EU-Verfassung

Du beschreibst hier das antagonistische Gegenteil des Artikels. Der heißt nicht:
„Alle Deutschen haben das Nichtrecht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbil­dungsstätte nicht frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“

Aber es geht weiter:
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3)
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."

Soviel zu 1-Euro-Jobs.

Dieses (An-)Recht auf freie Berufswahl garantiert dieser Staat eben nur auif dem Papier. In Wahrheit sind (fast) alle ausgegrenzt von dieser Möglichkeit und müssen sich prostituieren, wo sie können.

F.

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Ich kann Dir nur dringendst an Herz legen, in ein Land auszureisen, das keine Verfassung hat. Nur dort wirst Du nichts finden, das Du nicht mißinterpretieren kannst. Als Alternative böte sich an, daß Du Dich mal mit Verfassungsrecht beschäftigst. Was Du hier absonderst, geht jedenfalls auf keine Kuhhaut mehr.

Guten Abend!

"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden,
außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle
gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Bisher wurde kein Gegenbeispiel bekannt. Die Sache mit der Zwangsarbeit behaupten Leute, die Inhaftierung und/oder Gewaltanwendung mit der Rundum-Sorglos-Versorgung von ALG-II-Empfängern gleichsetzen. Aber das müssen wir nicht vertiefen, hatten wir schon zu oft.

Dieses (An-)Recht auf freie :Berufswahl garantiert dieser :Staat eben nur auf dem :stuck_out_tongue:apier. In Wahrheit sind :frowning:fast) alle ausgegrenzt…

Für diese Behauptung gibt es nicht ein einziges Beispiel. Jedem steht grundsätzlich jeder Bildungs- und Ausbildungsweg offen. Wer seinen Weg nicht auf Anhieb findet, hat auf dem zweiten Bildungsweg beinahe ein Leben lang die Chance, alles Versäumte oder Gewünschte nachzuholen. Wer dafür nicht die Zeit oder das Geld hat, kann eine Abendschule oder ein Fernstudium wählen. Die Immatrikulation an deutschen Hochschulen ist i. a. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Willst Du die Grenze auf 70 oder 80 angehoben wissen oder wo liegt der Kritikpunkt?

Schwierige Lebensumstände, bildungsfernes Elternhaus oder einfach „Spätzündungen“ führen nur durch Passivität und Trägheit in die Sackgasse. Ich konnte mir meinen Studienwunsch auch nur auf dem 2. Bildungsweg erfüllen und weil es in diesem Land keinen Ausschluß von was auch immer gibt, studiere ich gerade noch einmal etwas ganz anderes - einfach nur so - und bin im 6. Lebensjahrzehnt. Mir ist der Fall einer (inzwischen nicht mehr) jungen Frau bekannt, die aus sehr einfachen Familienverhältnissen kommend, mit Drogenkarriere und ohne Hauptschulabschluß die Schule verließ. Sie holte per Abendschule einschließlich Abi alles nach, studierte anschließend und ist heute im gehobenen Dienst eines Bundeslandes. Auch unser Kanzler ist ein Kind des 2. Bildungswegs.

Hier wird niemand ausgeschlossen, aber es wird auch keiner gehindert, Ägyptologie oder Tibetanische Tänze zu studieren, um danach keinen Arbeitsplatz an einer der Ausbildung entsprechenden Stelle zu finden. Hier wird keiner gehindert, jahrzehntelang rein gar nichts für sich zu tun. Der Mensch muß dann eben die Folgen seiner Untätigkeit tragen oder sich doch noch irgendwann aufraffen.

Von Bildung wird niemand ausgeschlossen und von Selbständigkeit wird niemand ausgeschlossen. Mir sind Dutzende Selbständige bekannt, die ohne jeden finanziellen Hintergrund aus dem Elternhaus oder aus Erbschaften eine eigene Existenz schufen, darunter durchaus ansehnliche Unternehmen. Was glaubst Du wohl, wie bei solchen Leuten das Gerede von der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln ankommt? Was glaubst Du wohl, wie lange so ein Unternehmen noch existiert, wenn man das Zugpferd demotiviert? Genau das geschah nämlich in der DDR vor 50 Jahren. Die abertausenden kleiner und mittlerer Spezialitätenhersteller, überwiegend inhabergeführte Familienbetriebe, leben von Engagement und Know-how einer hauchdünnen Schicht. Diese Leute lassen sich durch durch noch so viele Planwirtschaftler und Proletarier nicht ersetzen. Solche mittelständische Infrastruktur hatte die DDR in ihrer Anfangszeit und hat sie gründlich zerstört. Wenn dieser Mittelstand erst einmal weg ist, ist das innovative, bewegliche Rückgrat der Wirtschaft dahin und braucht viele Jahrzehnte, um wieder neu zu wachsen.

Heute sind die Verhältnisse noch weit empfindlicher als vor 50 Jahren. Heute ist das Spektrum etwa im Maschinenbau schier unüberschaubar und hoch spezialisiert. Das sind oft nur ein, zwei Leute, die ihr über den ganzen Globus verteiltes Marktsegment für ihren 100-Mann-Betrieb übersehen, von dessen Produkten irgendein Planwirtschaftler noch nie hörte und nie hören wird, weil er auch im Leben nicht begreifen wird, um was es dabei überhaupt geht. Die z. B. Sondermaschinenbauer haben ihr Ohr permanent am Markt und am Bedarf ihrer Kunden und ebenso permanent reagieren sie. Das gilt übrigens in gleicher Weise für ein paar tausend Mittelständler in der Chemie, in Pharmazie, Medizintechnik, Elektrotechnik, Meßtechnik und und… Das sind keine Felder für eine Planwirtschaft und damit ist der Kern unserer gesamten Wirtschaft nichts für die Planwirtschaft. Ideologen müssen sich aussuchen, was sie wollen, entweder solche überaus leistungsfähige Wirtschaft oder ihre Ideologie.

Gruß
Wolfgang

Kannst gern noch paar mitnehmen.

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Moinmoin!

Bisher wurde kein Gegenbeispiel bekannt. Die Sache mit der
Zwangsarbeit behaupten Leute, die Inhaftierung und/oder
Gewaltanwendung mit der Rundum-Sorglos-Versorgung von
ALG-II-Empfängern gleichsetzen. Aber das müssen wir nicht
vertiefen, hatten wir schon zu oft.

Schallplatte…
Solange der Staat meint, andere ausgrenzen zu können, hat der auch die Pflicht zur sozialen Unterstützung. Und das mit rundum Nobelversorgung.
Ansonmsten soll er anderweitig sicherstellen, dass sich jeder sein Auslommen verdienen kann.

Dieses (An-)Recht auf freie :Berufswahl garantiert dieser :Staat eben nur auf dem :stuck_out_tongue:apier. In Wahrheit sind :frowning:fast) alle ausgegrenzt…

Für diese Behauptung gibt es nicht ein einziges Beispiel.
Jedem steht grundsätzlich jeder Bildungs- und Ausbildungsweg
offen.

Ja, eben. Nur grundsätzlich wird es ihm nicht verwehrt. Ausser…
Es ist nur Augenwischerei! Zeige mir, dass ich morgen Trecker fahren machen kann. Ich hab noch zwanzig Kumpels, die wollen das auch gerade.
Geht garnicht, unmöglich.
Es besagt lediglich, dass es keinem verwehrt wird, sich als Lohnsklave zu prostituieren, wo immer er will. Das ist ein fundamentaler Unterschied.

Auch unser Kanzler ist ein Kind des 2.
Bildungswegs.

Ja und? Ich konnte während der Wende mein Studium auch nicht fortsetzen und hab nun garkeinen Abschluß. Wer mich kennt, weiß aber, was er an mir hat. Ich brauch ihn garnicht mehr.
Ich wüßte auch garnicht, was die mir beibringen wöllten.

Hier wird niemand ausgeschlossen,

von der Bildung im Moment noch nicht. Sehr wohl aber in der Berufswahl und dessen Ausübung. Und Bildung ist nicht zwingend von Vorteil für nen Job.

Von Bildung wird niemand ausgeschlossen und von
Selbständigkeit wird niemand ausgeschlossen.

Unsinn. Selbständigkeit muß man auch erst erlernen und das dauert…
Wer kein Kapital hat, hat im Vorfeld verloren. Finanziert wird annähernd nix mehr.

Heute sind die Verhältnisse noch weit empfindlicher als vor 50
Jahren. Heute ist das Spektrum etwa im Maschinenbau schier
unüberschaubar und hoch spezialisiert. Das sind oft nur ein,
zwei Leute, die ihr über den ganzen Globus verteiltes
Marktsegment für ihren 100-Mann-Betrieb übersehen, von dessen
Produkten irgendein Planwirtschaftler noch nie hörte und nie
hören wird, weil er auch im Leben nicht begreifen wird, um was
es dabei überhaupt geht.

Achja. Und ein dummer Ossi schon garnicht.
Witzig, dass gerade der Mann meiner Cousine nicht in Rente gehen kann, weil er für ehemals Babcock unersetzlich ist auf Auslandseinätzen im Maschinenbau. Obs an der Bildung liegt?
Da kenn ich mehrere Fälle. Gerade in der Forschung und im Controlling.
Wieso können das gerade Leute, welche in solch einer abartigen Planwirtschasft großgeworden sind, am besten?

Gruß
Frank

Hm,
ich grübel auch schon seit einigen Tagen.
Eigentlich müsste eine Volksabstimmung erfolgen.
Der Bundestag kann zwar mit 2/3 Mehrheit das Gundgesetz ändern aber kein anderes Gesetz darüber stellen.
Die demokratischen Regeln wurden hierdurch übergangen, nun werden bei uns in Baern bald wieder Massen schrein nach eigenständigkeit und haben dafür nun auch leider ein klares Fakrum was es ihenen ermöglichen würde.
Ich finde die EU-Verfassung dennoch sehr klasse weil sie gerade uns deutschen wieder lange Frieden und Schutz bietet. Nun trägt die ganze EU dazu bei die ganze EU zu schützen.

Was mir auch fehlt ist eine Auklärung und Bildung des Volkes zum EU Beitritt. Ich glaube gerade viele Ostdeutsche werden noch nicht begreifen was der neue Wandel für sie darstellt.

Grüsse Zoomi

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Hi,

Der Bundestag kann zwar mit 2/3 Mehrheit das Gundgesetz ändern
aber kein anderes Gesetz darüber stellen.

ich schlage dringendst die Lektüre der Art. 23 und 24 GG vor.

Gruß,
Christian

doch! Lies nach o.w.T.
.

Hallo dea
Jedes Grundgesetz kann man ändern. 2/3 Mehrheit und schon ist es geändert.
Dass die Alliierten dies vorgesehen haben, nag damals richtig gewesen sein, doch inzwischen bestimmt nicht mehr.
Ganz besonders, wenn man die damaligen Alliierten sich damals wie heute ansieht.
Das Ziel war ganz eindeutig eine Einschränkung der Grundrechte einer Bevölkerung zu besseren Lenkbarkeit.
Es wurde schon seit jeher von Interessengruppen versucht, 99 % der Bevölkerung rechtlos zu machen, gleich in welcher Zeit und Gegend.
Die staatliche Gewalt muss vom Volk ausgehen, nicht von Interessengruppen.
Grüße
Babalou

Hallo Frank,

ich möchte Dir gerne etwas Nettes sagen, aber Du machst mich sprachlos.

Gute Besserung
Wolfgang

hallo,
was mich als Pazifisten besonders schreckt, ist die verfassungsmäßige Möglichkeit eines Präventivkrieges.
Statt Kriegsführung grundsätzlich zu verweigern und nur auf dem eigenem Staatsgebiet zu verteidigung zuzulassen, wird hier ausdrtücklich die obige Möglichkeit erlaubt.
Damit sind Tür und Tor für Eroberungen nach dem Vorbild der USA erlaubt.
Dies muss mit aller Gewalt verhindert werden.
Grüße
Babalou

Hallo,

Jedes Grundgesetz kann man ändern. 2/3 Mehrheit und schon ist
es geändert.

Das ist prinzipiell richtig. Fraglich ist aber, ob sich das auch auf den Vorgang der Staatswillensbildung bezieht. Denn die Grundprinzipien unseres Staatssystem, insb. das der repräsentatven Demokratie (welches Volksabstimmungen, etc. ausschließt) sind in Art. 20 II GG geregelt und diese unterliegen der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG und können daher keinesfalls geändert werden. Hierzu wäre der Erlass einer gänzlich neuen Verfassung notwendig. Ich glaube daher nicht, dass Volksbstimmungen unter diesem Grundgesetz auf Bundesebene eingeführt werden können (und nein, Art. 79 III GG unterliegt ebenfalls dem Änderungsverbot).
Gruß,
Dea

hallo,
was mich als Pazifisten besonders schreckt, ist die
verfassungsmäßige Möglichkeit eines Präventivkrieges.
Statt Kriegsführung grundsätzlich zu verweigern und nur auf
dem eigenem Staatsgebiet zu verteidigung zuzulassen, wird hier
ausdrtücklich die obige Möglichkeit erlaubt.
Damit sind Tür und Tor für Eroberungen nach dem Vorbild der
USA erlaubt.
Dies muss mit aller Gewalt verhindert werden.

Du bist also der Meinung das dies erst durch die europäische Verfassung ermöglicht wird? Äh … hinter welchem Mond hast Du die letzten Jahre gelebt?

Ciao
Kaj

hallo Kaj,
Du interpretierst zu viel rein.
Wenn etwas neues gemacht wird, dann soll es besser als das alte sein.
Deutschland hat zwar bisher nicht das allerbeste Mittel gehabt, Kriegsbeteiligungen zu vermeiden, doch um 100 % mehr, als alle anderen Staaten europas (mit Ausnahme Österreichs)
Das sollte schon anerkannt werden.
Doch die eneue Verfassung sieht den Angriffsakrieg vor.
Grüße
Babalou

hallo Kaj,
Du interpretierst zu viel rein.
Wenn etwas neues gemacht wird, dann soll es besser als das
alte sein.
Deutschland hat zwar bisher nicht das allerbeste Mittel
gehabt, Kriegsbeteiligungen zu vermeiden, doch um 100 % mehr,
als alle anderen Staaten europas (mit Ausnahme Österreichs)
Das sollte schon anerkannt werden.
Doch die eneue Verfassung sieht den Angriffsakrieg vor.

Und wieder mal find’ ich’s in der Verfassung nicht und wäre über die Nennung des enstprechenden Artikels dankbar.

Ciao
Kaj

Hallo Frank,

Da lese ich in Artikel 146 aber etwas anderes.

Wieso? IST denn eine neue Verfassung in Kraft getreten? Sollte
mir da was entgangen sein???

Offensichtlich.

Nein, aber Du hast da wohl den Bezug zum Artikel nicht korrekt ausgelegt, denn mit der Einführung einer EU-Verfassung ist in keinster Weise das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft gesetzt - im Gegenteil! Nationales Recht hat absolut Vorrang!

Selbstverständlich gab es eine Diskussion im Bundestag. Für
Dich jetzt natürlich ganz blöd, dass quer durch wirklich alle
Gruppierungen nur Plädoyers PRO EU-Verfassung gehalten worden
sind.

…bei der einige Redner 3min Redezeit bekamen, die sie dafür
nutzten, für das Ding zu werben (ausser PDS).

Befasse Dich doch einfach noch einmal mit der Geschäftsordnung des Bundestages. Dann wirst Du auch ganz schnell herausfinden, weshalb DREI PDS-Abgeordnete in einem so großen Parlament nicht auf die mindestens FÜNF Prozent kommen können, die nötig wären, um eine Fraktion bilden zu können. Und so weiter - und so fort…

Es ist nun einmal so, dass Mandatsträger nicht das gleiche Recht haben wie eine Fraktion. Und wenn ich da an Wiener Zeiten erinnere, wo sich Anhörungen über mehrere Tage hinziehen konnten, dann leuchtet mir immer wieder ein, dass Redezeit beschränkt werden muss.

Im Übrigen ist mir nicht bekannt, inwiefern die PDS hier interveniert hätte, was die EU-Verfassung betrifft, denn der Petitionsausschuss hat sich neben dieser Bundestagsdebatte einstimmig PRO Verfassung geäußert. Spätestens da also hätte Deine favorisierte Partei Möglichkeiten gehabt, Einwände hörbar geltend zu machen. Hat sie aber nicht!

WARUM meinst Du jedoch, dass „dem Gros der Parlamentarier“ der
Inhalt des Beschlossenen nicht bekannt sei???

Hatten einige zugegeben.

Seit wann sind „einige“ denn das „gros“???

Dieses Ermächtigungsgesetz wurde von einer handvoll Leuten
durchgesetzt, wie es das letztmalig nur 33 gab.

Beweise!!!

Das Parlament wurde teilentmündigt (Subsidaritätsprinzip).
D.h. das letzte Wort hat wer in Brüssel.

Zunächst einmal heißt das schwierige Wort „Subsidiarität“. Das Parlament wurde auch nicht entmündigt, nicht einmal teilweise. Denn mit Deiner tollen Anführung des fünften Artikel des geltenden EU-Rechts, in dem es ja heißt (wie Du mit Sicherheit weißt, sonst hättest Du es ja nicht angeführt), dass in den Bereichen, für die sie (die EU - Anm. von mir) nicht ausschließlich zuständig ist, nur tätig wird, „sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.“

Ich finde, das ist ein herrliches Eigentor Deinerseits. Ich hätte nicht besser gegenargumentieren können *g*.

Hier sollte
aktiver Widerstand gegen dieses erzreaktionäre Pamphlet
folgen.

Das da wäre? Die EU-Verfassung??? Geh mal auf die Stellen
ein, die Du genau meinst, dann können wir diskutieren, ohne
uns in Allgemeinheiten unnötig zu verfangen.

Nein, ich diskutiere dazu nicht.

Hätte mich auch gewundert. Sind halt viele-viele Seiten, die da erst einmal zu lesen wären, bevor Du sachlich ausführen könntest. Weißt Du was, Frank, ich glaube nicht, dass Du Dich ernsthaft mit dem ganzen Thema auseinandergesetzt hast bzw. auseinandersetzen wirst. Du plapperst Parolen Deiner PDS nach oder erfindest sogar selber welche und kapierst nicht, dass Demokratie mit Politikverständnis Deiner Partei nichts gemein hat. DAS ist die ganze CRUX. Wenn Du nicht akzeptieren kannst oder willst, dass es in Deutschland politische Verhältnisse gibt, die Deinen Vorstellungen widersprechen, so ist das ein ziemliches Armutszeugnis. Noch viel schlimmer aber finde ich, dass Du Dich auf die Seite von Leuten stellst, die über praktisch keinerlei echten Rückhalt in der Bevölkerung verfügen, die von Protestwählern leben, die etwas zu wenig Sonne von einem System abbekommen haben, obwohl sie insgeheim nach nichts anderem hecheln, nämlich selber auf dem obersten Treppchen zu stehen.

Ist mir zu echt zu doof
geworden, hier mit Leuten zu diskutieren, die ständig nur
alles besserwissen - was nicht für dich gelten muß.

Muss deprimierend sein. Ja. Kann ich nachvollziehen. Dann bring Dich doch am besten erst wieder bei Themen ein, die Dir auch wirklich nahe liegen.

Beste Grüße
Jana

hallo dea,
was ist das für eine Verfassung, die 99,9% der Bevölkerung auf ewig mundtod macht?
Die eine Änderung nur möglich macht anhand einer Revolution?
Es muss jedes Gesetz seiner Zeit anpassbar sein.
Mit gewissen Sicherheitsmechanismen, ganz klar.
Grüße
Babalou

Hallo,

was ist das für eine Verfassung, die 99,9% der Bevölkerung auf
ewig mundtod macht?

Wenn Du meinst, dass das Fehlen einer Volksabstimmung 99,9 % der Bevölkerung „mundtot“ macht…

Es muss jedes Gesetz seiner Zeit anpassbar sein.
Mit gewissen Sicherheitsmechanismen, ganz klar.

Ehrlich gesagt, obwohl ich weiß, dass Du es gut meinst, sind es genau diese Aussagen, die mir als Jurist Angst machen. „Seiner Zeit anpassen“ sollte sich das Emächtigungsgesetz von 1933 auch (nochmal, ich weiß, dass Du etwas ganz anderes meintest). Und „gewisse Sicherheitsmaßnahmen“ werden oft beschworen, konkrete Sicherheitsmechanismen folgen hieraus dann aber nicht. Das ist leider zu unbestimmt, als dass ich eine grundlegende Verfassungsänderung vor diesem Hintergrund für gut heißen würde.
Ich denke, uns geht es schon verdammt gut was unsere verfassungsrechtlichen Grundsätze und unser Staatssystem angeht. Und wenn man sich die öffentliche Meinung zu gewissen Themen anhört, dann glaube ich auch, dass wir ohne Volksbegehren, Volksentscheid und -Befragung sehr gut zu Recht kommen. Ich verstehe zwar, dass der Bürger meint, er käme zu kurz, wenn er bei wichtigen Themen nicht gefragt wird. Das Problem ist m.E. aber, dass die wichtigsten Themen gerade die (für mich wie für die anderen normalem Bürger) kompliziertesten sind. Hier verlasse ich mich doch lieber auf das Parlament und die zuständigen Ausschüsse. Das klingt zwar unpopulär, wenn ich aber mein und unser Leben hier in diesem Land mit dem in 95% aller anderen Länder vergleiche, dann haben wir glaube ich nicht wirklich darüber zu klagen, dass unsere „Politiker“ ohne Volksabstimmungen regieren. Und unsere Verfassung ist schon ganz gut so.

Man muss immer eines bedenken. Das größte juristische Problem bei der Forderung nach Verfassungs- oder sonstigen Rechtsänderungen liegt nicht in der Frage, was sie im günstigsten Fall positives mit sich bringen können, sondern darin, was sie im schlechtesten Fall anrichten können.
Gruß,
Dea

hallo Kaj,
hier: (Art I-41 Abs. 1)

Kurzfassung hier: http://www.eu-verfassung.org/
Grüße
Babalou

schjon richtig Deine Überlegung…
Hall dea
… doch findest Du es gut, dass unser relativ gut gemachtes Grundgesetz, das Militäreinsatz aussrrhalb der BRD verbietet (wie ist das eigentlich so verwässert worden?) durch ein Gesetz verdrängt wird (EU-Recht schlägt BRD-Recht), das ausdrücklich Abrüstungskriege und sonstige militärische Abenteuer fördert?
Wer schützt uns vor solchen Einsätzen wie die USA es im Irak praktiziert haben?
Meine Meinung ist mehr denn je, dass jeder Krieg vermeidbar ist. Doch nicht mit dieser EU-Verfassung.
Grüße
babalou