Flüchtlings-Höchstgrenze - wie gesetzlich umsetzbar?

Hallo,

kaum überhörbar ist das ständige Münchner Gebrüll nach einer Höchstgrenze bei Flüchtlingen.

Ich möchte nun wissen: Wie genau müßte man welche Gesetze ändern, um eine solche Höchstgrenze zu ermöglichen?

Eva,
mit Grüßen

Meines Erachtens nach ist es überhaupt nicht nötig Gesetze zu verändern !

der Artikel 16 a Grundgesetz enthält bereits Beschränkungen und Ausschlüsse. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Man wendet ihn nur nicht an. Ebenso wie die bestehende EU-Regelung zum Erstaufnahmeland.

Das Problem ist allein die Praxis. Was ist bei willkürlicher Zahl, die man aufnimmt ? 1 Million, gut.

was wenn die nächsten 3 oder 7 Personen anklopfen und „reinwollen“ ?

Wie verhindert man ihre Einreise ( das ist bereits Problem Nr.1) bzw. wohin weist man sie zurück. Und nimmt das Nachbarland sie zurück ?

Das Problem ist aber ein auch ein weiteres.
Dürfen sich Asylbewerber (Flüchtlinge allgemein) aussuchen in welchem Land sie Ansprüchen anmelden wollen.
So ist es zur Zeit.
Und das geht einfach rein praktisch nicht.

bei allem Verständnis, es hat eine gewisse Art von Dreistigkeit…

MfG
duck313

Da brauchst du gesetzlich garnix zu ändern. Du brauchst nur einen Zaun, am Grenzübertritt steht ein Grenzschützer, der nimmt die Personalien auf und fragt: „Haben Sie in Österreich einen Asylantrag gestellt?“, Flüchtling sagt „Nein“, schon kann er auf Österreich verwiesen werden. Österreich macht dann an seiner Grenze nach Kroatien dasselbe und Kroatien macht seine Grenze nach Serbien komplett dicht.

Deutschland ist umringt von EU-Staaten. Theoretisch kann ein Flüchtling nur per Flugzeug oder über die Nord-/ Ostsee einreisen, ohne aus einem anderen EU-Staat einzureisen.

Seehofer meint seinen Widerstand gegen Merkel in der Flüchtlingsfrage nicht wirklich ernst, sondern buhlt nur um die Stimmen jener Wähler, die (meines Erachtens) berechtigte Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit der Merkelschen Politik haben. Würde er es tatsächlich ernst meinen, müsste er mit dem fortwährenden Bruch der Verfassung durch Merkel (Verstoß gegen den bereits von Duck313 verlinkten Paragraphen GG 16a 2) argumentieren, statt einfach nur eine „Obergrenze“ zu fordern, die theoretisch ja auch bei 10 Millionen liegen könnte.

Im übrigen sind weder Kontigente noch Obergrenzen exakt realisierbar, da die Merkel-Regierung nicht nur unfähig ist, das Immigrationsproblem als Ganzes zu überblicken, sie ist auch unfähig, eine zuverlässige Statistik über die tatsächlich ins Land eingereisten „Flüchtlinge“ (mit und ohne Anführungszeichen) zu erstellen.

Tausende und Abertausende sind gekommen und werden kommen, ohne registriert zu werden.

Zitat aus dem Münchner Merkur von heute (14.12.2015):

Die Erklärung für die verschiedenen Zahlen liefert ein Passauer
Polizist: "Die Bundespolizei lässt ganze Züge und Busse ohne
Registrierung der Flüchtlinge durchfahren."
Die Behörden schicken derzeit Sonderzüge mit Flüchtlingen von Salzburg über München
und aus Österreich via Passau ohne Zwischenhalt nach Köln, Uelzen. Leipzig,
Düsseldorf oder Mannheim. Auch Busse werden direkt etwa nach Berlin
geschickt. "Die Insassen dieser Züge und Busse werden nur gezählt,
niemand nimmt an der Grenze ihre Personalien auf."

Chan

Moin,

Na da sind wir ja fein raus aus der Geschichte. Man sollte dann aber noch den Medien verbieten über das Elend der Flüchtlinge zu berichten und entsprechende Internetseiten sperren, damit irgendwelche ‚Gutmenschen‘ einem nicht die Ohren volljammern.

Gruß
Grin

P.S.: Das Gejammere der Länder an der EU Aussengrenze, die dann für alle Flüchtlinge zuständig sind möchte man sich natürlich auch nicht anhören müssen. Muss alles raus aus den Medien. Weiterhin nimmt Deutschland dann auch demonstrativ an keiner EU-Sitzung mehr Teil bei denen es um Flüchtlinge geht.

P.P.S: Wer Ironie findet darf sie behalten.

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Es würde sich wohl ein Rückstau in den Balkanländern bilden, entsprechender Druck auf die Südost- und Osteuropäischen EU-Saaten. Das könnte diese motivieren, einer Quotenlösung zur Verteilung zuzustimmen.

Hi duck,

Man wendet ihn nur nicht an. Ebenso wie die bestehende EU-Regelung zum Erstaufnahmeland.

Naja, so ganz freiwiliig ist das aber nicht.

Weder nach Ungarn, noch nach Griechenland darf nach geltendem Recht abgeschoben werden:



Damit ist die EU-Regelung zum Erstaufnahmeland (Dublin III) obsolet.

Und das mit GG16a funktioniert nur, wenn das andere Land dabei mitmacht. Wie sähe das sonst aus? Wir fahren mit Bussen die Flüchtlinge an die Grenze und schieben die dann mit langen Stangen rüber? Und wenn die dann einen Tag später wieder in Passau stehen, geht das ganze Procedere von vorne los?

Und deswegen nochmal meine Frage (von dir umformuliert): Wie verhindert man ihre Einreise (das ist bereits Problem Nr.1)?
Welche Gesetze müßte man wie ändern, um eine Einreise von vorneherein verhindern zu können?

Gruß Eva

sorry, aber das ist Käse

Du brauchst nur einen Zaun, am Grenzübertritt steht ein Grenzschützer, der nimmt die Personalien auf und fragt: „Haben Sie in Österreich einen Asylantrag gestellt?“

Genau das stört mich an der ganzen Debatte so: rechtlich völlig undurchführbare Dinge werden da als leicht umsetzbar vorgegaukelt, im Stile von: „man könnte ganz einfach die Flüchtlinge vollständig verhindern, wenn es die blöde Merkel nur wollte. Hier und da ein paar Anweisungen an Grenzschützer und schon fertig“ -> und das ist halt vollkommener Granaten-Unfug.

Was ist eigentlich mit der Genfer Flüchtlingskonvention?
Was mit der Pflicht zur individuellen Prüfung eines jeden Asylantrages mit Revisionsmöglichkeiten?
Führt das dann alles der Grenzschützer an der Grenze durch, so in einem 5-Sekunden-Verfahren?

Das ist vollständiger Blödsinn, und Standgerichte sind ganz nebenbei übrigens auch verboten.
So viel zu: Da brauchst du gesetzlich garnix zu ändern

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Hi Ch_an,

sondern buhlt nur um die Stimmen jener Wähler, die (meines Erachtens) berechtigte Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit der Merkelschen Politik haben

Sehe ich genauso, allerdings erreicht Seehofer damit das Gegenteil. Die AfD hat in Bayern 10%, seine Taktik ist hahnebüchen. Man treibt der AfD die Wähler zu, wenn man verkündet, man könnte ganz einfach das Flüchtlingsproblem lösen, wenn man denn nur wollte.

fortwährenden Bruch der Verfassung durch Merkel (Verstoß gegen den bereits von Duck313 verlinkten Paragraphen GG 16a 2)

Sorry, aber das ist Unsinn. Bitte beschäftige dich vollumfänglich zunächst mit GG 16a, bevor du der Kanzlerin einen Bruch der Verfassung vorwirfst. Daß sie da Dinge theoretisch anwenden könnte, heißt nicht, daß sie es auch muß.

Und um die praktische Umsetzung dieser Paragraphen geht es genau in diesem Thread. Die ist nämlich m.E. mit der bestehenden Rechtslage nicht möglich.

Gruß Eva

Hi,

Kanada macht das so:

  1. Man sagt dass man 25.000 Syrer aufnimmt: http://www.cic.gc.ca/english/refugees/welcome/index.asp
  2. Man sagt ihnen wie es geht: http://www.cic.gc.ca/english/refugees/welcome/overview.asp
  3. Das war`s.

Gruss
K

Hallo eval,

stell dir vor, du bist mit deiner Familie auf der Flucht und das jüngste deiner 4 minderjährigen Kinder ist gerade noch unter die „Flüchtlings-Höchstgrenze“ gerutscht. Leider bist du mit deiner Frau und den 3 älteren minderjährigen Kindern schon über dieser „Flüchtlings-Höchstgrenze“ und die Familie wird daher getrennt…

So einfach zum Nachdenken…
Zahlen lassen sich übrigens gut verwaltern, Menschen weniger…

Gruß

dafy

Auch mal zum Nachdenken: wer innerorts 51 km/h fährt ist auch zu schnell, wer nur 2 Minuten zu spät zum Bus kommt der ist zu spät. Wer fliegen will und schon alle Plätze ausgebucht sind kann auch nicht mehr an dem Tag fliegen. Wer auf ein Konzert will welches ausverkauft ist hat auch Pech gehabt.

Und wenn die Höchstgrenze erreicht ist muss man halt sein Glück in einem anderen Land versuchen. Gibt es neuerdings ein Recht auf Aufnahme in Deutschland? Wenn wir für jeden Einzefall Ausnahmen machen brauchen wir ja keine Regeln und Gesetze mehr. Dann kommt einfach jeder der will. Ich weiss, einigen gefällt die Idee. Mir nicht. Zur Ansicht was jetzt schon die Realität in D ist. Wollen wir wirklich dass das auch die Realität für die nächsten 3 Mio, 5 Mio pder 10 Mio ist die zu uns kommen?

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Hallo

ich glaube nicht, dass das Evas Intention war, und ich glaube auch nicht, dass die Bürger und Politiker, die Höchstgrenzen anstreben, Familien auseinander reißen wollen. Es bleibt immer die Option, als ganze Familie ungetrennt draußen zu bleiben. Das will auch keiner abschaffen.
So einfach zum Nachdenken…

FG myrtillus

Aber wohl nur sehr theoretisch oder?

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Hallo,

immer wieder gerne gesehen, dass Forderungen der CSU als Gepolter und Gebrüll bezeichnet werden. Da zeigt sich die unsachlich abwertende Einstellung auch in vielen Leitmedien.

Eine wirkliche Obergrenze ließe sich dadurch durchsetzen, dass man direkt an der Grenze in das benachbarte EU-Land zurückweist. Analog dem „Flughafenverfahren“ müsste dafür ein stark beschleunigtes und gestrafftes Verfahren implementiert werden. Hierfür wäre es erforderlich, alle behördlichen Instanzen incl. Verwaltungsgericht (für etwaige Einsprüche) in einem Gebäudekomplex zu bündeln. Also Bundespolizei (Erkennugsdienst)->BAMF (Asylentscheidung)->Gericht (für etwaige Einsprüche).

Man muss sich aber darüber klar sein, dass allein schon Artikel 16a (1) GG immer auch bedeuten könnte, dass bei Erreichen der Obergrenze X [also Kontingentflüchtlinge plus Asylberechtigte wg. pol. Verfolgung] dennoch weiterhin politisch Verfolgten, die nicht über einen sicheren Drittstaat einreisen, Asyl zu gewähren ist. Wäre dies nicht erwünscht, dann müsste der Anspruch auf Asyl bei politischer Verfolgung aus dem GG entfallen.

Auf lange Sicht ist dies jedoch allein schon wg. der Einführung eines verbindlichen europäischen Asylrechts unumgänglich. Wer denkt, dass die anderen EU-Länder unser 16a übernehmen, verkennt die Realitäten.

Die nötigen Änderungen bedürfen der Zustimmung des Bundestages und in Teilen auch des Bundesrates. Zudem müsste die Kompetenz für Abschiebungen (bereits im Land befindlicher mit Ablehnung) vollständig auf den Bund übertragen werden, da die Länder (hier rote und grüne) anderenfalls Bummelabschiebung praktizieren.

Die Gretchenfrage ist - neben der pol. Durchsetzbarkeit im Parteienkonzert - ob eine Abschaffung des 16a vor dem BVerfG Bestand hätte.

Gruß
vdmaster

Hallo,

zu Deiner Behauptung, dass nicht nach Ungarn zurückgewiesen werden dürfe. Es ist keinesfalls geltendes Recht! Eine (vorläufige) Eilentscheidung eines einzigen Verwaltungsgerichts (gleiche Kompetenzebene wie ein Amtsgericht) ist nicht einmal ein Urteil. Geschweige denn ein höher- oder gar letztinstanzliches.

So wird in Deinem Link auch klargestellt:

Ob andere Gerichte sich der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin anschließen, bleibt abzuwarten.

Das Gericht selbst hatte lediglich entschieden:

Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 1. Dezember 2014 (VG 23 K 900.14 A) wird angeordnet.

Daher kommt man in 05/15 anderenorts auch zu ganz anderen, tatsächlichen Urteilen. Bspw. http://www.vgh.bayern.de/media/vgregensburg/presse/15a50345b.pdf

Es wäre schon hilfreich, wenn Du die eigenen Links lesen würdest :wink:.

Gruß
vdmaster

Hallo,

der Grenzer muss sich nicht einmal nach einem Asylantrag erkundigen. Er fragt lediglich nach dem Schengen-Visum und dem Ausweis.

Gruß
vdmaster

Ja, was ist damit? Herrscht in Österreich ein Krieg?

Gilt erst nach Betreten der Bundesrepublik. Jemand, der gerade die österreichisch-deutsche Grenze zu passieren versucht, kann einen Handzettel mit dem Artikel 16a GG erhalten. Selbst politisch Verfolgte, die aus Österreich einreisen, können sich nicht auf 16a (1) berufen. Dafür musst Du nur die anderen Absätze des 16a lesen.

Was soll ein Standgericht sein? Haben wir Krieg oder Ausnahmezustände/innere Unruhen/bewaffnete Aufstände?

Gruß
vdmaster

Das wurde in dem Moment undurchführbar, in dem man medienwirksam erklärte, hier sei jeder willkommen, was sich dann weltweit herumsprach. Hätte man sowohl Flüchtlingen als auch den Staaten auf der Reiseroute von vornherein klargemacht, daß die vereinbarten Regeln auch weiterhin gelten und jeder in Griechenland einen Asylantrag stellen muß, der dort anlandet und daß Flucht kein Wunschkonzert mit freier Ziellandwahl ist, wäre das Problem, daß zigtausend Menschen an der deutsch-österreichischen Grenze Einlaß nach Deutschland begehren, gar nicht erst entstanden.

Im übrigen sind Länder, die nicht Hinz, Kunz und Habib unkontrolliert einreisen lassen, eher die Ausnahme als die Regel. So undurchführbar ist das alles also nicht.

Ich teile Deine Einschätzung nicht. Es dürfte eher daran liegen, dass in Bayern immer konservativ abgestimmt wird. Zudem hat Bayern (abgesehen von NRW) die Hauptlast zu tragen (->Königssteiner Schlüssel). Die AfD kommt im deutlich linkeren NRW auf 6%.

Durch Bayern fahren mehr als Dreiviertel aller Flüchtlinge und daher bekamen die Bayern die organisatorische Misere auch als erste und am stärksten mit. Zusätzlich waren einige Grenzübergänge mittlerweile für Pendler oder Touris nicht mehr passierbar. Das wirkt durchaus nach. Letztlich kommt noch hinzu, dass die Menge der Befragten (2500 für D) pro Bundesland unterhalb der Schwelle liegt, bei der man überhaupt von ernsthafter Aussagekraft sprechen kann.

Gruß
vdmaster