@Aleximrecht
Lies Dir doch bitte die Antworten noch mal durch, da waren durchaus Tipps und Hinweise zu Deiner Frage; auch wenn sich das Alles nach besserwisserischem Gehacke anhört.
Gruss, K.
@Aleximrecht
Lies Dir doch bitte die Antworten noch mal durch, da waren durchaus Tipps und Hinweise zu Deiner Frage; auch wenn sich das Alles nach besserwisserischem Gehacke anhört.
Gruss, K.
Eher 1,2 bis 1,5. Und je nachdem, was das für ein Bier ist, ist man da durchaus ordentlich angesoffen.
Aber bei 1,1 noch nichts zu spüren? Das gäbe mir zu denken.
Jep.
Noch einmal: um auf einen Promillewert von 1,1 zu kommen, trinkt man entweder zwei Liter Radler und ist eine sehr kleine, sehr leichte und sehr alte Frau oder aber, man trinkt als Mann ungefähr 2,5 Liter Bier oder einen Liter Wein.
Nein, das ist nicht egal. Diese Aufzählung von Alternativen, die eigentlich Ausreden sind, sind genau das, was der Richter nicht hören will. Dass Du sehr viel mehr als 2 Liter Radler getrunken hast, lässt sich nicht wegdiskutieren und dass Dir jemand unbemerkt eine halbe Flasche Korn in den Krug gekippt hat, ist auch nicht realistisch.
Mit 1,1 Promille ist man in seinen Möglichkeiten schon ziemlich eingeschränkt und wenn man das nicht merkt, sondern sich stattdessen ans Steuer setzt und dabei noch glaubt, man könne das Fahrzeug noch sicher führen, ist man ganz sicherlich nicht jemand, der alle paar Wochen mal einen feucht-fröhlichen Abend begeht. Und genau das weiß ein Richter auch.
Kurz gesagt: erzähle dem Richter das genaue Gegenteil von dem, was Du uns erzählst und Du bist auf jeden Fall besser dran. Ausflüchte, alternative, aber völlig unglaubwürdige Szenarien, herunterspielen usw. bringen Dir hingegen allenfalls eine höhere Strafe.
Das ist eben nicht egal. Du sitzt bei der Anhörung jemandem gegenüber, den es nicht interessiert, ob es unglückliche Umstände waren oder ein Versehen, oder ob es eigentlich nicht sein kann.
Es ist nur wichtig, ob du den überzeugenden Eindruck vermitteln kannst, dass das sicher nicht mehr vorkommt.
„Ich sehe es ein“, „es war mir eine Lehre“, „ich passe besser auf“ wird dabei sicher nicht genug sein.
Du solltest darlegen können, dass du dich mit dir selbst auseinandergesetzt hast und verstanden, warum du ohne ausreichende Selbstkontrolle Alkohol getrunken hast und dennoch gefahren bist.
Des weiteren, was du getan und an Einsichten gewonnen hast, die deine innere Einstellung verändert haben. Es sollte glaubhaft sein, dass du dich geändert hast und entschlossen und fähig bist, diese Änderung von Dauer sein zu lassen und nicht in alte Muster zurück zu fallen.
Oh, und ein Nachweis, dass du seit Monaten gar keinen Alkohol mehr angerührt hast, wäre nicht schlecht. Wenn der Laborbericht sagt „konsumiert weiterhin regelmäßig Alkohol“, dann hast du auch schlechte Karten.
Hallo,
Das wird echt schwierig. Du könntest natürlich auf die Tränendrüse drücken und das einzige Argument vorbringen, was Du hast:
Viel Erfolg sehe ich aber dafür nicht.
Ich stand vor einigen Jahrzehnten vor einem Verkehrsrichter wegen eines Rotlichtverstoßes. Ich hatte das Glück, mich mit ihm ein paar Minuten in Ruhe unterhalten zu können, weil der Vorgeladene, der vor mir einen Termin hatte, nicht erschien. Dank dieses Gespräches habe ich meinen Einspruch zurück gezogen, bevor mein Fall aufgerufen wurde.
Mit diesem Richter würde der Dialog folgendermaßen ablaufen:
Richter: Sie brauchen Ihren Führerschein beruflich?
Aleximrecht: Ja
R: Was arbeiten Sie denn?
A: Ich bin Vertreter.
R: Sie fahren also viel mit dem Auto durchs Land?
A: Ja!!!
R: Können Sie ohne den Führerschein Ihren Beruf ausüben?
A: Nein!
R: Man könnte also sagen, dass sie Ihr Geld mit dem Autofahren verdienen?!
A: Ja, zumindest zum größten Teil.
R: Man könnte also sagen, sie sind Berufskraftfahrer?!
A: ääähhh … ja?
R: Man müsste also davon ausgehen, dass Sie die Straßenverkehrsordnung in Theorie und Praxis besser kennen müssten als der typische Sonntagsfahrer.
A: ääähhh … ja …
R: Dann stelle ich Ihnen die Frage: wenn Sie den Führerschein brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, Sie die StVO praktisch auswendig kennen müssten und das Einhalten existenziell wichtig ist, warum riskieren Sie dann den Verlust des Führerscheins leichtfertig?
A: äähhh … naja … angesoffen war ich ja nicht einmal. Ich kann es mir ja selbst nicht erklären dass ich nach 2 mass Radler über 4 Stunden hin verteilt so einen Wert hatte.
R: Waren es nicht eher 4 Liter Radler in 2 Stunden?
A: Was weiss ich. Vielleicht der Stoffwechsel weil ich diabetiker bin. Ich weiss es nicht.
R: Durch die Diabetes wird der Alkoholabbau gestört, aber zum Aufbau auf einen bestimmten Blutalkoholwert ist der selbe Zugangswert nötig.
A: Aber das ist auch völlig egal
R: Ich fasse zusammen: Sie haben den Verlust des Führerscheins bewusst riskiert, obwohl Sie ihn für Ihren Lebensunterhalt dringend brauchen. Sie können nichts vorbringen, was ihre Tat entlastet. Der Einsruch wird abgelehnt. Es bleibt beim 12 monatigen Entzug, der Geldstrafe von 4.500 € und der Pflicht, den Führerschein neu zu beantragen. (Noch hast Du nicht drüber geredet, aber vielleicht kommt auch noch eine MPU auf Dich zu). (Und kostet nicht auch die Verhandlung vor dem Richter Geld?)
Was ich mir der lustigen, kleinen Geschichte sagen will? Ich sehe keinen Anhaltspunkt, der Dich entlastet, es sei denn, Du kannst nachweisen, dass der Bescheid fehlerhaft ist. Falls nicht, wird es wohl bei der Strafe bleiben.
Grüße
Pierre
Damals hast du bestimmt nur für einen Freund gefragt, stimmt’s?
Deine bisherigen Äußerungen sind ausschließlich dazu geeignet, dich noch tiefer in die Schei*e zu reiten.
Suche daher einen Anwalt auf, der dich intensiv berät und vorbereitet - auch hinsichtlich der MPU.
Bei der MPU auf keinen Fall, vor dem Richter höchstwahrscheinlich auch nicht.
Warst du schon mal bei der MPU?
Was du geschrieben hast, kann ich nur bestätigen. Ich war in den letzten Monaten bei zwei MPUs als Dolmetscherin zugange. Der erste hatte keinen Vorbereitungskurs gemacht, der zweite schon. Ich als Laie habe den Unterschied bemerkt! Also sollte eine MPU fällig werden, kann ich nur empfehlen, einen Vorbereitungskurs zu machen. Und auch den
fand die Psychologin sehr gut. Wobei beim zweiten der Nachweis neu ausgestellt werden musste, weil der Zeitraum falsch angegeben war, das war aber die Schuld des Ausstellers.
Und noch etwas: die Psychologin hatte betont, dass es ihr nicht darum geht, dass jemand keinen Alkohol trinkt, sondern eher
(meinetwegen auch „abholen lassen“ oder sonstwas, nur nicht denken "ich schaff’ das schon noch!)
Mein Tipp:
Beschäftige dich im Internet intensiv mit dem Thema „Warum ist betrunken Alkohol fahren gefährlich?“
Vor allem: Was kann anderen Menschen passieren!
Bei der Anhörung sagst du sowas wie:
Das war damals extrem rücksichtslos von mir. Da gibt es nichts schön zu reden.
Wenn ich damals z. B. die Mutter von Kindern totgefahren hätte, hätte ich das Leben von vielen anderen Menschen zerstört, das ist doch entsetzlich. Ich wäre auch selber meines Lebens nicht mehr froh gewesen.
Ich habe mich mit dem Thema in den letzten Monaten viel beschäftigt.
Ich habe gemerkt, dass ich mein eigenes Trinkverhalten oft ausblende.
Darum habe ich vor vielen Wochen angefangen, immer mal am nächsten Tag aufzuschreiben, was ich so trinke. Die Liste hat mich erschreckt.
Ich habe jetzt kapiert: Auto fahren nur noch, wenn ich absolut nichts getrunken habe. Alles andere ist gefährlich und ich bin in Gefahr mir etwas einzureden.
Ich weiß jetzt, wenn ich mich mit Freunden treffe, muss ich vorher überlegen: Wie komme ich nachher nach Hause? Auto, dann keinen Tropfen Alkohol, noch nicht einmal ein Alsterwasser. Nur Cola und Kaffee.
Oder, ich verabrede mich mit einem Freund, der nie trinkt, weil er keinen Alkohol verträgt. Oder, wir nehmen uns zu dritt ein Taxi.
Ob das klappt, weiß ich nicht. Aber wenn du so etwas sagst und das auch so meinst (Achtung, der Richter wird merken, ob du das ungefähr so meinst oder nur gerade auswendig gelernt hast), hast du vielleicht eine Chance!
Viel Erfolg!
Karl
Das ist für die anstehenden Verhandlungen positiv.
wird dies sicherlich auch „positiv“ bewertet.
Einfach mal erklären, wie es dazu gekommen ist, auf die bisherige einwandfreie Bilanz vorsichtig verweisen, und Reue zeigen. Dann sollte das Urteil deutlich günstiger für dich ausfallen.
War dies im Rahmen eines Unfalls?
hast Du hier überhaupt mal gelesen? Dein Beitrag ist … ähm. sinnlos… und weit entfernt von „hilfreich“
Hi @Aleximrecht,
da Du so darauf beharrst, wirklich nur 2 Radlermaß getrunken zu haben und Dir wirklich nicht erklären kannst, wie Du damit auf 1,1 Promille gekommen sein könntest: Dann bleibt als Erklärung eigentlich nur noch, dass Du
Das hättest Du aber bestimmt schon früher gemerkt …
Angesichts der Höhe der Strafe und der Relevanz, die ein Entzug der Fahrerlaubnis für Dich hat, würde ich mir an Deiner Stelle aber auf jeden Fall unbedingt einen Anwalt nehmen.
Schöne Grüße
Stefanie
Wenn man „betrunken Alkohol fährt“, war es definitiv zu viel, auch für den Richter …
Gruss, K.
Bei DEM Wert gehe ich davon aus, dass das Ergebnis auf jeden Fall durch Bluttest noch festgehalten wurde.
Nei kein Unfall und keine Gefährdung des Straßenverkehrs
Bin direkt mit zur Blutentnahme mitgenommen worden
Danke… Das war ein sehr hilfreicher Beitrag… Damit kann ich was anfangen.
Berichtest uns dann bitte, was rausgekommen ist?
[quote=„Pierre, post:21, topic:9507773“]
und der Pflicht, den Führerschein neu zu beantragen.
[/quote] kann entfallen, da bei einem Entzug der FE eh neu beantragt werden muss.
sollte nicht eigentlich ein „sauberes Konto“ der Normalfall sein?
Sollte man bei Straftaten e in Erwägung ziehen.
@Alesimrecht: erkundige dich im Vorfeld schon mal nach Kursen die nach einem Urteil zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen können.
Habs mir auch gerade angesehen - da läuft eigentlich fast alles in blöde Situationen hinaus …
Das ist auch meine Erfahrung
Nein, ich fahre nie, nie, nie mit Alkohol Auto, die Erfahrungen habe ich anders gemacht