FAHRVERBOT verkürzen

Hallo,

Das wird echt schwierig. Du könntest natürlich auf die Tränendrüse drücken und das einzige Argument vorbringen, was Du hast:

Viel Erfolg sehe ich aber dafür nicht.

Ich stand vor einigen Jahrzehnten vor einem Verkehrsrichter wegen eines Rotlichtverstoßes. Ich hatte das Glück, mich mit ihm ein paar Minuten in Ruhe unterhalten zu können, weil der Vorgeladene, der vor mir einen Termin hatte, nicht erschien. Dank dieses Gespräches habe ich meinen Einspruch zurück gezogen, bevor mein Fall aufgerufen wurde. :wink:

Mit diesem Richter würde der Dialog folgendermaßen ablaufen:
Richter: Sie brauchen Ihren Führerschein beruflich?
Aleximrecht: Ja
R: Was arbeiten Sie denn?
A: Ich bin Vertreter.
R: Sie fahren also viel mit dem Auto durchs Land?
A: Ja!!!
R: Können Sie ohne den Führerschein Ihren Beruf ausüben?
A: Nein!
R: Man könnte also sagen, dass sie Ihr Geld mit dem Autofahren verdienen?!
A: Ja, zumindest zum größten Teil.
R: Man könnte also sagen, sie sind Berufskraftfahrer?!
A: ääähhh … ja?
R: Man müsste also davon ausgehen, dass Sie die Straßenverkehrsordnung in Theorie und Praxis besser kennen müssten als der typische Sonntagsfahrer.
A: ääähhh … ja …
R: Dann stelle ich Ihnen die Frage: wenn Sie den Führerschein brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, Sie die StVO praktisch auswendig kennen müssten und das Einhalten existenziell wichtig ist, warum riskieren Sie dann den Verlust des Führerscheins leichtfertig?
A: äähhh … naja … angesoffen war ich ja nicht einmal. Ich kann es mir ja selbst nicht erklären dass ich nach 2 mass Radler über 4 Stunden hin verteilt so einen Wert hatte.
R: Waren es nicht eher 4 Liter Radler in 2 Stunden?
A: Was weiss ich. Vielleicht der Stoffwechsel weil ich diabetiker bin. Ich weiss es nicht.
R: Durch die Diabetes wird der Alkoholabbau gestört, aber zum Aufbau auf einen bestimmten Blutalkoholwert ist der selbe Zugangswert nötig.
A: Aber das ist auch völlig egal
R: Ich fasse zusammen: Sie haben den Verlust des Führerscheins bewusst riskiert, obwohl Sie ihn für Ihren Lebensunterhalt dringend brauchen. Sie können nichts vorbringen, was ihre Tat entlastet. Der Einsruch wird abgelehnt. Es bleibt beim 12 monatigen Entzug, der Geldstrafe von 4.500 € und der Pflicht, den Führerschein neu zu beantragen. (Noch hast Du nicht drüber geredet, aber vielleicht kommt auch noch eine MPU auf Dich zu). (Und kostet nicht auch die Verhandlung vor dem Richter Geld?)

Was ich mir der lustigen, kleinen Geschichte sagen will? Ich sehe keinen Anhaltspunkt, der Dich entlastet, es sei denn, Du kannst nachweisen, dass der Bescheid fehlerhaft ist. Falls nicht, wird es wohl bei der Strafe bleiben.

Grüße
Pierre

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Damals hast du bestimmt nur für einen Freund gefragt, stimmt’s?

Deine bisherigen Äußerungen sind ausschließlich dazu geeignet, dich noch tiefer in die Schei*e zu reiten.
Suche daher einen Anwalt auf, der dich intensiv berät und vorbereitet - auch hinsichtlich der MPU.

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Bei der MPU auf keinen Fall, vor dem Richter höchstwahrscheinlich auch nicht.

Warst du schon mal bei der MPU? :rofl:

Was du geschrieben hast, kann ich nur bestätigen. Ich war in den letzten Monaten bei zwei MPUs als Dolmetscherin zugange. Der erste hatte keinen Vorbereitungskurs gemacht, der zweite schon. Ich als Laie habe den Unterschied bemerkt! Also sollte eine MPU fällig werden, kann ich nur empfehlen, einen Vorbereitungskurs zu machen. Und auch den

fand die Psychologin sehr gut. Wobei beim zweiten der Nachweis neu ausgestellt werden musste, weil der Zeitraum falsch angegeben war, das war aber die Schuld des Ausstellers.

Und noch etwas: die Psychologin hatte betont, dass es ihr nicht darum geht, dass jemand keinen Alkohol trinkt, sondern eher

(meinetwegen auch „abholen lassen“ oder sonstwas, nur nicht denken "ich schaff’ das schon noch!)

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Mein Tipp:

Beschäftige dich im Internet intensiv mit dem Thema „Warum ist betrunken Alkohol fahren gefährlich?“
Vor allem: Was kann anderen Menschen passieren!

Bei der Anhörung sagst du sowas wie:

Das war damals extrem rücksichtslos von mir. Da gibt es nichts schön zu reden.
Wenn ich damals z. B. die Mutter von Kindern totgefahren hätte, hätte ich das Leben von vielen anderen Menschen zerstört, das ist doch entsetzlich. Ich wäre auch selber meines Lebens nicht mehr froh gewesen.
Ich habe mich mit dem Thema in den letzten Monaten viel beschäftigt.

Ich habe gemerkt, dass ich mein eigenes Trinkverhalten oft ausblende.
Darum habe ich vor vielen Wochen angefangen, immer mal am nächsten Tag aufzuschreiben, was ich so trinke. Die Liste hat mich erschreckt.

Ich habe jetzt kapiert: Auto fahren nur noch, wenn ich absolut nichts getrunken habe. Alles andere ist gefährlich und ich bin in Gefahr mir etwas einzureden.

Ich weiß jetzt, wenn ich mich mit Freunden treffe, muss ich vorher überlegen: Wie komme ich nachher nach Hause? Auto, dann keinen Tropfen Alkohol, noch nicht einmal ein Alsterwasser. Nur Cola und Kaffee.
Oder, ich verabrede mich mit einem Freund, der nie trinkt, weil er keinen Alkohol verträgt. Oder, wir nehmen uns zu dritt ein Taxi.

Ob das klappt, weiß ich nicht. Aber wenn du so etwas sagst und das auch so meinst (Achtung, der Richter wird merken, ob du das ungefähr so meinst oder nur gerade auswendig gelernt hast), hast du vielleicht eine Chance!

Viel Erfolg!
Karl

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Das ist für die anstehenden Verhandlungen positiv.

wird dies sicherlich auch „positiv“ bewertet.

Einfach mal erklären, wie es dazu gekommen ist, auf die bisherige einwandfreie Bilanz vorsichtig verweisen, und Reue zeigen. Dann sollte das Urteil deutlich günstiger für dich ausfallen.

War dies im Rahmen eines Unfalls?

hast Du hier überhaupt mal gelesen? Dein Beitrag ist … ähm. sinnlos… und weit entfernt von „hilfreich“

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Hi @Aleximrecht,

da Du so darauf beharrst, wirklich nur 2 Radlermaß getrunken zu haben und Dir wirklich nicht erklären kannst, wie Du damit auf 1,1 Promille gekommen sein könntest: Dann bleibt als Erklärung eigentlich nur noch, dass Du

  1. unter dem Eigenbrauer-Syndrom leidest:

Das hättest Du aber bestimmt schon früher gemerkt …

  1. kurz vor der Polizeikontrolle noch etwas Alkoholisches konsumiert hast - dazu können auch Mundsprays, eine Mundspülung oder Bronchialsprays gehören (oder wurde per Bluttest das Ergebnis bestätigt?).
  1. einen Test bei der Polizei mit einem Gerät gemacht hast, das eventuell defekt war bzw gerichtlich nicht beweiskräftige Messergebnisse angezeigt hat. Dazu ist es wichtig, wie genau der Test abgelaufen ist und mit welchen Mitteln der Promillewert festgestellt wurde.
    Infos dazu hier:

Angesichts der Höhe der Strafe und der Relevanz, die ein Entzug der Fahrerlaubnis für Dich hat, würde ich mir an Deiner Stelle aber auf jeden Fall unbedingt einen Anwalt nehmen.

Schöne Grüße
Stefanie

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Wenn man „betrunken Alkohol fährt“, war es definitiv zu viel, auch für den Richter … :rofl:

Gruss, K.

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Bei DEM Wert gehe ich davon aus, dass das Ergebnis auf jeden Fall durch Bluttest noch festgehalten wurde.

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Nei kein Unfall und keine Gefährdung des Straßenverkehrs

Bin direkt mit zur Blutentnahme mitgenommen worden

Danke… Das war ein sehr hilfreicher Beitrag… Damit kann ich was anfangen.

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Berichtest uns dann bitte, was rausgekommen ist?

[quote=„Pierre, post:21, topic:9507773“]
und der Pflicht, den Führerschein neu zu beantragen.
[/quote] kann entfallen, da bei einem Entzug der FE eh neu beantragt werden muss.

sollte nicht eigentlich ein „sauberes Konto“ der Normalfall sein?

Sollte man bei Straftaten e in Erwägung ziehen.

@Alesimrecht: erkundige dich im Vorfeld schon mal nach Kursen die nach einem Urteil zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen können.

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Habs mir auch gerade angesehen - da läuft eigentlich fast alles in blöde Situationen hinaus …

Das ist auch meine Erfahrung :slight_smile:

Nein, ich fahre nie, nie, nie mit Alkohol Auto, die Erfahrungen habe ich anders gemacht :innocent:

Wenn man immer in blöde Situationen kommt für die man nichts kann … dann kann man auch wenig im Leben ändern.

Nur so als Gedankenanregung.

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Die Sammlung hat was

sieht nicht so richtig nach Einsicht aus und auch nicht nach mildernden Umständen

Gruß h

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Das wollen wir mal festhalten: das ist meine allgemeine Lebenserfahrung, nicht meine eigene Erfahrung. :stuck_out_tongue:

Ich trinke nicht mal Alkohol. :rofl: Ich kann dir die 3x in meinem Leben, in denen ich einen Schluck getrunken habe (einmal Bier, einmal Sekt mit O-Saft und einmal Weißwein aus dem Bocksbeutel), genau benennen. :rofl:

Bei mir ist es tatsächlich meine eigene Erfahrung :slight_smile: Ganz ohne Alkohol und ohne Verdacht auf solchen bei mir .