund und Nase halten können, so dass dieser weniger Sauerstoff einatmet usw. usw.

Jemand, der z.B. nicht knien oder sich nicht bücken kann, ist deswegen keineswegs zu überhaupt keiner Sofortmaßnahme am Unfallort in der Lage.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,

ich glaube, du hast mich missverstanden. Dein Gedächtnis trügt nicht! :smiley: Deswegen schrieb ich auch, dass mir unklar ist, woher die Differenz zwischen MK-Runderlass und DGUV-Vorschrift kommt.

[Hier][1] steht nämlich: „Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.“

Kann aber auch sein, dass Lehrer zwar eine solche Fortbildung besuchen müssen, weil sie aber eigentlich keine betrieblichen Ersthelfer sind, die Frequenz von 3 Jahren ausreicht. Es gibt bei uns nämlich auch keine Ausbildung, wir werden nur alle 3 Jahre aufgefordert, an der Fortbildung teilzunehmen.

Viele Grüße
Christa
[1]: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/betrieblicher-ersthelfer/index.jsp

In der Tat - die Mysterien des öffentlichen Dienstes sind verborgen und verwoben…

Schöne Grüße

MM