Falsch gelieferte Ware

Ich bin gerade am verzweifeln. Ich habe ein Bett bestellst und das falsche geliefert bekommen.
jetzt habe ich mehrere fragen.

das Bett steht im 2.OG Ich hatte das Bett mit einen freund hoch getragen, muss der Verkäufer dafür sogen das dass Bett wieder runterkommt ober bin ich zuständig dafür das das Bett wieder runter kommt? Mein Kumpel und ich arbeiten beide im Schichtdienst und es ist sehr schwer das wir beide am selben tag zeit haben.

Seit 3 Wochen steht das Bett nun bei mir. Der Verkäufer gibt mir keinen Abholtermin. Kann ich hier Schadenersatz für die Lagerung des Bett Verlagen? Wenn ja, wie hoch?

Kann ich Schadenersatz verlangen das ich jetzt 3 Wochen auf der Couch schlafen muss weil ich mein altes Bett vor 3 Wochen entsorgte hatte? wenn ja wie Hoch?

Da vom Verkäufer nicht besonders viel an antworten kommen, überlege ich einen Anwalt dazu zu schalten. Kann ich die Anwaltskosten in Rechnung Stellen?

über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vergiss erstmal den Schadenersatz und konzentriere Dich auf das Wesentliche: setze den Verkäufer in Verzug. Das machst Du indem Du ihm einen konkreten Tagestermin zur Abholung schriftlich per Einschreiben vorgibst. Wenn er diesen Termin nicht einhält, ist er im Verzug. Dann schreibst du noch mal kurz, dass das Bett innerhalb der nächsten drei Tage abgeholt sein muss oder dass Du dann einen Anwalt einschaltest.
Wenn das Bett dann immer noch nicht abgeholt wird, gehst Du tatsächlich zum Anwalt. Der erklärt Dir dann alles weitere.

Das Bett nach unten tragen lässt Du den Verkäufer, denn es ist nicht Dein Bett und wenn dann auf dem Weg nach unten etwas beschädigt würde, könnte er Dich haftbar machen.

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Cool, danke für deine Antwort.
Ich denke so werde ich es machen.

Das hatte ich vorhin noch vergessen: nur wenn Du vorher den Verkäufer in Verzug gesetzt hast und ihn darüber informiert hast, dass bei Verweigerung der terminierten Leistung ein Anwalt eingeschaltet wird, kannst Du ihm die Anwaltskosten in Rechnung stellen.

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Servus,

dem bisherigen Vortrag ist allerdings nicht zu entnehmen, an welchen Ort der Verkäufer das Bett geliefert hat. Wenn er tatsächlich franko Wohnung bzw. Schlafzimmer geliefert hätte, wäre wohl kaum der Kumpel zum Hochtragen nötig gewesen.

Da wäre dann schon zu begründen, weshalb der Verkäufer die „falsch gelieferte“ Ware an einem anderen Ort abholen sollte als dort, wohin er geliefert hat.

Schöne Grüße

MM

ich setze mich morgen früh mal mit meinen vorgesetzten hin und schau mal an welchen tag ich frei haben kann. dann setze ich dem Verkäufer eine deadline.

vielen dank für eure hilfe.

Ich würde das so begründen: wenn der Verkäufer hinter die erste verschließbare Türe im Haus geliefert hat, stand dort die Verpackung, der ich nicht ansehen konnte, dass die falsche Ware enthalten war. Im guten Glauben wurde sie nach oben in die Wohnung transportiert. Dort stellte ich fest, dass es sich um die falsche Ware handelte. In dem Moment stand auch fest, dass ich nicht der Eigentümer bin (da falsche Ware). Für einen Transport kann und will ich nicht die Verantwortung übernehmen, das ist Sache des Eigentümers (Verkäufers).

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Möbel werden selten in Versandumverpackungen ausgeliefert, wenn man mal von Kleinmöbeln absieht. D.h. draußen ist schon zu lesen, was drin ist. Mit der Argumentation wird man insofern nicht weit kommen.

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Hi

ein Blick in die Kaufunterlagen sollte dir helfen - dort ist auch geregelt ,wie eine Rückabwicklung zu geschehen hat incl. dem Ort an dem das zu geschehen hat und wer die Kosten dafür übernimmt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ware in deinem Schlafzimmer abgebaut, verpackt und herunter getragen wird, ist verschwindend gering, wenn du sie selber hochtragen, auspacken und aufbauen musstest…

Ich kenne allerdings deinen Kaufvertrag und die darin enthaltenen Vereinbarungen nicht …

Gruß h

Betten werden normalerweise nicht im Ganzen geliefert sondern in Einzelteile zerlegt und diese sind verpackt. Wenn außen drauf steht „Bett“, dann spricht der erste Anschein dafür, dass das die erwartete Lieferung ist und ich bringe sie in die Wohnung.
Die Verantwortung dafür hat der Falschlieferant.

Also kann er die Ware auch dort abholen wo sie sich jetzt befindet - er hat ja noch was gut zu machen. Das würde bei einem normalen Händler unter Kundenservice laufen.

in welchem Paralleluniversum lebst du?

Nur als Beispiel Biligheimer IKEA - gegen Einwurf kleiner Scheine kann man liefern lassen, sogar bis ins Schlafzimmer und gegen noch mehr Scheine kann man es sich an manchen Orten sogar montieren lassen

ABER bei der Rückgabe hört die Kundenfreundlichkeit auch bei IKEA auf - egal ob ich online oder im Einrichtungshaus gekauft habe

Sie haben ab Kaufdatum 365 Tage Zeit, Ihr bei IKEA gekauftes Produkt im neuen und unbenutzten Zustand unter Vorlage des Originalkaufbelegs (Kassenbon oder Rechnung) unter Erstattung des vollen Kaufpreises in Ihr IKEA Einrichtungshaus zurückzubringen. Das Rückgaberecht gilt nicht für zugeschnittene Ware (z.B. Stoffe, Küchenarbeitsplatten), Grünpflanzen und Artikel aus Zweite-Chance-Markt. Das gesetzliche Widerrufsrecht sowie die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben von diesem Rückgaberecht unberührt.

Deswegen muss man immer die Vertragsunterlagen anschauen - da ist alles geregelt (Fristen, Schritte der Rückabwicklung…)

Gruß h.

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Und natürlich prüft man die Lieferung in Gegenwart des Spediteurs auf Beschädigungen der Verpackungen und auch, ob die Gesamtlieferung vollständig ist, d.h. ob alle 13 von 13 Paketen, im Hausflur stehen. Dabei ist es dem Kunden auch möglich, einen Blick auf die Umverpackung zu werfen, ob denn tatsächlich das Modell Presto in 220*200 im Hausflur steht oder ob es sich doch um das Modell Allegro mit doppeltem Federkern mit Palmfaserauflage handelt.

Wenn man weder auf Beschädigungen noch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit prüft, ist man natürlich nicht alleine schuld an der Falschlieferung, aber zumindest am höheren Schaden (im Sinne von: das Zeug muss nun jemand aus dem 4. OG wieder hinter die erste verschließbare Tür püngeln) trägt man mindestens eine Teilschuld. Ob die nun mit 5, 25 oder 75% beziffert wird, macht man dann mit dem Gericht aus, wenn die Angelegenheit vor ein solches getragen wird.

Der Ansicht kann man sein, aber wenn mich nicht alles täuscht, ging es ja um die Rechtslage und nicht um die Frage, wie sich der Händler aus Kundensicht richtig zu verhalten hat.

Sogar IKEA weist auf die gesetzlichen Regelungen hin. Die sind nicht nur nicht unerheblich sondern sogar zentral. Denn der überwiegende Teil deines Zitats sind freiwillige Regelungen, die bereits greifen bei Nichtgefallen. Auch IKEA kann sich mit dieser Klausel nicht aus gesetzlichen Pflichten rausmogeln, was es auch nicht tut. Es gibt eine europäische Richtlinie, die derartiges auf europäischer Ebene regelt.
„ 3) Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismässig ist.
Eine Abhilfe gilt als unverhältnismässig, wenn sie dem Verkäufer Kosten verursachen würde, die

  • angesichts des Werts, den das Verbrauchsgut ohne die Vertragswidrigkeit hätte,
  • unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit und
  • nach Erwägung der Frage, ob auf die alternative Abhilfemöglichkeit ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher zurückgegriffen werden könnte,
    verglichen mit der alternativen Abhilfemöglichkeit unzumutbar wären.
    Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigte, zu berücksichtigen sind.
    (4) Der Begriff „unentgeltlich“ in den Absätzen 2 und 3 umfasst die für die Herstellung des vertragsgemässen Zustands des Verbrauchsgutes notwendigen Kosten, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten.“
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31999L0044&from=DE
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Richtig. Darauf bist du wo eingegangen? Es ist ja soweit hübsch, dass du den Sachverhalt einmal mehr anekdotisch aufbereitet hast.

Mehr als Unterhaltungswert beim Kerzenschein hat das nicht. Abgesehen davon, dass du keinerlei Rechtsgrundlage genannt hast, finde ich vor allem interessant, wie zielsicher du überhaupt meinst, eine Antwort geben zu können, wo doch wesentliche Punkte nicht einmal genannt sind.
So ist zum Beispiel überhaupt nicht definiert, was an dem Bett überhaupt „falsch“ war, noch wie es geliefert wurde….

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Wieso braucht man zum Setzen einer Deadline einen freien Tag? Abgesehen davon, dass ich vermute, dass du keine 7 Tage pro Woche arbeitest.
Alles, was du tust, müsstest du eh schriftlich tun.
Was ist denn nun an dem Bett überhaupt „falsch“? Und wie wurde es geliefert?

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Unter „falsch“ verstehe ich, dass es sich nicht um das Bett handelt, was bestellt wurde. Was ich nicht unter falsch verstehe, ist, dass das Bett eine Beschädigung aufweist, dass ein Teil fehlt oder dass die Aufbauanleitung mangelhaft war. Unter falsch verstehe ich also etwas, das sich nicht mit der Nachlieferung von zwei Schrauben, einer schicken Anleitung oder eines Aufklebers heilen ließe. Ich dachte auch, dass diese Interpretation des Wortes konsensfähig sei, aber anscheinend war sie es wohl nicht.

Ich ging davon aus, dass die Lieferung durch einen Paketdienst bzw. eine Spedition erfolgte. Ich ging in der Tat nicht davon aus, dass die Zustellung durch den Einwurf einer Vielzahl von Briefen in den Hausbriefkasten erfolgte. Dieses Szenario schloss ich - vielleicht leichtfertig - aus, weil es in diesem Szenario nicht eines Freundes bedurft hätte, der beim Schleppen half. Ich ging weiterhin aus, dass die Lieferung in das 2. OG erfolgte, weil es auch dann nicht des Freundes bedurft hätte. Ich ging auch hier davon aus, dass diese Interpretationen konsensfähig sind, aber anscheinend sind sie es wohl nicht.

Hm ja. Wie wäre es mit § 254 BGB? Und bevor Du gleich wieder ausflippst:

Wie stehst Du zu diesem Satz?
„Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens ab dem 1. Januar 2002 nachzukommen.“

Hier geht es aber nicht um irgendeine Rückgabe, sondern um einen falsch gelieferten Artikel - und da ist IKEA - aus eigener Erfahrung - ziemlich kundenfreundlich.

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Es ist einigermaßen irrelevant, was du darunter verstehst!
Relevant ist zunächst, was der Fragesteller darunter versteht. Des weiteren ist relevant, was der Gesetzgeber und was Gerichte darunter verstehen.

Ich erwähnte bereits, dass diese Privatdefinition von dir komplett uninteressant ist! Denn es gibt so viele Schnuckeligkeiten, die „falsch“ sein können aus Sicht des Kunden, die Gerichte sehen das aber anders. Insbesondere hängen auch die Rechtsfolgen davon ab, was denn nun „falsch“ ist.
Und dan geht es munter weiter.

… ist ja nun schon mal ganz blöd. Geht es doch hier nicht um DIY-Bauanleitung für einen Fall.

Find ich super. Allerdings gibt es EU-Rechtsprechung just unter Berücksichtigung deutscher Gesetze, die nicht ausreichend definieren, wie es sich u.a. Mit dem Erfüllungsort verhält.

Und für jemanden, der bisher nur so aus dem Bauch argumentiert hat, hängst du dich sehr weit raus. In alle Richtungen.

Die Falschlieferung ist in §254 geregelt? Echt? Zitierst du mal?

IKEA ist da gar nicht mal so sehr kundenfreundlich, also kulant. Es sind, wie beschrieben, europäische Regelungen, die die Richtschnur und die „Kundenfreundlichkeit“ vorgeben. Da nun mal eine solche Regelung ohne Kosten für den Käufer von statten gehen muss, reden wir nicht von Kulanz. Die Sperrigkeit des Gegenstandes dürfte bei einem Bett auch nicht allzusehr diskussionswürdig sein.

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Ich hatte mich schon mehrfach zu Deinem Tonfall geäußert. Ich kannte mal jemanden, der sich ständig eines in etwa ähnlich unangemessenen Tonfalls befleißigte. Dem sagte ich sinngemäß mal „So, wie sie ihre Anliegen formulieren, interessiert sich - ganz unabhängig von der Richtigkeit - niemand mehr für das, was sie sagen, weil es die Leute einfach leid sind, sich ihr Gepöbel anzuhören.“

Ich könnte allem, was Du da schreibst, inhaltlich etwas entgegenhalten, aber ich habe schlichtweg keinen Bock mehr darauf, mich mit so einem Rüpel wie Dir auseinanderzusetzen, der anscheinend nicht in der Lage ist, auch nur einen Satz sozialadäquat zu formulieren (wobei natürlich die Bewertung eines Umgangstones auch davon abhängig sein ist, in welchem Umfeld man sozialisiert wurde bzw. man sich zu bewegen pflegt).

Vielleicht setzt das bei Dir ja Kapazitäten frei, die Du dazu nutzt, dem Fragesteller seine Fragen zu beantworten (davon ist ja bisher nicht viel zu erkennen). Dann kann der daraus machen, was er will. Mein Problem ist das dann nicht.

Der Typ, von dem ich oben sprach, ist übrigens vor ziemlich genau acht Jahren gestorben und niemand, der einen engeren Umgang mit ihm pflegte (bzw. eher: pflegen musste), war darüber auch nur ansatzweise enttäuscht.

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