Hallo,
Denn $130 Stgb, Abs 3 ff., der das Leugnen, Rechtfertigen,
Relativieren usw. von „Taten“ unter Strafe stellt, bezieht
sich nicht auf Taten unter der Herrschaft des DDR-Kommunismus.
Auszug aus dem StGB:
§ 130 StGB:
(…)
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(…)
Also Relativierung nur, wenn sie eine Verharmlosung darstellt. Ein Satz wie „der Holocaust hat weniger Opfer gefordert als die chinesische Kulturrevolution“ ist eine Relativierung. Historisch/politisch auch insoweit falsch, als hier zwei völlig unterschiedliche Dinge miteinander in Relation gesetzt werden. Er ist aber völlig legal.
Völkermord wurde auch nicht in der DDR begangen. Also warum sollte die DDR-Vergangenheit auch unter den Paragraphen fallen ?
Gruß
vdmaster