Falsche Anschuldigung - und was daraus wird

Hallo,

würde gerne mal Eure Meinung zu folgender Erfahrung hören:

ich wurde abends um kurz vor 20 Uhr von der Polizei angerufen, ich solle meinen Sohn im Polizeiabschnitt sowieso abholen, er habe sich des Ladendiebstahls schuldig gemacht.

Ich also hin, mußte mir einen echt gewaltigen Sermon von einem der Polizisten anhören, der wohl vor Ort beteiligt war. Unter anderem, dass mein Sohn so unverschämt gewesen sei, zu behaupten, dass die drei Flaschen Bier, die in seinem Rucksack gefunden wurden, nicht aus dem Geschäft sondern von Zuhause stammten.

Sein Rucksack war kontrolliert worden, weil einer seiner beiden Freunde vom Ladendedektiv beim Stehlen beobachtet worden war.
Der Polizist hat sich wirklich arg darüber echauffiert, dass mein Sohn nicht gestehen wollte, die Flaschen dort geklaut zu haben.

Ich habe mir anhören müssen, dass mein Sohne sicher ein Säufer ist, und dass ein Gymnasiast, der ergo mal zur Elite der Gesellschaft gehören wolle, sowas doch beileibe nicht machen sollte etc.
Der Polizist hatte offenbar keine Ahnung davon, was ein Abitur alles nicht mit sich bringt.

Es folgte eine Anzeige.

Ich nahme einen Anwalt, der Akteneinsicht anforderte.
Eiin halbes Jahr geschah garnichts.

Dann bekomme ich von Staatsanwältin Heide einen Brief des Inhalts, dass das Verfahren gegen meinen Sohn wegen der geringen Schuld eingestellt worden ist. Sie denke, dass er aufgrund des Verfahrens ausreichend belehrt und gewarnt worden sei.

D.h., Staatsanwälting Heide hat die Schuld meines Sohnes festgestellt, ohne mit ihm auch nur gesprochen zu haben. Zwar gering, aber schuldig, basta.

Nun weiß ich, dass die drei Flaschen Bier Zuhause fehlten, der Kasten schon einige Monate rumstand und das Haltbarkeitsdatum unserer Biere deutlich früher ablief, als das jener, die in dem Supermarkt zu kaufen oder zu klauen waren.
Mein Sohn hat dieses Bier tatsächlich und nachweislich nicht gestohlen.
Nur waren die Supermarktangestellten ebenso wie die Polizisten zu voreingenommen und/oder zu faul das zu kontrollieren.

Ich bleibe jetzt auf Kosten von knapp 400.- Euro sitzen, dafür, dass mein Sohn mit drei Flaschen Bier im Rucksack einen Supermarkt mit den falschen Freunden betreten hat.
Und habe einen überheblichen, völlig daneben liegenden Brief von einer Staatsanwältin bekommen.

Was soll ein Jugendlicher daraus bitte lernen? Das die Wahrheit niemanden interessiert? Gerechtigkeit eine Illusion ist? Dass Otto-Normalmensch immer draufzahlt?

Muss man nackt zu Karstadt gehen, damit man nichts dabei hat, das man dort hätte kaufen und also auch klauen können?
Eine Packung Papiertaschentücher an der Kasse vorzeigen ehe man eine Drogerie betritt?

Und was ist mit meinem Geschäft (Trödelladen): soll ich meine Kunden auffordern, jeden gebrauchten oder neuen Gegenstand, den sie dabei haben, vor Eintritt in den Laden bei mir anzumelden? Also komplett ihre Taschen auszupacken? Ich verkaufe schließlich alles was anfällt, also alles mögliche, gebraucht und neu.
Da gilt es doch wohl irgendwo sinnvolle Grenzen zu setzen.

Dem anderen der beiden Freunde, der nichts geklaut hatte, wurde übrigens wegen einer Süßigkeit, die er in der Tasche hatte und die im Laden (Riesensupermarkt, die haben halt alles) auch kaufbar war, ein Prozess gemacht - ohne Anwalt ist ein Vergehen offenbar nicht so gering.

Kurz: die Staatsanwälting geht davon aus, dass mein Sohn schuldig ist. Stellt das Verfahren aber, im Gegensatz zu dem gegen seinen Freund, ein.

Der Freund hatte keinen Anwalt, mein Sohne hatte einen.
Meine Schlußfolgerung: wer sich einen Anwalt leistet, ist nicht so leicht vorbestraft wie jemand, der sich keinen leistet oder leisten kann.

Mit Geld kommt man durch, die Armen haben halt Pech. Dieses System nennen wir Rechtsstaat. Ich bin wirklich enttäuscht, sehr.

Ja, ich bin sauer.
Aber noch heftiger bin ich enttäuscht und weiß nicht mehr, wie ich meinen Kinder Achtung vor Recht und Gesetz vermitteln soll - ich habe ja selbst keine mehr und gut begründen kann ich es unter solchen Umständen auch nicht.

Wenn es in dem Verfahren darum gegangen wäre, dass mein Sohn als 14jähriger nicht mit Bier rumzulaufen hat, wäre das alles verständlich. Aber darum ging es gar nicht. Es ging nur darum, dass eine große Lebensmittelkette sich bestohlen fühlte.

Gruß, Hovke

P.S.
Liebe Mod: stellt das jetzt bitte nicht ins Rechtsbrett, seid mal so gut und lasst es hier, es betrifft sicher auch andere Eltern und Kinder. Und es ist eindeutig keine Rechtsfrage!

Hallo Hovke,

aber diese zeitliche Abfolge zwischen

Es folgte eine Anzeige.

und

Eiin halbes Jahr geschah garnichts.

ist höchst ungewöhnlich. Gemeinhin hätte dein Sohn, nachdem der Supermarkt Anzeige gegen ihn erstattet hatte (der wohnt doch noch im elterlichen Haushalt, oder?) eigentlich erstmal eine polizeiliche Vorladung im Briefkasten vorfinden sollen.

Und wenn er, auch meinetwegen sehr gerne in Begleitung der Personensorgeberechtigten und eines Rechtsbeistands dieser Vorladung Folge geleistet hätte, wären im Falle der polizeilichen Ermittlungen bzgl. dieses Diebstahls angesichts dieser Faktenlage

Mein Sohn hat dieses Bier tatsächlich und nachweislich nicht :gestohlen.

wäre, vorausgesetzt also, man hätte wirklich nachweisen können, dass die Bierflaschen im Rucksack nicht aus der aktuellen Marge des Supermarktes stammten, doch alles tutti gewesen.

Denn in Fällen wie diesen ist es eben ganz genau absolut hilfreich und im viralen Interesse des Vorgeladenen, der polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, einfach, um die erhobenen Vorwürfe entkräften zu können.

… hat die Schuld meines Sohnes festgestellt, ohne mit ihm auch nur :gesprochen zu haben. Zwar gering, aber schuldig, basta.

Den Diebstahl der drei Bierflaschen hätte er - laut deiner Ausführungen zumindest - im Vorfeld doch wohl aus der Welt schaffen können.

Er hätte nur den Ermittlern erklären müssen, dass das Bier nicht aus dem Supermarkt gestohlen wurde. Das Gegenteil zu beweisen, wäre der Job des Klägers gewesen.

Bliebe halt noch der Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Der Erwerb und Verzehr von Bier ist unter 16jährigen ohne Begleitung ihrer Sorgeberechtigten nicht gestattet, was das reine Mitführen anbelangt, weiss ich nicht, frag halt noch mal richtliniengemäß im Rechtsbrett. Aber darum ging es dir ja nicht.

Gruß

Annie

Moin moin.

Hallo,

würde gerne mal Eure Meinung zu folgender Erfahrung hören:

Ich kann dir höchstens meine Erfahrung zu deiner Meinung schildern.

ich wurde abends um kurz vor 20 Uhr von der Polizei angerufen,

Das ist eine Frechheit. So spät ruft mer keine Leute mehr an.

ich solle meinen Sohn im Polizeiabschnitt sowieso abholen, er
habe sich des Ladendiebstahls schuldig gemacht.

Das ist schonmal komisch. Einen ganzen Laden kann man nicht stehlen.
Jedenfalls nicht allein.

Ich also hin, mußte mir einen echt gewaltigen Sermon von einem
der Polizisten anhören, der wohl vor Ort beteiligt war. Unter
anderem, dass mein Sohn so unverschämt gewesen sei, zu
behaupten, dass die drei Flaschen Bier, die in seinem Rucksack
gefunden wurden, nicht aus dem Geschäft sondern von Zuhause
stammten.

Wahrscheinlich bestand die Unverschämtheit nicht in der Schilderung an sich, sondern in der Wortwahl und im Tonfall.

Dass Menschen sich verteidigen, ist hingegen völlig normal und vor Allem den Angehörigen der Staatsgewalt bekannt.

Sein Rucksack war kontrolliert worden, weil einer seiner
beiden Freunde vom Ladendedektiv beim Stehlen beobachtet
worden war.

Mitgehangen - mitgefangen.

Der Polizist hat sich wirklich arg darüber echauffiert, dass
mein Sohn nicht gestehen wollte, die Flaschen dort geklaut zu
haben.

Sohnt - Pilozist - Marktleiter - MHD der Flaschen - Herstellungscode - wasweißich.

Ich habe mir anhören müssen, dass mein Sohne sicher ein Säufer
ist,

Mit 14 hat mir allerdings noch kein Bier geschmeckt. Ich fand es gallebitter und widerlich. Da hat man Lino und Cola getrunken.

Mit 16 war ich zur Disko mal von eineinhalb Flaschen Bier nahezu hackevoll.

Den Gedanken, er sei ein Trinker, würde ich an deiner Stelle allerdings nochmal denken.

und dass ein Gymnasiast, der ergo mal zur Elite der
Gesellschaft gehören wolle, sowas doch beileibe nicht machen
sollte etc.
Der Polizist hatte offenbar keine Ahnung davon, was ein Abitur
alles nicht mit sich bringt.

Warum will dein Sohn denn dann Abitur machen?

Es folgte eine Anzeige.

Ich nahme einen Anwalt, der Akteneinsicht anforderte.

Die was genau ergeben hat…?

Eiin halbes Jahr geschah garnichts.

Dann bekomme ich von Staatsanwältin Heide

Die kenn ich gar nicht. Aber ein hübscher Name. Im Wald und auf der Heide.

einen Brief des
Inhalts, dass das Verfahren gegen meinen Sohn wegen der
geringen Schuld eingestellt worden ist. Sie denke, dass er
aufgrund des Verfahrens ausreichend belehrt und gewarnt worden
sei.

D.h., Staatsanwälting Heide hat die Schuld meines Sohnes
festgestellt, ohne mit ihm auch nur gesprochen zu haben. Zwar
gering, aber schuldig, basta.

Ohja, er muss eine Flasche Schnaps klauen, dann wird er von ihr zum Kaffeekränzchen eingestellt.

Was hat euer Anwalt getan? Was ? Und vor allem: Wie?

Ich finde, es ist in Ordnung, dass Jugendliche spüren, dass eine Tat nicht ohne Konsequenz bleibt.

Nun weiß ich, dass die drei Flaschen Bier Zuhause fehlten, der
Kasten schon einige Monate rumstand und das Haltbarkeitsdatum
unserer Biere deutlich früher ablief, als das jener, die in
dem Supermarkt zu kaufen oder zu klauen waren.

Was hat euer Anwalt getan?

Mein Sohn hat dieses Bier tatsächlich und nachweislich nicht
gestohlen.

Was hat euer Anwalt getan?

Nur waren die Supermarktangestellten ebenso wie die Polizisten
zu voreingenommen und/oder zu faul das zu kontrollieren.

Was hat euer Anwalt getan?

Ich bleibe jetzt auf Kosten von knapp 400.- Euro sitzen,
dafür, dass mein Sohn mit drei Flaschen Bier im Rucksack einen
Supermarkt mit den falschen Freunden betreten hat.

Überall werden die verehrten Kunden gebeten, Taschen, Ruck- und Säcke in den Fahrzeugen zu lassen, also nicht in den Markt hereinzubringen. Allein, um sich solchen Ärger zu ersparen.

Und habe einen überheblichen, völlig daneben liegenden Brief
von einer Staatsanwältin bekommen.

Das ist ein standardisiertes Schreiben.
Der Supermarkt bekommt ein ebensolches.

Aber ich werde die StA Heide bitten, euch ab sofort handgeschriebene Briefe auf echtem Büttenpapier, parfümiert und mit Röschen gezieret zu senden.

Was soll ein Jugendlicher daraus bitte lernen? Das die
Wahrheit niemanden interessiert? Gerechtigkeit eine Illusion
ist? Dass Otto-Normalmensch immer draufzahlt?

Es gibt bestimmte Regeln, die muss auch dein Sohn lernen. Betrete ich mit einem beim Karstadt gekauften Parfum danach die Müller-Drogerie, werde ich den Karstadt-Beleg dabei haben, um zu belegen, dass ich das Zeug 22 Minuten vorher da an Kasse 5 bei Kassererin Yasemin gekauft habe.

Habe ich keinen Kaufbeleg und werde mit einem Diebstahlsvorwurf konfrontiert, werde ich als Kunde eine sofortige Inventur fordern.

Muss man nackt zu Karstadt gehen, damit man nichts dabei hat,
das man dort hätte kaufen und also auch klauen können?
Eine Packung Papiertaschentücher an der Kasse vorzeigen ehe
man eine Drogerie betritt?

Ja, man spart sich Ärger damit. Ist ganz einfach so.

Und was ist mit meinem Geschäft (Trödelladen): soll ich meine
Kunden auffordern, jeden gebrauchten oder neuen Gegenstand,
den sie dabei haben, vor Eintritt in den Laden bei mir
anzumelden? Also komplett ihre Taschen auszupacken? Ich
verkaufe schließlich alles was anfällt, also alles mögliche,
gebraucht und neu.

Sei nicht albern.

Du weißt, wie sehr Geschäfte unter Ladensdiebstählen leiden. Zu Lasten aller ehrlichen Kunden.

Da gilt es doch wohl irgendwo sinnvolle Grenzen zu setzen.

Ja, und das geht schon bei der Auswahl eines tauglichen Anwalts los.

Dem anderen der beiden Freunde, der nichts geklaut hatte,
wurde übrigens wegen einer Süßigkeit, die er in der Tasche
hatte und die im Laden (Riesensupermarkt, die haben halt
alles) auch kaufbar war, ein Prozess gemacht - ohne Anwalt ist
ein Vergehen offenbar nicht so gering.

Mir blutet das Herz.

Kurz: die Staatsanwälting geht davon aus, dass mein Sohn
schuldig ist. Stellt das Verfahren aber, im Gegensatz zu dem
gegen seinen Freund, ein.

Was hat euer Anwalt getan?

Der Freund hatte keinen Anwalt, mein Sohne hatte einen.
Meine Schlußfolgerung: wer sich einen Anwalt leistet, ist
nicht so leicht vorbestraft wie jemand, der sich keinen
leistet oder leisten kann.

Prozesskostenhilfe. Schonmal gehört?

Mit Geld kommt man durch, die Armen haben halt Pech. Dieses
System nennen wir Rechtsstaat. Ich bin wirklich enttäuscht,
sehr.

Das Leben ist nicht immer gerecht. Man sollte es akzeptieren, dass es nicht immer nach seinem Willen läuft.

Ja, ich bin sauer.
Aber noch heftiger bin ich enttäuscht und weiß nicht mehr, wie
ich meinen Kinder Achtung vor Recht und Gesetz vermitteln soll

Das ist schon ein bisschen zu spät. Er klaut dir abgestandenes Bier und lässt sich damit noch erwischen.

  • ich habe ja selbst keine mehr und gut begründen kann ich es
    unter solchen Umständen auch nicht.

Wenn es in dem Verfahren darum gegangen wäre, dass mein Sohn
als 14jähriger nicht mit Bier rumzulaufen hat, wäre das alles
verständlich. Aber darum ging es gar nicht. Es ging nur darum,
dass eine große Lebensmittelkette sich bestohlen fühlte.

Tja.

Hallo Hovke,

schwierig, schwierig… und jetzt ist das noch schwieriger, als es noch am nächsten Tag gewesen wäre.

Recht und Gerechtigkeit liegen ja oft genug weit auseinander.

Heute diesen nicht begangenen Diebstahl aufzuklären, ist quasi unmöglich. Da bleibt nur: Entweder ein riesen Faß aufmachen und bangen, dass es zu dem Ausgang kommt, den ihr gerne hättet oder Schwamm drüber und Kröte fressen.

Was ich allerdings nicht verstehe ist der Rechtsanwalt. Dieser hätte seinerzeit in die Ermitllungen eingreifen können und die Bierflaschen nach Euren Aussagen eben auf die Chargen hin als Beweis für die Unschuld anbringen können, wegen falscher Beschuldigung gleichzeitig auch aktiv werden können mit Schadenersatz und Auslagenerstattung…
Dass Du in dem Polizeirevier erst mal sprachlos warst ist absolut verständlich…

Aber nun zu Deiner eigentlichen Frage:

  1. wenn man was nicht getan hat: sofort auf die Hinterfüße stellen, Beweise anfordern (die man wieder entkräften kann) und nicht einer (falschen) Verdächtigung tatenlos zusehen (oder gar irgendwie eingestehen)
  2. Justiz hat nicht immer Recht - man muss sich irgendwann auch beugen - jedoch immer mit dem Vermerk, dass man die Schuld nicht anerkennt.
  3. ein guter Rechtsverdreher kann aus misslichen Situationen aus Wahrheiten Lügene un d aus Lügen Wahrheiten werden lassen. (Gilt vor Allem, wenn man zwei kontroverse Aussagen hat)
  4. Indizien reichen oft für Verurteilung aus. Selbst sofort Gegenbeweise sichern oder Zeugen zum Protokoll bitten (fordern)
  5. Nothing is perfect
  6. niemanden auf Grund von Einschätzung selbst in missliche Situationen bringen
  7. Kinder sollten Achtung vor sich selber haben. 99,99% sind dann auch gesetzeskonform

Schlussendlich: jedem ist schon mal Ungerechtigkeit widerfahren. Also deswegen nicht gleich das ganze System aufgeben…

LG
Ce

In der Sache möchte ich mich A. und T. anschließen, im Tonfall nur A.

Ähnliche Erfahrungen: eingestelltes Verfahren nach Schuldanerkennung bzw. Teil-Schuldanerkennung eines Jugendlichen, allerdings OHNE Rechtsanwalt aber mit Verhör bei der Polizei (mit Vater bzw. Mutter anwesend). Keine finanziellen Auslagen.

Ich bin fast sicher, dass euer RA dazu geraten hat, die Aussage bei der Polizei zu verweigern. Dem RA geht es nämlich um das ERGEBNIS (–> Einstellung; keine Strafe) und nicht um die ERZIEHUNG (–> was lerne ich über das Rechtssystem und über Gerechtigkeit).

Was den „überheblichen Brief“ angeht, da haben die anderen Recht, das ist Standard. Der Staatsanwalt urteilt aufgrund der Fakten, die ihm von der Polizei übermittelt werden. Da von euch keine Aussage vorlag, hat sie 2 Möglichkeiten: wegen Geringfügigkeit nicht weiter zu verfolgen oder einen Prozess anberaunen.

Ihr seid schlecht beraten worden.

Gruss

btw Annie, hast Du mitbekommen, ob gegen den besoffenen Halbtottreter inzwischen ein Urteil ergangen ist? Schöne Grüße, A.A.

Hallo,

also ich kenne überhaupt nicht das procedere; was ich halt auch kenne, ist vom Hören-Sagen, dass es eine Anhörung gibt.
Und ich finde die Antwort von neuinderstadt sehr nachvollziehbar (der Teil, dass der Rechtsanwalt auf das juristische Ergebnis abstellt).
Deshalb würde ich persönlich erst mal zu dem gehen und den ganz genau fragen, was da los war. Vielleicht war es ja wirklich so?
Ich würde außerdem fragen, ob diese Einstellung dieses Verfahrens irgendwo in irgendwelchen Akten jemals auftauchen kann (bin Total-Laie!)

Wenn alles so war, wie du schreibst und sich kein Missverständnis eingeschlichen hat —> wäre ich total angep***, muss ich ehrlich sagen. Und wenn das dann noch irgendwo aufgeführt wäre, würde ich versuchen, was dagegen zu machen. Allerdings bin ich ein eher - ähm - impulsiver Mensch :wink: Also sinnigerweise würde ich mich doch mit dem Anwalt vielleicht absprechen.

Allerdings habe ich noch 2 Meckerpunkte:

  1. ich gebe dem großen Indianer teils recht: wenn ich in einen Supermarkt gehe und habe keinen Kassenbon für irgendwas in der Tasche mit, stelle ich meine Tasche bei einer Kassiererin ab oder lasse sie im Auto, wenn ich es dabei habe. Es gibt nun mal solche Anschuldigungen und denen gehe ich lieber aus dem Weg. Ich werde allerdings gleich mal meinem Sohn einbläuen, dass er in Zukunft auf genau sowas aufpasst. Das beziehe ich nicht auf Bierflaschen und komme damit zu

  2. ich wäre genauso angep***, wenn unser 15jähriger Sohn sich 3 Flaschen Bier aus dem Kasten hier nimmt. Das wäre eine deftige Standpauke. Insofern würde ich ihm vielleicht doch sagen: ich hoffe, du hast etwas daraus gelernt. (auch, wenn es in keinem Zusammenhang steht). Also ich würde zum Beispiel diese Polizei-Sache nicht höher/ schlimmer bewerten als den Bierklau.

Im Übrigen glaube auch ich, dass man an solchen Dingen keinen Rechtsstaat fest machen kann.
Wenn man mal überlegt, was die Juristerei wirklich auch an Schutz bringt, gibt es sehr viele Punkte, in denen ich meinem Sohn Recht und Ordnung beibringen kann.
Oder auch mit ihm diskutieren kann: zum Beispiel so einen Fall wie bei dem Kindermörder (von dem ich nicht mehr weiß, wie er hieß), dem die Folter angedroht wurde.
Da kann man sehen, dass wir eben doch Recht haben und dass dieses Recht nicht danach guggt, wer gerade vor ihm steht.

(just my 2 cents dazu). ich will nur sagen: also die Achtung vor dem Gesetz würde ich damit noch nicht verlieren, auch wenn es natürlich auch viele Vorgehensweisen von Polizeibeamten gibt, mit denen ich ab und an nicht so einverstanden bin. Aber die sind nun mal nicht das Gesetz.

Gruß
shannon

Hi,

also aus meiner Sicht, als völlig unbeteiligte, sieht die Sache so aus:

Du bist die wütende und aufgeregte Mutter eines Sohnes, der frei von Vorstrafen ist (also, zumindest hat er keine Vorstrafe aus dem von dir geschilderten Fall. Nicht vorbestraft ist man nämlich nicht nur dann, wenn man in einem Verfahren freigesprochen wurde oder erst gar nichts mit Polizei und Staatsanwalt zu tun hatte, sondern auch, wenn das Verfahren eingestellt oder gar nicht erst begonmnen wurde)

Das Verfahren wurde sicher wegen des REchtsanwaltes gar nicht erst begonnen, wäre aber sicher auch ohne REchtsanwalt aus Mangel an Beweisen oder wegen erwiesener Unschuld eingestellt worden, denn der Ankläger (= Supermarkt und Staatsanwalt) müssen dem Angeklagten den Tatvorwurf beweisen können. Sonst geht gar nichts. Das gilt bei Vergewaltigung und Mord genauso wie bei drei Bierflaschen, denn Justitia ist blind.
Deinen Schilderungen entnehme ich, dass die Situation bei dem Freund und der PAckung Kaugummi geringfügig, aber entscheidend anders ist - der wurde auf frischer Tat ertappt:

weil einer seiner beiden Freunde vom Ladendedektiv beim Stehlen beobachtet worden war.

Das ist ein Beweis. Wir haben einen Augenzeugen, und nicht mal irgendeinen. Ob nun der Wert (Packung Kaugummi) den Aufwand (Prozess) rchtfertigt, obliegt zuerst mal dem GEschädigten (Supermarkt) und dann dem Gericht - die können ds Verfahren ja immer noch wegen Geringfügigkeit einstellen.

die Staatsanwälting geht davon aus, dass mein Sohn schuldig ist.

Keine Ahnung, vielleicht wollte sie nur sicherheitshalber eine Warnung aussprechen? Es ist aber völlig egal, was sie denkt - dein Sohn hat eine weiße Weste. Es interessiert wirklich niemanden, was sich irgendeine Staatsanwältin über ein nie eröffnetes Verfahren denkt - außer, du erzählst jedem, der sich dafür interessiert oder auch nicht, was da geschehen ist. Aber nachdem du weißt, wo die Flaschen herkamen, und es kein Verfahren gab, kann dich das einen feuchten Kehricht interessieren.

Außerdem haben weder die Polizei noch der adendetektiv die Aufgabe, ERmittlungen anzustellen. Das tut die Staatsanwaltschaft, wenn das Verfahren eingeleitet wird. Insofern haben die Polizei und der Staatsanwalt im Fall deines Sohnes gar keine Pflichtversäumnisse begangen.

Und was ist mit meinem Geschäft (Trödelladen): soll ich meine Kunden auffordern, jeden gebrauchten oder neuen Gegenstand, den sie dabei haben, vor Eintritt in den Laden bei mir anzumelden?

Das Recht hast Du. Wenn nicht, trägst Du das Risiko. Es ist ja nicht auszuschließen, dass Person A einen Gegenstand mitbringt, der identisch aussieht wie einer deiner Artikel. Person B nimmt Deinen Gegenstand und geht weiter spazieren, Person A marscheirt mit einem Gegenstand an der Kasse vorbei ohne zu zahlen, du siehst den Gegenstand… Wer hat jetzt sein eigentum, wer dein Eigentum? wer muss zahlen? und nein, die Leute sind nicht immer ehrlich… Es ist und bleibt aber dir überlassen, wie du das Problem (und ähnliche Probleme) löst - wenn Du keine Anzeige erstatten, sondern auf den Kosten sitzenbleiben und die Person straflos davonkommen lassen möchtest, dann ist das DEine Entscheidung, Dein Geld und Dein Ruf. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Muss man nackt zu Karstadt gehen, damit man nichts dabei hat, das man dort hätte kaufen und also auch klauen können?

Nein. Du musst nicht deine Unschuld beweisen, man muss Dir die Schuld beweisen. Damit unschuldige Bürger nicht belästigt werden. Daher gibt es auch Ladendetektive, und daher zählt dessen Zeugenaussage im Fall des Freundes so viel.

Eine Packung Papiertaschentücher an der Kasse vorzeigen ehe man eine Drogerie betritt?

Man muss es nicht, aber sicher ist sicher. Sicher bedeutet in dem Fall, dass man gar nciht erst in Verdacht gerät. Aber wie du erlebt hast, braucht es für einen Prozess einen Beweis. Und ohne Zeugenaussage ist es sehr schwierig, und wenn dann noch geringer Sachwert dazuommt, lohnt sich die Arbeit nicht.

Nochmal: Dein Sohn hat vor dem Auge des gesetzes nichts angestellt, er ist nicht vorbestraft. Die Staatsanwältin hat es bereits vergessen, die Polizei und der Ladendetektiv schon lange, und der Supermarkt vermutlich auch. Warum willst Du ein Verfahren?

die Franzi

Hallo,

wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr dem Kollegen die Sache mit dem MHD der Flaschen rechtzeitig mitgeteilt habt, und der nicht nachweisen kann, dass er das ebenso rechtzeitig weiter gereicht hat, dann klärt mit ihm, was seine Arbeit unter den Umständen wert war.

Und ansonsten, wie alle anderen auch: Das ist - ohne die Kenntnis solcher speziellen Umstände - einfach nur Schema F und keine persönliche Unfreundlichkeit Euch gegenüber. Anders ist das bei hunderten von Bagatellfällen auf den Schreibtischen von Staatsanwälten, die sich eigentlich mit wichtigeren Dingen beschäftigen sollten, nicht machbar.

Gruß vom Wiz

Hallo,
das macht einen doch völlig verrückt, oder?
Aber das ist typisch. Wer jung ist ist dran. Da kann man sich nicht wehren oder tut es nicht. Wenn die Eltern da nicht hinter ihren Kindern stehen, was kann da alles passieren?

Hallo,

das macht einen doch völlig verrückt, oder?

Auja.

Aber das ist typisch. Wer jung ist ist dran.

Ja. und morgen heisst es wieder „Wer alt/Ausländer/krank/arm/sonstwas ist, ist dran“. „Dran“ scheint immer der zu sein, der sich ungerecht behandelt fühlt.

Da kann man sich
nicht wehren oder tut es nicht. Wenn die Eltern da nicht
hinter ihren Kindern stehen, was kann da alles passieren?

Was ist denn passiert?
Nein, anders gefragt, was war/ist das Ergebnis?

Ich sehe nicht mehr als einige unangenehme Situationen und Behandlung nach Schema F. Vielleicht haben sich fast alle Beteiligten nur „dumm verhalten“, auch der beschuldigte Jugendliche. Konsequenzen gab es doch wohl keine.

Menschen machen Fehler und das Leben ist nicht immer gerecht.

Gruß
Jörg Zabel

1 Like

Ging es deinem Anwalt nur ums Kassieren oder hat er auch etwas dafür getan? Laß bei dem deinen nur allzu verständlichen Frust ab und laß dir von ihm anteilig den Teil seiner Nichttätigkeit zurückgeben!
LG, Hannelore

btw Annie, hast Du mitbekommen, ob gegen den besoffenen
Halbtottreter inzwischen ein Urteil ergangen ist? Schöne
Grüße, A.A.

Falls du den in Berlin meinst, das ist morgen fällig.

Gruß

Anwar

Hallo,

„Dran“ scheint immer der zu sein, der sich ungerecht behandelt fühlt.

Du solltest wenigstens das UP vor einer Antwort lesen.

Ich sehe nicht mehr als einige unangenehme Situationen und Behandlung nach Schema F.

Eben. Falsche Anschuldigung. Und sie bleibt einfach stehen.

Es ist keine Frage möglicher oder ausbleibender Konsequenzen für den jungen Mann. Unterlassung aus Überlastung oder „kein-Bock-Mentalität“ ist schlicht nur schlechte Arbeitsauffassung. Da hat jemand seinen Job einfach nicht gemacht.

Franz

1 Like

Danke - dann darf man ja gespannt sein.

Gruß
A.A.

Hi,

Falsche Anschuldigung. Und sie bleibt einfach stehen.

Nein, tut sie nicht. Das Verfahren wurde nicht eröffnet und damit ist die sache komplett und ganz und gar und überhaupt vom Tisch. Niemand, wirklich niemand, außerder Mutti und ein paar besorgten Forumsteilnehmern (undvielleicht noch 1-2 anderen nahen Verwandten) interessieren sich noch dafür oder werden sich jemals wieder in irgendeiner Form dafür interessieren.Ganz bestimmt überhaupt rein gar nicht.

die Franzi

1 Like

Hallo,
Deine Frage war, wenn ich es richtig verstanden habe, was Dein Sohn daraus gelernt hat?

Er hat hoffentlich gelernt, dass Recht und Ordnung, Gerechtigkeit und die Polizei und Justitz als Frend und Helfer ein Illusion ist. Dass die Welt eben nicht immer gerecht ist, dass Menschen in bestimmten Positionen eben nicht die allmächtigen und fehlerfreien Heiligen sind, dass man für sein Recht kämpfen muss - notfalls mit Geld und dass sein Papa zu ihm steht.

Ich würde das bei der Staatsanwaltschaft allerdings nicht so stehen lassen, sondern trotz der Zurücknahme der Klage einen Einspruch einlegen.
Das mit dem Haltbarkeitsdatum ist doch ein gutes Beweismittel und soll doch der Supermarkt eine anständige Inventur vorlegen und auf die Frage antworten, warum sie abgelaufene Waren im Regal haben (die sie ja aber nicht hatten).

Ich verstehe Deine Aufregung, mir würde es nicht anders gehen, dennoch denke ich, dass wir in ein einigermaßen funktionierendes Rechtssystem leben - das Problem ist eher die Überlastung und eventuell auch die Unterqualifizierung der ausführenden Organe.

Viele Grüße

Hallo,

Falsche Anschuldigung. Und sie bleibt einfach stehen.

Nein, tut sie nicht.

Doch!
Zitat:
„… dass das Verfahren gegen meinen Sohn wegen der geringen Schuld eingestellt worden ist“.
Eindeutig. „Mangels Beweise“ wäre noch eine Option gewesen. So aber, neben den Kosten, die die/der falsch Beschuldigte wegen der Falschanschuldigung daher tragen muss, und der Tatsache, dass Akteneinsicht nicht gewährt wurde, verbleibt eben nur ein „nichts getan, dennoch falsch gehandelt“.

Das Verfahren wurde nicht eröffnet und damit …

Ist doch völlig nebensächlich. „Schema F“ ist kein angemessenes Verhalten gegenüber den Beteiligten. Wiz beispielsweise steht dazu, dass es nun einmal so gehandhabt wird, aber dass es korrekt im Sinne des Gesetzes ist, würde er vermutlich auch nicht sagen.

Franz

1 Like

Hi,

wir lesen das UP vermutlich unterschiedlich - mir scheint am vordringlichsten der Glaube, dass der Sohn nun auf alle Zeit gebrandmarkt ist. Darauf habe ich mich bezogen.

„Schema F“ ist kein angemessenes Verhalten gegenüber den Beteiligten.

Ich weiß nicht, ob sich Gerichte auch damit befassen müssen, alle möglichen Befindlichkeiten der Leute zu berücksichtigen, mit denen sie zu tun haben. Ich glaube eher nicht. (aus der Diskussion um die Kosten der UP halte ich mich raus, das ist natürlich blöd, wenn sie darauf sitzen bleibt) Ich als Nichtjuristin kann mir nur vorstellen, dass im gegebenen Fall die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit am zeitsparendsten für das Gericht ist - für „aus Mangel an Beweisen“ (Freispruch zweiter Klasse) oder „wegen erwiesener Unschuld“ (FReispruch erster Klasse) muss m.E. das Verfahren eröffnet werden, und das dauert zum einen und kostet zum anderen noch mehr Geld.

Wiz beispielsweise steht dazu, […], aber dass es korrekt im Sinne des Gesetzes ist, würde er vermutlich auch nicht sagen.

Das finde ich anhand von §153 STPO eine sehr kesse Vermutung, allzumal Wiz Jurist ist:
„(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.[…]“
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

die Franzi

2 Like

Hallo,

„Dran“ scheint immer der zu sein, der sich ungerecht behandelt fühlt.

Du solltest wenigstens das UP vor einer Antwort lesen.

Da sehe ich nur die subjektive Betroffenheit einer Mutter.

Ich sehe nicht mehr als einige unangenehme Situationen und Behandlung nach Schema F.

Eben. Falsche Anschuldigung. Und sie bleibt einfach stehen.

Wo bleibt hier was stehen? Das Verfahren ist eingestellt.

Es ist keine Frage möglicher oder ausbleibender Konsequenzen
für den jungen Mann. Unterlassung aus Überlastung oder
„kein-Bock-Mentalität“ ist schlicht nur schlechte
Arbeitsauffassung. Da hat jemand seinen Job einfach nicht
gemacht.

Das kann ich nicht beurteilen. Kannst Du es?

Ich kann nur aus meiner Berufserfahrung sagen, daß das, was ich beruflich und fachlich absolut korrekt mache, für die jeweiligen Betroffenen auch „herzlos“ aussehen könnte.
Es ist leicht, die Staatsanwältin hier „an den Pranger“ zu stellen. Aber können die Personen, die das machen, das Handeln der Staatsanwältin beurteilen?

Gruß
Jörg Zabel

1 Like