Hallo,
Das wird echt schwierig. Du könntest natürlich auf die Tränendrüse drücken und das einzige Argument vorbringen, was Du hast:
Viel Erfolg sehe ich aber dafür nicht.
Ich stand vor einigen Jahrzehnten vor einem Verkehrsrichter wegen eines Rotlichtverstoßes. Ich hatte das Glück, mich mit ihm ein paar Minuten in Ruhe unterhalten zu können, weil der Vorgeladene, der vor mir einen Termin hatte, nicht erschien. Dank dieses Gespräches habe ich meinen Einspruch zurück gezogen, bevor mein Fall aufgerufen wurde.
Mit diesem Richter würde der Dialog folgendermaßen ablaufen:
Richter: Sie brauchen Ihren Führerschein beruflich?
Aleximrecht: Ja
R: Was arbeiten Sie denn?
A: Ich bin Vertreter.
R: Sie fahren also viel mit dem Auto durchs Land?
A: Ja!!!
R: Können Sie ohne den Führerschein Ihren Beruf ausüben?
A: Nein!
R: Man könnte also sagen, dass sie Ihr Geld mit dem Autofahren verdienen?!
A: Ja, zumindest zum größten Teil.
R: Man könnte also sagen, sie sind Berufskraftfahrer?!
A: ääähhh … ja?
R: Man müsste also davon ausgehen, dass Sie die Straßenverkehrsordnung in Theorie und Praxis besser kennen müssten als der typische Sonntagsfahrer.
A: ääähhh … ja …
R: Dann stelle ich Ihnen die Frage: wenn Sie den Führerschein brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, Sie die StVO praktisch auswendig kennen müssten und das Einhalten existenziell wichtig ist, warum riskieren Sie dann den Verlust des Führerscheins leichtfertig?
A: äähhh … naja … angesoffen war ich ja nicht einmal. Ich kann es mir ja selbst nicht erklären dass ich nach 2 mass Radler über 4 Stunden hin verteilt so einen Wert hatte.
R: Waren es nicht eher 4 Liter Radler in 2 Stunden?
A: Was weiss ich. Vielleicht der Stoffwechsel weil ich diabetiker bin. Ich weiss es nicht.
R: Durch die Diabetes wird der Alkoholabbau gestört, aber zum Aufbau auf einen bestimmten Blutalkoholwert ist der selbe Zugangswert nötig.
A: Aber das ist auch völlig egal
R: Ich fasse zusammen: Sie haben den Verlust des Führerscheins bewusst riskiert, obwohl Sie ihn für Ihren Lebensunterhalt dringend brauchen. Sie können nichts vorbringen, was ihre Tat entlastet. Der Einsruch wird abgelehnt. Es bleibt beim 12 monatigen Entzug, der Geldstrafe von 4.500 € und der Pflicht, den Führerschein neu zu beantragen. (Noch hast Du nicht drüber geredet, aber vielleicht kommt auch noch eine MPU auf Dich zu). (Und kostet nicht auch die Verhandlung vor dem Richter Geld?)
Was ich mir der lustigen, kleinen Geschichte sagen will? Ich sehe keinen Anhaltspunkt, der Dich entlastet, es sei denn, Du kannst nachweisen, dass der Bescheid fehlerhaft ist. Falls nicht, wird es wohl bei der Strafe bleiben.
Grüße
Pierre