'Es war nicht alles schlecht in der DDR'

Hallo,

Denn $130 Stgb, Abs 3 ff., der das Leugnen, Rechtfertigen,
Relativieren usw. von „Taten“ unter Strafe stellt, bezieht
sich nicht auf Taten unter der Herrschaft des DDR-Kommunismus.

Auszug aus dem StGB:

§ 130 StGB:
(…)
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(…)

Also Relativierung nur, wenn sie eine Verharmlosung darstellt. Ein Satz wie „der Holocaust hat weniger Opfer gefordert als die chinesische Kulturrevolution“ ist eine Relativierung. Historisch/politisch auch insoweit falsch, als hier zwei völlig unterschiedliche Dinge miteinander in Relation gesetzt werden. Er ist aber völlig legal.

Völkermord wurde auch nicht in der DDR begangen. Also warum sollte die DDR-Vergangenheit auch unter den Paragraphen fallen ?

Gruß
vdmaster

Das mag fallweise zutreffen, doch erscheint es den meisten, die dergleichen Äußerungen eigentlich gerne tätigen würden, sehr ratsam, reichlich Sicherheitsabstand zu bewahren, denn es können drakonische Strafen verhängt werden.

Bleib mal schön in Deinem takka tukka land…

Du redest wie der Blinde von der Farbe. Da helfen dir auch keine unsachlichen Pöbeleien.

Hallo,

Die Kritik an den Altnazis war deswegen notwendig, weil es in
Westdeutschland quasi keine Entnazifizierung gab und die Täter
großteils auf ihren Posten blieben und einfach weitermachen
durften. Teilweise stiegen sie ja auch in der CDU wieder zu
neuen Höhen auf.

vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Entnazifizierung#Das_En…

Vielleicht kennst Du die Hintergründe der Entnazifiierung gar nicht so genau, wie Du denkst. Oder Deine politische Sichtweise ist entfernt vom historischen Täterbegriff. Die Entnazifizierung mußte auch ihre Grenzen haben, damit die besetzen Westzonen handlungsfähig waren.

Lies auch mal das Kapitel über die angebliche Entnazifizierung in der sowjetisch besetzten Zone. Da wurde mal schnell der SPD-ler zum Nazi umdefiniert. Oder der gefangene Sowjetsoldat, falls er nicht gleich wegen Verrat erschossen wurde.

Aber zustimmen kann ich insoweit, als dass die Entnazifizierung nicht wirklich tiefgehend war, und somit mancher Täter durchs Netz schlüpfte.

Bei der Linken sieht es freilich ganz anders aus. Die Leute
die dort was zu sagen haben, sind sicherlich keine Täter. Was
nicht heissen soll, dass da nicht auch echte SED-Anhänger mit
drinnen waren, aber die Führungsetage ist wohl über jeden
Zweifel erhaben.

Vgl. zur Aufarbeitung auch http://de.wikipedia.org/wiki/Stasi#Juristische_und_g…

Bundestagsabgeordnete würde ich schon als Führungsetage bezeichnen:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/grusswort-…

Das sieht (im Jahre 2010) aber nicht nach Bruch mit der Vergangenheit aus. Eher nach Geschichtsklitterung und Glorifizierung.

Und um Gysi gibts jetzt neue Ermittlungen:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-02/stasi…

Also „Die Linke“ = geläutert und die BRD = naziverseucht ist wohl eher nur teilwahr.

Grß
vdmaster

Hallo!

Welche (unbewussten) Strukturen machen da mit?

Ein fundamentaler Unterschied, gerade was die unbewussten Strukturen anbelangt, ist einfach die Zeitdauer.
Das 1000jährige Reich dauerte 12 Jahre, davon bestenfalls die ersten 5 als „alltägliche Jahre“.

Die DDR existierte 40 „alltägliche“ Jahre, d.h. zwei, drei ganze Generationen sind in der DDR vollständig sozialisiert worden, haben (alltägliche) Kindheitserinnerungen an sie, haben (alltägliche) Erinnerungen an Freundschaften und Kameradschaften in Sport, Arbeit, Schule usw.
Völlig nachvollziehbar, dass im Rückblick ein Ex-DDR-Bürger darin nicht nur Schlechtes finden kann.

Gruß
Tyll

Sülz und Soß’

Denn $130 Stgb, Abs 3 ff., der das Leugnen, Rechtfertigen,
Relativieren usw. von „Taten“ unter Strafe stellt, bezieht
sich nicht auf Taten unter der Herrschaft des DDR-Kommunismus.

Das ist ja das Perverse an der Geschichte.

Das Perverse ist, daß im Internet jeder verbreiten kann, was er für richtig hält - sei es noch so falsch, unangemessen oder dämlich.

Worum geht es im § 130 StGB? Es geht um die Billigung, Verharmlosung und Leugnung von Straftaten nach § 6 Abs. 1 Völkerstrafgesetzbuch, die in der Zeit der Nazis verübt wurden. Schauen wir doch einmal im Völkerstrafgesetzbuch, was im § 6 Abs. 1 zu finden ist:
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise
zu zerstören,

  1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
  2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des
    Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
  3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
  4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
  5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
    wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Und jetzt erzähl mir mal, was es aus diesem bunten Strauß an Taten in der DDR zu leugnen, verharmlosen oder zu billigen gibt.

sehr richtig

  1. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe
    überführt,
    wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Wunderbar! Danke! Über die Zwangsadoptionen in der DDR haben wir ja noch gar nicht hier gesprochen!

Und jetzt erzähl mir mal, was es aus diesem bunten Strauß an
Taten in der DDR zu leugnen, verharmlosen oder zu billigen
gibt.

Ich finde auch, da sollte es nichts zu verharnlosen, zu leugnen oder zu billigen geben - da sollte im Gegenteil erinnert und aufgearbeitet werden!

Hi

Völlig nachvollziehbar, dass im Rückblick ein Ex-DDR-Bürger
darin nicht nur Schlechtes finden kann.

Das Gleiche findest du bei den Nazi-Nostalgikern. Die gleiche Soßen nur mit ner anderen Farbe. :wink:
Gruß,
B.

weiter scharf an der Sache vorbei

  1. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe
    überführt,
    wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Wunderbar! Danke! Über die Zwangsadoptionen in der DDR haben
wir ja noch gar nicht hier gesprochen!

Wir sollten vor allem über den ersten Halbsatz des § 6 des Völkerstrafgesetzbuches sprechen:
Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise
zu zerstören

Wird es langsam klarer?

Und jetzt erzähl mir mal, was es aus diesem bunten Strauß an
Taten in der DDR zu leugnen, verharmlosen oder zu billigen
gibt.

Ich finde auch, da sollte es nichts zu verharnlosen, zu
leugnen oder zu billigen geben - da sollte im Gegenteil
erinnert und aufgearbeitet werden!

Dagegen sagt auch keiner etwas und witzigerweise ging es auch darum nicht. Du erinnerst Dich: Du bezeichnetest es als pervers, daß es keinen 130 StGB für die DDR gibt, nur ist das gar nicht erforderlich, weil es die zugrundeliegenden Straftaten in der DDR gar nicht gab.

Und so weit, den dortigen Dialekt als Verbrechen wider die Menschlichkeit zu bezeichnen, würde ich nicht gehen.

Du hast meine Frage immer noch nicht verstanden

Du erinnerst Dich: Du bezeichnetest es als
pervers, daß es keinen 130 StGB für die DDR gibt

Daran brauche ich mich nicht zu erinnern, weil ich überhaupt nix von diesen Paragraphen erwähnte und diese mich auch herzlich wenig interessieren. Ich bin kein Jurist und mich interessiert mehr die ethische und auch die psychologische (evtl. dann auch unbewußte) Fragestellung (siehe mein Ursprungsposting).
Dass beide Diktaturen Unrechts-Staaten waren, wird hier kaum jemand leugnen (hard-core-Stalinisten und Ewiggestrige ausgenommen); ich fürchte, ich muss nochmal meine ursprüngliche Fragestellung wiederholen oder konkretisieren: Warum fliegt jemand wie Eva Hermann aus dem TV, wenn sie den „nicht alles schlecht“-Satz auf die Nazizeit anwendet und warum wird es nie Gesellschaft sanktioniert, wenn jemand den Satz über die DDR sagt?

Hallo!

Völlig nachvollziehbar, dass im Rückblick ein Ex-DDR-Bürger
darin nicht nur Schlechtes finden kann.

Das Gleiche findest du bei den Nazi-Nostalgikern. Die gleiche
Soßen nur mit ner anderen Farbe. :wink:

Bei den „Nazi-Nostalgikern“ war das aber (vielleicht bis auf ein bißchen HJ-Schwärmerei und Westfrontromantik) mehr auf einer ideologischen Ebene angesiedelt und weniger auf der einer (jahrzehntelang) selbster- und gelebten Alltagserfahrung.

Übrigens ist auch in unserer EU „nicht alles schlecht“ :wink:

Gruß
Tyll

Hi

Übrigens ist auch in unserer EU „nicht alles schlecht“ :wink:

Stimmt. :wink:
Gruß,
Branden

Hallo,

hier ein erhellender Link über die causa „Eva Herman“. So wenig ich die Äußerungen Hermans oder ihr Familienidealbild unterschreiben würde, so sehr sehe ich in diesem Fall eine mediale Schlammschlacht zu ihrem Nachteil. Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Eva_Herman .
Beachte bitte das juristische Nachspiel.

Aber es ist halt so angenehm, wenn man Quote machen kann. Zudem mußte sie als „Gesicht im öfftl.-rechtl. Fernsehen“ schon mit höheren Ansprüchen ihres Senders an ihr Außenverhalten rechnen. Unterm Strich bleibt, dass man einer Nichthistorikern den öffentlichen Meinungsprozess machte. Sie hatte gar keine Chance. Und für Otto-08/15-Depp kommt dann noch der Vorname negativ hinzu.

Gruß
vdmaster

Hallo

Da die DDR nicht im Zuge eines katastrophale Kriegsendes zusammenbrach, sind wir mit ihr vermutlich gnädiger im Urteil.

Es könnte auch mit fehlenden Massenmorden zu tun haben …

Viele Grüße

Du erinnerst Dich: Du bezeichnetest es als
pervers, daß es keinen 130 StGB für die DDR gibt

Daran brauche ich mich nicht zu erinnern, weil ich überhaupt
nix von diesen Paragraphen erwähnte

Du hast auf diesen Bezug genommen. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Wenn Du nicht verstehst, warum und inwiefern der Gesetzgeber einen Unterschied zwischen Nationalsozialismus und DDR-Diktatur und deren jeweiligen Verbrechen macht: dafür bist Du hier genau richtig. Du mußt nur das richtige Brett für die richtigen Fragen finden.

Du hast meine Frage verstanden, vdmaster!
Genau - es ging mir nicht um Juristisches, sondern um die Medien und die Öffentlichkeit. Merkwürdig, dass einige das nicht begriffen haben, obwohl ich es so deutlich geschrieben hatte. Du hast es jedenfalls verstanden. Danke.
Gruß,
Branden

Wenn Du nicht verstehst, warum und inwiefern der Gesetzgeber
einen Unterschied zwischen Nationalsozialismus und
DDR-Diktatur und deren jeweiligen Verbrechen macht: dafür
bist Du hier genau richtig. Du mußt nur das richtige Brett für
die richtigen Fragen finden.

Nee, du musst lernen, die Frage zu verstehen und nicht ständig am Thema vorbei zu labern. Der Gesetzgeber war hier überhaupt nicht das Thema.

Hi

Es könnte auch mit fehlenden Massenmorden zu tun haben …

Für meinen Geschmack hat das DDR-Regime genug Leute ermordet.

und ich zitiere

Denn $130 Stgb, Abs 3 ff., der das Leugnen, Rechtfertigen,
Relativieren usw. von „Taten“ unter Strafe stellt, bezieht
sich nicht auf Taten unter der Herrschaft des DDR-Kommunismus.

Das ist ja das Perverse an der Geschichte. …

mehr auf http://w-w-w.ms/a4bo1s

Hallo

Warum fliegt jemand wie Eva Hermann aus dem TV, wenn sie den „nicht alles schlecht“-Satz auf die Nazizeit anwendet

Sie hat diesen Satz nicht auf die Nazizeit angewendet.
Das kann man in ihre Äußerungen reininterpretieren, wenn man es nicht zu genau nimmt, aber gesagt hat sie diesen Satz nicht.

Ich glaube, sie flog aus anderen Gründen aus dem TV.
Es stimmt allerdings natürlich, dass der Sender es nicht annähernd so einfach gehabt hätte, sie loszuwerden, wenn sie nicht irgendwie die Nazizeit erwähnt hätte.

Viele Gürße