Identitätssatz und ausgeschlossener Widerspruch
Hi,
was du hier ansprichst, ist, je nachdem, was du genau meinst, entweder der Satz der Identität, oder der Satz vom (ausgeschlossenen) Widerspruch. Btw: Mit Tautologie hat das nichts zu tun, und es handelt sich auch keineswegs um eine Trivialität.
Genauaer: Wenn du es so meintest „X ist so, wie es ist“ mit der Ergänzung „… und nicht so, wie es nicht ist“, dann ist es nur eine andere Formulierung des Widerspruchssatzes, zum ersten Mal eindeutig formuliert bei
Aristoteles, Metaphysik 1005b und ff: „Denn es ist nicht möglich, daß dasselbe [nämlich ein Attribut, eine Eigenschaft] demselben in derselben Hinsicht zugleich zukommt und nicht zukommt …“, wobei der hier unterstrichene Teil von entscheidender Bedeutung ist.
Und damit handelt es sich um das folgenreichste Grundgesetz logischen Denkens.
Wenn du aber meintest: „X ist, was es ist“, mithin „X ist X“, dann handelt es sich um den Satz der Identität. Der beinhaltet zwar eine Trivialität (das ist ja gerade die Definition davon), aber der Satz ist dennoch in seiner Bewertung nicht unproblematisch und die Diskussion darüber zieht sich durch die gesamte Philosophiegeschichte.
Eine gute Zusammenfassung des Materials gibt Eisler:
http://www.textlog.de/4002.html
http://www.textlog.de/7573.html
http://www.textlog.de/7578.html
sowie das Stichwort „Identität“ im HWPh (Historisches Wörterbuch der Philosophie).
Gruß
Metapher