Falsche Anschuldigung - und was daraus wird

Bagatellen
Hallo

Anders ist das bei hunderten von Bagatellfällen auf den Schreibtischen von Staatsanwälten, die sich eigentlich mit wichtigeren Dingen beschäftigen sollten, nicht machbar.

Dann sollen die Staatsantwälte sich aus Bagatellfällen doch grundsätzlich raushalten und einfach zugeben, dass man sich nur bei größeren Verbrechen ernsthaft um Gerechtigkeit bemüht.

Dass sie dann irgendwas machen, nur damit es schnell geht, das finde ich nicht in Ordnung. Was für sie eine Bagatelle ist, kann für die Betroffenen eine total wichtige Sache sein. Deshalb mögen sie sich auch bei solchen Angelegenheiten Mühe geben, oder es eben ganz bleiben lassen.

Viele Grüße

1 Like

Hallo,

ja, die Vorladung gab es und damit bin ich dann zum Anwalt. Der hat dann Akteneinsicht angefodert und daraufhin geschah nichts.

Sorry, das hatte ich vergessen zu erwähnen, weil diese Vorladung dann erstmal hinfällig war.

Gruß, Hovke

Hallo,

offenbar bist Du nie beim Ladendiebstahl erwischt worden und ließt auch eher wenig Zeitung, da Du meinst, man müsse gleich den ganzen Laden mitnehmen um dieses Delikts beschuldigt zu werden.
Google besser erstmal ein bißchen zu den Begriffen, zu denen Du dich äußern möchtest.

Und wozu machen knapp 50% der heutigen Jugendlichen Abitur?
Um Chefposten zu ergattern?
Soviele Chefposten gibt es beileibe nicht.

Heutzutage braucht man Abi um bei einer Bank als Kassierer anzufangen. Mit Realschulabschluss bekommt man bestenfalls(!) noch eine Handwerkerlehre, mit Hauptschulabschluss kann man froh sein, überhaupt einen Job besser als Minijob oder Hermes-Selbsständiger zu bekommen.

Lebst Du ev. in Bayern, wo das alles anscheinend etwas anders ist?

Gruß, Hovke

Hallo,

ich habe zwei Werktage nach dem Vorfall einen Bekannten die Haltbarkeitsdaten der Biersorte in eben jenem Geschäft prüfen lassen und eine eidesstattliche Erkläung von ihm, dass dort nur Haltbarkeitsdaten 2 Monate jünger als unsere vorhanden waren.

Das wäre also kein Problem.

Aber das Verfahren wurde eingestellt und daher ist lt. meinem Anwalt eh nichts mehr zu machen.
Die Einstellung kann man nicht ablehnen.
Man könnte ev. eine neues Verfahren wegen übler Nachrede oder dergleichen anleiern, aber das wäre mit jahrelangem Generve und etlichen Kosten verbunden - ich habe genug andere Sorgen und Kosten um mir noch sowas aufzuhalsen.

Es ist eine wirklich blöde Situation.

Gruß, Hovke

Hallo,

mein Anwalt hat sich nicht gegen eine Aussage ausgesprochen. Er hat nur Akteneinsicht angefordert erstmal konkret zu sehen, wie die Beschuldigung aussieht. Die Akten hat er nie erhalten.
Was soll ein Anwalt denn sonst machen?

Ich kenne diesen Anwalt ein bißchen, er hat mich schon öfter beraten, teils umsonst oder für eher symbolische Preise. Er ist kein Geier (die gibts auch, das weiß ich, aber dieser gehört eindeutig nicht dazu, hat sein Schäfchen vielleicht einfach im trockenen, ist altersmäßig wohl auch kurz vor Rente. Er ist sehr bemüht, hilfsbereit und preiswert).

In dieser Situation hatte er garkeine Möglichkeit zu handeln, da die Staatanwaltschaft es innerhalb eines halben Jahres nicht geschafft hat, ihm Kopien der Akten oder ein entsprechendes Fax zu schicken - das ist dürftig.
Man muss doch zumindest erfahren können, was einem bei einer Anzeige konkret vorgeworfen wird - oder verlange ich da zuviel?

Eine an Wahrheit und Erziehung ernsthaft interessierte Staatsanwalltschaft stelle ich mir jedenfalls anders vor.

Gruß, Hovke

Was soll ein Anwalt denn sonst machen?

Nachfragen.

In dieser Situation hatte er garkeine Möglichkeit zu handeln,
da die Staatanwaltschaft es innerhalb eines halben Jahres
nicht geschafft hat, ihm Kopien der Akten oder ein
entsprechendes Fax zu schicken - das ist dürftig.

Nachfragen. Wenn er nichts anderes gemacht hat, als Akteneinsicht zu beantragen (kosten meines Wissens 12 Euro), woher kommen dann die 400€ Kosten?

Man muss doch zumindest erfahren können, was einem bei einer
Anzeige konkret vorgeworfen wird - oder verlange ich da
zuviel?

Nein. Aber man KANN es erfahren. Entweder dadurch, dass man zur Vorladung bei der Polizei geht ODER in dem der Anwalt Akteneinsicht beantragt und nachfragt, wenn da in einer angemessenen Zeit nichts kommt.

Eine an Wahrheit und Erziehung ernsthaft interessierte
Staatsanwalltschaft stelle ich mir jedenfalls anders vor.

Was glaubst du, wieviele Ladendiebstähle 1 Staatsanwalt bearbeitet (neben anderen Delikten). Was du verlangst, ist in diesem Staat nicht machbar, weil nicht bezahlbar.

Nebenbei: Ich glaube nicht, dass es erziehungsmäßig von Vorteil ist, einem Jugendlichen beizubringen, dass immer alles fair und beweisbar ist.
Nochwas, nicht strafrechtlich relevant, aber erziehungstechnisch: Geklaut hat er ja wohl, wenn auch bei euch, nicht im Laden.

Gruss

2 Like

Hallo,

Du bist die wütende und aufgeregte Mutter eines Sohnes, der
frei von Vorstrafen ist (also, zumindest hat er keine
Vorstrafe aus dem von dir geschilderten Fall. Nicht
vorbestraft ist man nämlich nicht nur dann, wenn man in einem
Verfahren freigesprochen wurde oder erst gar nichts mit
Polizei und Staatsanwalt zu tun hatte, sondern auch, wenn das
Verfahren eingestellt oder gar nicht erst begonmnen wurde)

Das stimmt soweit, nur aufgeregt bin ich nicht mehr, ist ja alles schon recht alt.

Das Verfahren wurde sicher wegen des REchtsanwaltes gar nicht
erst begonnen, wäre aber sicher auch ohne REchtsanwalt aus
Mangel an Beweisen oder wegen erwiesener Unschuld eingestellt
worden, denn der Ankläger (= Supermarkt und Staatsanwalt)
müssen dem Angeklagten den Tatvorwurf beweisen können. Sonst
geht gar nichts. Das gilt bei Vergewaltigung und Mord genauso
wie bei drei Bierflaschen, denn Justitia ist blind.
Deinen Schilderungen entnehme ich, dass die Situation bei dem
Freund und der PAckung Kaugummi geringfügig, aber entscheidend
anders ist - der wurde auf frischer Tat ertappt:

Nein, ein dritter Freund wurde beim Diebstahl ertappt, der mit den Süßigkeiten in der Tasche nicht. Er hatte eben nur Zeug in der Tasche, dass er theoretich im Supermarkt geklaut haben könnte, in Wahrheit aber mit hineingenommen hat.
Allerdings hat er bei der Kontrolle Angst bekommen und versucht wegzurennne - im Nachhinein kann ich das gut verstehen. Ca. 380 Euro für 3 Bier im Rucksack ist schließlich nicht grad billig.

Das ist ein Beweis. Wir haben einen Augenzeugen, und nicht mal
irgendeinen. Ob nun der Wert (Packung Kaugummi) den Aufwand
(Prozess) rchtfertigt, obliegt zuerst mal dem GEschädigten
(Supermarkt) und dann dem Gericht - die können ds Verfahren ja
immer noch wegen Geringfügigkeit einstellen.

Das hast DU jetzt falsch verstanden, der ertappte Dieb war Freund Nr. 3.

die Staatsanwältin geht davon aus, dass mein Sohn schuldig ist.

Keine Ahnung, vielleicht wollte sie nur sicherheitshalber eine
Warnung aussprechen? Es ist aber völlig egal, was sie denkt -
dein Sohn hat eine weiße Weste. Es interessiert wirklich
niemanden, was sich irgendeine Staatsanwältin über ein nie
eröffnetes Verfahren denkt - außer, du erzählst jedem, der
sich dafür interessiert oder auch nicht, was da geschehen ist.
Aber nachdem du weißt, wo die Flaschen herkamen, und es kein
Verfahren gab, kann dich das einen feuchten Kehricht
interessieren.

Meinst Du wirklich, ein inzwischen 15jähriger bekommt einen guten Eindruck von und Achtung vor unserem Rechtssystem, wenn eine Staatsanwältin sicherheitshalber (ohne Kenntniss der Wahrheit) eine Verwarnung an einen Unschuldigen ausspricht?
Findest Du, es ist wurscht, was die Jugend von Gerechtigkeit hält?

Es ist eh schon schwierig, Kindern in Berlin glaubhaft zu machen, dass es ein funktionierendes Rechtssystem gibt.

Beispiele:
2008 wurden mein Sohn und zwei Freunde leicht überfallen, ein Ball gestohlen, mein Sohn leicht geschlagen - es wurde niemand erwischt.

Wenig später wurde in meinen Laden eingebrochen, Schaden 1300 Euro, niemand erwischt.

2009 wurde in mein Auto eingebrochen, 200 Euro Schaden, niemand erwischt.

2011 wurde zweimal in meinen Laden eingebrochen, Schaden 2500 Euro plus Schaden am Fenster (noch ungeklärt, ob ich oder die Hausverwaltung zahlen muss). Natürlich niemand erwischt.

Vor zwei Tagen wurde mein Sohn, als er abends mit Freunden im Park war, wieder überfallen, geschlagen (nicht arg Gottseindank) und die rel. teure Brille ist weg.
Mein Sohn hat partout keine Lust eine Anzeige aufzugeben - „bringt doch eh nichts“, meint er - und er hat ja recht, leider.

Das klingt jetzt sehr negativ, ist aber schlichte Wahrheit.
Kaufen wir halt ne neue Brille - vielleicht mit rosa Tönung, damit die Welt besser aussieht?

Das alles ist schon schlimm genug.
Wenn man dann noch wegen falscher Beschuldigung zahlen und sich erzieherische Sprüche anhören muss, ist das Maß einfach mal voll.

Diverse Schuldige und für uns Schuldner laufen frei rum, aber mein Sohn bekommt eine herablassend offerierte Einstellung eines Diebstahlsverfahrens, bei dem er nachweislich unschuldig ist.
Die Staatsanwaltschaft hat es in 5 Monaten nicht geschafft, unserem Anwalt Kopien der Anklage zu faxen, schicken oder mailen.

Das ist doch wie bei Schildbürgerns.

Außerdem haben weder die Polizei noch der adendetektiv die
Aufgabe, ERmittlungen anzustellen. Das tut die
Staatsanwaltschaft, wenn das Verfahren eingeleitet wird.
Insofern haben die Polizei und der Staatsanwalt im Fall deines
Sohnes gar keine Pflichtversäumnisse begangen.

Ja wie soll denn ein Staatsanwalt ein halbes Jahr später noch z.B. die Haltbarkeitsdaten der Bierflaschen prüfen?
Aktuell wären sie aufschlussreich gewesen (ein Bekannter von mir hat kurz nach dem Vorfall die Haltbarkeitsbaten auf meine Bitte hin notiert, war alles eindeutig viel frischer. Dazu habe ich eine Eidesstattliche Erklärung des Bekannten) - wozu sind Polizisten denn da noch gut, wenn sie nicht solche kleinen Ausschlußkriterien überprüfen können?
Hätten sie es gemacht, wäre es für alle Beteiligten deutlich billiger geworden, auch für den Steuerzahler.

Und was ist mit meinem Geschäft (Trödelladen): soll ich meine Kunden auffordern, jeden gebrauchten oder neuen Gegenstand, den sie dabei haben, vor Eintritt in den Laden bei mir anzumelden?

Das Recht hast Du.

Jau. Super. Alle Taschen bitte erstmal ausleeren, Kindewagen und Rollatoren natürlich auch, maln bißchen flott, sie stehn im Weg - wärn tolles Geschäft.

Muss man nackt zu Karstadt gehen, damit man nichts dabei hat, das man dort hätte kaufen und also auch klauen können?

Nein. Du musst nicht deine Unschuld beweisen, man muss Dir die
Schuld beweisen. Damit unschuldige Bürger nicht belästigt
werden. Daher gibt es auch Ladendetektive, und daher zählt
dessen Zeugenaussage im Fall des Freundes so viel.

Da ist jetzt der Wurm drin. Mein Sohn und der Freund mit der Aüßigkeit wurden nciht beim Stehlen beobachtet. Ertappt wurde der dritte Freund, um den ging es in meiner Beschreibung nicht, denn da ist die Situation ja klar.
Weder meinem Sohn noch seinem Süßigkeitenfreund konnt so at hock irgend etwas bewiesen werden, es gab auch keinen weiteren Verdacht, als den, dass sie ja zusammen mit einem überführten Dieb dort waren.

Eine Packung Papiertaschentücher an der Kasse vorzeigen ehe man eine Drogerie betritt?

Man muss es nicht, aber sicher ist sicher. Sicher bedeutet in
dem Fall, dass man gar nciht erst in Verdacht gerät. Aber wie
du erlebt hast, braucht es für einen Prozess einen Beweis. Und
ohne Zeugenaussage ist es sehr schwierig, und wenn dann noch
geringer Sachwert dazuommt, lohnt sich die Arbeit nicht.

Nochmal: Dein Sohn hat vor dem Auge des gesetzes nichts
angestellt, er ist nicht vorbestraft. Die Staatsanwältin hat
es bereits vergessen, die Polizei und der Ladendetektiv schon
lange, und der Supermarkt vermutlich auch. Warum willst Du ein
Verfahren?

Nein, ich will kein weiteres Verfahren. Mein Anwalt meint, das gäbe nur jahrelanges Generve, und das brauche ich wirklich nicht. Schluck ich halt die Kosten. Gibts halt weniger Weihnachtsgeschenke für zwei Kinder, die beide nichts dafür können.

Aber wo steckt der von der Staatsanwaltschaft so hoch angesetzte Erziehungswert, wenn Unschuldige ermahnt werden und für Verfahren zahlen müssen, obwohl sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, während all die Einbrecher und Überfallklicken immernnoch unbehelligt rumlaufen???

Sorry, aber das ist doch Sch…!
Und erklär mal Jugendlichen, dass die Welt eben so ist - ich würde meinen Kindern furchtbar gern etwas anderes erzählen können. Aber 1. möchte ich sie nicht belügen und 2. würden sie mir sowas eh nicht glauben, dafür haben sie selbst zuviel schlechte Erfahrungen gemacht.

Gruß, Hovke

Hallo,

der Anwalt konnte garnichts tun. Er hat die Akteneinsicht angefordert (also Kopien oder Faxe der Anklageschrift, die man ja wohl zu Gesicht bekommen dürfte).
Die Staatsanwaltschaft hat es in 5 Monaten nicht geschafft, diese zu liefern und das Verfahren ohne Lieferung eingestellt.

Den Anwalt kenne ich schon länger und er ist eindeutig kein Abkassierer; er hat mich schon mehrmals umsonst oder sehr preiswert beraten.
Aber immer für lau kann der sein Büro ja auch nicht finanzieren.

Dessen Preis verstehe ich - nur, weshalb nicht die falsch anschuldigende Partei, also der Supermarkt, die Kosten tragen muss sondern einfach so, ohne Beweise, mein Sohn für gering schuldig befunden und uns die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, das verstehe ich nicht.

Gruß, Hovke

Hi,

Sorry, das hatte ich vergessen zu erwähnen, weil diese
Vorladung dann erstmal hinfällig war.

warum das denn? Verstehe ich nicht. Deine Schlussfolgerung - pol. Vorladung–>Anwalt einschalten–>Akteneinischt anfordern–>Vorladung somit hinfällig - will sich mir rein von der Logik her in keinster Weise erschliessen, egal, wie lange ich grübele.

Die Vorladung wäre die mit Abstand beste Gelegenheit gewesen, zweifelsfrei zu beweisen, woher das Bier in Wirklichkeit stammte. Genau genommen sind polizeiliche Vorladungen eben für derlei überhaupt erfunden worden.

Warum habt ihr die geschwänzt? Hat euch der Anwalt etwa dazu geraten?

5 Like

Hallo,

Deine Frage war, wenn ich es richtig verstanden habe, was Dein
Sohn daraus gelernt hat?

Er hat hoffentlich gelernt, dass Recht und Ordnung,
Gerechtigkeit und die Polizei und Justitz als Frend und Helfer
ein Illusion ist. Dass die Welt eben nicht immer gerecht ist,
dass Menschen in bestimmten Positionen eben nicht die
allmächtigen und fehlerfreien Heiligen sind, dass man für sein
Recht kämpfen muss - notfalls mit Geld und dass sein Papa zu
ihm steht.

Sein Papa ist seit 4 Jahren tot. Soviel zum üblichen Machismus.

Ich würde das bei der Staatsanwaltschaft allerdings nicht so
stehen lassen, sondern trotz der Zurücknahme der Klage einen
Einspruch einlegen.

Mein Anwalt meint, das gibt jahrelanges Generve mit ungewissem Ausgang -das kann ich als Witwe mit zwei Kindern so gut gebrauchen wie ein Magengeschwühr.

Das mit dem Haltbarkeitsdatum ist doch ein gutes Beweismittel
und soll doch der Supermarkt eine anständige Inventur vorlegen
und auf die Frage antworten, warum sie abgelaufene Waren im
Regal haben (die sie ja aber nicht hatten).

Klar ist das ein prima Beweismaterial - hat nur keinen interessiert.

Ich verstehe Deine Aufregung, mir würde es nicht anders gehen,
dennoch denke ich, dass wir in ein einigermaßen
funktionierendes Rechtssystem leben - das Problem ist eher die
Überlastung und eventuell auch die Unterqualifizierung der
ausführenden Organe.

Da stimme ich Dir mittlerweile, nach den neuesten Erfahrungen, nicht mehr zu - vor diesem Bescheid hätte ich das locker unterschrieben, aber jetzt?
Mein Eindruck jetzt: wir leben in einem Glücksrechtssystem.
Je mehr Glück (auch oder vor allem finanzieller Natur) Du hast, desto eher hast Du Recht.
Eine alleinerziehende Mutter auf Hartz4 hätte keinen Anwalt eingeschaltet. Und es wäre verm. anders gelaufen.
Was in unserem Fall vielleicht besser gewesen wäre, da es Zeugen für die Haltbarkeitsdaten gibt - aber das kann ein Richter so oder so bewerten.
Ich schätze, für meinen Sohn ist es mir so angesichts fehlender wirklich guter und sicherer Alternativen lieber.

Besser unschuldig und freigekauft, als unschuldig und vorbestraft.

Gruß, Hovke

Hi,

also nochmal, auch wenn ich mich wiederhole:

Inwiefern und warum genau soll/kann/muss/darf die von deinem Anwalt beantragte Akteneinsicht dich und deinen Sohn daran hindern können, der Vorladung Folge zu leisten, die ganz im Gegenteil sogar nichts, absolut nichts als Vorteile für deien Sohn gebracht hätte?

Der Fall wäre erst gar nicht zur Staatsanwaltschaft gelangt und meine schönen Steuergelder wären nicht verschleudert worden.

Was hat ein Antrag zur Akteneinsicht mit einer Vorladung zu tun?

Weisst du was, Hovke? Sei mir bitte nicht böse, aber seit ich jetzt deine ganzen Antworten in diesem Thread gelesen habe, in denen du empört und weiträumigst mit großer Vehemenz jegliche Verantwortung deines Herzblättchens von dir weist und stur darauf pochst, dass die einzige „Böse“ in diesem Fall ja nun keine andere als die Staatsanwältin sein kann und du wieder mal nicht die leisesten Einwände gelten lässt, musste ich doch glatt *welch Überraschung* an ein ganz ähnliches Problem denken, welches du vor ein paar Monaten im Erziehungsbrett „erläutert“ hattest:

/t/seltsames-verhalten-der-lehrerin-was-machen/6470075

Es sind immer die anderen, nicht wahr?

4 Like

Moin,

Das finde ich anhand von §153 STPO eine sehr kesse Vermutung,…

Da hab ich hier glatt wieder was dazugelernt.
Danke.

Franz

Nochmal meine Frage: wo kommen 380 € Kosten her?
Das kann nur die Rechnung des RA sein - und dafür, dass er noch nichtmal Akteneinsicht erreicht hat, ist das SEHR viel.

Gruss

1 Like

Eine alleinerziehende Mutter auf Hartz4 hätte keinen Anwalt
eingeschaltet. Und es wäre verm. anders gelaufen.

Meine Erfahrung (mehr als ein Fall): ohne RA, aber mit Anhörung bei der Polizei --> immer besser gelaufen.

Besser unschuldig und freigekauft, als unschuldig und
vorbestraft.

Selbst vorbestraft (ganz generell, nicht auf deinen Sohn bezogen) wäre in diesem Alter kein Beinbruch, nur mal so dazuwischen geworfen. Eine Jugendstrafe wegen einer Bagatelle, die auch verwaltungstechnisch bald vergessen ist.

Gruss

1 Like

Hi,

also ich fass mal zusammen - 3 Leute im Supermarkt, dein Sohn, Freund Nr. 1 und Freund Nr. 2. Nr. 3 wird erwischt und alle drei Jungs werden beide bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Das Verfahren gegen deinen Sohn wurde eingestellt, und mind. eines der beiden anderen Verfahren… läuft noch? Ist beendet? Was kam bei den beiden anderen raus?

Jedenfalls…

Dann bekomme ich von Staatsanwältin Heide einen Brief des Inhalts, dass das Verfahren gegen meinen Sohn wegen der geringen Schuld eingestellt worden ist.

„Verfahren eingestellt“ heißt es auch, wenn es gar nicht erst eröffnet wurde. Also, was auch immer die Polizei der Staatsanwaltschaft geschrieben hat, wurde durchgelesen, die Staatsanwältin denkt sich „keinen bock, da jetzt die ganze MAschinerie in Gang zu setzen, ich hab besseres zu tun, es gibt richtige Kriminelle. Falls er was angestellt hat, hat er sich bereits genug erschreckt.“ Ob sie nun an der Stelle verpflichtet ist, dem Beschuldigten bzw. seinen Eltern irgendwas mitzuteilen, und wenn ja, wann, weiß ich einfach nicht.

Sie denke, dass er aufgrund des Verfahrens ausreichend belehrt und gewarnt worden sei.

Ja.

D.h., Staatsanwälting Heide hat die Schuld meines Sohnes festgestellt, ohne mit ihm auch nur gesprochen zu haben. Zwar gering, aber schuldig, basta.

Nein. Sie hat eine persönliche Meinung geäußert, wenn Du so willst, eine pädagogische Aussage getroffen. Die darf sie haben, wie jeder von uns - aber diese Aussage ist in keiner Weise rechtskräftig.
Ich werde zum Beispiel heute später in meine Klasse gehen, wo ich die Klassleitung habe, und sie über die Schulordnung informieren, wie man sich bei angekündigten Schulaufgaben ordnungsgemäß entschuldigt. Und ich werde sinngemäß sagen, dass sie sich drauf gefasst machen müssen, dass sie die Arbeit mit Sechs bewertet bekommen, wenn ich einen Spickzettel bei ihnen finde. Höchstwahrscheinlich werden sie mich alle ernst und etwas gelangweilt angucken (sind ja schon ein paar Jahre in der Schule) , aber keiner wird aufspringen und sich beim Direktor beschweren, dass ich ihn des Unterschleifs verdächtigt habe.

Funbktionierendes Rechtssystem, Vorbildwirkung: Bei Bagatellvergehen, und auch in vielen Fällen von Körperverletzungsdelikten, ist es sehr sehr schwer, den Täter zu ermitteln. Was soll die Polizei / Staatsanwaltschaft machen, wenn der Täter nicht gesehen / nicht erkannt wurde und keine Spuren hinterlassen hat, und der geklaute Gegenstand ein gebrauchter Fernseher ist, wie ihn tausende besitzen? CSI ist eine Fernsehserie, die finden dort Spuren, damit sie eine neue Folge filmen können. Im wirklichen Leben ist das anders.
Wenn man jeden solchen Fall mit mehreren Leuten untersuchen lassen würde, ist man ratzfatz im gehobenen vierstelligen Bereich. Denn man kann auch nciht einfach dem GEschädigten glauben - wo kommen wir denn da hin, das sind Zustände aus dem Mittelalter, und es ist eine große Errungenschaft, dass es nun so ist, dass die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf beweisen muss, und nicht der Beschuldigte seine Unschuld.
Und dann gibt es da auch noch das schon mehrfach zitierte öffentliche Interesse. All diese Ermittlungsarbeit kostet Steuergelder. Jetzt nicht meins, aber auch in meinem Bundesland gibt es genug ähnliche Situationen. Mir wurde ein nagelneues Fahrrad - ok, „nur“ 200Euro, aber neu - gestohlen, aus dem Hinterhof, abgeschlossen… Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt, aber fruchtlos, weil ich die Fahrgestellnummer nicht kenne, insofern konnte die Anzeige nicht gestellt werden. Ohne Anzeige kriege ich nichts von der Versicherung. Lerneffekt? Gestellnummer aufschreiben. Was meinst Du, wie viele Fahrräder täglich gestohlen werden, und wasw die Ermittlungsarbeit an Geld und Zeit verschlingen würde? Ich glaube, das täte mir auf dem Lohnzettel mehr weh als der Verlust des Fahrrades. Und ich würde auch dezent auf die Barrikaden gehen, wenn irgendjemand versuchen wöllte, es zur Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft zu machen, auch Fälle zu verfolgen, in denen sie keine Chance auf Ermittlungserfolg haben. Ich möchte, dass meine Stgeuergelder verwendet werden, um wirkliche Verbrecher zu fassen, wo es um große Schäden an Leben, GEsundheit oder Eigentum geht - Schäden, die größer sind als der Ermittlungs aufwnad oder wenigstens nahe dran. Noch ist es ja gottseidank so, dass man bei Wahlen sein Kreuzchen einfach nicht bei entsprechenden Parteien setzt.
Du kannst deinen Kindern erzählen, dass wir in einem funktionierenden REchtssystem leben, das aber wie alles in der Welt nicht perfekt ist. Aber waswäre ein Rechtssystem wert, in dem die Polizei und die Staatsanwaltschaft einfach den Aussagen der Geschädigten vertrauen? Man kann doch dann einfach dem ungeliebten nachbarn irgendwas ans Bein binden! (Nein, Hovke, ich unterstelle Dir nichts, ich glaube Dir)
Solche Kleinigkeiten sind weniger ein Problem von mangelhafter Polizeiarbeit, sondern von Erziehung, Sozialstrukturen, wirtschaftlicher Lage etc. Zu viele Eltern wissen nciht, wie man erzieht, wie man auf seine Kinder achtet, wie man ihnen vernünftige Freizeitgestaltung beibringt. Das ist für mich sogar noch wichtiger als das wirtschaftliche - wenn ich weiß, dass man das Eigentum anderer nicht antastet (und sei es nur, weil mir die Mutti sonst den Hintern versohlt), und wenn ich weiß, dass man ja mal fragen kann, ob man gemeinsam spielen kann, dann brauch ich nicht den Ball zu klauen. Wenn ich lerne, wie ich einen Streit mit Worten oder gegebenenfalls durch Weggehen löse, brauche ich nciht zu hauen. Wenn man vermittelt bekommt, dass man ein netter Mensch ist, auch wenn man nciht so viel besitzt wie der Nachbar, oder länger sparen muss, um sich das gleiche leisten zu können. Und, und, und… Konfliktlösungsstrategien, Frustrationstoleranz etc, das sind alles Dinge, die heute kaum noch gelernt und gelehrt werden. Wenn man diePolizei rufen muss, ist es schon zu spät - da ist der Schaden bereits entstanden.

die Franzi

2 Like

offenbar bist Du nie beim Ladendiebstahl erwischt worden

Nein. Es ist in meiner Familie tatsächlich nicht üblich, im Jugendalter bereits kleinkriminell zu sein oder sich mit solchen Subjekten abzugeben.

und
ließt auch eher wenig Zeitung, da Du meinst, man müsse gleich
den ganzen Laden mitnehmen um dieses Delikts beschuldigt zu
werden.

Meiiin Gott. Das sollte ein Scherzchen am Rande sein.

„Nehmen wir die Straßenbahn?“ bedeutet ja auch, nicht, einen ganzen Triebwagen aus den Gleisen zu heben und nach Hause zu tragen.

Google besser erstmal ein bißchen zu den Begriffen, zu denen
Du dich äußern möchtest.

Jawohl, Frau Oberstleutnant.

Und wozu machen knapp 50% der heutigen Jugendlichen Abitur?

Ich frage nur, weil du doch äußerstest, dass der Polizist offensichtlich nicht wusste, was mit Abitur alles nicht verbunden ist.

Es war ihm hingegen sicher ein privates Bedürfnis, die Schulbildung deines Sohnes im Rahmen des Diebstahlsvorwurfes zu substantiieren.

Um Chefposten zu ergattern?
Soviele Chefposten gibt es beileibe nicht.

Heutzutage braucht man Abi um bei einer Bank als Kassierer
anzufangen. Mit Realschulabschluss bekommt man bestenfalls(!)
noch eine Handwerkerlehre,

Ein Handwerksberuf ist meines Wissens nichts Ehrenrühriges.

mit Hauptschulabschluss kann man
froh sein, überhaupt einen Job besser als Minijob oder
Hermes-Selbsständiger zu bekommen.

Nunja, das muss er ja alles nicht. Es sei denn, er stellt das Aufmerken in der Schule ein und begeht fortan die Kriminellenlaufbahn.

Lebst Du ev. in Bayern, wo das alles anscheinend etwas anders
ist?

Nein. Darüber gibt allerdings auch meine Visitenkarte Auskunft. Jedenfalls betrefflich der Region.

Ergebenst

To.i

1 Like

Hallo

Eine alleinerziehende Mutter auf Hartz4 hätte keinen Anwalt eingeschaltet. Und es wäre verm. anders gelaufen.

Meine Erfahrung (mehr als ein Fall): ohne RA, aber mit Anhörung bei der Polizei --> immer besser gelaufen.

Das hängt doch von der örtlichen Polizei oder Staatsanwaltschaft ab.
Allerdings habe ich auch ein wenig den Verdacht, dass der Anwalt hier völlig überflüssig war für die 400 Euro, die er wohl gekostet hat.

Selbst vorbestraft (ganz generell, nicht auf deinen Sohn bezogen) wäre in diesem Alter kein Beinbruch, nur mal so dazuwischen geworfen. Eine Jugendstrafe wegen einer Bagatelle, die auch verwaltungstechnisch bald vergessen ist.

Der Betroffene wird es aber nicht so bald vergessen, das spielt ja schließlich auch eine Rolle. Und schon gar nicht wird er es vergessen, wenn er unschuldig verurteilt wurde. -

Viele Grüße

Hallo Chili,

Hallo,
Deine Frage war, wenn ich es richtig verstanden habe, was Dein Sohn daraus gelernt hat?

Er hat hoffentlich gelernt, dass Recht und Ordnung, Gerechtigkeit und die Polizei und Justitz als Frend und Helfer ein Illusion ist.

wenn Du das generell siehst: Wo gedeiht Chili am besten? Dann mach Dich da auf die Socken!
Ernsthaft: wir haben schon eine ziemlich faire Situation hier. Vorurteile, Fehlurteile und Überschreitungen gibt es und wird es immer geben.
Gerade Vorurteile: Wenn ein Diebstahl in einer Gruppe vorgelegen hat, dann ist dieses dann schon ziemlich dicht an: mitgegengen - mitgehangen…
Ferner: wie könnte denn das Auftreten des Sohnes während der (noch) Abwesenheit der Mutter ausgefallen sein?

Dass die Welt eben nicht immer gerecht ist, dass Menschen in bestimmten Positionen eben nicht die allmächtigen und fehlerfreien Heiligen sind, dass man für sein Recht kämpfen muss - notfalls mit Geld und dass sein Papa zu ihm steht.

tja… ich finda da die Steuerbehörden dann doch schlimmer

Ich würde das bei der Staatsanwaltschaft allerdings nicht so stehen lassen, sondern trotz der Zurücknahme der Klage einen Einspruch einlegen.
Das mit dem Haltbarkeitsdatum ist doch ein gutes Beweismittel und soll doch der Supermarkt eine anständige Inventur vorlegen und auf die Frage antworten, warum sie abgelaufene Waren im Regal haben (die sie ja aber nicht hatten).

Hatte ich vorher schon in meinem Posting erwähnt: gleich aktiv werden und Gegenazeige wegen falscher Verdächtigung (Hier aber wieder: was hatte der Sohn der Polizei gegenüber verlauten lassen und … auch das wie zählt da mit (letztendlich alles nur Menschen))

Ich verstehe Deine Aufregung, mir würde es nicht anders gehen, dennoch denke ich, dass wir in ein einigermaßen funktionierendes Rechtssystem leben - das Problem ist eher die Überlastung und eventuell auch die Unterqualifizierung der ausführenden Organe.

Würde mich mehr über den RA aufregen. Erste Indizien sagen: da war Ware im Rucksack… und wenn die Polizei immer jedem alles glauebn würde, was ein (vermeintlicher) Delinguent sagt - wir bräuchten keine Gerichte mehr, denn es käme zu keiner Anzeige… (welch Entlastung für Gerichte!)

Viele Grüße

Dir auch

Ce

1 Like

Hallo,

dabei vergisst Du aber, dass nur die StA die Entscheidung treffen kann, was sie wie behandelt. Dabei stehen der StA weitreichendere Unterlagen und Quellen als der Polizei offen (z.B. das Erziehungsregister). Und da es schon einen Unterschied macht, ob das die ersten drei Flaschen waren, oder ob das in der Vergangenheit häufiger passiert ist, und man die Sache daher jetzt anders als im Erstfall sehen muss, ist es nun mal vornehmste Aufgabe der StA sich der Sache anzunehmen, und - wenn auch schnell und durch Standardverfahren und Texte - eine angemessene Reaktion zu finden.

Gruß vom Wiz

1 Like

Eine an Wahrheit und Erziehung ernsthaft interessierte
Staatsanwalltschaft stelle ich mir jedenfalls anders vor.

Die haben mit schwereren Fällen zu tun, als einem bierklauenden Rotzlöffel weiszusagen, wo der Bartel den Most holt.

1 Like