Hallo!
Es soll ein PKW privat verkauft werden, der Verkäufer meldet den Wagen ab und fährt sofort zu seiner Versicherung und informiert diese über die Abmeldung.
Die Kennzeichen werden entwertet.
Der Käufer meint, dass er mit den abgemeldetem Fahrzeug und den entwerteten Kennzeichen bis 21 Uhr des Tages der Abmeldung mit dem PKW nach Hause fahren kann. Hinweis: Der Käufer wohnt z.B. in Essen, der Verkäufer im Kreis Münster.
Ist das Vorhaben des Käufers möglich und hat oder kann dieses evtl. Probleme für den Verkäufer haben?
Wäre ggf. im Kaufvertrag ein Passus einzubringen, wonach dieses Vorhaben auf Verantworttung des Käufers geht?
Vielen Dank
Grüße