Fi- Schalter bei Nullung

Hallo Freunde,
habe mal zu Fi- Schaltern eine Frage.
Gibt es Fi- Schalter die auch eingesetzt werden, wenn ein Großteil der im Haus befindlichen Steckdosen genullt ist,weil im Objekt altersbedingt kein separater Schutzleiter vorhanden ist ?
Ich bitte sich nur auf diese Frage zu beschränken, andere gut oder weniger gut gemeinten Ratschläge, sollte man sich, wenn es geht, verkneifen.
Ich bedanke mich im voraus
Gruß Alex

Der PEN darf nicht geschaltet werden.
Zentrale FI-Schalter fallen allein deshalb schon weg.
Zudem würden sie auslösen, sobald ein Gerät der Schutzklasse 1 (geerdet) irgendwie Verbindung gegen Erde bekommt, z.B. Fernseher mit der SAT-Dose.
Somit kann man nur lokal FIs setzen, also dort, wo aus einem 2poligen Stromkreis ein 3poliger wird (teilw. neue Leitungen).

Somit kann man nur lokal FIs setzen, also dort, wo aus einem
2poligen Stromkreis ein 3poliger wird (teilw. neue Leitungen).

Dies ist verboten.
Die elektrische Anlage mit „klassischer Nullung“ darf weder erweitert noch geändert werden. Es muss die komplette Wohnungs- Hausinstallation vorgenommen werden.

Gruß
Holger

Somit kann man nur lokal FIs setzen, also dort, wo aus einem
2poligen Stromkreis ein 3poliger wird (teilw. neue Leitungen).

Dies ist verboten.
Die elektrische Anlage mit „klassischer Nullung“ darf weder
erweitert noch geändert werden. Es muss die komplette
Wohnungs- Hausinstallation vorgenommen werden.

Wenn ich eine bestehende Anlage an der Trennstelle alt / neu um einen FI erweitere, dann kann mir niemand was anhaben. Erst wenn ich dahinter dann fröhlich erweitere und sage „Hey, ist ja alles so in Ordnung“ begibt man sich auf dünnes Eis.
Es geht ja wohl darum, dass man aus vorhandenem Murks eine etwas weniger gefährliche Situation machen will.
Genausogut kann ich jederzeit eine TN-C Steckdose gegen eine solche mit int. FI ersetzen, ohne Probleme zu bekommen.

OT Bestandsschutz elektischer Installationen
Hallo,

könnt ihr bitte dies mal ausdiskutieren sodaß man auch als laie davon was hat?

Bislang denke ich, selbst wenn man in einem Schloß wohnt mit elektrischer Verkabelung von 1913 so ist da die verkabelung völlig legitim.

Von mir aus kann man da auch die bestehenden Schalter/Steckdosen gegen neuere austauschen, das sehe ich nicht als Eingriff in die bestehende Installation.

Jetzt kommt aber ein FI ins Spiel. Sobald man den einbaut ist der Bestandsschutz hinfällig, ALLES andere MUß dann dann nach heutiger Norm sein.

Sehe ich das falsch bzw. hat xstrom Recht?

Gruß
Reinhard

Danke, danke, nochmals Dank;
Hallo xstrom, hallo Tremonia, bedanke mich für Eure klaren Aussagen und Hinweise. Habe mir das schon so gedacht, hoffte aber, dass es
vielleicht Neuerungen auf dem Markt geben würde, man ist ja nicht über alles auf dem Laufenden. Nochmals Danke, Gruß Alex

Bislang denke ich, selbst wenn man in einem Schloß wohnt mit
elektrischer Verkabelung von 1913 so ist da die verkabelung
völlig legitim.

Grundsatz: Die Installation muss den Richtlinien entsprechen, die zum Zeit der Ausführung gültig waren.

Von mir aus kann man da auch die bestehenden
Schalter/Steckdosen gegen neuere austauschen, das sehe ich
nicht als Eingriff in die bestehende Installation.

Richtig. Zusätzliche Steckdosen sind aber schon eine Ergänzung!
Und wenn damals Murks gemacht wurde, dann ist auch der pure Austausch einer verboten installierten Steckdose verboten.

Jetzt kommt aber ein FI ins Spiel. Sobald man den einbaut ist
der Bestandsschutz hinfällig, ALLES andere MUß dann dann nach
heutiger Norm sein.

Nicht alles. Der FI darf nur eingebaut werden, wo PE und N sich trennen oder getrennt sind. Gibt es diese Trennung nicht, darf der FI nur die eine Steckdose versorgen, die hinter ihm sitzt.

Sehe ich das falsch bzw. hat xstrom Recht?

Ach, so unterschiedlich sind unsere Meinungen doch nicht…
Das Thema Bestandschutz gehört zu den meist diskutierten, zumal dieses Wort in keiner VDE Norm auftaucht. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, ggf. muss man auch mal vertretbare Abweichungen von der Norm machen. Das ist nicht grundsätzlich verboten, aber muss halt wissen, auf was man sich einlässt.
Was soll man denn machen, wenn der Kunde seine Küche selber renoviert hat und man nur die Steckdosen verdrahten soll („die sind so komisch angeschlossen“)? Wenn ich sage: Tja, da hätten Sie mich vorher kontaktieren müssen, jetzt müssen wir erstmal alle neuen Fliesen abkloppen und Zuleitungen ersetzen, dann wars das für mich und der Kunde macht es doch irgendwie selber. Dann setze ich lieber einen lokalen FI und gehe von einer 2adrigen Zuleitung über den FI weiter mit seinen selbst verlegten 3adrigen Leitungen. Den Haftungsausschluss habe ich vorformuliert und der ist schnell ausgedruckt.

In diesem Sinne,

Carsten

Hallo Reinhard,

Bislang denke ich, selbst wenn man in einem Schloß wohnt mit
elektrischer Verkabelung von 1913 so ist da die verkabelung
völlig legitim.

Es gibt noch die Möglichkeit, dass das EVU die ganze Anlage abspricht.
Bestandsschutz gilt nicht unbegrenzt.

MfG Peter(TOO)

Was soll man denn machen, wenn der Kunde seine Küche selber
renoviert hat und man nur die Steckdosen verdrahten soll („die
sind so komisch angeschlossen“)? Wenn ich sage: Tja, da hätten
Sie mich vorher kontaktieren müssen, jetzt müssen wir erstmal
alle neuen Fliesen abkloppen und Zuleitungen ersetzen, dann
wars das für mich und der Kunde macht es doch irgendwie
selber.

Für mich ist aber das „neue Fliesen an die Wand“ schon keine Renovierung mehr sondern eine Sanierung. Das ist aber Auslegungssache.
Um Geld zu verdienen werden die Vorschriften sehr oft zu lasch ausgelegt. Der Kunde hört es halt nicht gerne das die ganze Installation erneuert werden müsste.

Den Haftungsausschluss habe ich vorformuliert und der ist schnell :ausgedruckt.

Das ist eher eine Rechtsfrage und würde im Unglücksfall vor Gericht entschieden. Kann aber auch im schlimmsten Fall den Ruin der El. Firma bedeuten wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlt.

Gruß
Holger

Hallo Freunde,

Hallo Alex,

habe mal zu Fi- Schaltern eine Frage.
Gibt es Fi- Schalter die auch eingesetzt werden, wenn ein
Großteil der im Haus befindlichen Steckdosen genullt ist,weil

Ein Fi ist auch in diesem Fall wirksam und schützt.

im Objekt altersbedingt kein separater Schutzleiter vorhanden
ist ?

wie vor

Ich bitte sich nur auf diese Frage zu beschränken, andere gut
oder weniger gut gemeinten Ratschläge, sollte man sich, wenn
es geht, verkneifen.
Ich bedanke mich im voraus
Gruß Alex

Gruß

  • Volker Wolter -

Hallo,

ich habe die Beitraege mal gelesen und bin ins nachdenken geraten.
Sicher ist Bestandsschutz ein heikles Thema, welcher fast jeder auslegt.

Bisher habe ich es immer so gehalten.
Eine Anlage die nur erweitert werden soll, da greift der Bestandsschutz solange sie die Normen von damals entsprechen. Trifft man auf die Hamburger Schaltung, so muss die unverzueglich umgeklemmt werden. Die ist auch laut Bestandsschutz nicht zulaessig. Wenn in der Anlage nun eine klassische Nullung vorhanden ist, so darf diese bestehen bleiben!
Wenn ich nun den Stromkreis sagen wir einmal um 5 Steckdosen erweitern möchte, so muss ich die sogeannte „moderne Nullung“ anwenden, aber der Steckdose, wo ich meine neue Ltg. auflege. Da aber nun Steckdosen eh über einen RCD müssen, ist das ja hinfällig, da der PEN def. nicht geschalten werden darf!

Auch darf man den PEN nach wie vor noch verlegen ( Wird auch noch gemacht) Sofern der Mindestquerschnitt , ich dächte 6mm² betraegt.

Die Info’s fand ich unter anderem auch auf

http://www.pbw-gmbh.de/info_08_2003.html

Ok, die Seite ist mittlerweile nun fast 6 Jahre alt, aber von einer Änderung der „Regeln“ habe ich nichts mitbekommen.

Liege ich mit meiner Aussage nun total daneben und haben sie etwas geändert?

MfG Alex

Hallo Laien und Fachgemeinde,

Ihr habt Euch da ein schwieriges Thema rausgesucht, wo man vorzüglich und vor allem EWIG drüber streiten kann! Es ist aber erschreckend, daß so viele Antworten darunter sind, die ihren „Glauben“ (=Nichtwissen) im Imperativ verbreiten. Leider - und deshalb schreibe ich das auch - liegen hier auch beide MOD’s daneben! Das würde später im Archiv ein falsches Bild erzeugen.

Hallo Alex, halte dich einfach und AUSSCHLIESSLICH an die Antworten von xstrom, die sind als EINZIGE richtig und dort ist auch alles gesagt was man dazu sagen kann. Alle anderen sind ein bisschen falsch oder eben komplett falsch!

Es gibt von der Normenseite her weder eine Anpassungsforderung für Schlösser von 1913, solange die Messergebnisse stimmen, noch ein Erweiterungsverbot für klassisch genullte Anlagen! Das sind nur mündliche Überlieferungen von Alters her bzw. Forderungen der Sachversicherer, aber keine gültige Vorschrift! Die einzigen geschriebenen und gültigen Normen sagen aus, daß ab dem Punkt der Erweiterung die neuen Normen einzuhalten sind und bei Erweiterungen IN WESENTLICHEM UMFANG alle Leitungen zu erneuern sind. Letzteres interessiert aber wegen der weichen Formulierung niemanden wirklich.

Zum Thema FI-Schalter in Altanlagen kann man nicht mehr sagen wie das, was xstrom beschrieben hat - GENAU SO!

Gruß an alle, Georg

Moin,

Differenzstrom-Überwachungseinrichtungen (RCM) fuktionieren auch bei klassischer Nullung.

… so muss ich die sogeannte „moderne Nullung“ anwenden,

  • TN-S-System
    Bei dieser Netzform, werden Schutzleiter und Neutralleiter im gesamten Netz als separate Leiter geführt.(früher als “moderne Nullung” bezeichnet).

Ab Hausanschlußkasten ist hierbei getrennte Führung vorgegeben.
Siehe z.B.DIN VDE 0100-410 und TAB 2000

Bei Großkunden(Industrie) ab der NSHV, also direkt nach den Trafos.

Alles andere ist ein TN-C-S-System.
Neutralleiter N und Schutzleiter PE werden teilweise in einem Leiter kombiniert geführt (PEN), teilweise aber auch getrennt geführt (PE und N separat).

Mindestquerschnitt , ich dächte 6mm² betraegt.

Der Leitungsquerschnitt des PEN-Leiter muss hierbei > 10 mm² sein.(Die „klassische Nullung“ war nur bis zum 1.Mai 1973 zulässig.
Danach musste für Neuanlagen bzw. bei Raumänderungen die Nullung bei Querschnitten

Hallo
an alle die bei der Auslegung der Vorschriften mitwirken.

Leider - und deshalb schreibe ich das auch - liegen hier auch beide
MOD’s daneben! Das würde später im Archiv ein falsches Bild
erzeugen.

OK

Das sind nur mündliche Überlieferungen von Alters her bzw.
Forderungen der Sachversicherer, aber keine gültige
Vorschrift! Die einzigen geschriebenen und gültigen Normen
sagen aus, daß ab dem Punkt der Erweiterung die neuen Normen
einzuhalten sind und bei Erweiterungen IN WESENTLICHEM UMFANG
alle Leitungen zu erneuern sind.

Nochmals den Punkt VDS aufgegriffen…
Wenn es zu einem Unfall kommt und es darum geht wehr zahlt, könnte am Schluss der Fachbetrieb stehen. Weil die Versicherer auf diesem Weg alle nicht zahlen (wollen). Dies könnte wie bereits geschrieben der Todesstoß für eine Firma sein wenn vor Gericht ein vernichtendes Urteil gefällt wird.

Letzteres interessiert aber wegen der weichen Formulierung niemanden wirklich.

Spätestens wenn es heißt „hätte ich doch mal…“.

Gruß
Holger

Edit: Fußnote entfernt

Hallo Tremonia, Fachleute und Laien,

…und nochmal: Du bist als verantwortl. Elefachkraft NICHT HAFTBAR ZUMACHEN für vorhandene 2-adrige Leitungssysteme, in denen du arbeiten musst!!! DU DARFST sie in geringem Umfang (tut mir leid, die Vorschrift ist nunmal nicht genauer) erweitern, ab dem Punkt der Erweiterung sind die neuesten Vorschriften einzuhalten, also dreiadrig (und seit Juni 2007 mit FI-Schalter, Ausführung EINZIG wie von xstrom beschrieben!)
DU BIST NICHT VERPFLICHTET, dabei das ganze Schloss abzureissen und ALLE Kabel zu erneuern! Du hast lt Gesetzgeber aber eine Aufklärungs- und Beratungspflicht dem Kunden ggüber und hast ihn dabei ZWINGEND über die Gefahren der 2-adrigen Leitungen aufzuklären, hinzuweisen UND laut VDE-Norm oder wenn da nicht dann nach Musterurteilen die Empfehlung auszusprechen, die 2-adrigen Kabel ebenfalls erneuern zu lassen. Nur eins kannst du nicht, ihn dazu ZWINGEN!!!

Dieses Verhalten ist, soweit du es nachweisen kannst, in jeder Hinsicht GERICHTSFEST und demnach auch Versicherungsdetektivsicher! Daß die nicht zahlen wollen, ist schon klar, deshalb ja auch immer NACHWEIS führen!

Anders ist die Sache, wenn du in dem Stromkreis, in dem du gearbeitet hast, die Pflichtmessungen nicht nachweisen kannst.

Falls die Messergebnisse mangelhaft sind oder Gefahren für Leben oder Wirtschaftsgüter sichtbar sind, hilft auch der Haftungsausschluss von xstrom nicht raus aus der Sache. Nur ein Satz wie zB „Anlage wurde stillgelegt“. Wenn der Kunde selbst wieder einschaltet, bist du sauber.

Bei 2-adrigen Leitungen oder schlechtem Allgemeinzustand der E-Anlage, hilft zB der Hinweis „Anlage ist nicht auf dem Stand der Technik, bitte baldmöglich erneuern lassen. Nächste Prüfung empfohlen in 3 oder 6 Monaten“. Danach: nicht mehr dein Problem!

Schwammige Normen und harte Gerichtsurteile passen halt schlecht zusammen. Aber so ist nunmal die Realität. Da ist eben etwas Mut und Kreativität gefragt, wenn du als E-Betrieb länger überleben willst.

Reden ist Silber, Schreiben ist Gold!

Gruß Georg

Moin,

Sei gegrüßt Wolfgang,

Differenzstrom-Überwachungseinrichtungen (RCM) fuktionieren
auch bei klassischer Nullung.

…das macht mich (uns) jetzt neugierig. Wie funktioniert das bei 2-adrigen Leitungen? Hast Du das schon verwendet? Gibt es da schon Erfahrungen damit? Wenns funzt, wäre das die perfekte Antwort auf Alex’ Frage! Und für mich (und alle Elektriker) ziemlich wertvoll!

Was misst der RCM, wenn nicht den Differenzstrom zwischen L und PEN? Wie funktioniert das, wenn man bei klassischer Nullung eine Metall-Lampe zB an die Aussenwand dübelt? Ein RCD würde da abschalten.

Ich weiss aus den de-Magazinen, daß in den neuen Bundesländern da eine Weile lang FI-Schalter (=RCD) bei klass.Nullung als Notlösung verbaut wurden, aber davon kam man wieder ab, weils nicht funktioniert hat.

Ich würde mich freuen, wenn du mich (uns) da aufklären könntest.

Das Nachrüsten der „klassischen Nullung“ bei Raumänderungen
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zulässig, auch wenn…

Wie meinst Du das? Eine klassische nullung will ja auch niemand nachrüsten! Oder meintest Du damit das Umrüsten in ein dreiadriges System? Bitte erweitere mein Wissen, ich wüsste nicht, wo das steht.

Gruß und Danke im Voraus, Georg

Bisher habe ich es immer so gehalten.
Eine Anlage die nur erweitert werden soll, da greift der
Bestandsschutz solange sie die Normen von damals entsprechen.

Das sehe ich anders. Eine Erweiterung ist eine Änderung des Bestands. Im Jahr 2009 muss sie den Regeln des Jahres 2009 entsprechen, eine Instandsetzung oder Wartung darf aber zu den Regeln des jeweiligen Baujahres erfolgen.

Wenn in der Anlage nun eine
klassische Nullung vorhanden ist, so darf diese bestehen
bleiben!

Ja.

Wenn ich nun den Stromkreis sagen wir einmal um 5 Steckdosen
erweitern möchte, so muss ich die sogeannte „moderne Nullung“
anwenden, aber der Steckdose, wo ich meine neue Ltg. auflege.

Das ist ein echtes Problem, denn wie soll ich mich an aktuelle Normen halten, wenn ich die unzulässige Zuleitung nutze? In der Prxis wird man diese Mischinstallation sehr häufig vorfinden. Ich hielte es für vertretbar, an der Stelle der Erweiterung einen FI zu setzen. Der schaltet dann keinen PEN, sondern den N. Der wurde ja vor ihm abgetrennt, der PE am FI vorbeigeführt.

Da aber nun Steckdosen eh über einen RCD müssen, ist das ja
hinfällig, da der PEN def. nicht geschalten werden darf!

Auch darf man den PEN nach wie vor noch verlegen ( Wird auch
noch gemacht) Sofern der Mindestquerschnitt , ich dächte 6mm²
betraegt.

10mm² Kupfer. Ich habe mich vom PEN weitgehend verabschiedet.
Ich durfte vor zwei Wochen noch die Folgen des PENs sehen: 1A Strom auf der Netzwerkleitung, genau genommen über deren Schirm.

Hallo Georg,

…das macht mich (uns) jetzt neugierig. Wie funktioniert das
bei 2-adrigen Leitungen? Hast Du das schon verwendet? Gibt es
da schon Erfahrungen damit? Wenns funzt, wäre das die perfekte
Antwort auf Alex’ Frage! Und für mich (und alle Elektriker)
ziemlich wertvoll!

Das würde mich auch mal brennend interessieren :wink:

Was misst der RCM, wenn nicht den Differenzstrom zwischen L
und PEN? Wie funktioniert das, wenn man bei klassischer
Nullung eine Metall-Lampe zB an die Aussenwand dübelt? Ein RCD
würde da abschalten.

Aber nur wenn du auf Eisen triffst, so das gewaehrleistet ist das der Strom dann über die Erde abmaschieren kann. Aber richtig ist das es wie russisch Roulette ist und def. vertretbar!

Ich weiss aus den de-Magazinen, daß in den neuen Bundesländern
da eine Weile lang FI-Schalter (=RCD) bei klass.Nullung als
Notlösung verbaut wurden, aber davon kam man wieder ab, weils
nicht funktioniert hat.

Solange man ein Gerät anschliesst welches dann noch auf einen isolierten Boden liegt, sollte es klappen.

Ich würde mich freuen, wenn du mich (uns) da aufklären
könntest.

Das Nachrüsten der „klassischen Nullung“ bei Raumänderungen
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zulässig, auch wenn…

Wie meinst Du das? Eine klassische nullung will ja auch
niemand nachrüsten! Oder meintest Du damit das Umrüsten in ein
dreiadriges System? Bitte erweitere mein Wissen, ich wüsste
nicht, wo das steht.

Wie ich in meinem vorherigen Posting schon erwaehnte, kenne ich es so, das ich sagen wir einmal eine alte Steckdose öffne, dort dann den PEN aufsplitte ( moderne Nullung).
Diese Steckdose dann 3 adrig anschliesse und dann auch weitergehe ( 3 adrig).
Aber auch das ist mittlerweile hinfaellig, da ja so wie so jede Steckdose über einen RCD laufen sollte.

Gruß und Danke im Voraus, Georg

MfG Alex

Hallo,

Das sehe ich anders. Eine Erweiterung ist eine Änderung des
Bestands. Im Jahr 2009 muss sie den Regeln des Jahres 2009
entsprechen, eine Instandsetzung oder Wartung darf aber zu den
Regeln des jeweiligen Baujahres erfolgen.

Richtig, aber das zaehlt m.E. dann nur für die Erweiterung und nicht für den Bestand!

Wenn in der Anlage nun eine
klassische Nullung vorhanden ist, so darf diese bestehen
bleiben!

Ja.

Wenn ich nun den Stromkreis sagen wir einmal um 5 Steckdosen
erweitern möchte, so muss ich die sogeannte „moderne Nullung“
anwenden, aber der Steckdose, wo ich meine neue Ltg. auflege.

Das ist ein echtes Problem, denn wie soll ich mich an aktuelle
Normen halten, wenn ich die unzulässige Zuleitung nutze? In
der Prxis wird man diese Mischinstallation sehr häufig
vorfinden. Ich hielte es für vertretbar, an der Stelle der
Erweiterung einen FI zu setzen. Der schaltet dann keinen PEN,
sondern den N. Der wurde ja vor ihm abgetrennt, der PE am FI
vorbeigeführt.

Die Zuleitung bis zu dem Punkt wo du die Steckdose z.Bsp. öffnest ist Bestand! Wenn diese dann den Normen von damals entsprechen kann man sie lassen. Erweitert man nun die Anlage sagen wir einmal, um x Steckdosen, so musst du dich an die derzeitigen Normen halten, welche unter anderem besagen das der PEN an der Steckdose nichts zu suchen hat! Dies wiederrum erwartet das du genau an dieser Stelle den PEN aufsplitten tust ( moderne Nullung) und von da aus dann 3 adrig weitergehst!
Da nun aber auch gefodert ist das man einen RCD davor nagelt, ist die Zuleitung eh hinfaellig und muss ausgetauscht werden!

Aber wenn man einmal bei dem Thema ist …
Gehen wir einmal ( wie bei mir derzeit der Fall auf Arbeit) davon aus.
Ein Object hat bereits X Steckdosen Stromkreise. Diese sind 3 adrig ausgefuehrt, aber in einem Querschnitt von 1,5mm². Streckenweise wurden nun diese Stromkreise erweitert. Also öffnete ich eine Steckdose und habe mich dort dran geknippert!
Zum heutigen Zeitpunkt sagt man auch das Steckdosen Stromkreise
(16A) mit einem Mindestquerschnitt von 2,5mm² ausgelegt werden sollen!
Im Normalfall muesste man die Zuleitungen dann ja auch austauschen, aber genau in dem Falle greift der Bestandsschutz und man kann die Zuleitung nach wie vor Verwenden. Man muss nur mit einer 2,5mm² Strippe weitergehen :wink:

10mm² Kupfer. Ich habe mich vom PEN weitgehend verabschiedet.

Danke für die Info! Ich frage mich da nur wie ich auf die 6mm² gekommen bin. War das mal so und haben sie das mittlerweile geaendert?

Ich durfte vor zwei Wochen noch die Folgen des PENs sehen: 1A
Strom auf der Netzwerkleitung, genau genommen über deren
Schirm.

Autsch … Ich durfte letztens die Erfahrung machen das auf der Klingelanlage auf einem 0,6mm² 230V lagen! Naja nun habe ich einen Seitenschneider weniger und eine Absetzzange mehr :wink:

Auch habe ich gesehen das der gruen/gelbe dort mal fix als Phase genommen wird :frowning: Naja mal schauen was noch alles kommt :frowning:

MfG Alex

Ein Object hat bereits X Steckdosen Stromkreise. Diese sind 3
adrig ausgefuehrt, aber in einem Querschnitt von 1,5mm².
Streckenweise wurden nun diese Stromkreise erweitert. Also
öffnete ich eine Steckdose und habe mich dort dran geknippert!
Zum heutigen Zeitpunkt sagt man auch das Steckdosen
Stromkreise
(16A) mit einem Mindestquerschnitt von 2,5mm² ausgelegt werden
sollen!

Wer sagt das?
So generell ist das m.W. nicht gefordert.

Aber - wo wir gerade bei den Querschnitten sind - da haben wir das nächste Problem bei TN-C. Mit 1,5mm² kommt man da sehr schnell an die Grenze der Abschaltbedingung. Weiß jemand, wie die Abschaltbedingungen bis 73 geregelt waren?
Ich denke schon, dass man sich auch damals an die Grenzwerte zu Rschleife hätte halten müssen, nur welche Zeiten waren da gefordert?