Hallo,
wenn jemand vor, sagen wir mal, einem Jahr bei einer Zwangsversteigerung eine
Eigentumswohnung erstanden hat und jetzt herausfinden würde, wgn. eines Mieterwechsels oder s. ä., dass die
angegbene Wohnfläche nicht der tatsächlichen entspricht, was gäbe es da für Möglichkeiten, bzw. gibt es gerichtliche
Entscheidungen diesbezüglich.
Im gerichtlichen Gutachten könnten 97m² angegeben worden sein, aber tatsächlich sind es nur 88m².
Man würde dann natürlich von der Richtigkeit der Angaben ausgehen und die 97m² im Mietvertrag angeben. Wenn dann die neunen Mieter beim Ausmessen der Anschlüsse herausfinden, dass das nicht richtig ist und beinahe vom Mietvertrag zurück treten würden, wäre das sehr ärgerlich. Desweiteren wollte man eigentlich keine 88m² sondern 97m² für den bezahlten Preis. Ebenso muss man sagen, dass wenn die Mieter diesen Umstand in 10 Jahren herausgefunden hätten, müsste man auf die gesamte Dauer des bestehenden Mietverhältnises die Differenzmiete zurückerstatten. Dieses falsche Gutachten würde einen beinahe viel Geld kosten und hat es auch gekostet, da man ja für 97m² gezahlt hat.
Ist so jemanden schon einmal so etwas passiert?
Danke für die Antworten
MfG
Stephan