Kleinunternehmer mit fünf Mitarbeitern
Servus,
ich habe die simple Feststellung, dass ein Umsatz in den Grenzen von § 19 I UStG ohne weiteres mit fünf Mitarbeitern möglich ist, deswegen ex negativo formuliert, weil es ein viel zu weites Feld wäre, die Situationen zu beschreiben, wo es beim planmäßigen Aufbau eines Unternehmens nützlich und sinnvoll ist, die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch zu nehmen und Personal in diesem Umfang zu beschäftigen.
Eine Ausnahme, wo diese Größenordnungen überhaupt nicht vorkommen dürfte der Warenhandel sein, deswegen habe ich ihn explizit erwähnt. Nicht deswegen, weil es keine Einzelhändler gäbe, die planmäßig im dritten oder vierten Jahr nach Eröffnung des Geschäftes schwarze Zahlen schrieben und keineswegs daran pleite gehen, sondern deswegen, weil die Größenordnungen nicht zum Warenhandel passen.
Aber es gibt ein Leben jenseits von e-bay Powerselling und den Beihilfen der Bundesagentur für Arbeit. Auch für Gründer. Und es muss auch nicht jeder Gründer irgendwo Kaffee für fünfzig Cent anbieten - es gibt auch die Möglichkeit, tragfähige Unternehmen mit guten Konzepten zu gründen.
Das Charmante an der Gründung von nicht börsennotierten Unternehmen ist, dass einem da nicht „Analysten“ im Nacken sitzen, die von Quartal zu Quartal Erträge (oder noch schlimmer: Cash Flow) sehen wollen, ohne sich im Geringsten mit dem Gegenstand des Unternehmens, seinem Markt und seinen Perspektiven beschäftigt zu haben.
Bloß grad mal ein Beispiel - aber das ist, wie gesagt, nur ein kleiner Ausschnitt aus einem weiten Feld: Bist Du ganz sicher, dass Carl Benz seinen Motorwagen innerhalb eines Quartals bis zur Marktreife entwickelt hat?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder