Ferrero Sammelpunkte

Hallo Ihr Lieben…
Ich brauche dringend Eure Hilfe. Ist es erlaubt, bei eBay Sammelpunkte aus der aktuellen Ferrero Sammelaktion „Sport meets Style“ anzubieten oder zu erwerben? Bei rechtlichen Problemen wäre die Beweissituation über die Echtheit der ausgeschnittenen Sammelpunkte schwierig.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Noch ein schönes Wochenende :smile:

Delfine

Hallo Delfine,

ich denke, man kann die Sammelpunkte ohne weiteres bei Ebay anbieten. Es wird dort soviel an Gutscheinen usw. angeboten, diese Punkte mit Sicherheit auch. Über die Echtheit muss Ferrero doch urteilen, sie werden doch ins Sammelheft geklebt und an Ferrero geschickt.

Viel Erfolg und dir auch ein schönes Wochenende

Julia

Hallo,

falls das verboten ist, sollte das irgendwo bei Ferrero in den AGB stehen. Lies die Ferrero AGB.

Stephanie

Ich habe heute ein Schreiben mit Unterlassungserklärung von einer Anwaltskanzlei in Frankfurt erhalten, wo mir der rechtswidrige Verkauf von Sammelpunkten zur Last gelegt wird. Angeblich sei die Anzahl der Punkte (über 1000 in 3 Monaten) so hoch, dass dies eine Wettbewerbsklage rechtfertigen würde. Ich soll nun beweisen, woher ich die Sammelpunkte erworben habe. Leider ist dies nur eingeschränkt (z.B. durch Zeugenaussagen) möglich, da ich die Kassenbons und Verpackungen weggeworfen habe.
Als Anhang ist ein Urteil aus dem Landgericht Frankfurt beigefügt, wo die Schuld des Angeklagten bewiesen wurde, weil dieser die Sammelpunkte zuerst bei eBay gekauft und dann wieder verkauft hat und fahrlässig die Punkte ohne Überprüfung wieder versendet haben soll. Auf dieser Seite ist der Sachverhalt in Kurzform verdeutlicht http://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrechtlic… . Es betrifft also schon viele Leute. Durch meine finanzielle Lage kann ich mir keinen Anwalt leisten.
Was würdest du an meiner Stelle tun?

Liebe Grüße,
Delfine

Ich habe heute ein Schreiben mit Unterlassungserklärung von einer Anwaltskanzlei in Frankfurt erhalten, wo mir der rechtswidrige Verkauf von Sammelpunkten zur Last gelegt wird. Angeblich sei die Anzahl der Punkte (über 1000 in 3 Monaten) so hoch, dass dies eine Wettbewerbsklage rechtfertigen würde. Ich soll nun beweisen, woher ich die Sammelpunkte erworben habe. Leider ist dies nur eingeschränkt (z.B. durch Zeugenaussagen) möglich, da ich die Kassenbons und Verpackungen weggeworfen habe.
Als Anhang ist ein Urteil aus dem Landgericht Frankfurt beigefügt, wo die Schuld des Angeklagten bewiesen wurde, weil dieser die Sammelpunkte zuerst bei eBay gekauft und dann wieder verkauft hat und fahrlässig die Punkte ohne Überprüfung wieder versendet haben soll. Auf dieser Seite ist der Sachverhalt in Kurzform verdeutlicht http://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrechtlic… . Es betrifft also schon viele Leute. Durch meine finanzielle Lage kann ich mir keinen Anwalt leisten.
Was würdest du an meiner Stelle tun?

Liebe Grüße,
Delfine

.

Hallo,

sorry, aber dazu kann ich nichts sagen, damit kenne ich mich nicht aus. Vielleicht weiss ein anderer da besser Bescheid…viel Glück

Gruß

cp

Spontan würde ich mit mit ja antworten.
Aber nachdem ich von der Abmahnung gelesen habe …

Dann mal die Frage : muss man ( beim Einlösen der Punkte ) irgendwas unterschreiben, dass man die Packungen von denen die Punkte stammen selber leer gegessen hat ?
Oder dürfte man im Freundes- und Bekanntenkreis leere Packungen sammeln ?
wünsche dir alles Gute
liebe Grüße marita

Hallo Delfine,

ich muss zugeben, dass ich den Sachverhalt nicht so ganz verstehe, also was du jetzt zu befürchten hast.

Wenn du dir keinen Rechtsanwalt leisten kannst, kannst du trotzdem zu einem Anwalt gehen und dort einen Antrag auf staatlich finanzierten Rechtsbeistand stellen, man nennt so etwas auch „Armenrecht“. Allerdings muss die finanzielle Notlage auch bewiesen werden durch entsprechende Bescheide vom Amt etc.

Mehr kann ich leider jetzt auch nicht sagen, sorry.

Ich wünsche dir viel Glück!

Julia

1 Like

Hallo,

eine Abmahnung könnte leicht viel teuerer sein als ein eigener Anwalt. Falls die Abmahung überhaupt berechtigt ist - was hier völlig unklar ist - ist es keine gute Idee Unterlassenerklärungen, die man vom Abmahner bekommt, einfach zu unterschreiben, die sind oft viel weiter gefasst als nötig und außerdem 30 Jahre lang gültig.

Lies dich zu Abmahnungen schlau.

Als Privatverkäufer kannst du auch versuchen Hilfe von einem Verbraucherschutzverband zu bekommen - ob das Erfolgt hat weiß ich nicht, ist aber ja einen Versuch wert.

http://www.rettet-das-internet.de/abmahnung.htm#
Die Abmahnung - Bedrohung für Jedermann

http://www.rettet-das-internet.de/checkliste.htm
Ratgeber (Erste Hilfe) für Abmahnopfer

http://www.rettet-das-internet.de/unterlassungserkla…
Modifizierte Unterlassenerklärung Beispielhaft

Große Internetanwälte
http://www.internetrecht-rostock.de/

http://www.it-recht-kanzlei.de/

Billige Anwälte evtl zu finden hier - ob das gut ist muss der Nutzer sorgfältig selber prüfen, bevor er ein Angebot annimmt. Der Rechtsanwalt kann natürlich nur beantworten, was er weiß, komplizierte Fragen müssen also genau sorgfältig vorformuliert werden und sind besser für E-Mail als für Telefon geeignet.

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/emailberatung/…

http://www.anwaeltedirekt.de/?gclid=CP2QiNmEjqQCFQ1g…

http://www.e-juristen.de/optionen.htm

http://www.frag-einen-anwalt.de/

Stephanie

1 Like

Hallo…
Lieben Dank für Deine Antwort.
LG

Hallo…
Lieben Lieben Dank für Deine Mühe und ausführliche Antwort.
Delphine

Hallo…
Lieben Dank für Deine Antwort.
LG

Hallo…
Lieben Dank für Deine Antwort.
LG

Delpfine

Moin Delfine,

Leider kann ich deine Frage trotz Besuch der Seite http://www.sports-meets-style.de/ nicht beantworten. Dort ist auch die E-Mail-Adresse [email protected] sowie die 01805/755000 ( 14ct/min/Festnetz; bis zu 42ct/min/andere Netze) als Hotlinenummer hinterlegt. In den Spielbedingungen und Nutzungsbedingungen habe ich nichts dergleichen entnehmen können.

ABER: Es bestehen Marken- und Urheberrechte. Du darfst keine Grafiken verwenden, die die Marken der Ferrero-Produkte zeigen. Das steht wiederum in den Nutzungsbedingungen drin.

Möglicherweise bestehen noch andere Fallen, die ich nicht alle kenne, da ich kein Jurist bin. Daher Antwort meinerseits unverbindlich. Verbindliche Antwort gibs beim Fachanwalt für Urheber- und Markenrecht.

Viel Spaß weiterhin beim Sammeln.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo, keine Ahnung. Grüße kahlken

Hallo…
Vielen lieben Dank für Deine Antwort.

Gruß
Delfine

Hallo…
Vielen Dank für Deine Antwort.

Gruß
Delfine

Hallo. ok. Grüße kahlken

Hallo, ich habe keine Ahnung, sorry…

Hallo gitarrejoern…
Ich habe am Samstag ein Schreiben mit Unterlassungserklärung von einer Anwaltskanzlei in Frankfurt erhalten, wo mir der rechtswidrige Verkauf von Sammelpunkten zur Last gelegt wird. Angeblich sei die Anzahl der Punkte (über 1000 in 3 Monaten) so hoch, dass dies eine Wettbewerbsklage rechtfertigen würde. Ich soll nun beweisen, woher ich die Sammelpunkte erworben habe. Leider ist dies nur eingeschränkt (z.B. durch Zeugenaussagen) möglich, da ich die Kassenbons und Verpackungen weggeworfen habe.
Als Anhang ist ein Urteil aus dem Landgericht Frankfurt beigefügt, wo die Schuld des Angeklagten bewiesen wurde, weil dieser die Sammelpunkte zuerst bei eBay gekauft und dann wieder verkauft hat und fahrlässig die Punkte ohne Überprüfung wieder versendet haben soll. Auf dieser Seite ist der Sachverhalt in Kurzform verdeutlicht http://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrechtlic… . Es betrifft also schon viele Leute. Durch meine finanzielle Lage kann ich mir keinen Anwalt leisten.
Was würdest du an meiner Stelle tun?

Liebe Grüße,