Excel Vorlage für Zweckform Kassenbuch 426

Hallo,

ich habe eine Frage zu den avery Zweckform Vorlagen speziell zum Kassenbuch 426.

Gibt es für Excel vielleicht eine Vorlage (Abmessungen der Spalten / Aufteilung würden reichen) die auf das Formular von Zwecknorm passt. Soll heißen ich möchte das Kassenbuch nicht umständlich per Hand ausfüllen sondern mein Kassenbuch weiter unter Excel führen nur eben die Werte passgenau in diesen Vordruck drucken lassen.

Eine offizielle Version von zweckform gibt es nicht aber vielleicht hat sich ja jemand mal die Mühe gemacht hier eine Excel-Vorlage zu erstellen die er zur Verfügung stellen würde.

ich habe eine Frage zu den avery Zweckform Vorlagen speziell
zum Kassenbuch 426.
Gibt es für Excel vielleicht eine Vorlage (Abmessungen der
Spalten / Aufteilung würden reichen) die auf das Formular von
Zwecknorm passt. Soll heißen ich möchte das Kassenbuch nicht
umständlich per Hand ausfüllen sondern mein Kassenbuch weiter
unter Excel führen nur eben die Werte passgenau in diesen
Vordruck drucken lassen.

hallo Mark,

ich kenn zwar avery und Zweckform, dieses Kassenbuch sagt mir aber grad nix.

Du hast Excel, also sicher auch Word, was umgekehrt nicht so ist.
Ich würde in Word Etikettendruck auswählen mit Excel als Quelle.

Ist das nicht möglich? Wenn ja, kannst du da dieses Kassenbuch hochladen mit file-upload, s. FAQ:2606

Gruß
Reinhard

offtopic: mal zur juristischen Seite
Hi !

Wenn man bestimmte Geschäfte tätigt, dann ist man durch Verwaltungsvorschriften dazu gezwungen, das Kassenbuch handschriftlich zu führen. In diesen Fällen hat man dann möglicherweise als Vorlage das von dir genannte Kassenbuch. In diesen Fällen wäre dann das Ausfüllen des Kassenbuches mittels Excel unzulässig.

Jemand der nicht dazu verpflichtet ist, ein Kassenbuch handschriftlich zu führen, kann sein Aufzeichnungen in jedweder Form erstellen. Es ist also weder eine genaue Übereinstimmung im Form und Inhalt mit den Vorlagen (von Zweckform oder avery) notwendig noch müssen solche Aufzeichnungen überhaupt in diese Formulare gedruckt werden.

BARUL76

Wenn man bestimmte Geschäfte tätigt, dann ist man durch
Verwaltungsvorschriften dazu gezwungen, das Kassenbuch
handschriftlich zu führen. In diesen Fällen hat man dann
möglicherweise als Vorlage das von dir genannte Kassenbuch. In
diesen Fällen wäre dann das Ausfüllen des Kassenbuches mittels
Excel unzulässig.

Jemand der nicht dazu verpflichtet ist, ein Kassenbuch
handschriftlich zu führen, kann sein Aufzeichnungen in
jedweder Form erstellen. Es ist also weder eine genaue
Übereinstimmung im Form und Inhalt mit den Vorlagen (von
Zweckform oder avery) notwendig noch müssen solche
Aufzeichnungen überhaupt in diese Formulare gedruckt werden.

Hallo Barul,

du hast sicher Recht, Ich bekam hier, oder wars woanders, egal, mit, daß z.B. Fahrtenbücher die man ja auch mit Excel erstellen/pflegen könnte, vom Finanzamt nicht anerkannt werden.
Denn, sehr wahr, natürlich kann man da die Angaben beliebig türken.

Deshalb erlauben sie nur die Benutzung bestimmter Software.
Deren Ergebnis ist dann gültig.

Naja, ich persönlich zweifel das an. Also daß Ergebnisse der zugelassenen Software fälschungsicher sind.

Und zum Finanzamt. Ich kenne einen Weinhändler, also der verkauft nur Wein, der hat jahrlang wie er mir sagte 2000 DM an einen Steuerberater gezahlt.

Irgendwann hat er mal mit dem FA geredet, seitdem zahlt er die 2000€ nicht mehr.
Er schreibt manuell oder per Excel die Einnahmen und Ausgabe auf, heftet dazu Belege der Einkäufe und fertig.
Nix mit doppelter Buchhaltung o.ä., k.A. was es da alles gibt.

Zum Thema selbst habe ich ja schon was geschrieben und warte auf des evtl. Feedback

Gruß
Reinhard

Hallo Reinhard,

ich führe meine Steuer (EÜR) auch in Excel. Wird auch anerkannt. Diese Arbeit hat wahrscheinlich der Weinhändler selbst jetzt übernommen.
Auch ein Fahrtenbuch führe ich in Excel, ALLERDINGS um das handschriftliche zu konkretisieren. Ist mMn auch erlaubt, bzw. von mir aus sogar erforderlich, da nicht viel Platz für meine Belange in den gedruckten Büchern.

VG René

ich führe meine Steuer (EÜR) auch in Excel. Wird auch
anerkannt. Diese Arbeit hat wahrscheinlich der Weinhändler
selbst jetzt übernommen.

Auch ein Fahrtenbuch führe ich in Excel, ALLERDINGS um das
handschriftliche zu konkretisieren. Ist mMn auch erlaubt, bzw.
von mir aus sogar erforderlich, da nicht viel Platz für meine
Belange in den gedruckten Büchern.

Hallo René,

ich kenne mich da nicht aus, zumindest war es vor jahren noch nicht erlaubt bei z.B. Fahrtenbüchern.

/t/est-frage-zu-fahrtenbuch-in-excel/3371779

Zumindest würde ich so etwas mit meinem FA vorab klären. Kann ja regional schwanken.
Ich persönlich sehe es nur Zeitaufwendiger an manuelle Tabellen zu frisieren wie eine Exceltabelle.

Gruß
Reinhard