Fahren ohne Führerschein - Reus

Hallo zusammen,

eines vorneweg: ich möchte jetzt keinesfalls eine Neiddebatte anzetteln.

Nun kam ich gerade über den Postillonauf den folgenden Link, dort wird der Fall eines Herrn Reus geschildert, der wohl seit September 2011 fünfmal wegen zu schnellen Fahrens geblitzt wurde und heuer im Frühjahr im Rahmen einer Routinekontrolle kam dann auf, dass der Kerl noch nie nen Führerschein besessen hat. Nun muss er 90 Tagessätze bezahlen, und möchte sich - laut Spiegel online - „nun sofort bei einer Fahrschule anmelden“.

Ich habe mich mal hiergrob informiert, was denn so übliche Strafen für derlei Vergehen sind. Und da ist die Rede von einer „Straftat“, die durchaus auch eine  „Freiheitsstrafe“ nach sich ziehen kann.

Und nun frage ich mich zwei Dinge:

  1. Kann der sich wirklich so einfach an der Fahrschule anmelden und halt jetzt mal fix eben den Führerschein nachmachen? Gibt’s da keine Sperrzeit? MPU?

  2. Wenn man für nachgewiesene fünf Fahrten ohne Führerschein in drei Jahren (und die auch noch zu schnell, sonst hätte man’s ja nicht nachweisen können!) „nur“ 90 Tagessätze kriegt - was um Himmels willen muss man denn anstellen, um in Richtung Freiheitsstrafe zu kommen? Zusätzlich besoffen sein und jemanden totfahren?

*wink*

Petzi

Hi,
so wie ich den Fall Reus in den Medien verstanden habe, existiert wohl keine Führerscheinsperre. Die Führerscheinstelle kann aber, wenn Herr Reus den Führerschein beantragt eine MPU verlangen, um festzustellen, dass er zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist. Das wiederholte Fahren ohne Führerschein wäre wohl einer guter Grund eine MPU zu verlangen.
So einfach wird es also anscheinend nicht für ihn. Zu den rechtlichen Zusammenhängen können anderer sicher mehr schreiben.

Gruß

rantanplan

Hallo!

Kann der sich wirklich so einfach an der Fahrschule
anmelden und halt jetzt mal fix eben den Führerschein
nachmachen?

„Mal-fix-eben-den-Führerschein“ scheint für das Früchtchen eine schwer zu nehmende Hürde zu sein, sonst hätte er mit 18 seinen Lappen gehabt. An fehlendem Geld wird es nicht gelegen haben. So muss es wohl die intellektuelle Herausforderung sein :smile:

Gruß
Wolfgang

Und nun frage ich mich zwei Dinge:

  1. Kann der sich wirklich so einfach an der Fahrschule
    anmelden und halt jetzt mal fix eben den Führerschein
    nachmachen? Gibt’s da keine Sperrzeit? MPU?

Ja, kann er.
Denn das Gericht hat im Urteil keine isolierte Sperrfrist angeordnet, er kann also sofort die Fahrerlaubnis machen. Allerdings wird er dann vor Erteilung der Fahrerlaubnis eine MPU machen müssen.

  1. Wenn man für nachgewiesene fünf Fahrten ohne Führerschein
    in drei Jahren (und die auch noch zu schnell, sonst hätte
    man’s ja nicht nachweisen können!) „nur“ 90 Tagessätze kriegt
  • was um Himmels willen muss man denn anstellen, um in
    Richtung Freiheitsstrafe zu kommen? Zusätzlich besoffen sein
    und jemanden totfahren?

Auch ich halte das Urteil für zu gering.
Man mag ihm vielleicht nur 5 Fahrten nachweisen können, hätte man sich aber etwas mehr bemüht wären es wohl einige hundert geworden wenn man bedenkt das er schon mehrere Jahre fährt. Das allein muss natürlich kein höheres Strafmaß rechtfertigen, weil es aber offensichtlich auch noch eine weitere Straftat gab hätte das der Fall sein müssen, denn er ist wohl mit einem falschen niederländischen Führerschein unterwegs gewesen.

Ob es da nicht doch einen Promi-Bonus gibt?

Gruß Crack

@Petzi und Crack1000: Ihr wißt aber, wie viel 90 Tagessätze sind?

@Petzi und Crack1000: Ihr wißt aber, wie viel 90 Tagessätze
sind?

Ja, das sind genau 90 Tagessätze.

Worauf willst Du hinaus? Wenn Du etwas zu beanstanden hast dann solltest Du schon konkreter werden worum es Dir geht…

Gruß Crack

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@Petzi und Crack1000: Ihr wißt aber, wie viel 90 Tagessätze
sind?

Ja, das sind genau 90 Tagessätze.

Sieh an.

Worauf willst Du hinaus?

Ich wüste gern, ob Ihr wisst, wie viel er denn da bezahlen müßte.

Ich wüste gern, ob Ihr wisst, wie viel er denn da bezahlen
müßte.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__40.html
Rechne selber.

Ich wüste gern, ob Ihr wisst, wie viel er denn da bezahlen
müßte.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__40.html
Rechne selber.

Danke, aber ich wollte eigentlich von den beiden „Ist viel zu wenig!“ wissen, ob sie wissen, wo von sie reden, nicht von Dir. Spielverderber.

2 Like

Hallo

  1. Wenn man für nachgewiesene fünf Fahrten ohne Führerschein
    in drei Jahren (und die auch noch zu schnell, sonst hätte
    man’s ja nicht nachweisen können!) „nur“ 90 Tagessätze kriegt
  • was um Himmels willen muss man denn anstellen, um in

Mehrfach erwischt und verurteilt werden. Bei solchen Straftaten gibt es für Ersttäter sehr selten eine Gefängnisstrafe. Ich kann die Höhe eines Tagessatz bei einem Fußballprofi nicht beurteilen, aber im Gegensatz zu den anderen hier im Forum halte ich das für eine passende Strafe, warum sollte es hier eine Freiheitsstrafe geben? Und mehr als 90 Tagessätze gilt als vorbestraft, halte ich auch nicht für nötig.

Richtung Freiheitsstrafe zu kommen? Zusätzlich besoffen sein
und jemanden totfahren?

Wer besoffen fährt, bekommt beim ersten Mal doch nicht mehr als 50 - 60 Tagessätze, und so einer ist wesentlich gefährlicher, als jemand der „nur“ keinen Führerschein gemacht hat.

Grüße,
.L

Danke, aber ich wollte eigentlich von den beiden „Ist viel zu
wenig!“ wissen, ob sie wissen, wo von sie reden, nicht von
Dir. Spielverderber.

Ich will mal kein Spielverderber sein.

Wenn ich sage: Auch ich halte das Urteil für zu gering dann behaupte ich das in anderen vergleichbaren Fällen ein Urteil gesprochen wurde das über die 90 Tagessätze hinausgeht, wir reden also von 91+ [hatte ich das nicht schon in meiner ursprünglichen Antwort ausreichend begründet?]

Ich wüste gern, ob Ihr wisst, wie viel er denn da bezahlen müßte.

Auch da kann ich Dir helfen.
Bekannt sind die 90 Tagessätze, ein angenommener Monats-Nettoverdienst von 180.000€ und die Gesamtsumme von 540.000€.

Der Tagessatz wird berechnet nach 1/30 des Nettoeinkommens pro Monat, das beträgt also in unserem Beispiel 180.000 : 30 = 6000€. Diese 6000€ x 90 Tagessätze macht dann 540.000€ an Geldstrafe. Soweit Richtig?

Habe ich Dein Problem damit jetzt gelöst? Waren es die Grundlagen? War es der Rechenweg? Oder nur Langeweile was Dich zu Deinem Post veranlasst hat? Oder gibt es noch etwas das Du wissen möchtest, Dich aber nicht traust zu fragen?
Eigentlich war mir eine Reaktion an dieser Stelle etwas lästig weil ich davon ausging das das Niveau hier doch etwas höher anzusiedeln ist ohne das ich um diese Uhrzeit noch einfache Hausaufgaben lösen und nachweisen muss um hier mitstreiten zu dürfen, für Dich gab es aber mal diese Ausnahme…

Gruß Crack

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Danke, aber ich wollte eigentlich von den beiden „Ist viel zu
wenig!“ wissen, ob sie wissen, wo von sie reden, nicht von
Dir. Spielverderber.

Ich will mal kein Spielverderber sein.

Wenn ich sage: Auch ich halte das Urteil für zu gering dann
behaupte ich das in anderen vergleichbaren Fällen ein Urteil
gesprochen wurde das über die 90 Tagessätze hinausgeht, wir
reden also von 91+ [hatte ich das nicht schon in meiner
ursprünglichen Antwort ausreichend begründet?]

Ich wüste gern, ob Ihr wisst, wie viel er denn da bezahlen müßte.

Auch da kann ich Dir helfen.

Nein, kannst Du nicht, da wir alle nicht wissen, wie viel Herr R. netto verdient. Es sei denn, Du bist zufällig sein Steuerberater,

Der Tagessatz wird berechnet nach…

Nochmals. MIR ist das bekannt!

Habe ich Dein Problem damit jetzt gelöst?

Du hast ja gar nicht verstanden, worin es bestand.

Waren es die
Grundlagen? War es der Rechenweg? Oder nur Langeweile was Dich
zu Deinem Post veranlasst hat? Oder gibt es noch etwas das Du
wissen möchtest, Dich aber nicht traust zu fragen?

Es war die starke Vermutung, daß sich da zwei - natürlich stets gesetzestreue Bürger - über eine zu geringe Strafe mokieren, ohne zu wissen, worüber sie eigentlich reden, sprich, wie viel der Herr denn nun zahlen müßte.

Eigentlich war mir eine Reaktion an dieser Stelle etwas lästig

Ein Grund mehr, eben einfach nicht zu reagieren.

weil ich davon ausging das das Niveau hier doch etwas höher
anzusiedeln ist ohne das ich um diese Uhrzeit noch einfache
Hausaufgaben lösen und nachweisen muss um hier mitstreiten zu
dürfen, für Dich gab es aber mal diese Ausnahme…

Mitstreiten darf jeder, ich Vergewissere mich aber gern, ob Mittstreitern überhaupt bekannt ist, worüber gestritten wird. Beispielsweise hat man sich mal darüber mokiert, daß ein Straftäter „nur“ Lebenslang bekam, weil man fälschlicherweise davon ausging, daß dies generell eine Entlassung noch 15 Jahren nach sich zieht.

Da Du ja offensichtlich nicht erkennen kannst, worum es mir ging, sag an dieser Stelle mal: Ende der Diskussion. Frohes Fest.

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Hallo

Auch ich halte das Urteil für zu gering.

Hm, wenn man mal im Internet sucht, schaut es eher so aus, als ob das eine vergleichsweise hohe Strafe ist. Vergleichbare Fälle gibt es wenig, entweder sind es Jugendliche, die ohne Führerschein fahren, oder Leute, denen der Führerschein entzogen wurde.

Und beim Erwischt werden nach Entzug der Fahrerlaubnis scheint es so 30-60 Tagessätze zu geben… Liege ich da komplett falsch?

Grüße,
.L

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Ah so…

Danke, aber ich wollte eigentlich von den beiden „Ist viel zu
wenig!“ wissen, ob sie wissen, wo von sie reden, nicht von
Dir.

Dann frag sie doch.

Spielverderber.

Das ist hier kein Spiel, sondern ein Rechtsbrett. Für Plauderei musst Du Dich woanders melden. Für politische Diskussionen auch. Weshalb ich jetzt nicht anfange, mit Dir darüber zu plaudern.

PLONK!

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Hallo,

bitte Richter nicht grundsätzlich für totale Vollpfosten halten. Natürlich wissen die alle, dass in jedem Fall, in dem jemand ein Auto ständig zur Verfügung hat, damit mehr fährt, als genau die Strecken, auf denen er erwischt worden ist. Die kann man natürlich nicht offiziell zählen, aber es macht auch keinen Sinn, jetzt nach 1-1000 weiteren Fahrten zu suchen, die man dann im Einzelfall ggf. doch beweisen könnte. Die Möglichkeiten der Strafzumessung sind offen und weit genug, um solchen Dingen gerecht zu werden. Und 90 Tagessätze bei Erstverurteilung sind schon eine sehr deutliche Landmarke! D.h. das ist also alles eingepreist.

Leute, bei denen man davon ausgehen kann, dass die einzelne, konkret nachgewiesene Fahrt die große Ausnahme war, kommen deutlich billiger weg.

Die Sache mit dem falschen Führerschein macht mich allerdings auch etwas stutzig. Aber dazu wurden nicht genug Details mitgeteilt (finde das Thema aber auch nicht so spannend, dass ich da jetzt lange suchen würde), um jetzt eine wirkliche Aussage treffen zu können.

Gruß vom Wiz

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Auch da kann ich Dir helfen.

Nein, kannst Du nicht, da wir alle nicht wissen, wie viel Herr
R. netto verdient. Es sei denn, Du bist zufällig sein
Steuerberater,

Es sind Zahlen bekannt die von 4 Millionen Brutto im Jahr ausgehen, kann man nachlesen.
Wenn diese Angabe nicht stimmen sollte steht es beiden Parteien frei Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze einzulegen.

Habe ich Dein Problem damit jetzt gelöst?

Du hast ja gar nicht verstanden, worin es bestand.

Das liegt oft daran das einfach mal irgendetwas Belangloses hingeschrieben wird wie: Ich wüste gern, ob Ihr wisst, wie viel er denn da bezahlen müßte. ohne dabei deutlich zu werden was man eigentlich will.

Es war die starke Vermutung, daß sich da zwei - natürlich
stets gesetzestreue Bürger - über eine zu geringe Strafe
mokieren, ohne zu wissen, worüber sie eigentlich reden,
sprich, wie viel der Herr denn nun zahlen müßte.

Ja und? Welcher Art Problem hast Du mit einer solchen Äußerung?

Eigentlich war mir eine Reaktion an dieser Stelle etwas lästig

Ein Grund mehr, eben einfach nicht zu reagieren.

Aha, Du darfst Deinen nichtssagenden Senf einbringen, Andere sollen aber die Füße still halten?

Mitstreiten darf jeder, ich Vergewissere mich aber gern, ob
Mittstreitern überhaupt bekannt ist, worüber gestritten wird.
Beispielsweise hat man sich mal darüber mokiert, daß ein
Straftäter „nur“ Lebenslang bekam, weil man fälschlicherweise
davon ausging, daß dies generell eine Entlassung noch 15
Jahren nach sich zieht.

Dann hast Du das doch hoffentlich auch an geeigneter Stelle angebracht, was kann ich jetzt dafür?

Da Du ja offensichtlich nicht erkennen kannst, worum es mir
ging, sag an dieser Stelle mal: Ende der Diskussion.

Nochmal: Wer nur äußerst wage etwas formuliert der muss sich nicht wundern wenn er keine genaue Antwort bekommen kann. Aber auf die Art bleibt dann ja auch wieder Spielraum für neuen Unsinn, richtig?

Gruß Crack

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Natürlich kann man über so etwas lange diskutieren, gerade dann wenn es polarisiert.
Strafe zu hoch, Strafe zu niedrig - oder doch angemessen?
Beispiele für fragwürdige Arbeitsweisen der Verfolgungsorgane oder gegebenenfalls auch der Richterschaft gibt es ja genug, erst jüngst mit Hoeneß, da hatten sich die Vorwürfe im Laufe des Verfahrens ja auch verzehnfachen.
Wenn dann noch verantwortliche Menschen wie BVB Geschäftsführer Watzke die Sache bagatellisieren muss man sich über eine Diskussion nicht wundern.

Gruß Crack

Moin,

Auch ich halte das Urteil für zu gering.
Man mag ihm vielleicht nur 5 Fahrten nachweisen können, hätte
man sich aber etwas mehr bemüht wären es wohl einige hundert
geworden wenn man bedenkt das er schon mehrere Jahre fährt.
Das allein muss natürlich kein höheres Strafmaß rechtfertigen,
weil es aber offensichtlich auch noch eine weitere Straftat
gab hätte das der Fall sein müssen, denn er ist wohl mit einem
falschen niederländischen Führerschein unterwegs gewesen.

Ob es da nicht doch einen Promi-Bonus gibt?

mit einer einfachen Zeugenbefragung hätte man ihm wohl deutlich mehr Fahrten nachweisen können. Ich glaube kaum dass er mit dem Fahrrad zum Training gekommen ist. Letztlich halte ich den Verzicht auf eine Sperre definitiv für einen Promi-Bonus. Die Tatsache dass er einen gefälschten niederländischen Führerschein besass lässt auf einen gut geplanten Vorsatz schliessen. Er wusste also was er tat, hat sich sogar mit gefälschten Dokumenten „absichern“ wollen und wiederholte seine Straftat über mehrere Jahre. Ist also ähnlich wie bei Hoeneß und ist in meinen Augen auch genauso milde beurteilt worden. Und es glaubt doch wirklich niemand ernsthaft das ein „Hänschen Müller“ bei den gleichen Tatvorwürfen so „glimpflich“ davongekommen wäre. Auch wenn sowas alles gemäss den Gesetzen abläuft, bei den Fällen Hoeneß, Reus oder Ecclestone begreift ein Normalbürger das Rechtssystem in Deutschland nicht mehr. Das kann man ja auch an den zahlreichen Kommentaren (nicht nur hier) ablesen.
Als ich in jungen Jahren (in den 70er´n) mal ohne Pappe mit dem Moped auf dem Feldweg erwischt wurde bekam ich Arbeitsauflagen aufgebrummt und das Moped sollte eingezogen werden. Bei aller Liebe kann ich hier keine Verhältnismässigkeit mehr erkennen.

Gruss Jakob

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Und beim Erwischt werden nach Entzug der Fahrerlaubnis scheint
es so 30-60 Tagessätze zu geben… Liege ich da komplett
falsch?

Das sind dann aber oft nur einzelne Fahrten die nachgewiesen werden konnten.
Hier waren es wohl mindestens 6, dazu die Urkundenfälschung obwohl ich mir nicht einmal sicher bin ob die überhaupt im Strafmaß berücksichtigt wurde.
Die Sache ist rechtlich abgeschlossen, der finanzielle Schaden für Reus dürfte überschaubar sein - der Schaden am Namen Reus könnte da schwerer wiegen…

Gruß Crack

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Die Frage ist doch eher
Moin,

Und 90 Tagessätze bei
Erstverurteilung sind schon eine sehr deutliche Landmarke!
D.h. das ist also alles eingepreist.

die Frage ist aber doch eher ob ich (mit leider deutlich weniger Gehalt) auch mit 90 Tagessätzen davongekommen wäre. Bei vielen Leuten wären 90 Tagessätze gerade mal 6.000,-EUR. Wenn ich 5 Jahre ohne erwischt zu werden fahre ist das ja fast schon günstig. Wo ist denn da die abschreckende Wirkung? Die Abschreckung in diesem Fall ist die durch das hohe Einkommen bedingte Summe von über 500.000,-EUR.
Im Falle Reus ist glaube ich auch nicht die Erstverurteilung massgebend sondern die Konsequenz, mit der Reus immer wieder ohne FS fuhr und dies durch gefälschte Dokumente auch noch verschleiern wollte. Da steckt deutlich mehr kriminelle Energie dahinter als bei einem Jugendlichen der mit BF17 ohne zugelassene Begleitperson erwischt wird.

Gruss Jakob

1 Like