Feuerwehrzugang - Bedeutung

Hallo Wissende,

da mich ein Nachbar seit Wochen mit netten Zetteln (Kopie eines Zeitungsartikels - das Ordnungsamt darf jetzt auch abschleppen lassen) nervt, versuche ich wiederun seit geraumer Zeit die genaue Bedeutung des Schildes Feuerwehrzugang herauszufinden. Es handelt sich in meinem Fall um ein zweiflügeliges Tor auf das Grundstück und anschließend schlängelnd verlaufendem Weg. Zum Einzug habe ich da um Haaresbreite mit nem MB Sprinter durchgepaßt. Da der Bordstein auf der gesamten Länge vor dem Grundstück als „abgesenkt“ zu beschreiben ist, kann man nicht von explizit abgesenktem Bordstein sprechen. Da die meißten Nachbarn diesen Bereich freihalten, parke ich hier sehr gern.

Ich verstehe das Schild auch so, dass die Feuerwehr zu Fuß das Grundstück an dieser Stelle betreten können muß (darf nicht verschlossen sein, bestimmt gibt es eine Mindestbreite für den Weg, darf nicht verstellt sein, etc.). Bisher habe ich leider keine Definition gefunden. Kann mir jemand hier helfen?

Vielen Dank für die Hilfe!
Dennis

google…
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

http://www.muenchen.de/vip8/prod1/mde/_de/rubriken/R…

http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehrzufahrt

http://www.dthg.de/praxis/vstaett/dokumente/vb-6.pdf

Hi,

Ich verstehe das Schild auch so, dass die Feuerwehr zu Fuß das
Grundstück an dieser Stelle betreten können muß (darf nicht
verschlossen sein, bestimmt gibt es eine Mindestbreite für den
Weg, darf nicht verstellt sein, etc.).

Dir ist klar, dass da im Notfall nicht nur ein paar „Fußgänger“, sondern auch schweres Gerät durchmuß?

Bisher habe ich leider keine Definition gefunden.

Feuerwehrzufahrten sind in in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt.

Mfg
Simon

Hallo, Dennis,

versuche ich wiederun seit geraumer
Zeit die genaue Bedeutung des Schildes Feuerwehrzugang
herauszufinden.

schau mal auf http://www.rheingau-taunus.de/formularserver/brandsc… (4.1) - da wird auch der Unterschied zur Feuerwehrzu fahrt (4.2) ersichtlich.

Über Parkvorschriften gibt die Seite allerdings keinen Aufschluss.

Gruß
Kreszenz

Hallo Kreszenz,

auf diese Seite bin ich auch vor einigen Wochen gestoßen. Und jetzt bleibt genau die Frage offen - „muß ständig frei gehalten werden“ was bedeutet diese Formulierung. Nur der Gehweg davor, muß zur Straße ein „Durchgang“ freigehalten werden?

Dank und Gruß,
Dennis

Leider geben diese Seiten rein gar keine Antwort auf meine Frage…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Simon,

Dir ist klar, dass da im Notfall nicht nur ein paar
„Fußgänger“, sondern auch schweres Gerät durchmuß?

Das ist mir klar, darum ja auch die Mindestbreite von 1,25m (bzw 1m), Lichte Höhe 2,2m (bzw 2m). Nur ist scheinbar nirgendwo geregelt, wie der Platz auf öffentlichem Grund (also vor dem Grundstück) vor dem Zugang frei zu halten ist. Wie viel Gehweg muß sein, muß ein Zugang zur Straße frei gehalten werden, etc.

Dank und Gruß,
Dennis

Leider geben diese Seiten rein gar keine Antwort auf meine
Frage…

Die wird Dir hier letztlich auch keiner beantworten können, da niemand weiss ob Dein spezielles Schild dort wo es ist amtlich angebracht wurde, also einen Verwaltungsakt darstellt oder nicht. Und diese Antwort findest Du in den Links, nämlich, dass Du Dich wohl selbst bemühen musst weil hier niemend die alleswissende Glaskugel hat.

Letztlich steht jedoch eines fest:

Wenns da mal brennt ist es egal ob das Schild amtlich ist oder nicht. Wenn die Feuerwehr dort platz brauch wird Dein bequem abgeparktes Auto irgendwie zur Seit geschafft, bloß schade um die verlorenen Zeit. So dass man nur hoffen kann, dass es ggf. wenigstens Deine eigene Wohung ist…

ElC.

Hi,

Dir ist klar, dass da im Notfall nicht nur ein paar
„Fußgänger“, sondern auch schweres Gerät durchmuß?

Das ist mir klar, darum ja auch die Mindestbreite von 1,25m
(bzw 1m), Lichte Höhe 2,2m (bzw 2m). Nur ist scheinbar
nirgendwo geregelt, wie der Platz auf öffentlichem Grund (also
vor dem Grundstück) vor dem Zugang frei zu halten ist. Wie
viel Gehweg muß sein, muß ein Zugang zur Straße frei gehalten
werden, etc.

das ist spätestens(!) in der Entscheidung des EInsatzleiters/Gruppenführers geregelt, der Dein Auto wegschaffen lässt. Danach ist es dann mit hinreichender Sicherheit beschädigt bis totalbeschadet. Die Rechnung für die Aktion geht zu Deinen Händen.

Gruß,

Malte

Hallo, ein schönes Osterfest,

ich habe (erfreulicherweise erst) einmal gesehen, dass ein Rettungswagen wg. eines Falschparkers nicht eine Seitenstraße reinkam und dann einen Umweg gefahren ist.
Das ist eine der wenigen Gelegenheiten, in denen ich mir amerikanische Verhältnisse wünsche, soweit ich weiss, wird dort rigoros das störende KFZ zur Seite geschubst und der Eigentümer darf auch den Schaden am Feuerwehr/Rettungswagen zahlen. Sinnvoll!

Gruß Volker

Tach Dennis,

irgendwie begreife ich das nicht. Du hast nach eigener Aussage diese Seite schon gefunden und offenbar auch gelesen:

Die Feuerwehrzufahrt ist eine Zufahrt für Rettungsdienste nach Brandschutzrecht. Der Verkehrsteilnehmer kann das Vorhandensein und ihre Rechtmäßigkeit nicht nach Gutdünken in Zweifel stellen. Das Halten ist nach Verkehrsrecht in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten verboten. Amtlich gekennzeichnet ist die Feuerwehrzufahrt, wenn das entsprechende Hinweiszeichen den hierfür erlassenen Vorschriften der Landes oder Gemeindebehörden entspricht. Dass eine private Kennzeichnung nicht ausreicht, versteht sich von selbst (KG Berlin). Bei einer Kombination mit Z 283 wird keine zweifelsfreie Kennzeichnung erlassen, da sich widersprechende Verkehrszeichen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers gehen. In diesen Fällen ist nach dem geringsten Eingriff vorzugehen, so dass nur Z 283 mit seiner Bedeutung (z.B. auf der Seite der Aufstellung) geahndet werden kann.
Derjenige, der sein Fahrzeug nicht auf der Fahrbahn der Feuerwehrzufahrt, sondern neben der eigentlichen Durchgangsfahrbahn zwischen zwei Bäumen abstellt, parkt nicht in der Feuerwehrzufahrt (OLG Hamm).

Also nochmal:

Das Halten ist nach Verkehrsrecht in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten verboten.

Was willst Du da noch diskutieren?
Da ist es scheißegal, ob Du 1,25 m freiläßt oder nicht - das Halten ist verboten.

Oder suchst Du jetzt schon Munition für einen Rechtsstreit, der auf Dich zukommt, wenn eine Politesse Dir eine Zahlkarte unter den Scheibenwischer klemmt?

Bitte, erklär mir, was Dir da nicht klar ist und warum Du immer noch diskutieren mußt. Bitte, bitte, bitte!

Gruß - Rolf

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Ich verstehe das Schild auch so, dass die Feuerwehr zu Fuß das
Grundstück an dieser Stelle betreten können muß (darf nicht
verschlossen sein, bestimmt gibt es eine Mindestbreite für den
Weg, darf nicht verstellt sein, etc.). Bisher habe ich leider
keine Definition gefunden. Kann mir jemand hier helfen?

  • Hast Du schonmal einen Feuerwehr oder Rettungsdiensteinsatz gesehen?

  • Hast Du schonmal die Eile gesehen die bei einem solchen Einsatz geboten ist?

  • Hast Du schonmal die Autos gesehen die benötigt werden um einen solchen Einsatz abzuwickeln?

  • Hast Du schonmal das Material gesehen das die Feuerwehr / der Rettungsdienst zur Einsatzstelle schaffen muss?

  • Hast Du schonmal auf den Rettungsdienst / die Feuerwehr warten müssen?

Ich möchte mal sehen wie man „zu Fuß“, ohne schweres Gerät einen Dachstuhlbrand in den Griff bekommt.

Bitte haltet die Rettungswege frei.
Bedenke dabei das ein Rettungswagen und die Feuerwehrfahrzeuge durchaus größer als ein Sprinter sein können.

Gruß Nikos


A ‚good‘ landing is one from which you can walk away.
A 'great’landing is one after which they can use the plane again.

http://www.kreuzretter.eu

hallo Dennis,
ich begreife Deine Frage nicht. Nicht im Mindesten. Darum habe ich nochmal länger drüber nachgedacht.
Könnte es sein, daß Du einen Unterschied zu erkennen glaubst zwischen „Feuerwehrzugang“ und „Feuerwehrzufahrt“ und für den ersteren Fall (und so ein Schild steht ja wohl bei Dir) an die Feuerwehrleute als Fußgänger denkst? Die im Fall von Feuer gemütlich da hindurchflanieren - bloß keine Hektik?
Im weiteren Nachdenken komme ich auf eine wahrhaft geniale Möglichkeit, wie Du diese Frage klären könntest: frage doch einfach beim Ordnungsamt Deiner Gemeinde nach! Ist das keine tolle Idee??? I.

Hai, Dennis,

auf diese Seite bin ich auch vor einigen Wochen gestoßen. Und
jetzt bleibt genau die Frage offen - „muß ständig frei
gehalten werden“ was bedeutet diese Formulierung. Nur der
Gehweg davor, muß zur Straße ein „Durchgang“ freigehalten
werden?

wofür wird die Feuerwehr wohl im Brandfall einen „Durchgang“ brauchen - damit die Leute eine Eimerkette bilden können?

kopfschüttelnd
Sibylle

Hallo Irmtraut,

Im weiteren Nachdenken komme ich auf eine wahrhaft geniale
Möglichkeit, wie Du diese Frage klären könntest: frage doch
einfach beim Ordnungsamt Deiner Gemeinde nach! Ist das keine
tolle Idee??? I.

Dennis möchte doch von uns wissen, das sein Parkverhalten legal ist! Selbst wenn er ganz vielleicht auf der juristisch gesehen sicheren Seite ist, ich möchte nicht in seine Haut stecken, wenn jemand stirbt, weil ein Rettungs/Feuerwehrwagen nicht durchkam.

Dein Tipp, beim Ordnungsamt nachzufragen ist kontraproduktiv. Dennis würde ja die Leute auf das Problem aufmerksam machen und evtl. vermehrt Tickets bekommen, das wollen wir doch nicht, oder?

Einen schönen „Rest-Ostermontag“.

Gruß Volker

Hallo Rolf,

gerne,
es handelt sich nicht um eine Feuerwehrzufahrt,
es handelt sich um einen Feuerwehrzugang.

Ich möchte nun mal eindeutig wissen, wie mit einem solchem Zugang umgegangen werden muß. Ich möchte wissen, darf ich davor parken, bzw. wieviel Abstand muß beim Parken zum Tor eingehalten werden.

Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes, den ich auf diesen Sachverhalt mal ansprach (leider nicht direkt vor Ort), konnte mir keine genaue Auskunft geben „…also ich würde Ihnen keinen Strafzettel geben…“

Dank und Gruß Dennis

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Nikos,

möchte ich ja gerne, ich möchte aber auch genau die Rechtslage geklärt haben.

Dennis

Da hier eine ziemliche Hatz auf meine Anfrage begonnen hat, möchte ich doch noch etwas klar stellen. Zu diesem Grundstück gibt es zwei Feuerwehrzufahrten und in einer engen Nebenstraße einen Feuerwehrzugang. Aus einem Schriftstück aus Bayern weiß ich mitlerweile, dass man bei der Bebauung von Grundstücken einen zusätztlichen Feuerwehrzugang bauen muß, wenn Gebäudeteile weiter als 50m von der Feuerwehrzufahrt entfernt sind (o.s.ä.).

Ich möchte jetzt halt einfach wissen, wie es um diesen Zugang steht, was die Feuerwehr da beabsichtigt, wie es mit Parken etc. aussieht.

Vielleicht gibt es ja doch Personen hier, die bereit sind, es mir sachlich zu erklären. Ich kann ja dann auch nicht auf die Straße gehen und meinen Nachbarn anhauen, Du bist ja doof, wie kommst Du auf die blöde Ideee hier zu parken.

Dank und Gruß,
Dennis

Hallo Sibylle,

Für alles „Schwere“ haben sie ja die Feuerwehrzufahrten, oder?

Dennis

Hi Dennis,

sorry, aber die genaue Rechtslage kann ich Dir nicht nennen.
Nur die Sicht des Praktikers, die lautet das man an solchen zufahrten genug Platz lassen soll und dabei bedenken das die Feuerwehr/Rettungsdienste ein wenig mehr Platz benötigen als ein normaler Fußgänger/ein normales Auto.
Schliesslich gibt es da mehr Ausrüstung die man mitschleppen muss.

Vonn Innerbetrieblichen Verkehrs-/und Rettungswegen weiss ich das diese jederzeit ohne hindernisse begehbar sein müssen.
Das heißt das der gekennzeichnete Rettungsweg zu keiner Zeit durch Kisten, Paletten oder sonstiges blockiert werden darf.
Das steht in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

Wie aber die Gesetzteslage in Deinem Fall aussieht weiss ich nicht.

Gruß Nikos


A ‚good‘ landing is one from which you can walk away.
A 'great’landing is one after which they can use the plane again.

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