Hallo zusammen,
eines vorneweg: ich möchte jetzt keinesfalls eine Neiddebatte anzetteln.
Nun kam ich gerade über den Postillonauf den folgenden Link, dort wird der Fall eines Herrn Reus geschildert, der wohl seit September 2011 fünfmal wegen zu schnellen Fahrens geblitzt wurde und heuer im Frühjahr im Rahmen einer Routinekontrolle kam dann auf, dass der Kerl noch nie nen Führerschein besessen hat. Nun muss er 90 Tagessätze bezahlen, und möchte sich - laut Spiegel online - „nun sofort bei einer Fahrschule anmelden“.
Ich habe mich mal hiergrob informiert, was denn so übliche Strafen für derlei Vergehen sind. Und da ist die Rede von einer „Straftat“, die durchaus auch eine „Freiheitsstrafe“ nach sich ziehen kann.
Und nun frage ich mich zwei Dinge:
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Kann der sich wirklich so einfach an der Fahrschule anmelden und halt jetzt mal fix eben den Führerschein nachmachen? Gibt’s da keine Sperrzeit? MPU?
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Wenn man für nachgewiesene fünf Fahrten ohne Führerschein in drei Jahren (und die auch noch zu schnell, sonst hätte man’s ja nicht nachweisen können!) „nur“ 90 Tagessätze kriegt - was um Himmels willen muss man denn anstellen, um in Richtung Freiheitsstrafe zu kommen? Zusätzlich besoffen sein und jemanden totfahren?
*wink*
Petzi