Finanzamt verschickt Unterlagen an unbekannten Dritten

Hallo;
ich habe dieses Jahr bereits Anfang März meine Lohnsteuererklärung abgegeben.
Bereits 3 Wochen später bekam ich meinen Bescheid; eine weitere Woche später war bereits mein Geld auf dem Konto!
Ich war positiv überrascht; so schnell ging es bei mir noch nie! Aber was mich verwunderte -> ich hatte zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal meine eingereichten Unterlagen zurück…
Normalerweise kamen diese immer vor dem eigentlichen Bescheid - diesmal nicht…
Nun kam ich am Montag von der Arbeit und es lag ein großer Umschlag mit meinen eingereichten Dokumenten vom Finanzamt im Briefkasten - und dazu ein Schreiben vom Finanzamt, was mich echt sprachlos machte :
"Sehr geehrter Herr xxxx;
Ihre Belege zu der o.g. Steuererklärung wurden versehentlich an einen fremden Dritten versandt.
Dies hat dazu geführt, dass die dritte Person Kenntnis über den Inhalt der Belege erlangt hat.
Wir haben bereits folgende Maßnahmen ergriffen, um den entstandenen Fehler zu beheben :
Die versehentlich falsch übersandten Belege wurden von einem Mitarbeiter des Finanzamt abgeholt. Die Belege werden Ihnen mit diesem Schreiben übersandt, bitte entschuldigen Sie das Versehen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXX "
Ich bin ehrlich etwas fassungslos, dass gerade im Zeitalter des Datenschutzes meine Unterlagen inkl. Lohnsteuerbescheinigung durch so eine Panne irgendeinem Unbekannten zugänglich gemacht wurden und man diesen Faupax so lässig „entschuldigt“…

Wie ist eure Meinung dazu?
Wie würdet ihr auf soetwas reagieren?
Einfach hinnehmen??
Danke und Gruß

aiktr123

Ja, was erwartest du?

Der Bescheid kommt als fertiger Kuvert aus nem großen Drucker, da dürfte kaum ein Fehler passieren.

Aber die Belege werden sicher manuell eingetütet, und da passieren schonmal Fehler.

Das Finanzamt hat schon viel getan, es hat die Unterlagen selbst abgeholt, und dich über das ganze informiert.

Das ganze ist nun nicht schön, aber was würdest du denn erwarten? 100€?

Hallo!

Es arbeiten dort auch Menschen, falls Du das nicht wissen solltest.
Menschen machen auch mal Fehler.

Und was erwartest Du mehr als Entschuldigung und die Schilderung des Versuchs den Fehler durch persönlichen Einsatz zu mindern.

Gut, es hat nun jemand Kenntnis von deinen Belegen und damit in gewisser Weise auch von deiner finanziellen Situation.
Aber auch nur, wenn er die Unterlagen durchgelesen ,eher durchgearbeitet hat.

Darf man nicht erwarten, bei bemerken des Fehlers hat er die Unterlagen wieder eingetütet und in die Ecke gelegt bzw. sich womöglich sogar schon an das FA gewandt ?

Bei Abholung der Unterlagen wird man den Dritten auch auf die Verschwiegenheit über die Daten hingewiesen haben.

Mehr kann man nicht machen.
Dass man wegen des Vorfalls die internen Abläufe der Poststelle nochmals überprüft darfst du voraussetzen.

MfG
duck313

Dislake wegen diesem blöden Satz. ramses90

1 Like

Das kommt daruf an was Dir vorschwebt und wie, verständlicherweise, verärgert Du bist.
Meiner Meinung nach hätte, bei solch schwerem Vergehen der Verursacher zumindest selbst bei Dir antraben können und um Vergebung bitten.
Dagegen vorgehen kannste mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und die direkt bei der Oberfinmanzdirektion Deines Bundeslandes einreichen. ramses90

hi,

sind die ; absichtlich eingebaut, um irgend einen Witz über Fehler zu provozieren?

grüße
lipi

Hallo;
erstmal Danke für die Antworten - auch wenn mich einige schon erstaunen…
Heutzutage macht man sich Gedanken, ob man noch seinen Namen ans Klingelschild machen darf, schwärzt Gesichter auf Fotos und muß in Betrieben Auflistungen von Durchgangsärzten abnehmen, wenn deren Anschrift drauf ist -> aber wenn Unterlagen mit sehr persönlichen Details durch eine regulierende Behörde, von Staatsbeamten falsch verschickt werden, dann kommt hier „sind doch alles nur Menschen“ und „was erwartest du“ bzw. absolut themenfremde Beiträge…
Schon erstaunlich…
Ja was erwarte ich?!
Erstmal erwarte ich schon, dass man mich auch in Kenntnis setzt, wer da jetzt ziemlich sicher über meine Einkünfte, Arztrechnungen (die u.a. auch Rückschlüsse auf meinen Gesundheitszustand bzw. Krankheiten geben können) und diverse Versicherungen, Ansparungen etc. bescheid weiß.
Ich bin ganz ehrlich - für mich ist das schon ein ungeheuerer Eingriff in die Privatsphäre und ja ich muß auch sagen, dass mir diese Form der Entschuldigung ala „bl.öd gelaufen, aber was solls…“ etwas lapidar abgehandelt ist…
Immerhin von einer Behörde, die dir bei einem möglichen Rechenfehler gleich mit „Betrugsversuch“ etc. das Leben zur Hölle machen kann - da sind keine Fehler erlaubt…
Ich werde hier in jedem Fall verlangen, dass man mir wenigstens sagt, an wen man da meine Lohnunterlagen, Arztrechnungen und Nachweise von Kapitalerträgen geschickt hat.

MfG
aiktr123

Hallo,

lesen wir mal zwischen den Zeilen: der Empfänger hat sich beim Finanzamt gemeldet, denn sonst hätte es davon nicht Kenntnis erlangt. Das Finanzamt wiederum hat getan, was es noch tun konnte und Dich auch noch auf den Fehler hingewiesen, obwohl man den hätte ganz leicht unter den Teppich fallen lassen können. Welche Belege das darüber hinaus waren, wissen wir natürlich nicht, aber so viele Belege muß man inzwischen ja nicht mehr einreichen (eigentlich keine) und Belege, aus denen sich Rückschlüsse auf Dein Einkommen oder Dein gesamtes Vermögen ziehen lassen, auch eher nicht.

Insgesamt betrachtet, ist a) der Schaden überschaubar, b) der Empfänger offensichtlich kein Erpresser oder Dieb und c) das Finanzamt so ehrlich gewesen, daß der Fehler eingeräumt wurde. Insbesondere c) sollte man - nicht zuletzt vor dem Hintergrund von a) und b) - nun dazu nutzen, um den Leuten das Leben noch einmal extra schwer zu machen.

Aber natürlich geht das: Dienstaufsichtsbeschwerde, Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten usw. Am Ende hat man davon aber nur mehr Ärger und an der Sachlage ändert sich dadurch auch nichts.

Gruß
C.

Mag sein, dass man nicht mehr soviel abgeben muß -> ich hatte dennoch meine Lohnsteuerbescheinigung (auf welcher mein Jahreseinkommen, Dienstwagenvergütung etc.), Spendenquittungen, Arzt- und Arzeneirechnungen (bei mir kommt da leider einiges Zusammen), Versicherungsbelege, Handwerkerrechnungen etc. dem Finanzamt geschickt - und all diese Belege (inkl. der Lohnsteuerbescheinigung von 2018) waren in diesem fehlgeleiteten Brief…
Und das sind in meinen Augen schon recht „intime“ Details…

MfG
aiktr123

1 Like

Ich würde dem Finanzamt den Eingang Deiner Unterlagen bestätigen.

In diesem Schreiben würde ich auch noch meine Entäuschung über diesen Vorgang erklären und feststellen, dass das Finanzamt bei den ergriffenen Maßnahmen offenbar leider keine Vorbeugung gegen eine Wiederholung des Fehlversandes erwähnt und vorgenommen hat.

Ferner behältst Du Dir das Recht vor, die Offenlegung des fälschlichen Empfängers zu verlangen, falls Dir von unbekannter dritter Seite Nachrichten, Forderungen oder Schreiben im Zusammenhang mit den übersandten Unterlagen zugehen sollten.

Da wirst du keine Auskunft bekommen. Und, mal davon abgesehen, was sollte der fremde Dritte denn mit diesen Daten anfangen? Gar nix, sonst hätte er sich nicht beim FA gemeldet, um die Unterlagen zurück zu schicken. Meine Güte, du machst hier ein Fass auf, das ziemlich groß ist. Welcher Schaden ist dir denn entstanden? Herr M. aus F. weiß jetzt, was du verdienst. Und, was fängt er damit an?
Klar, es ist ärgerlich, dass so etwas passiert. Aber, es sind immer noch Menschen, die da agieren. Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein. Sie haben sich entschuldigt und den Fehler zugegeben. Was willst du mehr? Den Sachbearbeiter steinigen, öffentlich an den Pranger stellen, Dienstaufsichtsbeschwerde? Und dann geht’s dir besser?
Lass’ mal die Kirche im Dorf und beruhige dich.

Soon

7 Like

Und was würdest du mit der Info machen?

Nebenbei: Seit zwei oder drei Jahren soll man keine Belege mehr einreichen, nur für eventuelle Nachfragen bereithalten.

Grüße
Siboniwe
*ansonsten wie #C_Punkt

2 Like

Mit dieser Info würde ich für mich (!!) entscheiden, ob ich weitere Schritte einleite!
Und : Eben diese „Nachfragen“ hatte ich bisher jedes Jahr, was die ganze Sache stark verzögerte. Daher schicke ich die Unterlagen die Unterlagen nach wie vor komplett hin, nach den Erfahrungen der Vorjahre z.T. mit persönlichen Erläuterungen. Und , wie gesagt, diesmal ging es auch geradezu überraschend schnell durch…

Nochmal : Es ist mir klar, dass das auch „nur Menschen“ sind und mir ist auch klar , dass das „jedem Mal passieren kann“ - und??
Wenn ich bei Rot über eine Ampel fahre und erwischt werde interessiert es auch niemanden, dass ich „nur ein Mensch“ bin und dass das „jedem Mal passieren kann“ -> ich werde entsprechend zur Rechenschaft gezogen!
Und hier handelt es sich eben um Beamte, die entsprechend entgolten werden und die eine ziemliche Verantwortung gegenüber persönlichen Daten haben .
Bei der Argumentation einiger hier gehe ich davon aus, dass ihnen das vollkommen egal wäre, wenn irgendwelche Unbekannten in diesem Lande ihre Kontodaten, SV-Nummern, Gehaltsnachweise etc. in die Hände bekämen…
Seis drum - ich möchte das, bitte schön, selbst entscheiden, ob mir das egal ist oder nicht…

MfG
aiktr123

2 Like

Hallo,
Du verwechselts in Deinen Anklagen immer wieder, WAS fuer Unterlagen , mit dem, was das Finanzamt NACH Auftreten des Fehlers haette tun sollen. Soll das Amt die Zeit zurueckdrehen, und dann den Fehler vermeiden? Oder einen Beamten lynchen, selbst das haette keinen Einfluss auf die Bearbeitung des Fehlers.

3 Like

Und das wäre kein weiterer Verstoß gegen den Datenschutz?
Mit welchem Recht soll man einen unschuldig involvierten Dritten preisgeben?

3 Like

Hallo!
Das ist mir passiert:

  1. Ich habe meinen Steuerberater, der seinen Job aufgeben will, gewechselt und habe aktuell einen neuen Steuerberater, der meinen EKSt-Bescheid 2017 mit seiner Anschrift eingereicht hat; das ist nachgewiesen.
  2. Der EKSt-Bescheid 2017 erhielt der ehemaligen Steuerberater.
  3. Ich kam darauf, weil meine Steuernachzahlung/-Einzug abgebucht wurde und ich keinen EKSt-Bescheid für 2017 erhalten habe.
    MfG

Hast du denn auch schriftlich das Mandat übertragen?

Den einen Verstoß gegen Datenschutz durch einen weiteren besser machen? Der Gedankengang erschließt sich mir nicht. Und wenn: was willst Du mit der Information anfangen?

Rechenfehler werden nicht geahndet, sofern erkennbar ist, daß es sich um einen solchen handelt. Wer sich natürlich bei der Pendlerpauschale um 30 Kilometer verrechnet, kommt mit dem Hinweis auf einen Rechenfehler eher nicht durch.

Siehe oben. Für jemanden, der sich gerade über den Verstoß gegen den Datenschutz aufregt, bist Du auf einem bemerkenswert falschen Dampfer.

Aber wie gesagt: was Du machen kannst, wurde Dir bereits gesagt. Du kannst das alles durchziehen, aber haben wirst Du davon nichts. Außer natürlich, daß Du es jemandem, der einen Fehler gemacht hat und diesen auch noch eingeräumt hat, mal so richtig gezeigt hast.

Und fürs nächste mal: man muß gar keine Belege mehr einreichen. Erst recht - und das auch nicht erst seit ein paar Jahren - nicht seine Lohnsteuerbescheinigungen. Die Lohnsteuerkarte wurde vor knapp zehn Jahren abgeschafft, weil seitdem die Arbeitgeber die Daten elektronisch an die Finanzbehörden übertragen.

Gruß
C.

5 Like

Sowas ginge mir meilenweit am Arsch vorbei.

In Norwegen gehört es zum allerersten Gespräch zwischen Kollegen, wenn man sich mit einem Neuen mal zu Feierabend auf ein Bier verabredet, dass man sich über die Gehälter austauscht.

Wenn Du in der Gewerkschaft wärest und nach Tarif bezahlt würdest, wüsste eh jeder, was Du kriegst. Ohne Gewerkschaft bist Du eh am Arsch gepackt - allein machen sie Dich ein.

So what?

Scherben auflegen:

In diesem Sinne

MM

Hallo!

  1. Den Auftrag für den alten Steuerberater habe ich gekündigt
  2. Dem neuen Steuerberater den Auftrag für EKSt 2017 Erklärung schriftlich erteilt und bevollmächtigt
  3. In meiner EKST-Erklärung 2017 Antrag steht: Senden Sie den Steuerbescheid an den neuen mit Name und Anschrift.
    MfG