Folgende Frage würde mich interessieren:

Definition (Begriffserklärung)
des Begriffes: -Kriminalität-

Kriminalität, ist…
…?

und vielleicht noch:

Recht, ist…
…?

keine wirkliche Ahnung - für Deutschland, meines Erachtens siehe BGB und Grundgesetz - Sorry House

Hi Miranda1,

hast Du kein Lexikon?
In der nächsten Bücherei gibt es eines!!
Kannst auch nicht googlen? Wikipedia ist Dir kein Begriff?

Anyway:

Kriminalität, ist

Gesamt der in einem Gebiet begangenen Verbrechen

Recht,ist

1)im objektiven Sinne: Gesamtheit der Bestimmungen, die die sozialen Beziehungen einer Gemeinschaft ordnen
2)im subjektiven Sinne: Grundrechte gegenüber einer Gemeinschaft, (Freiheitsrecht, Wahlrecht, etc); Rechtsmacht einer Person über eine Andere (Anspruch, Forderung, etc) oder eine Sache (dingliches oder absolutes Recht).

Ciao Ricco

Hallo Miranda1,

nichts für ungut, aber ein bisschen Recherche könnte Dir nicht schaden:

Anbei ein paar Links:

Kriminalität:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalit%C3%A4t

http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/slex/se…

http://www.seminararbeit-kriminalwesen.de/cms/downlo…

Recht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht

http://www.gutefrage.net/frage/was-ist-die-definitio…

So, weitere Recherche bitte über Google & Co.

VG

HK

Kriminalität, ist gegen Rechte zu verstossen

Rechte sind angeborene oder festgelegte „Richtlinien“.

Schwieriege Fragen :wink:

Hi Miranda1,

Deine Frage ist grundsätzlich recht leicht zu beantworten.

Ich habe mir einmal kurz die Definition bei Wikipedia angesehen und die ist umfangreich und recht gut erklärt, allerdings vielleicht nicht unbedingt in allen Einzelheiten verständlich. (Link zu Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalit%C3%A4t )

Es kommt darauf an, wie ausführlich Du es wissen möchtest, bzw. für welchen Bereich Du es benötigst (Schule, Studium, privates Interesse).

Also, grundsätzlich denke ich, dass Deine Frage sich auf die kriminologischen Bereiche bezieht:

In vereinfachter Form kann man die Kriminalität vielleicht so definieren:

"Die Kriminalität im kriminologischen Sinne sind die strafrechtlichen Rechtsverletzungen, die durch eine oder mehrere Personen begangen werden und durch dieses Handeln werden Rechtsgüter (Freiheit, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Ehre/Ehrgefühl) anderer Personen (hierzu zählen auch juristische Personen) verletzt.
Mit „strafrechtlich“ ist hier nicht nur das reine Strafgesetzbuch gemeint, sondern auch die Straftatbestände der Spezialnormen (Straßenverkehrsgesetz, Steuergesetz pp). Solche Strafvorschriften unterscheiden dann häufig zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen.

Straftaten unterteilen sich in Vergehen und Verbrechen. Diese Unterteilung ist in der Strafandrohung begründet. Eine Straftat, die als Vergehen gewertet wird, wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bedroht, wo die Mindeststrafe unter einem Jahr liegt (aber auch darüber liegen kann)
Bei Verbrechen im juristischen Sinne beträgt die Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr Gefängnis und kann bis Lebenslänglich dauern.

Freiheitsstrafen weniger als 2 Jahre können zur Bewährung ausgesetzt werden.

Was ist Recht? Acu hier gibt es bei Wikipedia eine Ausarbeitung, die gut und umfangreich ist. Link:http://de.wikipedia.org/wiki/Recht

Gut, ich beziehe es nun auf die geltenden Gesetze und allgemeinen Normen für ein harmonisiertes Miteinander der Menschen untereinander.
Ich würde es so definieren, dass das Recht jenes ist, was als geltende Regeln in Gesetze und allgemeine Verhaltensnormen gefasst ist.
Es gibt sicherlich noch darüber hinausgehende Regelungen. Aber eigentlich ist es relativ schwer dieses einheitlich zu definieren, denn was bei uns als Definition Gültigkeit haben dürfte, wird in anderen Ländern anders bewertet, da die Moralität unterschiedlich gesehen wird…

Ich hoffe, es hilft Dir ein wenig weiter. Wenn Du ein wenig genauer definierst, wofür Du es brauchst, kann ich vielleicht konkretere Hinweise geben…

cu eterno

keine wirkliche Ahnung - für Deutschland, meines Erachtens
siehe BGB und Grundgesetz - Sorry House

so kommt es mir manchmal auch vor, haben Sie denn meine Frage richtig gelesen!?

Da -Kriminalität- von -Recht- abhängig ist, schlage ich vor wir lassen >KriminalitätRecht

hast Du kein Lexikon?
In der nächsten Bücherei gibt es eines!!
Kannst auch nicht googlen? Wikipedia ist Dir kein Begriff?

Hi Roko-Ricco, doch doch aber es gibt doch: wer-weiss-was.de!

Kriminalität, ist

Gesamt der in einem Gebiet begangenen Verbrechen

(dann wäre die Frage: Definition des Begriffes: -Verbrechen- ?)

Recht,ist

1)im objektiven Sinne: Gesamtheit der Bestimmungen, die die
sozialen Beziehungen einer Gemeinschaft ordnen
2)im subjektiven Sinne: Grundrechte gegenüber einer
Gemeinschaft, (Freiheitsrecht, Wahlrecht, etc); Rechtsmacht
einer Person über eine Andere (Anspruch, Forderung, etc) oder
eine Sache (dingliches oder absolutes Recht).

Ciao Ricco

Ich sage dir nun mal was eine Definition ist:

Definition des Begriffes: -Definition-

Eine Definition, ist eine eindeutige vollständige Erklärung, mit so viel wie nötig- und so wenig wie möglich Worte

Willst Du deine gegebene Antwort nochmal überdenken (Recht), oder so stehen lassen? Gruß Miranda

Deine Frage ist grundsätzlich recht leicht zu beantworten.

Dieser Ansicht bin ich auch!

Doch eigentlich gar nicht im klaren bin ich darüber was Du unter Definition verstehst?

Erklär mir doch bitte mal DEINE Antwort zu:

Definition des Begriffes: -Definition-

Eine Definition, ist…?

Danke, Miranda1

Hallo nochmal,
aber nicht jedes Recht hat gleichzeitig etwas mit Kriminalität zu tun. Ausserdem heusst es ja mittlerweile in Deutschland:„Recht haben und es bekommen, ist ja fast schon ein Paradoxum?!“ Habe aber kein Jura studiert und kann mich nur an zahlreiche Anwaltstermine erinnern in dem immer ein BGB als Grundlage des Rechts (für das Deutschland) auf dem Tisch lag. Andere Rechtsprechungen haben ja teilweise andere Grundlagen als das (dt.) Grundgesetz und z.Zt. Europäische Gesetzestegelungen(Magna Carta, Amerikanische Verfassung usw.). Zum eigentlichen Rechtsbegriff habe ich vor einigen Jahren mal etwas in meiner Ausbildung gelernt, aber da ist Wikipedia sicher auf dem neueren und etwas sichereren Stand. Kann nur für mich sagen, dass das Recht eine sehr biegsame Hure ist…

Sorry wirklich inhaltliches müsste ich auch nur kopieren, aber ich denke das hilft uns beiden nicht?

Grüsse House

Definition (Begriffserklärung)
des Begriffes: -Kriminalität-

Kriminalität, ist…
…?

Kriminalität wird durch den Verbrechensbegriff (kriminologischer, naturgestzlich-ethischer,strafrechtlicher V.) synthesiert.
Strafrechtlich ist Kriminalität dasjenige Verhalten, welches durch Strafgesetz verboten ist. Kriminell ist somit, was in einem rechtsstaatlichen Verfahren als solches definiert wurde. (vgl. auch Aplmann-Brockhaus)

und vielleicht noch:

Recht, ist…
…?

die Auslebung des geltenden Rechts in seiner Gesamtheit und seinen Nebengebieten. Vgl. Art. 20 Abs. 3 GG - Bindung an Recht und Gesetz. Im weiteren beschrieben als normativer Grundbestand, der die Grundlagen einer Rechtsordnung ausmachen soll.

aber nicht jedes Recht hat gleichzeitig etwas mit Kriminalität
zu tun.

Hier zwei Beispiele welches Recht ich meine:

RECHTsanwalt

Einigkeit und RECHT und Freiheit

Ausserdem heusst es ja mittlerweile in
Deutschland:„Recht haben und es bekommen, ist ja fast schon
ein Paradoxum?!“

Das ist schon möglich! -nur beantwortet das meine Frage nicht.

Kann nur für mich sagen, dass das Recht eine sehr biegsame
Hure ist…

Sehen Sie, darum kann es nicht schaden sich mal einb. Gedanken darüber zu machen, - was allgemein zu wenig gemacht wird. Gruß Miranda

Recht, ist…
…?

die Auslebung des geltenden Rechts in seiner Gesamtheit und
seinen Nebengebieten. Vgl. Art. 20 Abs. 3 GG - Bindung an
Recht und Gesetz. Im weiteren beschrieben als normativer
Grundbestand, der die Grundlagen einer Rechtsordnung ausmachen
soll.

Man kann nicht >RechtRecht

Guten Morrgen,
aber das was du meinst als „Text“ stammt von Heinrich August Hoffmann und heutzutage ist es aus diversen geschichtlichen Gründen (wie du sicherlich weisst) nur noch die dritte Strophe des Gedichtes. Und der Satz manifestiert lediglich die im Grundgesetz (z.Zt. 136 Artikel) der Bundesrepublik Deutschland festgelegten Regeln für unseren Staat. „Andere Länder, andere Gesetze!“ Wir haben uns Gesetze auferlegt (demokratisch) die wir mittels schweigender Zustimmung akzeptieren oder eben bei Nichtgefallen dagegen „rechtlich“(Umgangssprache) vorgehen. Der Begriff Recht teilt sich ja von selbst schon in unterschiedliche Interpretationen (steht in der Einleitung von wikipedia). Und nach oben erwähnten GG leiten sich Rechte und aber auch Pflichten ab, deren Einhaltung (und da haben wirs: 1. und 2. Strophe des Deutschlandliedes) zur Kriminalität führen können. - ABER Recht ist auf dieser Welt unterschiedlich interpretiert und hat die unterschiedlichsten Grundlagen (bei Naturvölkern spricht z.B. der Stammesälteste nach seinen Wertvoerstellungen Recht).
Eine Gegenfrage sei mir hoffentlich gestattet - Wofür brauchst du die Beantwortung und Begriffsklärungen?
Gruss House

Hi Miranda1,

ich glaube, wir wissen beide, was eine Definition ist, bin mir aber nicht im Klaren darüber, wohin Deine Frage zielt.
Natürlich kann ich Dir einen kurzen Satz als Definition für die Begriffe Kriminalität und Recht geben, die ich im Internet finde, wie beispielsweise bei Wikipedia.
Was genau möchtest Du haben? Einen kurzen Satz und ausschließlich diesen, also nur die Definition, meine persönliche Definition oder was genau?
Ich hatte ja geschrieben, dass ich nicht genau weiß, wofür Du es brauchst.

Natürlich ist Wikipedia nicht das fundamentale Nachschlagewerk mit dem vollständigen Anspruch auf Richtigkeit, aber zumindest grundsätzlich OK.

Vielleicht sagst Du mir kurz, wofür Du es brauchst und ich werde dann in der entsprechenden Fachliteratur nachschlagen. Aber grundsätzlich gilt, dass es meist auch in der Juristerei und allem was darum herum ist, verschiedene Meinungen gibt, wo dann die herrschende Meinung meist als die gültige anzusehen ist…

cu eterno

Hallo,

hinsichtlich Ihrer Rückmail gebe ich Ihnen hiermit nochmals den Begriff nach philosophischen Merkmalen bekannt:
Hiernach ist Recht im obj.Sinne die Gesamtheit staatlich institutionalisierter Regeln, die zueinander in einer gestuften Ordnung stehen und menschliches Verhalten anleiten oder beeinflussen.
Als Recht im subjektiven Sinn wird dagegen der Anspruch bezeichnet, der für einen Berechtigten aus dem objektiven Recht erwächst.

Eine kurze Anmerkung noch hins. Ihrer Rückmail.

Wir, die Fragen hier im Forum beantworten, tun dies ohne Entgelt etc. Deshalb sollten auch Sie dafür dankbar sein, dass ich mir die Mühe mache, Ihnen eine vgl.Definition zukommen zu lassen. Meine Zeit ist ohnehin knapp und kostbar. Daher nützen auch solche Mails —wie müsste einleuchten— keineswegs etwas, wenn Sie es selbst doch besser wissen, warum verschwenden Sie meine Zeit. Ich habe die Def. nicht erfunden. Beschweren Sie sich bei der Rechtswissenschaft, die den Begriff derart legaldefiniert. Sicherlich wird Recht mit Recht beantwortet aber Sie müssen den Sinn verstehen, dann würden Sie damit auch klar kommen.

…Deutschland festgelegten Regeln für unseren Staat. „Andere Länder, andere
Gesetze!“

um es nicht unnötig kompliziert zu machen, ich beziehe mich auf: Deutschland (sicherlich heißt es z.B. in Italien auch nicht >RechtRecht)

Der Begriff Recht teilt sich ja von selbst schon in
unterschiedliche Interpretationen (steht in der Einleitung von
wikipedia).

und welche sind das ?

ich kenne z.B.:
Meinungen, über: Recht
demokratische Meinungen, über: Recht
Ansichten über Recht
Märchen über Recht
Storys über Recht



und die Definition über/zu: Recht

Eine Gegenfrage sei mir hoffentlich gestattet - Wofür brauchst
du die Beantwortung und Begriffsklärungen?

selbstverständlich, Zwecks: Klarstellung und Aufklärung

Gruss Miranda

Hi Miranda1,

ich glaube, wir wissen beide,

(‚glauben heißt nichts wissen!‘)

was eine Definition ist, bin mir
aber nicht im Klaren darüber, wohin Deine Frage zielt.

Also dann:

Definition des Begriffes: -Definition-

Eine Definition, ist…
…?

sie zielt Richtung: Klarstellung
reicht diese Antwort? Gr. Miranda

hinsichtlich Ihrer Rückmail gebe ich Ihnen hiermit nochmals
den Begriff nach philosophischen Merkmalen bekannt:…

hier scheint das Problem im: >einfache Fragen lesen und verstehenPhilosophie

Hi Miranda1,

ich glaube, wir wissen beide, was eine Definition ist,

Also dann:

Definition des Begriffes: -Definition-

Eine Definition, ist…?

scheinbar doch nicht, - ist die Frage zu schwierig für die ‚Krone der Schöpfung‘?

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Kriminalität, ist vom Recht abhängig
eine Erklärung von >KriminalitätRechtRechtDefinitionDEFINITION