Frage zu Gäfgen

@sama

Das sehe ich auch so.

Gruß

Hallo auch,

meine Meinung dazu:

Gewisse Dinge müssen ABSOLUT verboten sein, nämlich die, die die Grundfeste unserer Gesellschaft ausmachen, das, was uns ausmacht und auf das wir stolz sind. Dazu gehört unter anderem, daß der Staat nicht foltern werden darf, PUNKT. Geben wir das auf, sind wir ein Unrechtsstaat.

Aber: In manchen Einzelfällen liegt es an einem menschlichen Richter, Milde walten zu lassen und nur symbolisch zu strafen. Das ist passiert.

Wäre es mein naher Angehöriger, würde ich selbst als Polizist foltern und dafür ins Gefängnis. Deswegen darf das Gesetz aber nicht geändert werden. Manchmal muß man das Gesetz brechen und dazu stehen, denn manchmal sind Gesetz und Moral nicht deckungsgleich.

Grüße Bellawa.

@Denker
Deine Ansage ist Anerkennenswert. Danke dafür.

Gruß

*
Hallo Bellawa,

Dein Beitrag spricht mir aus der Seele. Wie ich schon sagte, habe ich großen Respekt vor dem Polizeibeamten, der seine Folterandrohung in deer Akte dokumentiert hat, obwohl er wissen musste, daß das Konsequenzen haben wird. Manchmal muss man sich entscheiden, daß zu tun, was man für richtig hält, und die Konsequenzen dafür in Kauf nehmen.

Gruß,
Max

Hallo,

da man hier ja keine Sternchen verteilen kann, ist es mal nötig einen Beitrag zu bringen, der nichts anderes sagt als: richtig, sehe ich auch so.

Gruß
Elke

Hallo Bellawa,

wir foltern nicht.Keine Ausnahmen.

muslima

Hallo Denker,

dieser Polizist hat keinen Fehler begangen, der eben in seiner Akte zu vermerken ist und ihm später bei der Beförderung hinderlich sein kann.Nach dem Motto in diesem Fall: Ein Mann muss tun was er tun muss!Für Ehre und Gerechtigkeit!.
Dieser Polizist wäre bereit gewesen, einen Menschen für einen anderen Menschen in letzter Konsequenz zu töten.
Wenn wir wieder das Alte „Auge um Auge,Zahn um Zahn“ wollen, müsste die Folter wieder gängiges und beliebtes Ermittlungsinstrument sein.

Die Texaner ,und alle Staaten welche die Todesstrafe abgeschafft haben, können aber sehr genau belegen, das das Töten nicht einen Mörder weniger auf die Straße bringt.Ganz im Gegenteil.

Sicherlich kann man nachfühlen was der Polizist dachte,nur foltern oder diese auch nur androhen, darf er sie deswegen noch lange nicht.

Im Übrigen wurde er ja sehr milde behandelt, wenn man bedenkt, gegen welch hart errungenes und mit viel Blut bezahlten Gebot eines freiheitlichen und demokratischen Staates er verstoßen hat.

Es ist halt ein sehr heikle Angelegenheit, diese Sache.Ich weiß nicht, ob das jeder/M in seiner ganzen Tragweite wirklich klar geworden ist.

Gruß

muslima

Hallo Carmen,

was hält du von folgendem Beispiel, deiner Logik folgend:

Ein Vergewaltiger soll auch vergewaltigt werden.Ein Mörder soll genauso ermordet werden wie sein Opfer.
Weil:Auge um Auge,Zahn um Zahn.Gleiches mit Gleichem vergelten?

Gruß

muslima

Hallo auch,

wir foltern nicht.Keine Ausnahmen.

Ein Gesetz kann nur beschreiben, was erlaubt ist und was nicht. Was die Menschen tun, steht nicht im Gesetz.

Richtig heißt es also:

Wir erlauben keine Folter, keine Ausnahmen.

Bei Verletzung des Gesetzes ist es wieder an uns darüber zu richten (Richter, Geschworene, das Volk etc.)

Grüße Bellawa.

Hallo Carmen,

entschuldige, noch einen Hinweis:

Bekanntermaßen bezeichnen wir die sog. Blutrache,beisp. in Armenien u.a, als unmenschlich und mittelalterlich.

Aber die Forderung, den Kindesmörder entsprechend zu rächen, beschreibt genau das Wesen der Blutrache.

Gruß

muslima

Hallo Bellawa,

Einspruch!

Dass wir nicht foltern wollen ist doch hoffentlich a u c h in unserem Kopf verankert,oder?

Gesetze müssen auch mit Fleisch unterlegt sein.

Gruß

muslima

Ich fürchte, wir befinden uns hier nicht auf dem selben Abstraktionslevel.

Das Spannungsfeld von Moral und Gesetzlichkeit hat ein Richter oder eine Jury im Einzelfall zu untersuchen und dementsprechend zu richten.

Ich bin der Meinung, daß Folter im Einzelfall moralisch gerechtfertigt sein kann, auch dann, wenn sie immer verboten ist und unter Strafe steht. Nicht alles ist schwarz und weiß.

Grüße Bellawa.

Hallo,

dieser Polizist hat keinen Fehler begangen, der eben in seiner
Akte zu vermerken ist und ihm später bei der Beförderung
hinderlich sein kann.

Das hat er auch nciht behauptet. Lies noch mal: er zollt Herrn Dascher Respekt, weil er es als Aktennotiz zu dem Fall aktenkundig gemacht hat, also fast sowas wie eine Selbstanzeige.

Dieser Polizist wäre bereit gewesen, einen Menschen für einen
anderen Menschen in letzter Konsequenz zu töten.

Woraus liest du das? Zwischen Folterandrohung, Folter, Totschlag und Mord gibt es definierte Grenzen. Nur weil jemand eine Folter angedroht hat, heißt das nicht, dass er es a) getan hätte, b) dabei den Tod des Gefolterten in Kauf genommen hätte.
Was nicht heißt, dass die Folterandrohung eben auch strafbar sein sollte und in Deutschland auch ist.
Und genau das hat Denker ja betont.

Die Texaner ,und alle Staaten welche die Todesstrafe
abgeschafft haben, können aber sehr genau belegen, das das
Töten nicht einen Mörder weniger auf die Straße bringt.Ganz im
Gegenteil.

Du liest nicht nur nicht richtig, was hier geschrieben wird, jetzt vermischst du auch zwei Themen.

Sicherlich kann man nachfühlen was der Polizist dachte,nur
foltern oder diese auch nur androhen, darf er sie deswegen
noch lange nicht.

Das hat Denker bzw. Bellawa auch nirgends behauptet.

Gruß
Elke

Hi,

beschäftige Dich mal ein bisschen mit Logik… an solchen Situationen sind schon ganz andere verzweifelt. Siehe

speziell http://de.wikipedia.org/wiki/Trolley-Problem
allgemein http://de.wikipedia.org/wiki/Ethisches_Dilemma
http://de.wikipedia.org/wiki/Dilemma

Was sollte der polizist tun?
Nichts? Kind tot, Entführer / Mörder entkommt vielleicht sogar, Polizist war gesetzestreu hinsichtlich Folterdrohungen, Vorwurf der Fahrlässigkeit (Erschwert alle weiteren Ermittlungen, weil möglicherweise nicht einmal das tote Kind gefunden wird und so kein Zusammenhang zu Gäfgen hergestellt werden kann)

Folter androhen? Kind möglicherweise gerettet (er konnte da ja nicht wissen, dass der Junge tot war), aber Verstoß gegen Folterverbot, der möglicherweise ihm den Job kosten kann

Folter nicht androhen, sondern weiter verhören? riskiert ebenfalls das Leben des Kindes, weil man nie oder zu spät erfährt, wo es ist. ansonsten siehe oben.

die Franzi

Hallo Muslima,

es ist doch völlig egal, was ich sage.

Das letzte von mir:
Nehmt ihn doch ruhig in Schutz.
Nach 10 Jahren ist er bei guter Führung wieder draußen. Da freut er sich sicher.
Jemand, der CD kopiert und illegale Downloads bekommt mehr als ein Kindsmörder.

Schönes Wochenende.

Gruß Carmen

Hallo,

es ist doch völlig egal, was ich sage.

Nein, nicht, wenn du gut argumentierst.
Aber du liest nicht, was die Leute schreiben.

Das letzte von mir:
Nehmt ihn doch ruhig in Schutz.

Niemand hat hier Gäfgen in Schutz genommen.
Das wurde sehr deutlich immer wieder erwähnt.
Der Rechtsstaat wurde in Schutz genommen.

Nach 10 Jahren ist er bei guter Führung wieder draußen. Da
freut er sich sicher.

Das ist Stammtischpolemik und hat NICHTS mit seinem Prozess gegen Folter/Folterandrohung zu tun.
Das Urteil wandte sich gegen die Folterandrohung. Aber in der Begründung hieß es ganz deutlich, dass die Folterandrohung keinen Einfluss auf sein Urteil hatte, insofern hat Gäfgen keinen konkreten, praktischen Nutzen von dem Urteil.

Jemand, der CD kopiert und illegale Downloads bekommt mehr als
ein Kindsmörder.

Das ist unbewiesenes, dummdreistes Stammtischgeschwätz.
Nur, weil dir jemand hier erklärt hat, warum es in Deutschland ein Folterverbot gibt (und das gut so ist), brauchst du nicht beleidigt zu sein und solche Sprüche loslassen.

Gruß
Elke

Hallo!

Nehmt ihn doch ruhig in Schutz.

Anscheinend ist es Dir relativ egal, was wir schreiben, denn sonst hättest Du zur Kenntnis genommen, daß wir genau das nicht tun.

Nach 10 Jahren ist er bei guter Führung wieder draußen.

Das ist gleich doppelt falsch. Ein lebenslänglich Verurteilter kann nach frühestens 15 Jahren freigelassen werden, was aber selten vorkommt, der Schnitt liegt bei 17 bis 20 jahren. Ein lebenslänglich Verurteilter, bei dem eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde (wie bei Gäfgen), bleibt im Schnitt 23 bis 25 Jahre in Haft.

Gruß,
Max

Hallo,

was hält du von folgendem Beispiel, deiner Logik folgend:

Ein Kind umbringen und Folter angedroht bekommen weisen deutliche Unterschiede auf. Das ist auch nicht die Logik aus Carmens Ansage.

Ein Vergewaltiger soll auch vergewaltigt werden.Ein Mörder
soll genauso ermordet werden wie sein Opfer.
Weil:Auge um Auge,Zahn um Zahn.Gleiches mit Gleichem
vergelten?

Nun, die Strafe sollte zumindest ebenso hoch wie die Tat gewichtet sein. Was spräche dem entgegen?
Schadenersatz ist bei uns die Regel/Gesetz. Nur, wie kann man dies in einem derartigen Fall bewerkstelligen?

Grüße
Tommy

Zum Gruße,

es ist doch völlig egal, was ich sage.

Mittlerweile ja.

Das letzte von mir:
Nehmt ihn doch ruhig in Schutz.
Nach 10 Jahren ist er bei guter Führung wieder draußen. Da
freut er sich sicher.

Das ist nicht das Letzte von dir, sondern wirklich das Allerletzte.
Ernst gemeinte Frage: begreifst du wirklich nicht, worum es hier geht?

Jemand, der CD kopiert und illegale Downloads bekommt mehr als
ein Kindsmörder.

Ok, damit hast du die eigene Totaldisqualifikation erreicht.
Du bist entweder ein lausiger Troll oder einfach enorm dumm.
Wahrscheinlich beides.

TL

Jesus sagte…
Hallo,

meine Meinung dazu:

… das Gestz ist für die Menschen dar und nicht der Mensch für das Gesetz.
Eigentlich ein schöner Satz, ob man nun gläubig ist oder nicht.

Natürlich ist Folter und/oder Androhung abzulehnen, aber man stelle sich vor, der kleine Jakob wäre kurz vor der Ersticken lebend gefunden worden.
Daschner wäre als Held gefeiert worden.
Eine symbolische Strafe für den „Folterandroher“ hätte es ja ruhig geben können.
Aber ich glaube, dass Daschner wirklich foltern wollte glaubt hier im Forum wohl keiner.

Gruß, Joshi