FAHRVERBOT verkürzen

Als Beifahrer? :smiley:

Nein, als Komplize der Polizei.

Habt Ihr nix besseres zu tun, als in eines Users Vergangenheit herumzuwühlen?

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Nö - mir ist langweilig und außerdem hatte ich die Sache mit der MPU noch im Hinterkopf

Ausserdem ist es schon wichtig zu wissen weil er ja schon gleich in seinem Eröffnungsbeitrag lügt :woman_shrugging: und wenn er eine realistische Einschätzung haben möchte, muss man solche Dinge auch wissen …

dann komm hierher - mir helfen!

So langweilig ist mir auch wieder nicht :grin:

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Aber ja.

Ein Kraftfahrzeug ist eine Maschine, mit der man sehr schnell und auf einmal viele Menschen töten, oder ihnen schwere und schwerste Verletzungen beifügen kann, man kann damit im Handumdrehen Sach- und horrende Umweltschäden anrichten. Dies kann einfach nur (grob) fahrlässig oder auch tatsächlich vorsätzlich geschehen.

Mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis und dem Ausstellen eines Führerscheins erteilt man dem Antragsteller im Grunde einen Waffenschein, ohne dessen charakterliche Eignung geprüft und Zeugnis über einen einwandfreien Leumund eingeholt zu haben.

Vor diesem Hintergrund sei dem Anfrager tatsächlich empfohlen, sich sehr viel ernsthafter mit sich selbst zu beschäftigen, bevor er wieder am Straßenverkehr teilnimmt. Und kann mich nur wiederholen: Die 12 Monate Führerscheinentzug und die Geldstrafe (1/12 Jahreseinkommen?) sind nach der Vorgeschichte eine sehr milde Rechtsfolge!

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Ja, Pierre, so würde das „Gespräch“ vor Gericht wohl ablaufen.
Unter völliger Ignoranz des Faktums, dass jemand der viel fährt, auch mal in unbekannten Gegenden unterwegs ist und somit die, sehr häufig bekanntlich wenig nachvollziehbar aufgestellten Limitschilder, ohne bösen Willen übersehen könnte.

Deshalb gebe ich alles was über 30 Eur kostet direkt zum Anwalt. Seit ca. 25 Jahren. Erfolgsquote: ca. 50%.

Was aber das Fahren unter Alkohol betrifft: da versteht die deutsche Jurisprudenz völlig zu recht keinen Spaß mehr.
Ich persönlich fand die 0,8 o/oo - Grenze vernünftig. 3-4 Bier in 5 Stunden. Für mich kein Problem.
Mit der neuen 0,5 o/oo - Regel und inzwischen auch fortgeschrittenem Alter trinke ich 2 Bier und gut ist es. Auch ok.

1,1 o/oo bedeuten bei mir, als seit 35 Jahren trainiertem „Feiermeier“, dass ich den Alkohol deutlich spüre und nicht mehr unbedingt fahren sollte.

Deshalb ist hier ein Schuss vor den Bug absolut angebracht.
Wobei ich das MPU-System kategorisch ablehne, da es willkürlich und eine Lizenz zum Gelddrucken für die beteiligten Prüfer, Trainer und Gebühreneintreiber ist. Das System schützt sich somit durch hohe Durchfallquoten selbst. Das ist bananerepublikanisch und eines Rechtsstaates unwürdig.

Ich wäre hier für eine Wahl zwischen 3 Monatsnettos und 12 Monaten Fahrverbot oder 12 Monatsnettos und 6 Monaten Fahrverbot.

Die Sauferei am Steuer muss so richtig weh tun.

Aber die Existenz vernichten muss sie nicht und MPU tut genau das. Denn unter 2 Jahren hat man den Schein kaum zurück udn sol lange wartet kein Arbeitsgeber. 6 Monate aber lassen sich schon übrbrücken mit Urlaub, Innendienst oder auch Chauffeur (Kind, Frau).

Wiederholungstäter würde ich dann übrigens für mindestens 5 Jahre aus dem Verkehr ziehen und eine Entzugskur vor der Wiedererteilung eines Führerscheins verlangen.

Das Fahrzeug sollte bei Alkoholfahrten über 1,1 o/oo stets beschlagnahmt und zugunsten der öffentlichen Hand versteigert werden. Das lässt sich im besten Deutschland aller Zeiten sicherlich auch zeitnah für Leasing-, Miet- und Firmenfahrzeuge rechtssicher organisieren.

Zu groß ist das Leid für die Familien von Opfern.
Aber man sollte dem Täter nicht die Möglichkeit nehmen, die Strafen und weiterhin Steuern zu bezahlen.

Das ist eine Täter-Opfer-Umkehr - merkste selbst oder?

Nicht die MPU vernichtet Existenzen - sie zwingt niemanden zum Saufen -> die Teilnahme am Straßenverkehr in volltrunkenen Zustand vernichtet Existenzen (und häufig das Leben anderer Menschen).

Die MPU unterscheidet (nur mittelmäßig erfolgreich) zwischen „hat wahrscheinlich verstanden, dass das Mist war und hat versprochen es nicht mehr zu tun“ und „ist tatsächlich mental so untermöbliert, dass die nötige Einsicht fehlt - besser der fährt erst mal gar nicht mehr“

Wer mit 1,1 Promille noch in der Lage ist das Schlüsselloch des Autos zu treffen, ist Gewohnheitstrinker und die Chancen sind groß, dass er dauerhaft eine Gefahr für das Leben anderer Menschen im Straßenverkehr ist

Gruß h.

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Du meinst die Justiz. Die Jurisprudenz ist die Rechtswissenschaft.

Äh, nein. Derjenige vernichtet potentiell Existenzen, der besoffen Auto fährt - seine eigene und die seiner Opfer.

Wer mit der Wahrnehmung von Verkehrsschildern überfordert ist, sollte kein Kraftfahrzeug führen und wer von einem Verkehrsschild überrascht wird, sollte seine Geschwindigkeit reduzieren.

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um meinen Fahrlehrer zu zitieren (zu einem, der seinen Schein damals wegen mehrerer Rotlichtverstöße komplett neu machen musste): „du glaubst ja gar nicht, wie lang so eine Gelb-Phase plötzlich wird, wenn man innerhalb geschlossener Ortschaften tatsächlich mal nur 50 km/h fährt“

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Wer sich so im Straßenverkehr verhält, dass ein mehrmonatiges Fahrverbot „normal“ ist, sollte sich wirklich überlegen, nicht als „Berufskraftfahrer“ tätig zu sein. Fahrverbote werden doch nur wegen schwerer Verstöße verhängt, das hat nichts mehr mit kurzfristiger Unaufmerksamkeit zu tun. Und wenn man doch immer wieder unaufmerksam ist (vielleicht sogar gerade in unbekannten Gegenden), dann, wie schon gesagt, sollte man sich vielleicht keinen so verantwortungsvollen Job suchen, in dem man das eigene und das Leben anderer potentiell ständig gefährdet.

So einen Chef hatte ich auch mal. Bei dem waren die Anwaltskosten in der Regel so hoch, dass er über das Jahr drauf zahlte…

Ganz abgesehen davon, wie billig es für ihn gewesen wäre, wenn er sich an die StVO gehalten hätte.

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Naja, ich habe mir in den letzten zwei Monaten tatsächlich zwei Blitzer und ein zu dichtes Auffahren eingefangen. Letzteres kostet mich 100 + 28,50 + 1 Punkt, die beiden anderen sind noch nicht aufgeschlagen. Das ist extrem viel. Als „Berufskraftfahrer“ kann ich vermerken, dass Unaufmerksamkeit aufgrund zahlreicher Ursachen dazu führten. Für entspannte Privatpersonen mag das nicht nachvollziehbar sein.

Und was das Thema Alkohol anbelangt, sollte man googeln ob der Vielzahl von Personen, die trotz „Gebrechlichkeiten“ wie Epilepsie, Demenz, Herzinsuffizienz und/oder unter Einfluss von Medikamenten usw. (privat) mit dem KFZ unterwegs sind. Und mittlerweile in den Medien für bemerkenswert viel Aufsehen sorgen.

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ähm… Du hast auch einen im Tee oder?

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Und dann gibt es noch so Vielfahrer wie mich, der an einem Abend an der wohlbekannten stationären Geschwindigkeitsmesseinrichtung vorbeifährt, freundlich in deren Richtung blickt und dabei angeblitzt wird. Das Ding steht da seit 20 Jahren, da ist seit Jahren 50 - und ich träume im 5. Gang rollend mit 56 km/h (vor Toleranzabzug) da durch.

Es gibt keinen Grund, warum da 50 aus dieser Richtung ist. Es gab vor langer Zeit ein paar schwere Unfälle, weil da eine andere Straße in diese Bundesstraße einmündet und die Bundesstraße da von links schlecht einsehbar ist. Man hat dann aber aus beiden Richtungen 50 auf der Bundesstraße angeordnet - auch aus der Richtung, die man hunderte Meter weit einsehen kann. Die 50 km/h wurden stets ignoriert, also wurde der Starenkasten aufgebaut. Der ist drehbar und blitzt auch mal dahin, wo 70 km/h sicherheitstechnisch gar kein Problem wären (wer ein 70 km/h fahrendes Auto auf einer 250m langen Gerade nicht erkennt…) - aber nun, was soll’s. 20€ an den Kreis, sollen sie glücklich mit werden.

Meinen letzten Punkt habe ich vor etwa 150.000 km bekommen. Kreisverkehr, links drei große Verkehrsschilder im Blickfeld, dahinter ein Auto im Kreisverkehr. Ich bin losgefahren. Bumm.
Da habe ich mich massiv über das Bußgeld aufgeregt!
Versicherung teurer, eine Woche Auto in der Werkstatt - als ob das nicht Strafe genug gewesen wäre, da waren die 123,50€ nur der Tritt in den Hintern von jemandem, der sowieso schon am Boden lag.

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Da habe ich doch bei manchem Schreiber erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Naja, so eine Situation war ja gerade nicht gemeint:

Ähnliches ist mir übrigens vor bald 30 Jahren mit dem Fahrzeug des Vaters meiner damaligen Freundin auf meiner Haus- und Hofstrecke passiert. Ich fahre auf der übersichtlichen Straße, sehe den Wagen mit dem Fotoapparat auf der Gegenfahrbahn stehen und fahre auf dem Rückweg natürlich prompt in die Kontrolle. War nicht teuer, aber sehr peinlich.

Also die Anhörung hat nichts ergeben .
Es bleibt wie es ist …

Den Tag Urlaub und die Kosten hätte ich mir auch sparen können.

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Also jetzt ‚AleximUnrecht‘.
Zeit und Geld unter Erfahrung buchen und was draus lernen😏

Naja in Bayern istan immer im unrecht

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