Falsche Anschuldigung - und was daraus wird

Hi,

also ich fass mal zusammen - 3 Leute im Supermarkt, dein Sohn, Freund Nr. 1 und Freund Nr. 2. Nr. 3 wird erwischt und alle drei Jungs werden beide bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Das Verfahren gegen deinen Sohn wurde eingestellt, und mind. eines der beiden anderen Verfahren… läuft noch? Ist beendet? Was kam bei den beiden anderen raus?

Jedenfalls…

Dann bekomme ich von Staatsanwältin Heide einen Brief des Inhalts, dass das Verfahren gegen meinen Sohn wegen der geringen Schuld eingestellt worden ist.

„Verfahren eingestellt“ heißt es auch, wenn es gar nicht erst eröffnet wurde. Also, was auch immer die Polizei der Staatsanwaltschaft geschrieben hat, wurde durchgelesen, die Staatsanwältin denkt sich „keinen bock, da jetzt die ganze MAschinerie in Gang zu setzen, ich hab besseres zu tun, es gibt richtige Kriminelle. Falls er was angestellt hat, hat er sich bereits genug erschreckt.“ Ob sie nun an der Stelle verpflichtet ist, dem Beschuldigten bzw. seinen Eltern irgendwas mitzuteilen, und wenn ja, wann, weiß ich einfach nicht.

Sie denke, dass er aufgrund des Verfahrens ausreichend belehrt und gewarnt worden sei.

Ja.

D.h., Staatsanwälting Heide hat die Schuld meines Sohnes festgestellt, ohne mit ihm auch nur gesprochen zu haben. Zwar gering, aber schuldig, basta.

Nein. Sie hat eine persönliche Meinung geäußert, wenn Du so willst, eine pädagogische Aussage getroffen. Die darf sie haben, wie jeder von uns - aber diese Aussage ist in keiner Weise rechtskräftig.
Ich werde zum Beispiel heute später in meine Klasse gehen, wo ich die Klassleitung habe, und sie über die Schulordnung informieren, wie man sich bei angekündigten Schulaufgaben ordnungsgemäß entschuldigt. Und ich werde sinngemäß sagen, dass sie sich drauf gefasst machen müssen, dass sie die Arbeit mit Sechs bewertet bekommen, wenn ich einen Spickzettel bei ihnen finde. Höchstwahrscheinlich werden sie mich alle ernst und etwas gelangweilt angucken (sind ja schon ein paar Jahre in der Schule) , aber keiner wird aufspringen und sich beim Direktor beschweren, dass ich ihn des Unterschleifs verdächtigt habe.

Funbktionierendes Rechtssystem, Vorbildwirkung: Bei Bagatellvergehen, und auch in vielen Fällen von Körperverletzungsdelikten, ist es sehr sehr schwer, den Täter zu ermitteln. Was soll die Polizei / Staatsanwaltschaft machen, wenn der Täter nicht gesehen / nicht erkannt wurde und keine Spuren hinterlassen hat, und der geklaute Gegenstand ein gebrauchter Fernseher ist, wie ihn tausende besitzen? CSI ist eine Fernsehserie, die finden dort Spuren, damit sie eine neue Folge filmen können. Im wirklichen Leben ist das anders.
Wenn man jeden solchen Fall mit mehreren Leuten untersuchen lassen würde, ist man ratzfatz im gehobenen vierstelligen Bereich. Denn man kann auch nciht einfach dem GEschädigten glauben - wo kommen wir denn da hin, das sind Zustände aus dem Mittelalter, und es ist eine große Errungenschaft, dass es nun so ist, dass die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf beweisen muss, und nicht der Beschuldigte seine Unschuld.
Und dann gibt es da auch noch das schon mehrfach zitierte öffentliche Interesse. All diese Ermittlungsarbeit kostet Steuergelder. Jetzt nicht meins, aber auch in meinem Bundesland gibt es genug ähnliche Situationen. Mir wurde ein nagelneues Fahrrad - ok, „nur“ 200Euro, aber neu - gestohlen, aus dem Hinterhof, abgeschlossen… Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt, aber fruchtlos, weil ich die Fahrgestellnummer nicht kenne, insofern konnte die Anzeige nicht gestellt werden. Ohne Anzeige kriege ich nichts von der Versicherung. Lerneffekt? Gestellnummer aufschreiben. Was meinst Du, wie viele Fahrräder täglich gestohlen werden, und wasw die Ermittlungsarbeit an Geld und Zeit verschlingen würde? Ich glaube, das täte mir auf dem Lohnzettel mehr weh als der Verlust des Fahrrades. Und ich würde auch dezent auf die Barrikaden gehen, wenn irgendjemand versuchen wöllte, es zur Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft zu machen, auch Fälle zu verfolgen, in denen sie keine Chance auf Ermittlungserfolg haben. Ich möchte, dass meine Stgeuergelder verwendet werden, um wirkliche Verbrecher zu fassen, wo es um große Schäden an Leben, GEsundheit oder Eigentum geht - Schäden, die größer sind als der Ermittlungs aufwnad oder wenigstens nahe dran. Noch ist es ja gottseidank so, dass man bei Wahlen sein Kreuzchen einfach nicht bei entsprechenden Parteien setzt.
Du kannst deinen Kindern erzählen, dass wir in einem funktionierenden REchtssystem leben, das aber wie alles in der Welt nicht perfekt ist. Aber waswäre ein Rechtssystem wert, in dem die Polizei und die Staatsanwaltschaft einfach den Aussagen der Geschädigten vertrauen? Man kann doch dann einfach dem ungeliebten nachbarn irgendwas ans Bein binden! (Nein, Hovke, ich unterstelle Dir nichts, ich glaube Dir)
Solche Kleinigkeiten sind weniger ein Problem von mangelhafter Polizeiarbeit, sondern von Erziehung, Sozialstrukturen, wirtschaftlicher Lage etc. Zu viele Eltern wissen nciht, wie man erzieht, wie man auf seine Kinder achtet, wie man ihnen vernünftige Freizeitgestaltung beibringt. Das ist für mich sogar noch wichtiger als das wirtschaftliche - wenn ich weiß, dass man das Eigentum anderer nicht antastet (und sei es nur, weil mir die Mutti sonst den Hintern versohlt), und wenn ich weiß, dass man ja mal fragen kann, ob man gemeinsam spielen kann, dann brauch ich nicht den Ball zu klauen. Wenn ich lerne, wie ich einen Streit mit Worten oder gegebenenfalls durch Weggehen löse, brauche ich nciht zu hauen. Wenn man vermittelt bekommt, dass man ein netter Mensch ist, auch wenn man nciht so viel besitzt wie der Nachbar, oder länger sparen muss, um sich das gleiche leisten zu können. Und, und, und… Konfliktlösungsstrategien, Frustrationstoleranz etc, das sind alles Dinge, die heute kaum noch gelernt und gelehrt werden. Wenn man diePolizei rufen muss, ist es schon zu spät - da ist der Schaden bereits entstanden.

die Franzi

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offenbar bist Du nie beim Ladendiebstahl erwischt worden

Nein. Es ist in meiner Familie tatsächlich nicht üblich, im Jugendalter bereits kleinkriminell zu sein oder sich mit solchen Subjekten abzugeben.

und
ließt auch eher wenig Zeitung, da Du meinst, man müsse gleich
den ganzen Laden mitnehmen um dieses Delikts beschuldigt zu
werden.

Meiiin Gott. Das sollte ein Scherzchen am Rande sein.

„Nehmen wir die Straßenbahn?“ bedeutet ja auch, nicht, einen ganzen Triebwagen aus den Gleisen zu heben und nach Hause zu tragen.

Google besser erstmal ein bißchen zu den Begriffen, zu denen
Du dich äußern möchtest.

Jawohl, Frau Oberstleutnant.

Und wozu machen knapp 50% der heutigen Jugendlichen Abitur?

Ich frage nur, weil du doch äußerstest, dass der Polizist offensichtlich nicht wusste, was mit Abitur alles nicht verbunden ist.

Es war ihm hingegen sicher ein privates Bedürfnis, die Schulbildung deines Sohnes im Rahmen des Diebstahlsvorwurfes zu substantiieren.

Um Chefposten zu ergattern?
Soviele Chefposten gibt es beileibe nicht.

Heutzutage braucht man Abi um bei einer Bank als Kassierer
anzufangen. Mit Realschulabschluss bekommt man bestenfalls(!)
noch eine Handwerkerlehre,

Ein Handwerksberuf ist meines Wissens nichts Ehrenrühriges.

mit Hauptschulabschluss kann man
froh sein, überhaupt einen Job besser als Minijob oder
Hermes-Selbsständiger zu bekommen.

Nunja, das muss er ja alles nicht. Es sei denn, er stellt das Aufmerken in der Schule ein und begeht fortan die Kriminellenlaufbahn.

Lebst Du ev. in Bayern, wo das alles anscheinend etwas anders
ist?

Nein. Darüber gibt allerdings auch meine Visitenkarte Auskunft. Jedenfalls betrefflich der Region.

Ergebenst

To.i

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Hallo

Eine alleinerziehende Mutter auf Hartz4 hätte keinen Anwalt eingeschaltet. Und es wäre verm. anders gelaufen.

Meine Erfahrung (mehr als ein Fall): ohne RA, aber mit Anhörung bei der Polizei --> immer besser gelaufen.

Das hängt doch von der örtlichen Polizei oder Staatsanwaltschaft ab.
Allerdings habe ich auch ein wenig den Verdacht, dass der Anwalt hier völlig überflüssig war für die 400 Euro, die er wohl gekostet hat.

Selbst vorbestraft (ganz generell, nicht auf deinen Sohn bezogen) wäre in diesem Alter kein Beinbruch, nur mal so dazuwischen geworfen. Eine Jugendstrafe wegen einer Bagatelle, die auch verwaltungstechnisch bald vergessen ist.

Der Betroffene wird es aber nicht so bald vergessen, das spielt ja schließlich auch eine Rolle. Und schon gar nicht wird er es vergessen, wenn er unschuldig verurteilt wurde. -

Viele Grüße

Hallo Chili,

Hallo,
Deine Frage war, wenn ich es richtig verstanden habe, was Dein Sohn daraus gelernt hat?

Er hat hoffentlich gelernt, dass Recht und Ordnung, Gerechtigkeit und die Polizei und Justitz als Frend und Helfer ein Illusion ist.

wenn Du das generell siehst: Wo gedeiht Chili am besten? Dann mach Dich da auf die Socken!
Ernsthaft: wir haben schon eine ziemlich faire Situation hier. Vorurteile, Fehlurteile und Überschreitungen gibt es und wird es immer geben.
Gerade Vorurteile: Wenn ein Diebstahl in einer Gruppe vorgelegen hat, dann ist dieses dann schon ziemlich dicht an: mitgegengen - mitgehangen…
Ferner: wie könnte denn das Auftreten des Sohnes während der (noch) Abwesenheit der Mutter ausgefallen sein?

Dass die Welt eben nicht immer gerecht ist, dass Menschen in bestimmten Positionen eben nicht die allmächtigen und fehlerfreien Heiligen sind, dass man für sein Recht kämpfen muss - notfalls mit Geld und dass sein Papa zu ihm steht.

tja… ich finda da die Steuerbehörden dann doch schlimmer

Ich würde das bei der Staatsanwaltschaft allerdings nicht so stehen lassen, sondern trotz der Zurücknahme der Klage einen Einspruch einlegen.
Das mit dem Haltbarkeitsdatum ist doch ein gutes Beweismittel und soll doch der Supermarkt eine anständige Inventur vorlegen und auf die Frage antworten, warum sie abgelaufene Waren im Regal haben (die sie ja aber nicht hatten).

Hatte ich vorher schon in meinem Posting erwähnt: gleich aktiv werden und Gegenazeige wegen falscher Verdächtigung (Hier aber wieder: was hatte der Sohn der Polizei gegenüber verlauten lassen und … auch das wie zählt da mit (letztendlich alles nur Menschen))

Ich verstehe Deine Aufregung, mir würde es nicht anders gehen, dennoch denke ich, dass wir in ein einigermaßen funktionierendes Rechtssystem leben - das Problem ist eher die Überlastung und eventuell auch die Unterqualifizierung der ausführenden Organe.

Würde mich mehr über den RA aufregen. Erste Indizien sagen: da war Ware im Rucksack… und wenn die Polizei immer jedem alles glauebn würde, was ein (vermeintlicher) Delinguent sagt - wir bräuchten keine Gerichte mehr, denn es käme zu keiner Anzeige… (welch Entlastung für Gerichte!)

Viele Grüße

Dir auch

Ce

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Hallo,

dabei vergisst Du aber, dass nur die StA die Entscheidung treffen kann, was sie wie behandelt. Dabei stehen der StA weitreichendere Unterlagen und Quellen als der Polizei offen (z.B. das Erziehungsregister). Und da es schon einen Unterschied macht, ob das die ersten drei Flaschen waren, oder ob das in der Vergangenheit häufiger passiert ist, und man die Sache daher jetzt anders als im Erstfall sehen muss, ist es nun mal vornehmste Aufgabe der StA sich der Sache anzunehmen, und - wenn auch schnell und durch Standardverfahren und Texte - eine angemessene Reaktion zu finden.

Gruß vom Wiz

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Eine an Wahrheit und Erziehung ernsthaft interessierte
Staatsanwalltschaft stelle ich mir jedenfalls anders vor.

Die haben mit schwereren Fällen zu tun, als einem bierklauenden Rotzlöffel weiszusagen, wo der Bartel den Most holt.

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Meinst Du wirklich, ein inzwischen 15jähriger bekommt einen
guten Eindruck von und Achtung vor unserem Rechtssystem, wenn
eine Staatsanwältin sicherheitshalber (ohne Kenntniss der
Wahrheit)

Und die Wahrheit aber ist, dass er gestohlen hat. Vielleicht nicht dem Supermarkt, aber dir. Das Bier.

War’s wenigstens eine vernünftige Sorte?

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Hallo,

wenn Du das generell siehst: Wo gedeiht Chili am besten? Dann
mach Dich da auf die Socken!
Ernsthaft: wir haben schon eine ziemlich faire Situation hier.
Vorurteile, Fehlurteile und Überschreitungen gibt es und wird
es immer geben.

Ja, das sehe ich auch so und deshalb habe ich es im letzten Absatz auch geschrieben (wohl nicht zu Ende gelesen :wink:

Gerade Vorurteile: Wenn ein Diebstahl in einer Gruppe
vorgelegen hat, dann ist dieses dann schon ziemlich dicht an:
mitgegengen - mitgehangen…
Ferner: wie könnte denn das Auftreten des Sohnes während der
(noch) Abwesenheit der Mutter ausgefallen sein?

Wärest Du nicht empört, wenn Du zu Unrecht beschuldigt wirst?

Viele Grüße

… wem ist das noch nicht passiert?

  • ja, man hat mich sogar schon verhaftet… Namensgleichheit und keinen Perso dabei…
  • Urkundenfälschung an einem Fahrzeugschein (war die Werkstatt, die mit Kuli drauf rumgeschmiert hat)
  • ein Unfall, da das Stopschild in der Nacht nicht da war (hatten wohl Jugendliche in der Nacht umgebogen bis Polizei kam stands wieder provisorisch aufgerichtet)
  • eine komplette Leibesvisite wegen Verdachts auf Drogenschmuggel…
  • angeblich alkoholisiert Autogefahren (hatte es aber jemanden geliehen)

Aber dennoch: im Prinzip stehe ich hinter diesem Rechtssystem… Das ist bei der MP (amerikaner) mal sowas von anders abgelaufen…

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Hallo,

Scherze dieses Niveaus gehören ins Witzebrett - guck doch lieber da, wenn Dir nach Humor zumute ist.

Gruß, Hovke

Hallo,

schlicht: der Anwalt hat Akteneinsicht angefordert und uns geraten, vorher nichts zu sagen. Ist ja an sich sinnig, erstmal zu gucken, was einem vorgeworfen wird, ehe man sich dazu äußert.
Der Anhörungstermin war mit der Anforderung der Akten automatisch hinfällig.

Und die Akten sind nie gekommen.

Gruß, Hovke

Hallo,

Inwiefern und warum genau soll/kann/muss/darf die von deinem
Anwalt beantragte Akteneinsicht dich und deinen Sohn daran
hindern können, der Vorladung Folge zu leisten, die ganz im
Gegenteil sogar nichts, absolut nichts als Vorteile für deien
Sohn gebracht hätte?

Ja, bist Du dessen so sicher?

Ich habe damals halt gegoogelt und auch hier bei www den Rat bekommen, bei unschluldig des Ladendiebstahls angeklagt solle man auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Angesichts der Tatsache, das der zweite Freund meines Sohnes wegen mit geführtem, nicht geklautem, Süßkram einen Prozess bekam (allerdings kenne ich da keine Details, nur dass er das Zeug schon vorher bei sich hatte), kann ich das nachvollziehen.
Vielleicht sind 380 Euro eine gute Investition, wenn damit eine Vorstrafe verhindert ist.

Der Fall wäre erst gar nicht zur Staatsanwaltschaft gelangt
und meine schönen Steuergelder wären nicht verschleudert
worden.

Deine Steuergelder wären gespart worden, wenn diese etwas dumpfen Polizisten oder die Mitarbeiter aus dem Supermarkt ein bißchen nachgedacht und die Haltbarkeitsdaten verglichen hätten. Das hätte völlig gereicht und echt eine Menge unnützer Kosten gespart.

Was hat ein Antrag zur Akteneinsicht mit einer Vorladung zu
tun?

Keine Ahnung. Bin auch nur Normalmensch, kein Jurist.

Weisst du was, Hovke? Sei mir bitte nicht böse, aber seit ich
jetzt deine ganzen Antworten in diesem Thread gelesen habe, in
denen du empört und weiträumigst mit großer Vehemenz jegliche
Verantwortung deines Herzblättchens von dir weist und stur
darauf pochst, dass die einzige „Böse“ in diesem Fall ja nun
keine andere als die Staatsanwältin sein kann und du wieder
mal nicht die leisesten Einwände gelten lässt, musste ich doch
glatt *welch Überraschung* an ein ganz ähnliches Problem
denken, welches du vor ein paar Monaten im Erziehungsbrett
„erläutert“ hattest:

/t/seltsames-verhalten-der-lehrerin-was-machen/6470075

Sorry, ist kein Link, geht auch per Eingabe nicht und mir sagt das jetzt nichts. Geht es etwas konkreter?

Mein Sohn ist kein Herzblättchen, aber überwiegend vernünftig.
Und die Staatsanwältin ist nur ein Rädchen im stumpfsinnigen Getriebe.
Nicht die einzig Schuldige, aber die, die einen zumindest der vermutlich vorgeworfenene Tat (wie der exakte Vorwurf lautet, haben wir ja nicht erfahren, da 5 Monate nicht reichten, die Akten zu kopieren oder zu faxen) unschuldigen Jugendlichen einer Schuld bezichtigt und mir die Rechnung für doofe Polizisten geschickt hat.

Es sind immer die anderen, nicht wahr?

Wegen mir selbst müßte ich hier nicht anfragen, nicht wahr?

Ich wiederhole mich:
2008 wurde in mein Geschäft eingebrochen - waren definitiv andere.
2009 Einbruch in mein Auto, waren auch andere, ich bin nicht versichert, hätte dazu also keinen guten Grund.
2010 Einbruch in meinen Garten, dito.
2011: zwei Einbrüche in mein Geschäft - ich wars schon wieder nicht, auch nur Schaden meinerseits.

Mein Sohn wurde in den letzten 4 Jahren zweimal im Beisein von Freunden (also Zeugen) überfallen, geschlagen und teils bestohlen - hat er auch nicht selbst gemacht.

Die Schuldigen für die aufgeführten Delikte laufen alle noch frei herum und haben bislang keine Rechnungen erhalten.

Also ja, es waren andere.

Es kommt vor, dass man von anderen viel Mieses erfährt - passiert sicher nicht jedem und dauernd, aber es passiert. Uns in letzter Zeit erstaunlich gehäuft. Finde ich auch nicht gut, aber ich kann es beim besten Willen nicht ändern und ich weigere mich, mich deswegen jetzt schuldig zu fühlen - oder was auch immer dieser ominöse Hinweis bewirken soll.

Gruß Hovke

Hallo,

vielen Dnak für Deinen Beitrag.

Er mach mir klar, dass ich zwar Probleme habe, aber im Vergleich zu manch anderen recht harmlose. Das hilft.

Gruß, Hovke

Hallo,

da sind viele gute Tips, die leider zu spät kommen.
Ich hatte, ehe ich damals den Anwalt einschaltete auch hier bei www gefragt, was man da machen solle und recht einhellig den Ratschlag - Anwalt einschalten- bekommen.

Was dann wie läuft - da habe ich keine Erfahrung und kann als Nichtjurist einem Anwalt schlecht Tips geben.

Und ja, mein Sohn hat Zuhause Bier mitgehen lassen - aber ich habe ihn ja nicht angezeigt und ohne Anzeige kein Verfahren.

Zum Thema Klauen Zuhause: melde sich doch hier bitte mal jeder, der/die Zuhause nie Süßigkeiten, Kekse, Dosenfrüchte, schöne Knöpfe, später Bier, Wein oder Käsestangen stibitzt oder für Parties verwendet hat.
Sehen wir doch mal, wieviele Grundehrliche bei www dabei sind.

Ich hab meinen Eltern sogar mal Benzin aus dem Autotank stibitzt. Mein Moped war völlig blank und schieben bis zur nächsten Tankstelle wäre etwas arg gewesen (2km), Kanister hatte ich nicht.
Kann aber nur abraten, Bezin ansaugen endet meist mit unfreiwillig Probieren - bschmeckt echt scheußlich.

Aber O.K., die allgemeine Ansicht hier ist wohl: was bist Du so doof, einen Anwalt einzuschalten? Warum läuft Dein Sohn mit Bier rum? Was geht der mit klauenden Freunden auf Tour?
Da herrscht ja wohl staatsanwalticher Erziehungsbedarf.
Fazit meines Postings: `selbst schuld´.

Je nun.
Ich glaube nicht alles, was hier gepostet wird; der Tip mit dem Anwalt war ja offenbar auch nicht der Döllste - im nachhinein.
Vieleicht ist www eher ein Forum um Rezepte und Rosenpflegetipps austauschen.

Gruß, Hovke

Hallo,

bin froh, dass ich Deine Probleme nicht habe.

Gruß, Hovke

Hallo,

das ist eine gute Idee.

Gruß, Hovke

Der Frohsinn ist ganz auf meiner Seite.

da sind viele gute Tips, die leider zu spät kommen.
Ich hatte, ehe ich damals den Anwalt einschaltete auch hier
bei www gefragt, was man da machen solle und recht einhellig
den Ratschlag - Anwalt einschalten- bekommen.

Der Rat ist auch an sich nicht schlecht - nur sollte es halt einer sein, der tut, was noetig ist bzw. dem man von vorneherein auch sagt, was man erreichen will. Und meine Erfahrungen sind auch ohne Anwalt (selbst bei zugegebener Schuld) bei aehnlichen Faellen keine schlechten. Ich habe das nur deshalb erwaehnt, um dem Eindruck entgegenzuwirken, dass man nur richtig behandelt wird, wenn man Geld hat bzw. das Geld einsetzt, um durch einen RA vertreten zu sein.

Wie schon geschrieben: von seiner Seite aus, war der RA erfolgreich (keine Verurteilung), ueber das, was du dich aufregst, hat er sich sicher noch nie Gedanken gemacht.
Ausserdem finde ich nachwievor seine Gebuehr zu hoch. Wie oft habt ihr euch denn mit ihm deswegen unterhalten?

Was dann wie läuft - da habe ich keine Erfahrung und kann als
Nichtjurist einem Anwalt schlecht Tips geben.

Nein. Aber man kann selbst nachfragen, wenn nichts geschieht. Aussitzen ist nie eine gute Methode.

Und ja, mein Sohn hat Zuhause Bier mitgehen lassen - aber ich
habe ihn ja nicht angezeigt und ohne Anzeige kein Verfahren.

Damit wollte ich nur darauf hinweisen, dass man das durchaus als erzieherische Lehre gelten lassen kann. Auch der Grundsatz „mitgegangen - mitgefangen“ ist in seiner Wichtigkeit vorm Gesetz nicht von der Hand zu weisen. Gerade das koennte fuer den Sohn eine Lehre sein, weil du diesen Aspekt so betonst.

Zum Thema Klauen Zuhause: melde sich doch hier bitte mal
jeder, der/die Zuhause nie Süßigkeiten, Kekse, Dosenfrüchte,
schöne Knöpfe, später Bier, Wein oder Käsestangen stibitzt
oder für Parties verwendet hat.
Sehen wir doch mal, wieviele Grundehrliche bei www dabei sind.

Darum geht es doch nicht, sondern darum, wie man damit umgeht. Und eine Lehre koennte man daraus durchaus ziehen. Nicht immer sind die Konsequenzen einer Tag gradlinig, aber es gibt Konsequenzen.

Aber O.K., die allgemeine Ansicht hier ist wohl: was bist Du
so doof, einen Anwalt einzuschalten?

Siehe oben. Anwalt einschalten, aber bei ihm ganz klar machen, was man erreichen wollte. Fuer den RA war nicht abzusehen, dass du mehr willst als nur ungeschoren davon kommen.

Warum läuft Dein Sohn mit
Bier rum? Was geht der mit klauenden Freunden auf Tour?
Da herrscht ja wohl staatsanwalticher Erziehungsbedarf.

Mir ist nachwievor nicht klar, was du realistisch von der Staatsanwältin erwartest. Sie hat von der Polizei einen Bericht bekommen, was ermittelt wurde. Der Bericht beinhaltet die Feststellung, dass der Beschuldigte nicht zum Termin bei der Polizei erschienen ist und somit keine Aussage vorliegt. (was mit der Akteneinsicht geschehen ist, lasse ich mal aussen vor - irgendwo liegt ein Fehler/Versehen/Vergessen, ob beim RA, bei der Verwaltung, bei der Staatsanwaelting selbst, ist nicht klar - klar ist, dass der RA nach einiger Zeit haette nachhaken sollen). Und dann schickt sie eben diesen Standardbrief, der von einem geringen Vergehen ausgeht.

Fazit meines Postings: `selbst schuld´.

Nein, nur deine Reaktion etwas ueberzogen.

Vieleicht ist www eher ein Forum um Rezepte und
Rosenpflegetipps austauschen.

Du solltest wissen, dass ein Forum immer nur das sein kann: die Meinung von Unbekannten. Selbst bei Postern mit gutem Forums-Leumund, weiss niemand, ob sie wirklich das sind, was sie vorgeben.

Und einen Fachmann einschalten ist nie verkehrt, du willst nur nicht zugebeben, dass der von dir beauftragte RA im besten Falle ein bisschen gepennt hat, aber durch falsche Vermittlung eurer Absicht dennoch einen Erfolg (von seiner Sicht) eingefahren hat, im schlechtesten Fall euch dafür ziemlich heftig abkassiert hat.

Gruss

Hallo,

in dem Punkt, dass ev. durch den Anwaltseinsatz das Ganze gar nicht erst zum Thema geworden ist, hast Du sicher recht.
Wenn mein Sohn schuldig gewesen wäre, hätte ich ev. keinen Anwalt eingeschaltet - was soll der da schon machen?
Es wäre verm. auch nicht arg geworden.

Aber für falsche Anschuldigungen habe ich halt per Internet nur den Tip bekommen, Anwalt einschalten - und man will ja nichts falsch machen. Einen Anwalt einschalten kann ja an sich nicht groß falsch sein - oder? Das Recht dazu hat man zumindest.

Mir ging es in erster Linie darum, dass die Schuld vernünftig geprüft wird. Wir hatten, wie schon irgendwo erwähnt, ganz gute Belege dafür, dass er nicht schuldig war. Für so ein Verfahren ist ein Anwalt sicher nützlich - zumindest hätte ich da gern Unterstützung von einem Rechtskundigen.

Die Kosten ergeben sich ürbigens nicht allein aus Anwaltshonorar, ca. ein Drittel sind Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft.

Zum Thema Anwalt tat nichts: was soll ein Anwalt machen, wenn er nicht einmal die Basisinformationen erhält?
Die Abrechnung basiert auf normalen Honorarsätzen.

Übrigens habe ich mal bei anderen Anwälten nach Beratungskosten angefragt und Preise um 200 € pro angefangene halbstündige Beratung waren eher die Regel als die Ausnahme.

Mein Anwalt nimmt dafür 50.-, wenn in zehn Minuten alles geklärt ist, entsprechend weniger - oder auch schon mal garnichts. Das finde ich schon sehr O.K.
Von irgendwas muss der ja auch Büromiete und Nebenkosten zahlen.

Also wenn ich dem jetzt mal ein bißchen mehr zahle ist das für mich in Ordnung, hat er insgesamt schon verdient - nur: wenn die Anklage nicht fallengelassen worden wäre und die Korpus Delikti von der Polizei sichergestellt worden waren, hätten wir belegen können, dass diese Flaschen nicht aus dem Supermarkt stammen könnne, hätten gewonnen und damit hätte die anzeigende Partei, der Supermarkt, alles zahlen müssen.
Was bei so grundsätzlicher Anzeigerei ohne genauem Nachgucken m.E. fairer wäre.
Aber hätte und wäre hilft nix.

Sauer war ich vor allem über diesen Ton der Staatsanwältin. Geringe Schuld und belehrt - was soll sowas?
Man könnte ein überflüssiges Verfahren auch einstellen, ohne den `Angeklagten´ per se schuldig zu sprechen. Das wäre schon mal was und würde die Staatsanwaltschaft nichts kosten. Der Ton macht halt die Musik.

Noch besser wäre es, wenn derjenige, der ein zu geringfügiges Vergehen anzeigt, dass aus eben diesem Grund eingestellt wird, per se die kompletten Verfahrenskosten trägt - das würde unsere Gerichte sicher sehr entlasten.

Ich rufe nicht die Polizei, wenn jemand bei mir im Laden einen Hammer zu klauen versucht - der Polizeieinsatz kostet ja unverhältnismäßig mehr, als der Hammer. O etwas machen nur die großen Ladenketten zwecks Abschreckung - lassen sich damit die Diebstahlabschreckung zu einem großen Teil über die Steuern bezahlen.

Gruß, Hovke

Hallo,

das setzt sich aus RA-Kosten, Verfahrenkosten (ca. 1/3) und div. Gebühren zusammen.
Wie schon andernorts erwähnt: andere Rechtsanwälte nehmen locker 200 bis 260 Euro für jede angefangene halbstündige Beratung, die ich für 0-50 Euro bekomme.
Dieser RA hat was gut bei mir, selbst wenn er 100 Euro zuviel berechnet hätte, ist das ingesamt O.K. wegen zwei kostenlosen und einer paar-Euro Beratungen. Die mir deutlich mehr wert gewesen wären.

Kurz, die RA-Rechnung ist in Ordnung, so oder so. Der kann ja nicht alles fürn Appel undn Ei machen.

Hätte es ein Verfahren gegeben, wäre der Supermarkt recht sicher auf allen Kosten sitzen geblieben, einschließlich meiner RA.Kosten.
Ich hatte wirklich gute Belege dafür, dass die angeblich gestohlenen Waren von Zuhause mitgenommen und im Supermarkt mit dem Haltbarkeitsdatum garnicht zu haben waren.

Gruß, Hovke