Hallo,
Du bist die wütende und aufgeregte Mutter eines Sohnes, der
frei von Vorstrafen ist (also, zumindest hat er keine
Vorstrafe aus dem von dir geschilderten Fall. Nicht
vorbestraft ist man nämlich nicht nur dann, wenn man in einem
Verfahren freigesprochen wurde oder erst gar nichts mit
Polizei und Staatsanwalt zu tun hatte, sondern auch, wenn das
Verfahren eingestellt oder gar nicht erst begonmnen wurde)
Das stimmt soweit, nur aufgeregt bin ich nicht mehr, ist ja alles schon recht alt.
Das Verfahren wurde sicher wegen des REchtsanwaltes gar nicht
erst begonnen, wäre aber sicher auch ohne REchtsanwalt aus
Mangel an Beweisen oder wegen erwiesener Unschuld eingestellt
worden, denn der Ankläger (= Supermarkt und Staatsanwalt)
müssen dem Angeklagten den Tatvorwurf beweisen können. Sonst
geht gar nichts. Das gilt bei Vergewaltigung und Mord genauso
wie bei drei Bierflaschen, denn Justitia ist blind.
Deinen Schilderungen entnehme ich, dass die Situation bei dem
Freund und der PAckung Kaugummi geringfügig, aber entscheidend
anders ist - der wurde auf frischer Tat ertappt:
Nein, ein dritter Freund wurde beim Diebstahl ertappt, der mit den Süßigkeiten in der Tasche nicht. Er hatte eben nur Zeug in der Tasche, dass er theoretich im Supermarkt geklaut haben könnte, in Wahrheit aber mit hineingenommen hat.
Allerdings hat er bei der Kontrolle Angst bekommen und versucht wegzurennne - im Nachhinein kann ich das gut verstehen. Ca. 380 Euro für 3 Bier im Rucksack ist schließlich nicht grad billig.
Das ist ein Beweis. Wir haben einen Augenzeugen, und nicht mal
irgendeinen. Ob nun der Wert (Packung Kaugummi) den Aufwand
(Prozess) rchtfertigt, obliegt zuerst mal dem GEschädigten
(Supermarkt) und dann dem Gericht - die können ds Verfahren ja
immer noch wegen Geringfügigkeit einstellen.
Das hast DU jetzt falsch verstanden, der ertappte Dieb war Freund Nr. 3.
die Staatsanwältin geht davon aus, dass mein Sohn schuldig ist.
Keine Ahnung, vielleicht wollte sie nur sicherheitshalber eine
Warnung aussprechen? Es ist aber völlig egal, was sie denkt -
dein Sohn hat eine weiße Weste. Es interessiert wirklich
niemanden, was sich irgendeine Staatsanwältin über ein nie
eröffnetes Verfahren denkt - außer, du erzählst jedem, der
sich dafür interessiert oder auch nicht, was da geschehen ist.
Aber nachdem du weißt, wo die Flaschen herkamen, und es kein
Verfahren gab, kann dich das einen feuchten Kehricht
interessieren.
Meinst Du wirklich, ein inzwischen 15jähriger bekommt einen guten Eindruck von und Achtung vor unserem Rechtssystem, wenn eine Staatsanwältin sicherheitshalber (ohne Kenntniss der Wahrheit) eine Verwarnung an einen Unschuldigen ausspricht?
Findest Du, es ist wurscht, was die Jugend von Gerechtigkeit hält?
Es ist eh schon schwierig, Kindern in Berlin glaubhaft zu machen, dass es ein funktionierendes Rechtssystem gibt.
Beispiele:
2008 wurden mein Sohn und zwei Freunde leicht überfallen, ein Ball gestohlen, mein Sohn leicht geschlagen - es wurde niemand erwischt.
Wenig später wurde in meinen Laden eingebrochen, Schaden 1300 Euro, niemand erwischt.
2009 wurde in mein Auto eingebrochen, 200 Euro Schaden, niemand erwischt.
2011 wurde zweimal in meinen Laden eingebrochen, Schaden 2500 Euro plus Schaden am Fenster (noch ungeklärt, ob ich oder die Hausverwaltung zahlen muss). Natürlich niemand erwischt.
Vor zwei Tagen wurde mein Sohn, als er abends mit Freunden im Park war, wieder überfallen, geschlagen (nicht arg Gottseindank) und die rel. teure Brille ist weg.
Mein Sohn hat partout keine Lust eine Anzeige aufzugeben - „bringt doch eh nichts“, meint er - und er hat ja recht, leider.
Das klingt jetzt sehr negativ, ist aber schlichte Wahrheit.
Kaufen wir halt ne neue Brille - vielleicht mit rosa Tönung, damit die Welt besser aussieht?
Das alles ist schon schlimm genug.
Wenn man dann noch wegen falscher Beschuldigung zahlen und sich erzieherische Sprüche anhören muss, ist das Maß einfach mal voll.
Diverse Schuldige und für uns Schuldner laufen frei rum, aber mein Sohn bekommt eine herablassend offerierte Einstellung eines Diebstahlsverfahrens, bei dem er nachweislich unschuldig ist.
Die Staatsanwaltschaft hat es in 5 Monaten nicht geschafft, unserem Anwalt Kopien der Anklage zu faxen, schicken oder mailen.
Das ist doch wie bei Schildbürgerns.
Außerdem haben weder die Polizei noch der adendetektiv die
Aufgabe, ERmittlungen anzustellen. Das tut die
Staatsanwaltschaft, wenn das Verfahren eingeleitet wird.
Insofern haben die Polizei und der Staatsanwalt im Fall deines
Sohnes gar keine Pflichtversäumnisse begangen.
Ja wie soll denn ein Staatsanwalt ein halbes Jahr später noch z.B. die Haltbarkeitsdaten der Bierflaschen prüfen?
Aktuell wären sie aufschlussreich gewesen (ein Bekannter von mir hat kurz nach dem Vorfall die Haltbarkeitsbaten auf meine Bitte hin notiert, war alles eindeutig viel frischer. Dazu habe ich eine Eidesstattliche Erklärung des Bekannten) - wozu sind Polizisten denn da noch gut, wenn sie nicht solche kleinen Ausschlußkriterien überprüfen können?
Hätten sie es gemacht, wäre es für alle Beteiligten deutlich billiger geworden, auch für den Steuerzahler.
Und was ist mit meinem Geschäft (Trödelladen): soll ich meine Kunden auffordern, jeden gebrauchten oder neuen Gegenstand, den sie dabei haben, vor Eintritt in den Laden bei mir anzumelden?
Das Recht hast Du.
Jau. Super. Alle Taschen bitte erstmal ausleeren, Kindewagen und Rollatoren natürlich auch, maln bißchen flott, sie stehn im Weg - wärn tolles Geschäft.
Muss man nackt zu Karstadt gehen, damit man nichts dabei hat, das man dort hätte kaufen und also auch klauen können?
Nein. Du musst nicht deine Unschuld beweisen, man muss Dir die
Schuld beweisen. Damit unschuldige Bürger nicht belästigt
werden. Daher gibt es auch Ladendetektive, und daher zählt
dessen Zeugenaussage im Fall des Freundes so viel.
Da ist jetzt der Wurm drin. Mein Sohn und der Freund mit der Aüßigkeit wurden nciht beim Stehlen beobachtet. Ertappt wurde der dritte Freund, um den ging es in meiner Beschreibung nicht, denn da ist die Situation ja klar.
Weder meinem Sohn noch seinem Süßigkeitenfreund konnt so at hock irgend etwas bewiesen werden, es gab auch keinen weiteren Verdacht, als den, dass sie ja zusammen mit einem überführten Dieb dort waren.
Eine Packung Papiertaschentücher an der Kasse vorzeigen ehe man eine Drogerie betritt?
Man muss es nicht, aber sicher ist sicher. Sicher bedeutet in
dem Fall, dass man gar nciht erst in Verdacht gerät. Aber wie
du erlebt hast, braucht es für einen Prozess einen Beweis. Und
ohne Zeugenaussage ist es sehr schwierig, und wenn dann noch
geringer Sachwert dazuommt, lohnt sich die Arbeit nicht.
Nochmal: Dein Sohn hat vor dem Auge des gesetzes nichts
angestellt, er ist nicht vorbestraft. Die Staatsanwältin hat
es bereits vergessen, die Polizei und der Ladendetektiv schon
lange, und der Supermarkt vermutlich auch. Warum willst Du ein
Verfahren?
Nein, ich will kein weiteres Verfahren. Mein Anwalt meint, das gäbe nur jahrelanges Generve, und das brauche ich wirklich nicht. Schluck ich halt die Kosten. Gibts halt weniger Weihnachtsgeschenke für zwei Kinder, die beide nichts dafür können.
Aber wo steckt der von der Staatsanwaltschaft so hoch angesetzte Erziehungswert, wenn Unschuldige ermahnt werden und für Verfahren zahlen müssen, obwohl sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, während all die Einbrecher und Überfallklicken immernnoch unbehelligt rumlaufen???
Sorry, aber das ist doch Sch…!
Und erklär mal Jugendlichen, dass die Welt eben so ist - ich würde meinen Kindern furchtbar gern etwas anderes erzählen können. Aber 1. möchte ich sie nicht belügen und 2. würden sie mir sowas eh nicht glauben, dafür haben sie selbst zuviel schlechte Erfahrungen gemacht.
Gruß, Hovke