EU-Verfassung

Hallo,

das ist prinzipiell eine Frage der Politik und weniger der Verfassung (auch wenn man es rechtlich hierauf herunterbrechen könnte). Den selben Konflikt haben wir aber schon lange durch die NATO-Mitgliedschaft, die ebenfalls solche Einsätze im Widerspruch zu unserer Verfassung vorsieht. Das Problem wird sich durch die EU-Verfassung daher weder verbessern, noch verschlechtern. Aber wie gesagt, ob deutsche Soldaten im Ausland eingesetzt werden, ist rein faktisch eine politische Entscheidung, und da ist der momentane Kurs eindeutig, ab nächstem Jahr wird neu gewürfelt.
Gruß,
Dea

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Hallo,

Ich dachte „Demokratie“ heißt Volksherrschaft und nicth
Herrschaft selbsternannter Auserwählter bei scheinbarer
Volksherrschaft.

Demokratie im modernen Sinne heißt nicht Volkssouveränität, sondern, dass das Volk seinen Souverän wählen darf. Leider wird das oft verwechselt.

Viele Grüße,

Hannes

hallo Kaj,
hier: (Art I-41 Abs. 1)

Kurzfassung hier: http://www.eu-verfassung.org/

Ich bevorzuge doch die Langfassung. Diese sagt:

Die Gemeinsame Sicherheits und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen und Sicherheitspolitik. Sie sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen. Auf diese kann die Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zurückgreifen. Sie erfüllt diese Aufgaben mit Hilfe der Fähigkeiten, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.

Ich habe mit diesem Artikel keine Probleme. Ich stimmt also hier für die „Verfassung“. Zumindest sehe ich in diesem Artikel die konsequente Fortführung der aktuellen Außenpolitik der einzelnen europäischen Länder. Wieso sollte den hier urplötzlich etwas völlig anderes in der Verfassung stehen? Das wäre ja wohl sehr naiv.

Ciao
Kaj

Oh da hast du Recht, Danke für die Korrektur.

Art. 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und förderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Art. 24
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
(1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.

(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.

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Hallo

Nein, aber Du hast da wohl den Bezug zum Artikel nicht korrekt
ausgelegt, denn mit der Einführung einer EU-Verfassung ist
in keinster Weise das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland außer Kraft gesetzt - im Gegenteil!
Nationales Recht hat absolut Vorrang!

In der EU-Verfassung steht das aber anderst.

Befasse Dich doch einfach noch einmal mit der Geschäftsordnung
des Bundestages. Dann wirst Du auch ganz schnell herausfinden,
weshalb DREI PDS-Abgeordnete in einem so großen Parlament
nicht auf die mindestens FÜNF Prozent kommen können, die nötig
wären, um eine Fraktion bilden zu können. Und so weiter - und
so fort…

Drei Direktmandate ergibt Fraktion von rd. 30.
Aber soviele sind garnicht im Parlament, nur 2.

Gruß
Frank

Hi,

du solltest mal das relevante lesen:
_(1) Die in Artikel I-41 Absatz 1 vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet. _

Es bleibt bei deralten Fasssung, nur umformuliert und verschwammt:

  • Militäreinsatz im Inneren möglich (wozu?)
  • Angriffskriege in aller Welt möglich.

Wenn es tatsächlich nur um die Bekämpfung von Terrorismus ginge, wäre das ja löblich.
Allerdings dürfte allen bekannt sein, dass man mit Militär AUSSCHLIESSLICH Kriege führen kann. Terrorismus lässt sich nur mit polizeilichen und geheimdienstlichen Mitteln bekämpfen.
Es sei denn, man definiert das um…
Dann ist irgendwann der Iran ein Land voller Terroristen und wir müssen die bekämpfen like american mainstream das möchte.
Lass dir den Text besser im Kopf zergehen. „Die“ verarschen uns.

Gruß
Frank

hallo Kaj,
wie Frank schon schrieb, was ist Terrorismus?
War also der Überfall Deutschlands auf Polen reine Verteidigung, Terrorismusbekämpfung? (Stichwort: polnischer Korridor)?
Oder war der überfall auf den Irak und besonders Afghanistans Terrorismusbekämpfung?
Ein Krieg mit dem Wort Terrorismusbekämpfung zu beginnen ist sooooo einfach!
Das Britische Weltreich wurde so erschaffen. Man sandte Missionare in die eroberungswürdigen Gebiete (möglichst solche, die ihren christlichen Glauben mit Sturheit und Gewalt verbreiten wollten). diese wurden regelmäßig erschlagen. Und schon hatte man einen Grund. Damals hieß das nicht Terrorusmusbekämpfung, sondern Verteidigung des christlichen Glaubens.
Die Worte wechseln, die Methode ist gleich geblieben
Grüße
Babalou

hallo Kaj,
wie Frank schon schrieb, was ist Terrorismus?
War also der Überfall Deutschlands auf Polen reine
Verteidigung, Terrorismusbekämpfung? (Stichwort: polnischer
Korridor)?

*gääääähn*

Oder war der überfall auf den Irak und besonders Afghanistans
Terrorismusbekämpfung?
Ein Krieg mit dem Wort Terrorismusbekämpfung zu beginnen ist
sooooo einfach!

Die Definition von Terrorismus ist aber nunmal nichts, was in eine Verfassung gehört.

Ciao
Kaj

du solltest mal das relevante lesen:
(1) Die in Artikel I-41 Absatz 1 vorgesehenen Missionen,
bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische
Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame (…)

Ich habe mich auf das bezogen, was angegeben wurde. Vielleicht wäre hier mal ein kleiner Kurs zum zitieren von Gesetzestexten nötig. Du beziehst Dich also auf „Artikel III-309 (1)“.

Aber wie gesagt, ich habe mit dem Text kein Problem.

Ciao
Kaj

hallo Kaj,
genau deswegen ist ein stricktes Verbot von Militäreinsatzen ausserhalb des eignen Hoheitsgebietes zu verbietren. Und das kann man sehr gut in die Verfassung bringen.
stell Dir vor, solche Politiker wie Berluskoni sind am Ruder! Oder Blair.
Das Militär ist da großzügig: Hauptsache es gibt was zum Schießen und Orden einzusammeln.
Da gleicht sich jeders Militär. Wer sitzt schon gerne daheim rum und reinigt nur seine Flinte?
Grüße
Babalou

Hallo Frank,

Nein, aber Du hast da wohl den Bezug zum Artikel nicht korrekt
ausgelegt, denn mit der Einführung einer EU-Verfassung ist
in keinster Weise das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland außer Kraft gesetzt - im Gegenteil!
Nationales Recht hat absolut Vorrang!

In der EU-Verfassung steht das aber anderst.

Bist Du einfach nur zu bequem, Dich selber zu informieren, oder sparst Du bares Geld, indem Du Leute wie mich online recherchieren lässt?

Ich linke Dir hier mal die Kommentierung (http://www.eu.int/constitution/download/faq_02_de.pdf), verweise auf Punkt 4 (keine Angst, gaaaaanz leicht beschrieben) und habe - damit Du nicht unnötig klicken musst, die entscheidende Antwort auf Deine Frage herauskopiert, die da lautet:

**Gemäß der Verfassung hat das EU-Recht (d. h. die Verfassung selbst und die von den EU-Organen angenommenen Rechtsvorschriften) „Vorrang“ vor dem Recht der Mitgliedstaaten. Was ist damit gemeint?

Erstens: Durch die Übertragung von Befugnissen auf die EU-Organe und die Einführung der „Gemeinschaftsmethode“ haben die EU-Mitgliedstaaten eine für sich und ihre Bürger verbindliche Rechtsordnung geschaffen. Die EU-Rechtsvorschriften sind fester Bestandteil des jeweiligen nationalen Rechts und müssen von den Gerichten aller Mitgliedstaaten angewendet werden. Dieser Umstand wird in der Verfassung zwar erstmals festgeschrieben, ist jedoch keineswegs neu.

Im Gegenteil: Der Europäische Gerichtshof hat die Rechtslage bereits 1964 in seinem Urteil in der Rechtssache Costa/ENEL eindeutig geklärt.

Zweitens: EU-Recht hat nur in jenen Bereichen „Vorrang“, in denen die
EU-Mitgliedstaaten Befugnisse und Zuständigkeiten auf die Union übertragen haben. Es berührt nationale Rechtsvorschriften nur dann, wenn sie Bereiche mit EU-Zuständigkeit betreffen.**

Befasse Dich doch einfach noch einmal mit der Geschäftsordnung
des Bundestages. Dann wirst Du auch ganz schnell herausfinden,
weshalb DREI PDS-Abgeordnete in einem so großen Parlament
nicht auf die mindestens FÜNF Prozent kommen können, die nötig
wären, um eine Fraktion bilden zu können. Und so weiter - und
so fort…

Drei Direktmandate ergibt Fraktion von rd. 30.
Aber soviele sind garnicht im Parlament, nur 2.

Zwei PDS, eins parteilos. Wenn sich die drei Süßen also mal einigen könnten, was sie ja dürften, egal, welches Parteibuch sie in der Tasche trügen, dann würden sie selbst dann nicht auf fünf Prozent kommen. Es gibt 601 Abgeordnete im Bundestag, selbst bei weitester Auslegung meiner mathematischen Fähigkeiten sehe ich da keine Möglichkeiten einer Fraktionsbildung.

Wie kommst Du denn auf die ominöse Zahl „30“???

Noch immer Fragen über Fragen
Jana

Hallo,

ist es nicht ein Armutszeugnis unserer Politiker, dass sie den
Deutschen eine Volksbefragung verweigern?

Nun zum x-ten Mal: In Deutschland ist eine Volksbefragung auf
Bundesebene ebenso wie ein Volksbegehren oder ein
Volksentscheid verfassungsrechtlich nicht möglich.

Das sehe ich beim besten Willen noch nicht so. Die Alliierten haben es doch nicht umsonst so in die Verfassung genommen.
Korrigier mich bitte, wen ich falsch liege, aber lt. §146 kann sich das Volk selbst erstmal eine neue Verfassung geben. In dieser könnte durchaus eine echte Volksdemokratie festgelegt werden und dann gehts nur noch über den Souverän und die Schauspieler in Berlin hätten nix mehr zu sagen.
Allerdings bezweifle ich, dass man soetwas zuläasst. Dem Volk würde ich es aber auch noch nicht zutrauen.

Gruß
Frank

Hallo,

laut §146 kann

Art. 146 GG…

sich das Volk selbst erstmal eine neue Verfassung geben. In
dieser könnte durchaus eine echte Volksdemokratie festgelegt

ich dachte, wir hatten das schon ausreichend erörtert. Diese Aussage hatte ich weiter unten vor Tagen bestätigt und zugleich nochmal darauf hingewiesen, dass zur Zeit und unter dieser Verfassung eine Volksabstimmung nicht möglich ist. Allein das ist wichtig, da somit der Vorwurf an die Regierung, man würde eine solche nicht durchführen, ungerechtfertigt ist. Wenn man jetzt der Ansicht ist, man sollte wegen der EU-Verfassung das komplette GG außer Kraft setzen und sich ein neues geben, nag gut…
Ich denke, diese Thematik ist damit wirklich geklärt.
Gruß,
Dea

Hallo!!!???

man sollte das ding genau lesen: es heisst in Uebereinstimmung mit
der Charte der Vereinten Nationen!!! Die laesste diese
Terrorismusbekaempfung nicht zu! Problem ist, dass die Staaten das
einfach gegen die UN Charta machen. Siehe Irak-Krieg. Aber nicht nur
der: Der Eingriff im Kosovo Konflikt (mit Beteiligung Ds) war auch
nicht UN Carta konform.
Der Artikel I 41 abs. 1 ist also pazifistischer als die Realitaet.
Dann wuerde ich nicht direkt eine Verschlimmerung der Realitaet
befuerchten, oder wo ist da die Logik???

Hallo???!!!???

Denken scheint nicht deine Staerke zu sein! Diese art der
Argumentation ist einfach nur bemitleidenswert! Ewiges Gestaenker
ueber Diktatur etc. mit dem entsprechenden Vokabular wie „Stimmvieh“
etc…
Da kommt mir echt das k***en! Was soll das denn immer? Warum koennen
Leute wie du nicht mal anfangen zu denken? Und einfach mal das
polemische Gestaenker abstellen. Ich bin mit unserer Welt wie sie ist
(„Diktatur des Kapitals“ etc… auch manchmal am hadern. Aber man muss
auch mal 'nen Punkt machen!!! Alle Macht geht vom Volke aus. Ja was
ist den das Volke? Das ist doch nur die Agenda, die dahintersteckt.
Der offizielle Souveraen ist das Volk. So wie im UK zum Beispiel das
heute das Parlament ist und frueher der Koenig war. Aber das heisst
doch nicht, dass ueber jede Entscheidung jeglicher Art jeder einzelne
Buerger befragt werden muss. Und wer sagt, dass eine einfache
Mehrheit der abgegebenen Stimmen „Das VOlk“ darstellt? „Das Volk“,
das impliziert doch eigentlich „ALLE“, nicht nur 51%! Oder eine
einfache Mehrheit der zugelassenen Waehler? Wer sind zugelassene
Waehler? Warum erst ab 18? Wann eine 2/3 Mehrheit, wann eine
einfache? Welche entscheidungen kann „Das Volk“ delegieren? Heisst
Volksherrschaft, dass beim Erweiterungsbau des Ratshauses in
Hinterdupfingen das ganze Volk zustimmen muss? Oder nur die
Bevoelkerung von Hinterdupfingen? Wer bestimmt das? Das Volk?
Ich gebe zu, das ist jetzt alles ein winig wirr. ABER was ich sagen
will: Volksherrschaft ist ein Modell, dass ein Prinzip verfolgt! Und
bei uns ist das der Fall. Durch bestimmte Regelungen hat das Volk die
Macht. Wie oben schon erwaehnt, kann „das Volk“ eine neue Verfassung
bestimmen, es kann waehlen, es kann machen was es will. Mit der
entsprechenden Mehrheit. Nichts da Diktatur!!! Wenn eine Mehrheit es
wirklich will, voilà! Grundet schnell ne Partei, gewinnt alle Wahlen,
aendert das Grundgesetz! Ist nicht realistisch, dass das so mir
nichts dir nichts geschieht. Aber moeglich ist es allemal!

oh mein gott, diese polemik!

„die da oben“

was ist denn das?

Na, ihr beiden Polemiker: Ihr redet das Zeug grade so daher, wie es
euch passt. Engeblich entmuendigen „die Regierung“, „die da oben“ das
arme „Volk“ und sind ganz boese Diktatoren, die ganz schnell weg
sollen, damit das „Volk“ die sache in die Hand nehmen kann. Aber zum
sich selbst informieren ist das „Volk“ dann leider zu bloed. Dann
erwartet man, das „die REgierung“ sich gefaelligst anstrengt, einem
die Infos vorgekaut vor die Haustuere zu liefern. Aber bitte: was
macht die Oma, die nicht lesen kann? Die aermste, sie wird
bevormundet! Stoppt die Dikatatur, hilfe! Auch fordert ihr sehr viel
vom „Staat“, was der alles machen muss und soll!!! Er soll fuer jeden
Wohlstand bereitstellen. Wer ist der „Staat“? Das „Volk“=der „Staat“
? oder besser schwarz-weiss? Volk=wir entmuendigte brave arme
Buerger, Staat=die da oben, die uns nicht mit dem Wohlstand
versorgen, den wir gerne haetten,aber die wir ja gar nicht als
Regiergende haben wollen… Wenn euer „Volk“ dann endlich herrscht,
wird bestimmt alles besser.