Es ist schon interessant, dass diese Form der böswilligen Unterstellung sehr häufig in einem bestimmten Spektrum zu finden ist. Tatsache ist jedenfalls, dass ich das überhaupt nicht geschrieben habe oder implizit habe durchklingen lassen.
Aber wer weiß: vielleicht hätte Frau Faeser nicht Anzeige erstattet, wenn diese angebliche Satire in einer offensichtlich satirischen Zeitung erschienen wäre oder der Schülerzeitung des Graf-Stauffenberg-Gymnasium in Osnabrück. Es soll tatsächlich Menschen geben, die Angriffe von ganz rechts deutlich ernster nehmen als eine unbeholfene Politikkritik von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Das sind zwei Sendungen, die für ihre satirischen Beiträge bekannt sind.
Natürlich muss Satire, die mit Beleidigung verwechselt werden könnte, als solche erkennbar sein bzw. gekennzeichnet werden. Andernfalls könnte sich ja jeder, der andere Menschen rechtschaffen beschimpft und beleidigt, vor Gericht mit dem Hinweis „ach, das war nur Satire. Der Kameramann hat sich nur im Gebüsch versteckt.“ herauswieseln. Wobei natürlich aus Satire ihre Grenzen hat.
Nein, ist es nicht. Der Tiefpunkt ist erst dann erreicht, wenn jeder ohne Rücksicht auf den Adressaten und die Rechtslage sagen und schreiben kann, was er will, weil sich die Leute mit einem völlig verkommenen Freiheitsbegriff durchgesetzt haben.
Tatsächlich geht das Pochen auf eigene Freiheitsrechte immer mit der Einschränkung der Rechte Dritter einher. Ein Umstand, der leider viel zu selten thematisiert wird.
Ganz offensichtlich wird niemand daran gehindert, sich öffentlich kritisch mit den politischen Aktivitäten und Aussagen von Frau Faser auseinanderzusetzen. Das Unterschieben von Aussagen und Standpunkten ist dafür aber genauso wenig erforderlich wie Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede.