Hallo Theo,
Ich selbst habe die Erfahrungen machen müssen, dass für 2 EFH
mit 2 Häusern bist du aber schon nicht mehr der „Durschnittsfall“…
Niemand mit einem halbwegs funktionierenden Verstand wird
einen Gutachter in sein Haus lassen, wenn zu befürchten steht,
dass er sein Obdach verliert, die Argumentation, „es wäre doch44
in seinem Interesse“ ist weltfremd (sorry).
Damit beweist du genau das „typische Verhalten“ eines Schuldners…
Um es es mal ganz Klipp und klar zu sagen,wenn der Gläubiger (meistens ja die Bank,die den „Traum“ mal finanziert hat) soweit gekommen ist,das er das Zwangsversteigerungsverfahren in die Wege leitet,ist der einzige richtige Weg,Aktiv daran teilzunehmen.
Auch der Schuldner hat eine Menge Möglichkeiten,das Verfahren zu lenken und für sich noch das beste „rauszuholen“.
Warum wird einem das Heim unterm Hintern weggenommen ? - in
den meisten Fällen, weil man zahlungsunfähig ist. Ist man aber
zahlungsunfähig, so wird man doch einen entsprechenden Antrag
vor dem Insolvenzgericht gestellt haben und wenn das so ist,
worin wird wohl das reale Interesse eines Schuldners liegen,
den Interessen des Gläubigers über die gesetzlichen
Bestimmungen hinweg in die Hand zu handeln ? Das ist, mit
Verlaub, widersinnig.
Nein,es kann nur in dem ureigenen Interesse des Schuldners sein,
seine Schulden los zu werden.Oder möchtest Du weiterhin noch für
ein nicht mehr vorhandenes Haus zahlen??
Im schlimmsten Fall bleiben dir nämlich noch Schulden „am Hals“.
Der Gläubiger lehnt einen Einigungsversuch ab und will die
Immobilie verwerten, wer ist da so freundlich und hilft diesem
dabei ?
Das wird er nur tun,wenn keine Aussicht auf Besserung der
finanziellen Situation des Schuldners besteht.
Da die wirtschaftliche Situation in D momentan nicht gerade „rosig“
ist,„boomen“ naürlich wieder die ZV-Verfahren weil die Banken und Versicherung „hinter jedem Cent“ her sind…
Hier wäre eigentlich der Gesetzgeber gefragt,da ja (noch) in unserem
Grundgesetz der Passus „Eigentum verpflichtet“ drinsteht und von daher
es eigentlich den Banken und Versicherungen durchaus möglich wäre,
anders zu handeln…
Zu bestimmten Zeiten (1970er Jahre und kurz nach der Wende in der DDR) wurde ja um Abschlüsse zu erhalten,vieles „schöngerechnet“.
Da platzt dann die „Seifenblase Traumhaus“ ganz schnell,wenn einer
arbeitslos,Krank oder Invalide wird.
Ich sage es noch einmal,„Vogel Strauss-Politik“ ist zwar menschlich verständlich,bringt aber überhaupt nichts.
Die meisten Leute tauchen hier in unserer Schuldnerberatung regelmäßig erst dann auf,wenn der Versteigerungstemin gelaufen ist und der neue
Eigenümer sie zur Räumung auffordert.
Dann ist es aber für alles zu spät…
Frank