FAHRVERBOT verkürzen

Hallo an alle ich wurde im Juni mit meinem PKW erwischt und hat der 1,1 Promille gleich vorweg ich habe weder schon einmal etwas wegen Alkohol am Steuer gehabt noch hatte ich Punkte in Flensburg oder sonstiges es war einfach ein doofer Zufall bzw Unüberlegtheit nennen wir es einfach wie wir wollen
Das Urteil kam für mich knallhart 12 Monate Fahrverbot und 4500 € Geldstrafe.
Da ich beruflich von meinem Führerschein abhängig bin und eben Kundentermine vor Ort wahrnehmen muss habe ich Einspruch eingelegt und man siehe da nach exakt 6 Monaten einen Termin für die Anhörung bekommen.
Nun meine eigentliche Frage. welche Argumente kann ich vom Richter bringen oder welche besser lassen oder welche kommen besonders gut um die Zeit zu verkürzen damit ich wieder Autofahren darf.
Hat da jemand Tips oder Ratschläge.
Danke

Nee, war es nicht.

Man kann mal ein Tempolimit übersehen, oder eine rote Ampel. Versehentlich vergessen, das Nebelschlusslicht auszumachen, wenn es draußen wieder klar ist.

1,1 Promille sich anzusaufen und zu wissen, dass man noch fahren muss, ist pure Absicht. Man kann mal einen Kinderpunsch mit einem Glühwein verwechseln, dann hat man aber auch noch lange nicht über 1.

Mit den 12 Monaten bist du noch mit einem blauen Auge davon gekommen, würd’ ich sagen.

Hier in der Lokalpresse jammerte immer eine 45jährige herum, deren Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von dem erfolgreichen Absolvieren einer MPU abhängig gemacht wird. Die hatte 1,3 auf dem Kessel und geht soweit erfolglos mit allen Rechtsmitteln vor.

Trags wie ein Mann und lerne daraus.

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Nachtrag:

Das dürfte kein Fahrverbot, sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis sein.
Was wie Haarspalterei aussieht, ist ein kleiner rechtlicher Unterschied; der hat aber für dich den Vorteil, dass du fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge führen dürftest.

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Ja dass i selber schuld bin weiss ich selbst auch.
Aber wenn es um den Verlust von Arbeitsplatz und alles geht sehe ich das schon ein wenig anders. Deshalb wollte ich ja nur wissen ob damit jemand Erfahrung hat.

Angesoffen war ich ja nicht einmal. Ich kann es mir ja selbst nicht erklären dass ich nach 2 mass Radler über 4 Stunden hin verteilt so einen Wert hatte

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Was meint denn dein Anwalt dazu?

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Besser lassen solltest du diese hier:

1+2 werden als Beleg gewertet, dass du dich mit deinem Verhalten nicht wirklich auseinandergesetzt hast.
3 wird als Beleg für Gewöhnung an Alkohol, also regelmäßiges Trinken gewertet.
4 zusammen mit der Tatsache, dass 1,1 Promille festgestellt wurden, wäre der Beleg, dass du gar nicht mehr mitkriegst, was du trinkst.

Bei einer MPU wärst du damit 4 mal durchgefallen.

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Hm.

Ich bin Alkohol, wenngleich in moderaten Mengen, gewöhnt , und trinke auch regelmäßig. Aber bei 1,1 noch nichts zu spüren? Das gäbe mir zu denken.

2 Liter Radler dürften dann vom Gehalt her 1 Liter Bier sein? Never.

Hat man 1 Promille nach 4 Bieren, da bin ich eigentlich schon ganz schön angeheitert; und gerade weil mein Führerschein aus den gleichen Gründen wie bei dir das höchste und wichtigste Gut ist, trinke ich nicht, wenn ich das nicht darf, oder lasse mich chauffieren, wenns mal eins mehr werden könnte.

Nochmal: Hör auf auf zu heulen und trage die Konsequenzen deines Handelns.
Sei froh, dass du dabei niemanden gefährdet oder Sachschaden angerichtet hast.

Tatsächlich stehe ich schon seit Jahrzehnten auf dem Standpunkt, dass gerade den Leuten, die beruflich oder aus anderen Gründen besonders viel fahren, erst recht kein Strafnachlass gewährt werden sollte, weil die a) besonders verantwortungsbewusst fahren sollten und b) viel mehr Gelegenheit haben, andere mit ihrem Verhalten zu gefährden.

Mit einem Liter Bier in vier Stunden hast Du danach gerade mal etwas über 0,1 Promille Alkohol im Blut. Selbst wenn die sich einmal beim Zapfen vertan und nur Bier eingefüllt hätten, hättest Du den Wert von 1,1 Promille nicht erreicht. Die Erzählung klingt insofern wenig plausibel.

Es sei denn, Du bist eine 90 Jahre alte, 40 kg schwere Frau. Dann wärst Du bei einem Liter Bier tatsächlich ziemlich genau an den 1,1 Promille gelandet.
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Sorry, soll kein Angriff sein, aber Du zeigst keinerlei Einsicht; nur „jaaah, ich hab nen Fehler gemacht, aber eh knallhart dafür gebüsst !“

Herumschwurbeln a’la „Schuldigung, waren blöde Umstände … hab eh nur … weiss auch nicht … ich tue’s nie wieder“ kannst Du beim Richter gleich vergessen, der durchschaut Dich, der macht das beruflich, und ist Dir auf dem Gebiet weit voraus.
Als „Wiederholungstäter“ echt 'nen Weihnachtsmann erwischt.

Und wenn Du ihm das Gefühl gibst, zu glauben, ihn für blöd verkaufen zu können, wird’s ganz haarig.

Nicht beschönigen, beschwichtigen, flunkern oder rausreden.

Du musst ihn überzeugen, dass Du weisst, dass Du es nie wieder tust. Nicht nur, dass er es glaubt, sondern Du Dir sicher bist!!
Denn ein nächstes mal hat er bestimmt keine Nachsicht.

Sei froh, dass nix passiert ist; auch wenn es nicht Deine Schuld gewesen wäre, würdest Du Dir das nie verzeihen.

Alles Gute; Kudo

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Hallo,

mit 1,1 Promille warst du absolut fahruntüchtig und hast eine Straftat begangen.
Bei

handelt es sich übrigens definitiv nicht mehr um ein Fahrverbot, sondern um einen Entzug der Fahrerlaubnis.
Und wenn Du von Deinem FS abhängig bist, dann hättest Du das früher berücksichtigen müssen.
Ich bin seit 35 Jahren für meine Berufsausübung vom FS abhängig und habe deswegen immer nur diejenige Lösung gewählt, die meinen „Lappen“ nicht gefährdet hat - also

  • Nichts trinken oder
  • ÖPNV benutzen oder
  • Taxi benutzen oder
  • Hotelübernachtung

Das ist im Übrigen gar nicht so schwer.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo nicht der Zufall ist doof und wenn man den Führerschein für Kundentermine benötigt trinkt man erst nicht .
Viele Grüße noro

Als jemand, der mal so einen ganz seriösen und von Profis auf dem Gebiet überwachten Trinktest gemacht hat, ist mir eines in Erinnerung geblieben: „Wenn Euch jemand erzählt, dass er zum Abendessen oder über einen längeren Abend nur ein paar Bier getrunken hat (die sind hier in der Region normalerweise 0,3 bis max. 0.5l) und dann Werte zeigt, die in Bezug auf die Führerschein Relevanz haben, dann lügt er!“ Und ich tippe mal darauf, dass mit dem Spruch schon Generationen von Richter, Staats- und Rechtsanwälten aus solchen Veranstaltungen nach Hause gegangen sind. Insoweit sollte man sich die angeblichen 2l Radler besser verkneifen!

Hier genannten 1,1 habe ich, wenn ich mich recht erinnere damals auch geschafft. Ich weiß jetzt nicht mehr die genauen Mengen, die dafür parallel zu ein paar belegten Broten notwendig waren, aber es waren zu diversen Bieren noch diverse Klare und keine alkoholfreien Getränke parallel. Und obwohl die Ergebnisse am Fahrsimulator damit gar nicht sonderlich auffällig waren (wobei der Simulator natürlich auch noch gespickt ist mit Extremsituationen, also überhaupt nicht vergleichbar zu einer durchschnittlich verlaufenden Fahrt), war mir von der Selbstwahrnehmung schon weit vorher vollkommen klar, dass man so nicht mehr hinters Steuer gehört!

Ich werde den Teufel tun, Menschen zum Alkoholkonsum und insbesondere zum Herantrinken an gefährliche Grenzen zu animieren. Aber aus dem Spruch des Herrn Dr. damals folgt natürlich auch, dass man sich durchaus ein Glas Bier zum Abendessen oder zwei über einen längeren Abend gönnen kann, ohne damit Schwierigkeiten zu kommen, wenn man ehrlich genug zu sich selbst ist, und die nächsten drei und die Kurzen dazu nicht „vergisst“.

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Waren das Zehn-Liter-Maß, oder wie? Dein Nick ist übrigens falsch, hättest Aleximunrecht heißen müssen …

Ältere Posts des Fragenden lassen etwas von einer MPU 1999 durchklingen. Vielleicht hat das den Richter nicht zu übermäßiger Milde stimuliert.

Ohnehin scheint sich @Aleximrecht in seinem Leben immer wieder in blöden Situationen wiederzufinden für die er nichts kann…

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Aus seiner Sicht war er schon richtig, jetzt müsste er nur noch erkennen, kombinieren und hoffentlich behirnen …

Gruss, Kudo (der schon mal nach ca. 1¾ Halben 0,6 hatte und nach empfindlicher Strafe +1 Punkt nur noch entweder/oder praktiziert)

Ja dass mit das keiner glaubt dass es mass waren ist mir klar… Vielleicht wurde mir auch was untergejubelt… Was weiss ich. Vielleicht der Stoffwechsel weil ich diabetiker bin. Ich weiss es nicht. Aber das ist auch völlig egal

Fakt ich wurde erwischt, Fakt ist ich hatte 1,1

Ich hatte mir eigentlich erhofft Ratschläge zu erhalten und nicht dass ich es hinnehmen soll wie ein Mann oder 20 Liter Bier.
Seit mir nicht böse… Aber dass es falsch war und obendrein fahrlässig das weiß ich selbst auch… Und mir eine Lehre obendrein egal was kommt.
Vielleicht klang meine Frage hier nach „was kann ich dem vorlügen“ dass das nicht klappt ist mir auch klar… Bin ja wohl ned der erste der vor ihm sitz und jammert oder lügt.
Ich dachte eher wie drück ich mich. Besten aus weil das eben manchmal nicht so meine Stärke ist und es oft falsch verstanden wurde.
Was ihr geschrieben habt… Da gebe ich euch ja fast allen recht. Gruß

@Aleximrecht
Lies Dir doch bitte die Antworten noch mal durch, da waren durchaus Tipps und Hinweise zu Deiner Frage; auch wenn sich das Alles nach besserwisserischem Gehacke anhört.

Gruss, K.

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Eher 1,2 bis 1,5. Und je nachdem, was das für ein Bier ist, ist man da durchaus ordentlich angesoffen.

Aber bei 1,1 noch nichts zu spüren? Das gäbe mir zu denken.

Jep.

Noch einmal: um auf einen Promillewert von 1,1 zu kommen, trinkt man entweder zwei Liter Radler und ist eine sehr kleine, sehr leichte und sehr alte Frau oder aber, man trinkt als Mann ungefähr 2,5 Liter Bier oder einen Liter Wein.

Nein, das ist nicht egal. Diese Aufzählung von Alternativen, die eigentlich Ausreden sind, sind genau das, was der Richter nicht hören will. Dass Du sehr viel mehr als 2 Liter Radler getrunken hast, lässt sich nicht wegdiskutieren und dass Dir jemand unbemerkt eine halbe Flasche Korn in den Krug gekippt hat, ist auch nicht realistisch.

Mit 1,1 Promille ist man in seinen Möglichkeiten schon ziemlich eingeschränkt und wenn man das nicht merkt, sondern sich stattdessen ans Steuer setzt und dabei noch glaubt, man könne das Fahrzeug noch sicher führen, ist man ganz sicherlich nicht jemand, der alle paar Wochen mal einen feucht-fröhlichen Abend begeht. Und genau das weiß ein Richter auch.

Kurz gesagt: erzähle dem Richter das genaue Gegenteil von dem, was Du uns erzählst und Du bist auf jeden Fall besser dran. Ausflüchte, alternative, aber völlig unglaubwürdige Szenarien, herunterspielen usw. bringen Dir hingegen allenfalls eine höhere Strafe.

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Das ist eben nicht egal. Du sitzt bei der Anhörung jemandem gegenüber, den es nicht interessiert, ob es unglückliche Umstände waren oder ein Versehen, oder ob es eigentlich nicht sein kann.
Es ist nur wichtig, ob du den überzeugenden Eindruck vermitteln kannst, dass das sicher nicht mehr vorkommt.
„Ich sehe es ein“, „es war mir eine Lehre“, „ich passe besser auf“ wird dabei sicher nicht genug sein.
Du solltest darlegen können, dass du dich mit dir selbst auseinandergesetzt hast und verstanden, warum du ohne ausreichende Selbstkontrolle Alkohol getrunken hast und dennoch gefahren bist.
Des weiteren, was du getan und an Einsichten gewonnen hast, die deine innere Einstellung verändert haben. Es sollte glaubhaft sein, dass du dich geändert hast und entschlossen und fähig bist, diese Änderung von Dauer sein zu lassen und nicht in alte Muster zurück zu fallen.

Oh, und ein Nachweis, dass du seit Monaten gar keinen Alkohol mehr angerührt hast, wäre nicht schlecht. Wenn der Laborbericht sagt „konsumiert weiterhin regelmäßig Alkohol“, dann hast du auch schlechte Karten.

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