habe diesen Artikel unter „Verkehrsrecht“ eingestellt, wäre hier wohl besser aufgehoben…
/t/fahrradunfall-mit-eigenem-kind-haftplicht/7232645
Danke und Gruß
Ralf
habe diesen Artikel unter „Verkehrsrecht“ eingestellt, wäre hier wohl besser aufgehoben…
/t/fahrradunfall-mit-eigenem-kind-haftplicht/7232645
Danke und Gruß
Ralf
Hallo,
den Unfallhergang sowie Beteiligung Vaters etc. der privaten Krankenversicherung melden. Bitte auch der Versicherung Name und Nummer der Haftpflicht mitteilen.
Die Privatkasse muss dann leisten! Ob und wie die Haftpflicht beteiligt - ist Sache der PKV. Vater muss insoweit seiner Haftpflicht auch keine Meldung abgeben.
Gruß J.K.
Hallo,
den Unfallhergang sowie Beteiligung Vaters etc. der privaten Krankenversicherung melden. Bitte auch der Versicherung Name und Nummer der Haftpflicht mitteilen.
Die Privatkasse muss dann leisten! Ob und wie die Haftpflicht beteiligt - ist Sache der PKV.
Was ist Sache der PKV? Ob sie es versucht das über die HP wiederzubekommen? Hängen die Erfolgsaussichten nicht auch davon ab, ob der Vater überhaupt haftet? Und dann natürlich, ob das von der HP erfasst wird? Oder kann die PKV einfach sagen, so ihr zahlt jetzt mal?
Grüße
Hallo,
Was ist Sache der PKV? Ob sie es versucht das über die HP
wiederzubekommen? Hängen die Erfolgsaussichten nicht auch
davon ab, ob der Vater überhaupt haftet? Und dann natürlich,
ob das von der HP erfasst wird? Oder kann die PKV einfach
sagen, so ihr zahlt jetzt mal?
Zwischen einzelnen PKV und Haftpflichtversicherern gibt es sogenannte Teilungsabkommen. Hier werden dann, unabhängig von der Haftungsfrage - die Kosten 50/50 geteilt. Besteht keine Haftpflicht oder mit dieser kein Abkommen - so gehen die Ansprüche des Geschädigten hinsichtlich Krankheitskosten auf die PKV über - sie ist vorleistungspflichtig - ausgenommen Berufs-Schul-Dienstunfälle - und wird, wo möglich, den Schädiger bzw. seine Haftpflicht in Regress nehmen. In dem geschilderten Fall ist nach meiner Auffassung aber nur ein etwaiger Rückgriff über Teilungsabkommen möglich.
Grüße
Gruß Joerg
Hallo,
die PKV zahlt !
Sie wird nach Prüfung des Sachverhaltes vermutlich feststellen, dass haftungsmäßig nichts zu holen ist. Wenn doch, wird sie es tun.
Teilungsankommen zwischen PKV und Sachversicherern gibt es m.E. nicht.
Viel Glück
Barmer
Hallo Barmer,:
Teilungsankommen zwischen PKV und Sachversicherern gibt es
m.E. nicht.
Es gibt Teilungsabkommen. Definitiv-zumindest mein Brötchengeber hat mehrere, mit verschiedenen.
Lieben Gruß
Joerg