Ja - die EU braucht eine grundlegende Änderung der Flüchtlings- und Asylpolitik. Wobei man allerdings diese beiden Begriffe nicht „in einen Topf werfen“ darf!
Nachvollziehbar verfolgte Mensche sollten grundsätzlich ein Anspruch auf Asyl haben. Wobei allerdings ganz klar sein muß, dass diese Menschen - sobald ihr Bleiberecht festgestellt wurde (was keinesfalls länger als 1 - 2 Monate dauern darf!!!) - mit einem „gewissen Nachdruck“ in das aufnehmende Land integriert werden müssen. Dazu gehören intensive Sprachkurse sowie Kurse über das aufnehmende Land. Die Asylantem sollten auch sofort nach Feststellung ihres Bleiberechts eine Arbeitserlaubnis bekommen. Stellt sich nach z. B. einem Jahr (und Wiederholungsprüfung nach z. B. 3 Jahren) heraus, dass kein wirklicher Integrationswille vorhanden ist, ist das Bleiberecht zu entziehen und die jeweiligen Asylanten in ihr Ursprungsland zurück zu schicken. Und zwar unabhängig davon, was ihnen dort widerfahren mag. Sie hatten ihre Chance und haben sie dann eben nicht genutzt. Basta.
Flüchtlinge aus z. B. Bürgerkriegsländern sollten über eine bestimmte Quote auf die einzelnen EU-Mitgliedsländer verteilt werden. Wobei natürlich Gemeinschaften (z. B. Region, Kommune) und erst recht nicht Familien auseinander gerissen werden dürfen. Die Unterbringung sollte zunächst bis zu 6 Monaten in menschenwürdig ausgestatteten Lagern erfolgen. Wobei sofort intensive Sprachkurse „mit Nachdruck“ anzubieten sind. Ist erkennbar, dass die Ursache der Flucht (= Bürgerkrieg u. ä,) nicht in einem überschaubaren Zeitraum zu beenden ist, solte im Gespräch mit den Flüchtlingen (etwa 6 Monate nach ihrer Ankundft) sondiert werden, wie sie sich ihre Zukunft vorstellen.Wollen sie in dem aufnehmenden Land bleiben, sollte ernsthaft geprüft werden, ob das Land in der Lage ist, sie aufzunehmen und ob sie dort eine wirkliche Chance haben, sich dort mit eigener Kraft zu etablieren. Ist diese Frage zu verneinen, verbleiben sie im Lager, bis eine Rückkehr in ihr Land oder die Aufnahme durch ein anderes Land sinnvoll und möglich ist.
„Wirtschaftsflüchtlinge“ sind unverzüglich in ihre Heimatländer zurückzuschicken. Unverzüglich heißt innerhalb weniger Tage. Diese Menschen sollte in einer EU-Zentraldatei Aufnahme finden, zu der alle relevanten Behörden der EU-Länder unmittelbar und direkten Zugang haben. Die Registrierung sollte so erfolgen, dass diese Menschen jederzeit und kurzfristig identifiziert werden können. Z. B. durch die DNA. Reisen sie wiederholt illegal in die EU ein, sollte dies mit geeigneten Maßnahmen wie z. B. Gefängnis, bestraft werden.
Menschen, die Integrationsbereitsschaft gezeigt haben und sich schon jetzt länger als 1 Jahr (z. B. mit der sog. „Duldung“) in einem EU-Land befinden, sollte - wen diese Menschen es wünschen - ein Bleiberecht (wie bei den Asylanten) gewährt werden. Damit diese Menschen eine Zukunft haben und künftig menschenwürdig leben können.
Darüber hinaus sollte gelten: Jede Person, die über ein „Bleiberecht“ in einem Land der EU aufgenommen wurde, verliert dieses Bleiberecht, wenn sie innerhalb von 6 Jahren nach ihrer Aufnahme eine Straftat begangen hat oder ein Mitglied der jeweiligen Gemeinschaft oder andere Dritte zu einer Straftat animiert hat.Gleiches gilt, wenn minderjährige Kinder einer Familie eine solche Straftat begangen haben - und zwar auch dann, wenn sie noch nicht strafmündig sind. Dann ist diese Familie auszuweisen.
Norbert Blazytko