Moin
Gäfgen hat Recht bekommen - die Folterandrohung war unrecht.
Stimmt es, dass der diensthabende Polizeibeamte nach der gerade erfolgten Urteilsverkündung gesagt hat:
„Es war wirklich ein Fehler, ihm die Folter nur anzudrohen - wir hätten ihm gleich erstmal die Eier abschneiden sollen, bevor wir weiter gerfagt hätten.“
Gruß,
Branden
Moin,
Gäfgen hat Recht bekommen - die Folterandrohung war unrecht.
Das war nicht strittig, denn schließlich wurden der Vize-Polizeipräsident und ein Hauptkommissar verurteilt, aber das EGMR bemängelte die ungenügende juristische Aufarbeitung.
Gruß
Pontius
Quelle?
Hallo Branden!
Stimmt es, dass der diensthabende Polizeibeamte nach der
gerade erfolgten Urteilsverkündung gesagt hat:
„Es war wirklich ein Fehler, ihm die Folter nur anzudrohen -
wir hätten ihm gleich erstmal die Eier abschneiden sollen,
bevor wir weiter gefragt hätten.“
Es wäre hilfreich, wenn Du hier die Quelle angegeben hättest, damit wir die Herkunft der Nachricht zurückverfolgen können. Davon hängt auch ab, wie glaubwürdig eine Information ist.
Grundsätzlich bezweifle ich, daß ein diensthabender Polizeibeamter mit ein bißchen Grips in der Birne so etwas „offiziell“ gesagt haben soll. Und wenn er es „inoffziell“ gesagt hat, wird er es kaum bestätigen. Es wird laso immer eine Aussage aus zweiter Hnad bleiben, die sich also nicht zweifelsfrei beweisen lässt: X schreibt, daß Z gehört hat, wie Y gesagt hat …
Gruß,
Max
- deswegen wird sich die Behauptung weder belegen noch
Es wäre hilfreich, wenn Du hier die Quelle angegeben hättest,
damit wir die Herkunft der Nachricht zurückverfolgen können.
Davon hängt auch ab, wie glaubwürdig eine Information ist.Grundsätzlich bezweifle ich, daß ein diensthabender
Polizeibeamter mit ein bißchen Grips in der Birne so etwas
„offiziell“ gesagt haben soll. Und wenn er es „inoffziell“
gesagt hat, wird er es kaum bestätigen. Es wird laso immer
eine Aussage aus zweiter Hnad bleiben, die sich also nicht
zweifelsfrei beweisen lässt: X schreibt, daß Z gehört hat, wie
Y gesagt hat …
Hallo,
und selbst wenn ein diensthabender Polzeibeamter es „inoffizell“ gesagt habe sollte, so wäre das m.E. durchaus zumindest nachvollziehbar.
In jedem Beruf gibt es frustrale Erlebnisse - hier jenes, in dem die Polizisten, die das Kind retten wollten und nicht konnten, gleichzeitig unter enormem Druck standen. Diese Erlebnisse werden, damit sie nicht gänzlich unerträglich werden, sehr oft verbal kompensiert und kanalisiert. Man fingiert nämlich mit solchen Sprüchen die zumindest gedankliche Möglichkeit, handeln zu können und suggeriert sich selbst, nicht vollkommen machtlos zu sein. Und so entsteht wieder die Möglichkeit zur positiven Selbstkonstitution. „Ich könnte, wenn ich wollte, foltern - da ich mich aber an Regeln halte mache ich es nicht.“ führt zu besseren Selbstwahrnehmung
Und das ist in dieser Form ganz normal.
So gibt es Krankenpfleger, die zum Kollegen sagen „Wenn der Patient noch einmal klingelt, dann dreh’ ich ihm die Infusion ab“. Es gibt
Lehrer die davon sprechen „Wenn der Schüler so weiter macht, dann schmeiß’ ich ihn aus dem Fenster“. Es sagt der KFZ-Mechaniker" Der Kunde kam mir so blöd, dem schneide ich die Bremsschläuche durch"
Doch keiner der genannten würde entsprechend handeln.
Und ich wette, dass hier im Forum nich ein Einziger ist, der nicht schon einmal zu einem anderen gesagt hat „den bring’ ich um“. Sind hier also alle ausnahmslos potentielle Mörder?
MFG Cleaner
Hallo,
mal ganz ehrlich, das bringt jemand ein Kind um und klagt, weil man ihm vorher Folter angedroht hat, um besagtes Kind noch lebend zu finden…
Ziemlich widersinnig.
Nachdenklichen Feiertagsgruß
Carmen
Hallo Carmen,
mal ganz ehrlich, zu Zeiten der großen Pest wurden die, die man nach dem damaligen Wissensstand für die Verantwortlichen hielt, in echt gefoltert und verbrannt.
Die dafür zuständigen Behörden haben nach eben dem Stand der damaligen Erkenntnis in besten Glauben gehandelt, von ihrem Volk Schaden abzuwenden durch das Geständnis und den folgenen Feuertod der Pestzauberer.
Honorige Leute, die nur nach bestem Wissen und Gewissen handelten. Herzensgute Menschen, mit jeder Faser ihres Herzens ums Gemeinwohl besorgt.
Merkst du was?
Gruß
Annie
So ein verdammter Mörder bekommt auch noch Recht. Ich fass es nicht. Will der Kerl auch noch mit Samthandschuhen angefasst werden!
Und unsere doofen Gerichte spielen da mit. Erklärt das mal den Eltern des toten Jungen.
LG Rosenfreak
Hallo!
Und unsere doofen Gerichte spielen da mit. Erklärt das mal den
Eltern des toten Jungen.
Ich kann’s Dir erklären. Unsere Gericht sind alles andere als doof. Das, was Du da erlebst, nennt sich Rechtsstaat. In einem Rechtstaat gibt es keine Instanz, die den Rechtstaat oder die Menschenrechte außer Kraft setzen kann - und das ist gut so, denn das schützt dich, mich uns alle vor Übergriffen und Verletzungen unserer Grundrechte.
Gruß,
Max
Hallo!
Ziemlich widersinnig.
Nein, eigentlich nicht. Möchtest Du wirklich, daß es eine Imstanz gibt, die so mächtig ist, zu entscheiden, wer klagen darf und wer nicht? Unserer Rechtstaat und unsere demokratische Institutionen sind so aufgebaut, daß niemand zuviel Macht in den Händen hält. Deswegen kann sich auch der widerwärtigste Verbrecher durch die Instanzen klagen - weil es niemanden geben darf, der ihm das untersagen könnte.
Nachdenklichen Feiertagsgruß
Ich habe großen Respekt vor Daschner, der die Folter angedroht hat und anschließend sein eigenes Verhalten in einer Aktennotiz dokumentiert hat. Das zeugt von großem Anstand. Ich weiß nicht, was ich in der Situation getan hätte; es ist ein moralisches Dilemma, in dem man sich nur falsch entscheiden kann. Daschner war sich dessen, im Gegensatz zu vielen Stamtischpolemikern, wohl bewusst.
Gruß,
Max
Carmen
Hi,
er darf sich nun Folteropfer nennen.
Ich nenne ihn Kindermörder.
nicki
Hi
es geht bei dem Urteil nicht um Gäfgen, sondern das in Europa niemals und unter keinen Umständen gefoltert oder auch nur daran gedacht werden darf. Das Urteil ist deshalb richtig und Gäfgen hat in meinen Augen Recht bekommen und ich bin froh darum.
Ein Kindermörder bleibt trotzdem immer noch ein Kindermörder, aber das hat mit der Folterdebatte rein gar nichts zu tun.
Wer das Folterverbot aufweicht gerät auf eine schiefe Ebene, in der er all zu leicht ins Rutschen kommt. Aus ein erlaubtes bisschen Folter androhen wird schnell ein bisschen Foltern und bei einem besonders hartnäckigen Fall wird aus einem bisschen Foltern schnell ein bisschen mehr Foltern.
Kein Mensch kann sein Recht auf Gerechtigkeit verwirken, egal was er ist oder getan hat. Und dieser Grundsatz wurde verteidigt - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Gruss, sama
Moin,
es wurde nur Folter angedroht, um das Kind zu retten.
Es wurde nicht gefoltert.
Würdet Ihr auch so reden, wenn es Euer Kind gewesen wäre?
Gruß Carmen
Moin auch,
Würdet Ihr auch so reden, wenn es Euer Kind gewesen wäre?
Zugegeben: Wahrscheinlich nicht. Aber in dem Moment wäre von mir auch keine objektive Auffassung zu erwarten. Trotzdem ist das Urteil richtig. Abgesehen davon: Gäfgen hat zwar recht bekommen, es nützt ihm aber überhaupt nichts.
Ralph
Hallo Carmen,
ich sehe schon, du hast die ganze Sache nicht im Mindesten verstanden. Wenn er auch nach der Drohung nicht ausgepackt hätte, was dann? Wäre er wohl gefoltert worden? Und wenn nicht, wäre die Drohung nicht absolut in alle Ewigkeit ins Leere gegangen auch für zukünftige Mörder? Also hätte man ihn zwingend doch ein ganz klein wenig foltern müssen, nicht wahr? Und wenn sich die ermittelnden Beamten vertan hätten und er wäre unschuldig gewesen?
ich sehe schon, du hast die ganze Sache nicht im Mindesten
verstanden.
Das hat mit Verstehen nichts zu tun. Nehmt ihn doch nicht in Schutz.
Er hat ein Kind umgebracht.
Und wenn sich die ermittelnden Beamten vertan hätten und er
wäre unschuldig gewesen?
Da sie wußten, das er es war, braucht man nicht spekulieren.
Hi,
genau. So sehe ich das auch.
Carmen
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Hallo!
es wurde nur Folter angedroht, um das Kind zu retten.
Es wurde nicht gefoltert.
Das ändert niczhts daran, daß auch dem widerwärtigsten Verbrecher der Klageweg offensteht, solange es keine Instanz gibt, die so mächtig ist, eine Folterdrohung zu legalisieren. Klar erscheint die Drohung in diesem Fall gerechtfertigt - aber da Menschen fehlbar und auch böswillig seien können, sollte es niemanden geben, der festlegen kann, „In diesem Fall ist eine Folterdrohung rechtens“. Es sei denn, man fügt eine starke Kointrollinstanz hinzu, aber dann würdest Du vermutlich schreiben, es sei widersinnig, daß es Gäfgen erlaubt ist, diese Kontrollinstanz anzurufen … d.c. ad. lib.
Würdet Ihr auch so reden, wenn es Euer Kind gewesen wäre?
Ich kann differenzieren zwischen meinen eigenen Gefühlen und dem, was für das Staatswesen im Gesamten am besten ist.
Gruß,
Max
Hallo!
Das hat mit Verstehen nichts zu tun. Nehmt ihn doch nicht in
Schutz.
Wir nehmen nicht Gäfgen in Schutz. Sondern den Rechtsstaat. Das hast Du nicht verstanden.
Da sie wußten, das er es war
Es haben schon viele geglaubt, ganz genau zu wissen, daß jemand schuldig ist, und hatten doch nicht recht. Möchtest Du wirklich, daß ein Polizeibeamter das Recht hat, eine Folterdrohung auszusprechen, wenn er meint, ganz genau zu wissen, daß jemand schuldig ist? Und wenn nein, wer entscheidet dann, wann so was ok ist und wann nicht? Und wer überwacht diese Entscheidung?
Gruß,
Max
Hi,
wenn ein Polizeibeamter also weiß, dass der Typ, der vor ihm Sitzt, Verbrechen XYZ begangen hat, darf er foltern, um die restlichen DEtails herauszubekommen?
Das Folterverbot ist Teil der UN Charta der Menschenrechte und ist eine der größten Errungenschaften der Menschheit.
Du vergisst, dass Folter ein sehr wirksames Instrument ist - sie führt dazu, dass Leute das sagen, was man von ihnen hören will. Sie erreicht das oft, auch wenn sie nur angedroht wird.
Wie viele Menschen haben unter Folter Dinge gestanden, die sie nicht getan haben, nur damit die Folter aufhört! Ihnen drohte anschließend der Tod - aber eine hinrichtung geht schnell.
Außerdem gilt auch gleiches Recht für alle - du kannstes auch, je nach philosophischer Grundhaltung, Kants kategorischen Imperativ oder die goldene REgel nennen oder dich auf die Bibel beziehen . alles das sagt aus, dass Du dich selbst so verhalten sollt, wie du es auch von anderen verlangst. http://de.wikipedia.org/wiki/Goldene_Regel. Das ist einfach, wenn man vom Lehrer seiner Kinder verlangt, doch erstmal selbst den Unterricht richtig vorzubereiten, wenn er von den Schülern verlangt, die Hausaufgaben pünktlich und vollständig anzufertigen. Das ist schon schwieriger, wenn man selbst nur bei Grün über die Fußgängerampel gehen soll, weil man es doch von seinen Kindern verlangt. Und es ist richtig schwierig, wenn man verstehen soll, dass auch ein Kindermörder nicht gefoltert werden darf. Aber auch er ist ein Mensch. Und wenn wir uns erlauben, über ihn zu richten, dann sollten wir uns als allererstes an die REgeln halten, die wir ihm vorhalten. An alle. Jede einzelne. Jede. (nein, ich drehe das jetzt nicht beispielhaft um, hinterher heißt es noch…)
die Franzi
Hallo,
Würdet Ihr auch so reden, wenn es Euer Kind gewesen wäre?
Würdest du auch so reden, wenn dir mit Folter gedroht würde?
Stelle dir doch einfach einmal vor, du würdest - aus welchen Gründen auch immer - zufällig in den Verdacht geraten, eine schwere Straftat begangen zu haben, die du nicht begangen hast.
Natürlich ist die Betrachtung von Folter etc. immer eine höchst schwierige Angelegenheit, meist sehr subjektiv und emotional geprägt und hängt oft vom Grad der Selbstbetroffenheit ab. Schutzgut des Folterverbots ist aber unter anderem auch die „Sauberkeit“ des Strafverfahrens. Und die ist nun eimal nur durch strikte Rechtsstaatlichkeit gegeben.
MFG Cleaner