Hallo!
vorab: nein, ich bin kein Frauenhasser, sondern wll einfach
eine normale Frage stellen, also Frauenrechtlerinnen, bitte
zurückhalten.
Bin auch kein Frauenhasser, im Gegenteil!
Frage:
In Behörden ist es ja mittlerweile normal, bei
Stellenausschreibungen den Passus vorzufinden (zumindest vom
Sinne her):
„… aufgrund der Frauenquote werden bei gleicher Eignung
Frauen vorrangig eingestellt…“
Nun fühle ich mich nun aufgrund dieses Passus als Mann in
meinem Grundrecht laut Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2,
Zitat:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert
die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hin.“
Da eben ist der Knackpunkt: „wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin!“
Ich als Mann habe nun in o.g. Job weniger Chancen als eine
Frau. Was kann ich als Mann denn dafür, wenn in der
Vergangenheit der Fehler gemacht wurde, zuviel Männer als
Frauen einzustellen. Ich als Mann werde den Job nicht
erhalten, wenn sich eine halbwegs passende Frau findet, die
den Job machen will und sonst nichts gegen sie spricht.
Halbwegs passend stimmt nicht, da steht „bei gleicher Eignung“!
Nicht dass ich nicht möchte, dass dort auch eine Frau eine
Chance hat, aber warum sollte eine Frau definitiv den Vorzug
erhalten?
Steht die Frauenquote über dem Grundgesetz? (Rechtliche
Frage!).
Sie steht quasi im Grundgesetz.
Der Fehler bestand in der Vergangenheit, statistisch nachweisbar, einfach darin, daß in vielen Berufen sowohl bei Beförderung wie bei Neueinstellung, Männer bevorzugt wurden, obwohl es häufig besser qualifizierte Frauen gab, die dafür in Frage kamen.
Insofern ist das nur ausgleichende Gerechtigkeit!
Du musst halt einfach besser sein, als die Frauen, die sich bewerben!
Das kann doch nicht so schwer sein! *g
Grundsätzlich halte ich die Frauenquote für berechtigt.
Für falsch halte ich manchmal die Durchführung, weil viele Behörden nun gar nicht mehr nach Eignung fragen, sondern einfach Frauen bevorzugen.
Motto: Nur ja keine Klage auf den Hals kriegen!
Zu hinterfragen wäre eigentlich auch noch der „natürliche“ Frauenbonus, wenn Frau jung und hübsch ist hat sie eben von Natur aus schon mehr Chancen und auch mancherlei Vorteile auch in anderer Hinsicht, aber das müssen die Frauen unter sich ausmachen.
Was mir allerdings auch manchmal sauer aufstösst, ist die Frage, ob es richtig ist, bei gleicher Qualifizierung, eine Frau mit gutverdienendem Mann, gegenüber einem alleinverdienenden Mann mit nichts verdienender Frau (weil die sich eventuell um Kinder und Haushalt kümmern muss), zu bevorzugen!
Also die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit bei einer Einstellung oder Beförderung! Leider steht davon nichts im Grundgesetz!
mfg Nemo.