Falschen PC bekommen

Hallo Leute,

ich heiße Robert und bin neu hier.

Ich habe vor ca. einen Monat einen neuen Pentium D Komplett PC bei Ebay ersteigert, 30EUR Versand bezahlt und unverschämte 29 Tage drauf gewartet.

Als er dann am Samstag kam, habe ich ihn auch gleich installiert, aber als ich dann bei den Systemeigenschaften nachsah, traff mich fast der schlag: Intel Celeron D 360 Prozessor und kein Pentium D mit 2x 3,4 GHz.

So jetzt meine Frage: Ich werde mich dort schnellstmöglich beschweren und den richtigen PC einfordern, habe ich ein Recht den PC, den ich jetzt habe, so lange zu behalten bis der richtige da ist? Schließlich möchte ich nicht wieder Ewigkeiten warten oder am Ende ohne was dastehen.

Gruß Robert

Hallo,

hast Du die Auktionsbeschreibung vielleicht genauso unaufmerksam gelesen, wie die Brettbeschreibung in diesem Forum, wo es ausdrücklich heißt:

Rechtliche Fragen gehören möglicherweise ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, wenn es für die Beantwortung egal ist, ob man bei ebay oder bei irgendeinem anderen Onlineshop gekauft hat.

Also Frage im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ neu stellen, aber bitte alle Hinweise in der Brettbeschreibung und auf der Vorschaltseite beachten.

Gruß

S.J.

ich heiße Robert und bin neu hier.

Ich habe vor ca. einen Monat einen neuen Pentium D Komplett PC
bei Ebay ersteigert, 30EUR Versand bezahlt und unverschämte 29
Tage drauf gewartet.

Als er dann am Samstag kam, habe ich ihn auch gleich
installiert, aber als ich dann bei den Systemeigenschaften
nachsah, traff mich fast der schlag: Intel Celeron D 360
Prozessor und kein Pentium D mit 2x 3,4 GHz.

So jetzt meine Frage: Ich werde mich dort schnellstmöglich
beschweren und den richtigen PC einfordern, habe ich ein Recht
den PC, den ich jetzt habe, so lange zu behalten bis der
richtige da ist? Schließlich möchte ich nicht wieder
Ewigkeiten warten oder am Ende ohne was dastehen.

Gruß Robert

Hallo,

melde denen das du einen Falschen Artikel bekommen hast und du nun den tatsächlich erworbenen Artikel haben möchtest.

Schick du auch zuerst den PC, stell dabei eine Frist das der neue bis zum Datum ca. 10 Tage da sein soll. Wenn nicht, das du dann vom Kauf zurück trittst und dein Geld haben willst, da der Käufer seine Leistung nicht erbracht hat!

Sonst einen Anwalt einschalten!

Gruß

MOD: immer langsam
Hallo Hilfsmod,

Also Frage im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ neu stellen,
aber bitte alle Hinweise in der Brettbeschreibung und auf der
Vorschaltseite beachten.

Die Frage hat durchaus ebay-spezifische Komponenten und kann daher auch hier beantwortet werden.

Gruß,

Myriam

Hallo,

So jetzt meine Frage: Ich werde mich dort schnellstmöglich
beschweren und den richtigen PC einfordern, habe ich ein Recht
den PC, den ich jetzt habe, so lange zu behalten bis der
richtige da ist?

Nein. Die Rückabwicklung erfolgt Zug um Zug. Die rechtliche Lage kannst Du hier nachlesen: FAQ:1167

Ebay-spezifisch: Du solltest einen Streitfall aufmachen und einen stark von der Beschreibung abweichenden Artikel melden. Dann fordert ebay den Verkäufer auf, sich zu äußern.

Gruß,

Myriam

Hallo,

hast Du die Auktionsbeschreibung vielleicht genauso
unaufmerksam gelesen, wie die Brettbeschreibung in diesem
Forum, wo es ausdrücklich heißt:

Rechtliche Fragen gehören möglicherweise ins Brett
„Allgemeine Rechtsfragen“, wenn es für die Beantwortung egal
ist, ob man bei ebay oder bei irgendeinem anderen Onlineshop
gekauft hat.

Also Frage im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ neu stellen,
aber bitte alle Hinweise in der Brettbeschreibung und auf der
Vorschaltseite beachten.

Gruß

@ steve jobs:

so blöde brauchst du mir hier aber nicht kommen, ich hatte die Frage zuerst in dieses Forum gestellt, nach kurzer Zeit war diese aber gelöscht…

@Xaz und Fingersmith: Genau das wollte ich nicht, wenn ich den PC jetzt auch noch wegschicke, habe ich gar nichts mehr und muss dann ewig warten. Würde ich dann, im Falle ich krieg den richtigen PC nicht nach 10 Tagen, wovon ich ausgehe, alle meine Kosten erstattet bekommen, d.h. auch zweimal Versand?
Kann ich dann Trotzdem noch eine neg. Bewertung abgeben?

Wie macht man einen Streitfall bei Ebay auf?

Gruß Robert

Hallo,

Hallo,

@Xaz und Fingersmith: Genau das wollte ich nicht, wenn ich den
PC jetzt auch noch wegschicke, habe ich gar nichts mehr und
muss dann ewig warten.

Sorry, aber da haste einfach nur Pech gehabt!

Würde ich dann, im Falle ich krieg den richtigen PC nicht nach 10 :Tagen, wovon ich ausgehe, alle meine Kosten erstattet bekommen, d.h. :auch zweimal Versand?

erstes wenn du das Geld nicht wiederkriegst musst du klagen, du musst dich hier entscheiden möchtest du Reklamieren oder Zurückgeben:

Reklamieren, die umkosten also extra Versand trägt der Verkäufer! Du erhälst nach Rückgabe des falsch gelieferten PC´s einen neuen!
Bei der Rückgabe kannst du allerdings dem Verkäufer eine Frist für Lieferung setzen in der Regel 10 bis 14 Tage werden gegeben! Sollte diese Zeit nich eingehalten wird trittst du aus dem Grund „Sachmangel wurde nicht behoben“ vom Kaufvertrag zurück, hier wird wohl der Verkäufer den kompletten Preis zurück zahlen müssen!

Bei der Rückgabe:
Hier kann der Verkäufer den Kaufwert mindern (also das Geld was du wiederkriegst), aus dem Grund da du Zurücktritts vom Kauf und nicht die Sache reklamierst.

Also meine Empfehlung ist hier klar, Reklamation!

Du kannst den Verkäufer direkt anschreiben oder bei Ebay wenn du in „Mein Ebay“ gehst dann auf „Gekauft“ und dort hast du mehrfachauswahl (da wo du auch unteranderm Bewertung abgeben klickst), klickst du „Nicht erhaltenen Artikel“ an.

Kann ich dann Trotzdem noch eine neg. Bewertung abgeben?

Ja, die kannst du machen, aber überlege dir es ob dir auch nicht so ein fehler passiert wäre? Und die würde ich nicht sofort abgeben erst zum schluss.

Wie macht man einen Streitfall bei Ebay auf?

siehe oben.

Gruß Robert

Gruß

Edit:
Edit:

Bei der Rückgabe:
Hier kann der Verkäufer den Kaufwert mindern (also das Geld
was du wiederkriegst), aus dem Grund da du Zurücktritts vom
Kauf und nicht die Sache reklamierst.

Die Minderung findet statt (davon gehe ich aus) da du die Sache nicht in dem Gelieferten Zustand wiedergeben kannst, Software etc. war ja schon drauf wenn ich das Richtig verstanden habe.

Gruß

OTweswegen gelöscht ??
hi,

wurde die Frage wegen Verstoß gegen FAQ1129 gelöscht ?

der Doc

wurde die Frage wegen Verstoß gegen FAQ1129 gelöscht ?

Wenn sie identisch formuliert war, sicherlich. FAQ:1129 gilt übrigens auch in diesem Brett. Geht es um ebay-spezifisches Handling (Streitfall, Bewertung usw.) kann die Frage stehenbleiben.

Gruß,

Myriam

Die Frage hat durchaus ebay-spezifische Komponenten und kann
daher auch hier beantwortet werden.

Na das würde mich aber mal brennend interessieren, was an dieser Rechtsfrage Ebay spezifisch sein soll. Würde die Sache bei Kauf von Amazon, Alternate etc. anders aussehen ? Nein. Und daher:

Rechtliche Fragen gehören möglicherweise ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, wenn es für die Beantwortung egal ist, ob man bei ebay oder bei irgendeinem anderen Onlineshop gekauft hat.

Mich wundert ein wenig die Löschpolicy: Mal wird die Frage, wie man sich am besten einen Popel aus der Nase zieht, wegen Verstoß gegen FAQ XYZ gelöscht, weil es angeblich Rechtsberatung sei, dann wird selbst die Brettbeschreibung super großzügig ausgelegt…

Danke, dass ihr mir weitergeholfen habt. Ich werd dem Verkäufer die Reklamation anbieten und mal sehen wie es weiter geht.

Eigentlich ein sehr schönes Forum, leider gibts nun mal überall ein paar Korintenka**er die sich wichtig tun müssen. Forenregeln sind ja gut und schön, aber man kann nicht voraussetzen, dass die vorab von jedem komplett durchgelesen werden, da die meisten Regeln für normale Menschen eh klar sein sollten.

Gruß Robert

Na das würde mich aber mal brennend interessieren, was an dieser :Rechtsfrage Ebay spezifisch sein soll.

Mir geht es um die Hinweise zu Unstimmigkeit, ebay-Mahnverfahren, Bewertung, usw. Sowas gibt es bei amazon nicht, und da Fristen einzuhalten sind, wollte ich erreichen, dass dem Ursprungsposter auch mal geholfen wird, anstatt nur zu löschen.

Mich wundert ein wenig die Löschpolicy: Mal wird die Frage,
wie man sich am besten einen Popel aus der Nase zieht, wegen
Verstoß gegen FAQ XYZ gelöscht, weil es angeblich
Rechtsberatung sei, dann wird selbst die Brettbeschreibung
super großzügig ausgelegt…

Genau genommen ist es nicht die Frage, die gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, sondern die Antwort. Die hier gestellte Frage kann hier ebay-spezifische Antworten erhalten und hat es auch bereits. Weiterhin existiert hier im Brett (und nicht im Rechtsbrett) auch eine passende FAQ zum Thema. Nichtsdestotrotz hätte ich die Frage genausogut mit Hinweis auf FAQ:1129 löschen können … wie man es macht, macht man es falsch.

Weitere Fragen und Kommentare Deinerseits zur Moderation bitte per Mail an einen MOD oder das Team.

Gruß,

Myriam

2 Like

MOD: Nachtreten
Lieber Robert,

Eigentlich ein sehr schönes Forum, leider gibts nun mal
überall ein paar Korintenka**er die sich wichtig tun müssen.
Forenregeln sind ja gut und schön, aber man kann nicht
voraussetzen, dass die vorab von jedem komplett durchgelesen
werden, da die meisten Regeln für normale Menschen eh klar
sein sollten.

So wird man für großzügige Auslegung der Regeln von Dir also belohnt :smile:. Na danke.

Niemand verlangt, dass Du die agb von w-w-w auswendig lernst. Du hast aber - wenn ich die Sache richtig verfolgt habe - die Vorschaltseiten im Rechtsbrett bestätigt und dann missachtet und auch die Löschbenachrichtigung des dortigen MODs nicht richtig gelesen, nur um den Kram dann unter Missachtung von FAQ:1129 hier zu posten. Die in FAQ:1129 beschriebene Problematik hat nicht mit der Willkür von w-w-w, sondern mit geltendem Recht zu tun und lässt sich weder für normale noch für abnorme Menschen wegdiskutieren.

Weiter Diskussionen oder Kommentare über die Moderation bitte per Mail an einen MOD oder ans Team.

Gruß,

Myriam

Hallo Leute,

ich heiße Robert und bin neu hier.

Hallo Robert,

willkommen in unsere Selbsthilfegruppe. Lass dich von den Blockwarten (nicht Mods) nicht verschrecken. Die gibt es immer.

So jetzt meine Frage: Ich werde mich dort schnellstmöglich
beschweren und den richtigen PC einfordern, habe ich ein Recht
den PC, den ich jetzt habe, so lange zu behalten bis der
richtige da ist? Schließlich möchte ich nicht wieder
Ewigkeiten warten oder am Ende ohne was dastehen.

So, erst mal ein Vorwurf (Standardspruch): Geiz ist nicht immer geil und billig wird oftmals teurer.

Der PC stammt bestimmt von einem gewerblichen Verkäufer. Dann gilt schon mal das einmonatige Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung solltest du gelesen haben, kannst also den PC einfach zurückschicken (versicherter Versand, keinesfalls unfrei) und bekommst dein Geld wieder.

Bestimmt ist ein Fehler unterlaufen. Bei derartiger Wartezeit klingt das danach, dass der Käufer möglichst viele Kunden sammelt, um eine Sammelbestellung loszuschicken. Der Verkäufer hat vermutlich nicht einmal die Ware geprüft.

Nimm also Kontakt mit ihm auf und schildere die Situation freundlich (bezeichne ihn nicht, wie andere als Affen oder Spinner). Eine Unstimmigkeit jetzt schon aufmachen, ist wie ein Angriff. Dann verhärten sich die Fronten. Und mit der Unstimmigkeit löst du das Problem nicht.

Den PC musst du zurückschicken. Der Verkäufer wird dir keinesfalls einen zweiten schicken. Du kannst ihm nun entgegenkommen, in dem du ihn nachbessern lässt. Die Wartezeit hast du aber trotzdem. Leider. Oder du widerrufst die Sache und holst dir einen Rechner beim örtlichen Schrauber.

Hallo,

Danke, dass ihr mir weitergeholfen habt. Ich werd dem
Verkäufer die Reklamation anbieten und mal sehen wie es weiter
geht.

Nicht anbieten, es ist dein gutes Recht!

Eigentlich ein sehr schönes Forum, leider gibts nun mal
überall ein paar Korintenka**er die sich wichtig tun müssen.
Forenregeln sind ja gut und schön, aber man kann nicht
voraussetzen, dass die vorab von jedem komplett durchgelesen
werden, da die meisten Regeln für normale Menschen eh klar
sein sollten.

Gruß Robert

paar sätze einfach zuviel :wink:.

Gruß

14 Tage Widerrufsrecht

Der PC stammt bestimmt von einem gewerblichen Verkäufer. Dann
gilt schon mal das einmonatige Widerrufsrecht.

Hallo,

gesetzlich gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Die einmonatige Frist gilt nur, wenn erst verspätetet belehrt wird. Leider geistert seit Wochen die Meinung durchs Internet, man habe immer und ausschließlich ein einmonatiges Widerrufsrecht. Das ist so nicht richtig.

S.J.

gesetzlich gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei
Fernabsatzverträgen. Die einmonatige Frist gilt nur, wenn erst
verspätetet belehrt wird.

Es geht um Ebay:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-widerrufsfr…

Hallo Robert,

Forenregeln sind ja gut und schön, aber man kann nicht
voraussetzen, dass die vorab von jedem komplett durchgelesen
werden, da die meisten Regeln für normale Menschen eh klar
sein sollten.

Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wir wissen vieles nicht- mich eingeschlossen- und trotzdem haben wir uns danach zu richten.
Gruß running

Hallo,

wenn du die von dir genannten Informationen aufmerksam gelesen hättest, wäre dir nicht entgangen, dass es sich hier um die Meinung eines OLGs handelt. Weiter heißt es dort „[…] gehen wir im Übrigen davon aus, dass das letzte Wort zur Frist noch nicht gesprochen ist, sondern dauerhaft der Bundesgerichtshof darüber entscheiden wird.“

Also ist es mitnichten so, dass bei Ebay eine einmonatige Widerrufsfrist besteht und ich halte es auch für bedenklich dies als Tatsache darzustellen. Es gibt lediglich unterschiedliche Auffassung hierzu. Gesetzlich gilt aber nach wie vor: 14 Tage. Es ist sicher richtig, dass auf Grund einer Entscheidung eines Gerichts sofort clevere Anwälte die Abmahnkeule schwingen und sich darauf hin alle Welt vor Angst einnässt und eine einmonatige Frist einräumt. Aber solange der BGH nicht ein entsprechendes Urteil gefällt hat, haben solche Urteile nur sehr bedingt Bedeutung.

Aus sicht eines Ebay Händlers würde ich auch eher 1 Monat als 14 Tage einräumen. Die Aussage, es gäbe bei Ebay Käufen grundsätzlich 1 Monat Widerrufsfrist ist aber definitiv nicht korrekt, solange der BGH das nicht bestätigt hat.

PS: Da es hier eindeutig in Richtung Diskussion akademischer Rechtsfragen geht, wäre die Diskussion im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ sicher besser aufgehoben gewesen. Aber lieber erst Mal auf die „Blockwarte“ einprügeln …

Gruß

S.J.

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