Falsches Gutachten bei Zwangsversteigerung

Hallo,

wenn jemand vor, sagen wir mal, einem Jahr bei einer Zwangsversteigerung eine
Eigentumswohnung erstanden hat und jetzt herausfinden würde, wgn. eines Mieterwechsels oder s. ä., dass die
angegbene Wohnfläche nicht der tatsächlichen entspricht, was gäbe es da für Möglichkeiten, bzw. gibt es gerichtliche
Entscheidungen diesbezüglich.

Im gerichtlichen Gutachten könnten 97m² angegeben worden sein, aber tatsächlich sind es nur 88m².
Man würde dann natürlich von der Richtigkeit der Angaben ausgehen und die 97m² im Mietvertrag angeben. Wenn dann die neunen Mieter beim Ausmessen der Anschlüsse herausfinden, dass das nicht richtig ist und beinahe vom Mietvertrag zurück treten würden, wäre das sehr ärgerlich. Desweiteren wollte man eigentlich keine 88m² sondern 97m² für den bezahlten Preis. Ebenso muss man sagen, dass wenn die Mieter diesen Umstand in 10 Jahren herausgefunden hätten, müsste man auf die gesamte Dauer des bestehenden Mietverhältnises die Differenzmiete zurückerstatten. Dieses falsche Gutachten würde einen beinahe viel Geld kosten und hat es auch gekostet, da man ja für 97m² gezahlt hat.

Ist so jemanden schon einmal so etwas passiert?

Danke für die Antworten

MfG
Stephan

Stichwort Schadensersatz.
Gruß,
Michael

Stichwort Schadensersatz.

Wobei man bemerken sollte, daß Gutachten bei Zwangsversteigerungen immer mit Vorsicht zu genießen sind, da man nicht weiß, wie diese Gutachten erstellt wurden. Bei unkooperativen Alteigentümern kann das Gutachten auch mal ziemlich ungenau sein. Das sind aber bekannte Dinge, die man sich vor einer Ersteigerung durchlesen sollte.
Hatte der Gutachter keinen Zutritt und wurde das Gutachten nach Augenschein gemacht, so ist ihm das i.d.R. nicht vorzuwerfen. Nicht immer wird dann aus einem ersteigerten Objekt ein Schnäppchen, manchmal halt auch ein Reinfall. Der BGH hat zwar die Haftung von Gutachtern immer mal wieder bejaht (z.B. BGH X ZR 144/94 und BGH III ZR 143/05), aber ohne die genauen Umstände und den Inhalt des Gutachtens zu kennen, kann man im Einzelfall dazu kaum etwas sagen. Für grobe handwerkliche Mängel, die einem Gutachter nicht unterlaufen dürfen, haftet er vermutlich, aber wenn er nicht alle Möglichkeiten hatte, wird das schwierig. Da hilft nur ein Anwalt, der sich damit gut auskennt und ein Gutachten entsprechend auseinandernehmen kann.
Die Diskussion gabs auch schon mal hier:
/t/falsches-gutachten-vor-versteigerung/2550936

Hallo,
Balkon, Terasse und was es sonst noch so geben kann hat man ja bestimmt schon berücksichtigt.
Dann müste man mal das Gutachten (das, daß beim Termin vorgelegen hat) genau lesen, da steht in der Regel drin, woher die Angaben stammen. Der Gutachter mißt das nicht selbst nach (der Mieter muß ihn gar nicht in die Wohnung lassen), sondern übernimmt das nur. Außerdem ist natürlich zwischen Wohn- und Gesamtfläche zu unterscheiden.
Geringe Abweichungen sind nach jüngster Rechtsprechung auch im Mietvertag zu tolerieren.

Cu Rene

Danke, für die Antworten.

Aus dem Gutachten kann man erkennen, dass ein Tippfehler dazu geführt hat. Es wurden anstatt 15m² für Küche, 25m² getippt und somit sind natürlich alle Berechnungen falsch. Das erknennt man aber nur wenn man wirklich danach sucht.