Frage zum Todes(Mittel)Meer

Hallo,

durch das Betreten des Schiffes unter der Flagge eines EU-Staats befindet man sich bereits in der EU und kann jederzeit Asyl beantragen

Das ist mir neu. Hast du mir da vielleicht eine Quelle zu?

http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-asylrecht…
Fazit: Das Schiff ist EU-Staatsgebiet.
Sehr viel weiter in die Thematik führt:
http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteur…

Also bräuchten die Schlepper gar keine eigenen Schiffe, sondern bräuchten praktisch nur warten bis irgendwo in Afrika ein Schiff unter der europäischer Flagge ankert und dann wird das Schiff gestürmt und schon sind alle auf europäischem Staatsgebiet. Das hätte auch den Vorteil, dass sich die Flüchtlinge gleich aussuchen könnten, in welches Land sie flüchten wollen.

Grüße

Hallo,

ich hätte konkreter formulieren müssen. Ich meinte Schiffe, die nicht nur im Privatbesitz sind, sondern dem Staat direkt gehören. Bspw. Küstenwacht oder "Kriegs"marine.

Gruß
vdmaster

[Mal ganz bös gefragt: Soll das Geld durch Einsparungen in der Hungerhilfe aufgebracht werden?]

Nee, Deine, meine, unsere Steuern werden natürlich erhöht…

Gruß _unplugged

Hallo,

ich finde, du reitest ein klein wenig zu sehr auf der Geldschiene herum.

Warum die EU Geld ausgeben sollte, damit nicht mehr Tausende ertrinken?
Warum es auf Dauer günstiger ist, Geld auszugeben, um Ertrinkende zu verhindern, als Hundertausende aufzunehmen?

Das muß man nicht beantworten

Gruß Eva

Hi,

soviel zum Thema Piraterie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EU%29_Nr…

Und der „Grundsatz der Nichtzurückweisung“ ist nicht dasselbe wie ein Asylrecht oder gar, daß ein Schiff EU-Staatsgebiet ist.

Gruß Eva

Hallo XhoanXoroDaxos,

das Problem mit dem Botschaftsasyl ist in der Tat die restlose Überforderung des dortigen Personals - schon auf ein einfaches Visum muß man oft viele Wochen warten, was wäre dann erst bei einem Asylantrag?
Also müßte man das Personal der Botschaften aller relevanten Länder drastisch aufstocken.

Allerdings würde das das Problem lösen, daß bei Zurückweisung der Bootsflüchtlinge auch Flüchtlinge mit berechtigtem Anspruch zurückgewiesen würden.
Würde das Botschaftsasyl also gelingen, so könnte man alle Bootsflüchtlinge problemlos zurückweisen, da es sich allesamt um Nichtanspruchsberechtigte handelte.

Gruß Eva

Moin,

soviel zum Thema Piraterie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EU%29_Nr…

Was hat das mit der Piraterie zu tun? Hier geht es um die 12-Meilen-Grenze der EU.

Gruß

TET

Moin,

ich würde das gerne differenzieren, bei Kriegsflüchtlingen
hättest du mit den 1% wahrscheinlich Recht, bei den
Armutsflüchtlingen wäre der prozentuale Teil, wenn es mal
Schule gemacht hat, weitaus höher, da ein simples Prinzip
geändert wurde: „Man bekommt kein Asyl mehr, aus einem
Nicht-Kriegsland auf europäischen Boden, sondern nur noch im
eigenen Land“ (wie man dann so was entscheidet wer und wer
nicht, bin ich überfragt und auch froh darum nicht so eine
Entscheidung treffen zu müssen).

Dann erklär doch mal dem homosexuellen Ugander, das sein Land kein Kriegsgebiet ist und er eben zu Hause warten muss, ob der deutsche oder der ugandische Staat eher fertig ist.

Die Frage ist wie löst man so was finanziell? Jedes
europäische Land gibt exakt die Hälfte der Summe aus, die auf
legalem Wege von den Big-Playern am Fiskus vorbeigeschleust
werden und die andere Hälfte für (Bildung, Kindergärten,
öffentliche Einrichtungen, Strassen usw.).

Blöd nur, dass man das Geld ja gar nicht hat, sondern dass es ja eben vorbeigeschleust ist.

Gruß

TET

http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EU%29_Nr…
„Artikel 7 regelt bei Aufgriff auf Hoher See die Befugnis der Einsatzkräfte zur „Warnung und Anweisung an das Schiff, nicht in das Küstenmeer oder die Anschlusszone einzulaufen, und erforderlichenfalls Aufforderung an das Schiff, seinen Kurs in Richtung eines Bestimmungsorts außerhalb des Küstenmeers oder der Anschlusszone zu ändern“. Die Einsatzkräfte werden zudem ermächtigt, gegebenenfalls die „Beförderung des Schiffs oder der an Bord befindlichen Personen zu einem Drittstaat zu veranlassen oder andernfalls Überstellung des Schiffs oder der an Bord befindlichen Personen an die Behörden eines Drittstaats“

Das befugt sie am Rande der libyschen oder tunesischen 12-Meilen-Zone allerdings nicht, die Schiffe oder Boote in ebenselbige zurückzuschicken. Da gelten auch nicht wirklich EU-Verordnungen. Dies hier beschreibt die erlaubten Handlungsweisen am Rande der EU-12-Meilen-Zone.

TET

Hi TET,

das verstehe ich jetzt nicht.

„…bei Aufgriff auf Hoher See … Beförderung des Schiffs zu einem Drittstaat … Überstellung des Schiffs an die Behörden eines Drittstaats …“

Was hat das mit dem Rand der EU-12-Meilen-Zone zu tun???
Aufgriff auf Hoher See - Beförderung zu einem Drittstaat

Das befugt sie am Rande der libyschen oder tunesischen 12-Meilen-Zone allerdings nicht, die Schiffe oder Boote in ebenselbige zurückzuschicken

Nun doch, genau das steht da doch, kaum besser ausdrückbar?
Aufgriff auf Hoher See - Beförderung zu einem Drittstaat?

Gruß Eva

Warum die EU Geld ausgeben sollte, damit nicht mehr Tausende ertrinken?
Warum es auf Dauer günstiger ist, Geld auszugeben , um Ertrinkende zu verhindern, als
Hundertausende aufzunehmen?

Vorallem das fremde Geld anderer ausgeben; das können die Sozen ja am besten!

Gruß _unplugged

Moin,

lies mal die eigentliche Verordnung. Da steht nämlich drin, dass die grundsätzlich erste Massnahmen, nämlich das Anhalten und die Durchsuchung, der Genehmigung des Flaggenstaates bedürfen. Insofern hat sich ansonsten alles andere erledigt. Hier zeigt sich mal wieder, wie unzulässig Wikipediaartikel manche Dinge verkürzen.

Gruß

TET

PS: Internationales Seerecht ist eben international und nicht durch die EU bestimmt.

Stimmt!

„vorbehaltlich der Genehmigung durch den Flaggenstaat“ - steht im Original

Jedoch:
„Ist der Flaggenstaat nicht bereit … entsprechend tätig zu werden, so ersucht der Mitgliedstaat den Flaggenstaat um die Genehmigung, die … vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen“
Er ersucht, er bittet nicht. Hört sich für mich nach ziemlich kurzem Prozess in der Praxis an :wink:

Unter welcher Flagge sind die Schleuser eigentlich unterwegs?

Gruß
Eva

Hallo Eva,

Würde das Botschaftsasyl also gelingen, so könnte man alle
Bootsflüchtlinge problemlos zurückweisen, da es sich allesamt
um Nichtanspruchsberechtigte handelte.

Da sehe ich 2 Probleme:

  1. wohin zurückweisen?
  2. Da entflieht jemand dem Bürgerkrieg in seinem Land, schlägt sich 1000km durch die halbe Welt, bezahlt ein Heidengeld für einen Todestrip, landet in Lampedusa mit berechtigtem Anspruch … und wird zurückgefahren, weil er sich nicht ausführlich von seinem Asylberater hat aufklären lassen…

Gruß
achim

Also kannst Du keine Antwort auf die Frage geben, warum die EU mehr Geld (pro Todesopfer) für Nicht-EU-Bürger ausgeben sollte, als sie für EU-Bürger auszugeben bereits ist. Punktum.

Hallo,

die von Dir verlinkte Verordnung bezieht sich auf das Küstenmeer der EU.

Und der „Grundsatz der Nichtzurückweisung“ ist nicht dasselbe
wie ein Asylrecht oder gar, daß ein Schiff EU-Staatsgebiet
ist.

Das siehst Du aber falsch. Denn faktisch heisst dies, dass eine Person, die an Bord eines EU-( Staats -)Schiffes gekommen ist, nicht abgewiesen werden kann. Es befindet sich dann (auf hoher See) auf dem Territorium des Staates.

http://staatsrecht.honikel.de/de/staatsrecht-und-sta…
Hinzugerechnet werden ferner Kriegsschiffe, Handelsschiffe auf hoher See und Flugzeuge während des Fluges.

Gruß
vdmaster

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?u…
Such mal Artikel 7 und beachte bitte die Formulierung „vorbehaltlich der Genehmigung durch den Flaggenstaat“.

Gruß
vdmaster

Hallo,

„Ist der Flaggenstaat nicht bereit … entsprechend tätig zu
werden, so ersucht der Mitgliedstaat den Flaggenstaat um die
Genehmigung, die … vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen“
Er ersucht, er bittet nicht. Hört sich für mich nach ziemlich
kurzem Prozess in der Praxis an :wink:

Ohne Genehmigung des Flaggenstaates kann auf „hoher See“ nichts gemacht werden. Ein Ersuchen ist eine Aufforderung/Bitte. Nix mit kurzer Prozess.

Unter welcher Flagge sind die Schleuser eigentlich unterwegs?

Das hängt davon ab, unter welcher Flagge (=Staat) das Schiff registriert ist.
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19…
vgl. Artikel 5.

Die Schiffe haben in der Regel unterschiedliche Flaggenstaaten. Als Schrott irgendwo gekauft und dann ohne Änderung der Registrierung zum ggf. letzten Einsatz verwendet.

Gruß
vdmaster

Hallo Eva!

das Problem mit dem Botschaftsasyl ist in der Tat die restlose
Überforderung des dortigen Personals…

Die Menschen wollen einfach nur weg aus ihren Lebensumständen. Dies ganz unabhängig von Papieren und unabhängig von der Chance, jemals in Europa als Asylberechtigte anerkannt zu werden.

Deutlich mehrheitlich gehören die übers Mittelmeer nach Europa strebenden Menschen nicht zu den asylberechtigten politisch Verfolgten. Es handelt sich beinahe durchgängig um Versuche der illegalen Einreise bzw. des Asylmissbrauchs. Man kann deshalb in beliebigen Botschaften das Personal beliebig aufstocken, wird damit aber am Flüchtlingsstrom nichts ändern.

Gruß
Wolfgang