Frauenquote in Behörden, Nachteile für Männer?!

Hi,

vorab: nein, ich bin kein Frauenhasser, sondern wll einfach eine normale Frage stellen, also Frauenrechtlerinnen, bitte zurückhalten.
Frage:
In Behörden ist es ja mittlerweile normal, bei Stellenausschreibungen den Passus vorzufinden (zumindest vom Sinne her):
„… aufgrund der Frauenquote werden bei gleicher Eignung Frauen vorrangig eingestellt…“

Nun fühle ich mich nun aufgrund dieses Passus als Mann in meinem Grundrecht laut Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2, Zitat:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Ich als Mann habe nun in o.g. Job weniger Chancen als eine Frau. Was kann ich als Mann denn dafür, wenn in der Vergangenheit der Fehler gemacht wurde, zuviel Männer als Frauen einzustellen. Ich als Mann werde den Job nicht erhalten, wenn sich eine halbwegs passende Frau findet, die den Job machen will und sonst nichts gegen sie spricht.
Nicht dass ich nicht möchte, dass dort auch eine Frau eine Chance hat, aber warum sollte eine Frau definitiv den Vorzug erhalten?
Steht die Frauenquote über dem Grundgesetz? (Rechtliche Frage!).

Vielen Dank vorab für sinnvoll passende Antowrten.
7m

Hallo siebenmeter,

schade, dass Du mit dem Ausdruck " halbwegs passende Frau" Deine Frage selber runterziehst. Schließlich schreibst Du ja erst mal wahrheitsgemäß:

„bei gleicher Eignung Frauen vorrangig eingestellt…“

„gleiche Eignung“ ist nämlich deutlich etwas anderes als „halbwegs passend“.

Im übrigen sind wir halt wirklich erst bei dem Passus aus dem richtig zitierten Grundgesetz:

aut Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2, Zitat:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert
die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hin.

Ich als Mann habe nun in o.g. Job weniger Chancen als eine
Frau. Was kann ich als Mann denn dafür, wenn in der
Vergangenheit der Fehler gemacht wurde, zuviel Männer als
Frauen einzustellen.

Trotzdem ist der Staat in Form seiner Behörden halt dabei, darauf hinzuwirken, dass dieser Fehler ausgeglichen wird.

Nicht dass ich nicht möchte, dass dort auch eine Frau eine
Chance hat, aber warum sollte eine Frau definitiv den Vorzug
erhalten?
Steht die Frauenquote über dem Grundgesetz? (Rechtliche
Frage!).

Als rechtliche Frage bist Du übrigens im falschen Brett. Den anderen Aspekt habe ich versucht klarzustellen.

Gruß, Karin
PS: Übrigens kannst Du Dich ja stattdessen bei all den Arbeitgebern bewerben, die Frauen wegen der Gefahr des Ausfalls wegen Kindern usw. nicht einstellen wollen. Einschlägige Diskussionen dazu findest Du z.B. unter „Jobs und Karriere“.

Hallo!

vorab: nein, ich bin kein Frauenhasser, sondern wll einfach
eine normale Frage stellen, also Frauenrechtlerinnen, bitte
zurückhalten.

Bin auch kein Frauenhasser, im Gegenteil!

Frage:
In Behörden ist es ja mittlerweile normal, bei
Stellenausschreibungen den Passus vorzufinden (zumindest vom
Sinne her):
„… aufgrund der Frauenquote werden bei gleicher Eignung
Frauen vorrangig eingestellt…“

Nun fühle ich mich nun aufgrund dieses Passus als Mann in
meinem Grundrecht laut Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2,
Zitat:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert
die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hin.“

Da eben ist der Knackpunkt: „wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin!“

Ich als Mann habe nun in o.g. Job weniger Chancen als eine
Frau. Was kann ich als Mann denn dafür, wenn in der
Vergangenheit der Fehler gemacht wurde, zuviel Männer als
Frauen einzustellen. Ich als Mann werde den Job nicht
erhalten, wenn sich eine halbwegs passende Frau findet, die
den Job machen will und sonst nichts gegen sie spricht.

Halbwegs passend stimmt nicht, da steht „bei gleicher Eignung“!

Nicht dass ich nicht möchte, dass dort auch eine Frau eine
Chance hat, aber warum sollte eine Frau definitiv den Vorzug
erhalten?
Steht die Frauenquote über dem Grundgesetz? (Rechtliche
Frage!).

Sie steht quasi im Grundgesetz.
Der Fehler bestand in der Vergangenheit, statistisch nachweisbar, einfach darin, daß in vielen Berufen sowohl bei Beförderung wie bei Neueinstellung, Männer bevorzugt wurden, obwohl es häufig besser qualifizierte Frauen gab, die dafür in Frage kamen.
Insofern ist das nur ausgleichende Gerechtigkeit!

Du musst halt einfach besser sein, als die Frauen, die sich bewerben!
Das kann doch nicht so schwer sein! *g

Grundsätzlich halte ich die Frauenquote für berechtigt.
Für falsch halte ich manchmal die Durchführung, weil viele Behörden nun gar nicht mehr nach Eignung fragen, sondern einfach Frauen bevorzugen.
Motto: Nur ja keine Klage auf den Hals kriegen!
Zu hinterfragen wäre eigentlich auch noch der „natürliche“ Frauenbonus, wenn Frau jung und hübsch ist hat sie eben von Natur aus schon mehr Chancen und auch mancherlei Vorteile auch in anderer Hinsicht, aber das müssen die Frauen unter sich ausmachen.

Was mir allerdings auch manchmal sauer aufstösst, ist die Frage, ob es richtig ist, bei gleicher Qualifizierung, eine Frau mit gutverdienendem Mann, gegenüber einem alleinverdienenden Mann mit nichts verdienender Frau (weil die sich eventuell um Kinder und Haushalt kümmern muss), zu bevorzugen!
Also die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit bei einer Einstellung oder Beförderung! Leider steht davon nichts im Grundgesetz!

mfg Nemo.

Was mir allerdings auch manchmal sauer aufstösst, ist die
Frage, ob es richtig ist, bei gleicher Qualifizierung, eine
Frau mit gutverdienendem Mann, gegenüber einem
alleinverdienenden Mann mit nichts verdienender Frau (weil die
sich eventuell um Kinder und Haushalt kümmern muss), zu
bevorzugen!

Hallo, Nemo,
auch wenn es von der Ursprungsfrage wegführt, aber ich meine, hier legst Du den Finger auf eine Stelle, der noch viel zu wenig Beachtung geschenkt wird.
Gruß
Eckard

Hallo Nemo,

Was mir allerdings auch manchmal sauer aufstösst, ist die
Frage, ob es richtig ist, bei gleicher Qualifizierung, eine
Frau mit gutverdienendem Mann, gegenüber einem
alleinverdienenden Mann mit nichts verdienender Frau (weil die
sich eventuell um Kinder und Haushalt kümmern muss), zu
bevorzugen!
Also die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit bei einer
Einstellung oder Beförderung! Leider steht davon nichts im
Grundgesetz!

Eckard hat m.E. Recht, das ist ein springender Punkt;
und auf den ersten Blick würde ich freudig zustimmen, weil ich auf Grund meiner politischen Haltung liebend gerne „soziale Gerechtigkeit“ bei Einstellungsfragen berücksichtigt sähe.

Allerdings finde ich den Kontext der Geschlechter-Gleichstellung problematisch um diese an sich begrüßenswerte Forderung aufzustellen, weil:

  1. Der Staat greift in Einstellungsfragen mit dem Aspekt „Chancengerechtigkeit“ ein, und gewährt deshalb völlig logisch der Millionärsgattin die gleiche Chance wie der Gattin eines Gering- oder Nichtsverdieners oder einem® Alleinverdiener(in);
    würde man nun solche Dinge wie das Haushaltseinkommen berücksichtigen, dann wäre man längst zum Modell einer „Bedarfsgerechtigkeit“ übergegangen, die das GG aber leider nicht hergibt; das ist zu bedauern und zu bekämpfen, aber m.E. rein politisch, nicht auf dem Rücken der Geschlechter-Gleichstellung, weil dieses Diskussion in diesem Kontext ein weites Einfallstor für deren faktische Unterhöhlung ist.

  2. wenn der Kontext „Geschlecht“ ist, dann kann es hier nicht um mögliche Bevorzugung des alleinverdienden Mannes gegenüber der „doppel-verdienenden“ Frau gehen, sondern eigentlich um die Bevorzugung der haushaltsführenden Frau gegenüber der erwerbsarbeitenden Frau, also ganz direkt um die Errichtung von Geschlechter-Normen …

Ich unterstelle Dir persönlich damit nichts, aber Deine Frage kann ganz offensichtlich als Argument benutzt werden für das Einverdiener-Modell und die geschlechtliche Arbeitsteilung, und ist aus dieser Perspektive als ein durch „soziale Gerechtigkeit“ maskiertes roll-back-Programm zu verstehen.

Viele Grüße
Franz

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Moin,

„… aufgrund der Frauenquote werden bei gleicher Eignung
Frauen vorrangig eingestellt…“

Der Knackpunkt ist bei dieser Floskel die „gleiche Eignung“. Diese ist objektiv kaum messbar. Wer also weiterhin bevorzugt Männer einstellen will, der wird dies auch machen, weil er immer einen Mann finden wird, der aus irgend einem Grund „besser geeignet“ ist.

Genau so wird, wer weiterhin bevorzugt Frauen einstellen will, dies aus gleichem Grund ebenfalls machen.

Was hat man nun davon zu halten, wenn solch eine Floskel in einer Stellenausschreibung auftritt? Für dich als Mann ist das völlig irrelevant. Für eine Frau bedeutet das, dass es immerhin sinn machen kann, sich zu bewerben, weil so eine Floskel andeutet, dass die Bewerbung einer Frau nicht von vorneherein rausfliegt, weil sie von einer Frau stammt.

Willst du hier deine Grundrechte einklagen, so solltest du erstmal eine allgemeingültige Definition finden, was „gleiche Eignung“ ist. Falls du diese finden solltest, dann bitte ich dich, diese hier zu veröffentlichen. Unzählige Frauen auf Arbeitssuche wären dir für eine entsprechende allgemein gültige Definition sicher unendlich dankbar.

Gruß
Marion

Hallo Franz,

eigentlich frage ich mich sowieso, ob dieser Artikel, in dem es ja eigentlich um ein Grundgesetz geht, hier in diesem, ziemlich zweidimensionalen (nicht beleidigend gemeint) Brett am richtigen Ort steht?
Es wird wieder massenhaft Postings geben, die, ohne Rücksicht auf Tatsachen, vehement die eine oder die andere Richtung vertreten!
Gesetze, vor allem aber Grundgesetze sind von allen Seiten her zu durchleuchten! Für mich vor allem nach ihrer sozialen Seite hin!
Und die von Dir angesprochene Chancengleichheit hat nunmal einen sehr großen sozialen Aspekt!
Und Du bist Dir doch sicherlich auch im Klaren, dass dieses Gesetz, vor allem der Zusatz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ andere Grundrechte, unter anderm Art. 6, Schutz von Ehe und Familie erheblich einschränkt!
Wenn es Dich etwas beruhigt, ich bin auch für die Bevorzugung der alleinverdienenden Frau, vor dem doppelverdienenden Mann!
Ich gebe hier also keinerlei Geschlechterrollen vor!

mfg Nemo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Verfassungswidrig und trotzdem rechtens

vorab: nein, ich bin kein Frauenhasser, sondern wll einfach
eine normale Frage stellen, also Frauenrechtlerinnen, bitte
zurückhalten.

Man ist doch kein Frauenhasser, nur weil man eine Behördenpraxis rechtlich hinterfragt. Insofern also gar kein Grund, das extra noch klarzustellen.

In Behörden ist es ja mittlerweile normal, bei
Stellenausschreibungen den Passus vorzufinden (zumindest vom
Sinne her):
„… aufgrund der Frauenquote werden bei gleicher Eignung
Frauen vorrangig eingestellt…“

Dies ist der Prototyp einer nach Art. 3 Abs. 3 GG verbotenen Diskriminierung. Nach dieser Vorschrift darf niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Bestimmung verbietet mit anderen Worten bereits, das (unterschiedliche) Geschlecht überhaupt zum Anknüpfungspunkt differenzierender Regelungen (hier: Aufnahme oder eben keine Aufnahme in den öffentlichen Dienst) zu machen. Genau das aber tut die von Dir zitierte Regelung: Sie bestimmt dass dann, wenn keine anderen (sachlichen) Unterscheidungsmerkmale mehr vorhanden sind (da beide Bewerber gleich geeignet sind), allein das Geschlecht über die Einstellung entscheiden soll. Eindeutiger kann man gar nicht gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen. Daran hat sich auch durch die Einfügung des Art. 3 Abs. 2 GG nichts geändert.

Aber da gibt es noch das Europarecht. Wenn ich mich recht entsinne, hat sich der EuGH - jedenfalls soweit es um den Aufstieg innerhalb von Beamtenlaufbahnen geht - gegenüber solchen Regelungen wesentlich toleranter gezeigt. Und das EG-Recht geht dem entgegenstehenden deutschen Recht (hier Art. 3 Abs. 3 GG) nun einmal grundsätzlich vor. Insofern nützt uns das Grundgesetz hier im Ergebnis gar nichts.

Unabhängig von der rechtlichen Seite halte ich Frauenquoten dieser Art für den Ausdruck eines grundlegend falschen, geradezu albernen Fehlverständnisses von Gleichberechtigung. Die Verfechter dieses Verständnisses gehen davon aus, Gleichberechtigung schon dann hergestellt zu haben, wenn zahlenmäßig ein Gleichgewicht hergestellt ist. Dass dies Unfug ist, liegt doch eigentlich auf der Hand: Trotz zahlenmäßigen Gleichgewichts zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigen besteht keine Gleichberechtigung, wenn Männer und Frauen für gleiche Arbeit nicht den gleichen Lohn erhalten oder wenn die Gesellschaft in bestimmten Berufsfeldern Frauen nicht in gleicher Weise wie Männer ermuntert, diesen Berufsweg einzuschlagen. Abgesehen kann von einer maximalen Freiheitsgewährleistung für alle Beteiligten keine Rede sein, wenn ich das zahlenmäßige Gleichgewicht nur dadurch erkaufen kann, dass ich den „Männerüberschuss“ per Hoheitsakt zwangsweise außen vor halte.

Genauso bescheuert ist übrigens auch die Annahme, durch Verunstaltung der Sprache durch „-innen“ irgendetwas Substantielles zur tatsächlichen Verwirklichung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit beitragen zu können.

Hi Nemo,

eigentlich frage ich mich sowieso, ob dieser Artikel, in dem
es ja eigentlich um ein Grundgesetz geht, hier in diesem,
ziemlich zweidimensionalen (nicht beleidigend gemeint) Brett
am richtigen Ort steht?

Ja und Nein; die Frage könnte selbstverständlich auch in „Recht allgemein“ oder auch in der „Inlandspolitik“ stehen;
als Frage zur „Frauenquote“ aber ganz selbstverständlich auch hier!

Gesetze, vor allem aber Grundgesetze sind von allen Seiten her
zu durchleuchten! Für mich vor allem nach ihrer sozialen Seite
hin!

D’accord!

Und die von Dir angesprochene Chancengleichheit hat nunmal
einen sehr großen sozialen Aspekt!

Ebenfalls d’accord!

Und Du bist Dir doch sicherlich auch im Klaren, dass dieses
Gesetz, vor allem der Zusatz: „Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hin.“
andere Grundrechte, unter anderm Art. 6,
Schutz von Ehe und Familie erheblich einschränkt!

DAS müsstest Du mir allerdings weiter ausführen!
Weshalb sollte die Gleichberechtigung der Geschlechter den Schutz von Ehe und Familie einschränken?
Sie schränkt möglicherweise bestimmte Ehe-/Familienmodelle ein, wohl kaum aber die Ehe/Familie als solche; aber ich lass mich da gern belehren.

Wenn es Dich etwas beruhigt, ich bin auch für die Bevorzugung
der alleinverdienenden Frau, vor dem doppelverdienenden Mann!
Ich gebe hier also keinerlei Geschlechterrollen vor!

  1. Ich war nicht „beuruhigt“, sondern habe die Probleme eines Ansatzes, der mir prinzipiell selbst gefällt, aufgezeigt.

  2. Möglich, dass Du ganz persönlich die Bevorzugung des® Alleinverdieners(in) als geschlechtsneutral ansiehst, aber rein den Tatsachen nach (und die hast Du ja oben selbst eingefordert!) ist es halt nun mal so, dass bei Alleinverdiener-Paaren signifikant öfter der Mann der Verdiener ist - mit all den bekannten Konsequenzen.

Insofern Dein leicht abgewandelter (aber den Sinn wohl durchaus behaltender) Spruch von oben:
„Gesetze sind von allen Seiten her
zu durchleuchten! Für mich vor allem nach ihrer sozialen (inklusive geschlechtsbezogenen) Seite hin“

Viele Grüße
Franz

Hallo Eckard,
zunächst danke für Deine Zustimmung.
Ich denke auch, dass darüber mal gründlicher diskutiert werden müsste, aber dass das hier eben nicht das richtige Forum ist.
Gruß
Nemo.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Franz,

das Dilemma sehe ich schon, aber ich will die Frage mal umdrehen:
Soll man die signifikante Mehrheit der Familien mit Kindern, bei denen der Mann der Alleinverdiener ist, zugunsten der Gleichberechtigung der Frau, durch eine Frauenquote , benachteiligen? Denn immerhin leisten diese Familien weit mehr für unsere Gesellschaft, als die Doppelverdienerpaare ohne Kinder, die ihr Geld und vor allem ihre Rente, die ja schließlich von den Kindern der anderen mitbezahlt wird, hauptsächlich für Luxus oder auf Reisen im Ausland ausgeben?

Viele, viele Fragen und wahrscheinlich noch viel mehr Antworten!

mfg Nemo.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ganz meine Meinung!
mfg Nemo

Hallo siebenmeter,

seit August ist doch das neue Gesetz durch (Allg. Gleichbehandlungsggesetz)und damit hat sich das erledigt. Ebtsprechende Sätze sind zumindest nach der Schulung, die wir hatten, nicht mehr zulässig.

PP

Hallo Nemo,

Soll man die signifikante Mehrheit der Familien mit Kindern,
bei denen der Mann der Alleinverdiener ist, zugunsten der
Gleichberechtigung der Frau, durch eine Frauenquote ,
benachteiligen? Denn immerhin leisten diese Familien weit mehr
für unsere Gesellschaft, als die Doppelverdienerpaare ohne
Kinder, die ihr Geld und vor allem ihre Rente, die ja
schließlich von den Kindern der anderen mitbezahlt wird,
hauptsächlich für Luxus oder auf Reisen im Ausland ausgeben?

kann es sein, dass Du die Entwicklung vieler Familien hierzulande etwas verpasst hast?

Nicht alle Frauen, die Arbeit suchen, sind kinderlos. Manche sind sogar Alleinerziehende, die das Geld zum Leben genaus dringend benötigen wie ein Familienvater.

Bei Deinem Ansatz sollten nicht nur die kinderlosen Frauen, sondern auch die kinderlosen Männer bitte hintenanstehen, die tun genauso wenig für zukünftige Rentenzahler wie kinderlose Frauen.

Das Prinzip „Frauen in Broterwerb“ dient durchaus auch immer noch dazu, dass die berufstätige Mutter immer mehr in den Bereich „Normalfall“ statt „Rabenmutter“ kommt, so wie es uns auch andere Länder Europas vormachen. Dann klingt es nicht mehr so sensationell, wenn z.B. aus Frankreich zu berichten ist, dass ein Mann in leitender Position in einer Woche mal kein Arbeitsessen abends absitzen kann und dies deswegen auf die Mittagszeit terminiert, weil er abends bei den Kindern sein muss. Die Frau sei gerade auf einer Dienstreise.

Gruß, Karin

Hallo, Karin,
ich denke, du hast Nemo hier etwas missverstanden.
Ihm geht es m.E. darum, dass „Alleinernährer“ nicht hinter Doppelverdienern zurückstehen dürften.

Mit Alleinernährern sind also Leute gemeint, von deren Einkommen weitere Menschen abhängig sind.
Unter Doppelverdienern verstehe ich das, was gemeinhin unter der Firmierung „Dinks“ (Double income- no kids) läuft.

Dass da eine Unterscheidung nicht immer ganz problemlos ist, dürfte klar sein. Da gibt es neben den klassischen Dinks natürlich auch die Mutter, die sich als Putzfrau verdingen muss, weil der Job ihres Ehemannes nicht für den Lebensunterhalt reicht. Aber da gibt es auch den Single, der ohne Einkommen nicht seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen könnte.

Ein schwieriges Feld …

Gruß
Eckard

Hallo Karin,

im Prinzip hat Dir Eckard die Antwort ja schon gegeben.

Ich kann meine Meinung hier nur noch mal vertiefen!

Das betreffende Gesetz lautet, wenn ich recht unterrichtet bin:
Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2, Zitat:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Schon bei „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ an sich beschleicht mich ein etwas eigenartiges Gefühl. Denn was soll das eigentlich? Eigentlich müßte so etwas ja nun bei jedem Grundrecht selbstverständlich sein! Warum steht es dann ausgerechnet hier?

Absolut unmöglich finde ich nun aber die Frauenquote , die die Behörden auf Grund dieser Regelung eingeführt haben und vor allem wie diese gehandhabt wird!
Also daß, bei gleicher Eignung Frauen allein auf Grund ihres Geschlechts bei der Einstellung bevorzugt werden. Nicht nur, dass diese Frauenquote ja an sich schon gegen das Gesetz der Gleichberechtigung verstößt: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Sie schränkt auch andere Grundrechte erheblich ein! Unter anderem eben auch den Schutz der Familie, der auch im Grundgesetz steht und der seit Jahren mit den Füßen unter den Tisch getreten wird!
Ich will es hier noch einmal so einfach wie möglich erklären!
Ich finde es ungerecht, wenn eine Frau mit Vermögen einem Mann mit Hartz IV vorgezogen wird, nur weil sie eine Frau ist!
Ich finde es ungerecht, wenn eine Frau mit gut verdienendem Mann einem Mann mit schlecht verdienender Frau vorgezogen wird!
Ich finde es ungerecht, wenn eine Frau ohne Kinder einem Mann mit Kindern vorgezogen wird! Ich finde es ungerecht, egal nun, ob mit oder ohne Kinder, auf Grund der Frauenquote doppelverdienede Paare zu schaffen und auf der anderen Seite Paare in der Arbeitslosigkeit zu
lassen, nur weil es eben gerade ein Mann ist, der sich um eine Stelle bewirbt.
Daß eine alleinerziehende Mutter Vorzug vor einem Mann ohne Kinder haben sollte, ist selbstverständlich. Aber andererseits müsste eben auch der Mann mit Kindern bzw. Unterhaltsverpflichtungen bevorzugt werden gegenüber der reinen Singlefrau!
Als dies wird durch die Frauenquote in keiner Weise berücksichtigt!

mfg Nemo.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

„… aufgrund der Frauenquote werden bei gleicher Eignung
Frauen vorrangig eingestellt…“

Hallo Marion,

es geht hier nicht um die Frauenquote; was für ein schönes Wort; an sich, sondern um die Frauenquote und deren Handhabung bei Behörden und ähnlichen Stellen und wie damit umgegangen wird.
Da werden nämlich ohne Rücksicht auf Verluste Frauen bevorzugt, einerseits um dem Gesetz genüge zu tun und andererseits, weil Frau ja sonst eventuell klagen könnte.
So kommt es z.B., daß ich mit 61 jetzt ein 25 jähriges Mädchen über mir habe!
Was mich an sich nicht stört, ich wäre für diese Stelle sowieso nicht in Frage gekommen und habe auch keinerlei Ambitionen mehr in dieser Hinsicht. Und einer muss den Sch… ja machen!
Und wenn sie Ärger hat weint sie sich an meiner Brust aus, was ja auch mal ganz schön ist. *g

Was ich mich aber hier bei dieser Gelegenheit frage ist, ob es bei einem derart überlaufenen Beruf, (nähere Auskunft darf ich nicht geben), wirklich keinen männlichen Bewerber gegeben hat, der besser qualifiziert war, als eine 25jährige ohne jegliche Berufserfahrung!
Und wenn ich weiter denke, dann fällt mir noch ein, ob es da nicht auch weibliche Bewerberinnen gegeben hat, die besser qualifiziert gewesen wären. Oder ob da eher ihr natürlicher Frauenbonus, nämlich jung und hübsch, eine Rolle gespielt hat?

mfg Nemo

Pat hat recht!
Hab mal gegoogelt!
Na, da werden wir noch Spaß kriegen!
Soll ich nun schwul werden und mich überall bewerben?
Aber eigentlich müßte ja mein Alter schon für gewinnbringende Klagen ausreichen
Mit den Abfindungen kann ich sicher besser leben, als mit meinem jetzigen Einkommen!

Welche Hirnis machen solche Gesetze?

mfg Nemo.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Nemo,

im Prinzip hat Dir Eckard die Antwort ja schon gegeben.

Ich kann meine Meinung hier nur noch mal vertiefen!

und ich kann nur wiederholen, dass ich es sehr bedenklich finde, dass Du Dich immer auf „Frauen“ beziehst.

Glaube mir, ich könnte Dir auch einige Fälle benennen, bei denen eine Frau die qualifiziertere gewesen wäre, aber wegen fehlender Beziehungen (Stichwort Netzwerk) nicht genommen wurde. Nun finden Frauen aber dummerweise nicht so leicht eine Frau, die sie in eine Position „netzwerkt“, eben weil bisher zuwenige Frauen überhaupt weiter als bis zum fußvolk gekommen sind. Und diese Bevorzugungs-Klausel, die es ja nach den Ausführungen oben eh nicht mehr geben darf, will diesen Nachteil ausgleichen.

Einige hier im Forum sagen ja immer, dass Kinder das Privatvergnügen des Einzelnen sind. Dann erlaube ich mir auch zu schreiben, dass das „Frau zuhause bei den Kindern lassen“ Privatvergnügen sei und nicht gegenüber der Berufstätigkeit von Frauen gefördert werden müsse.

Du wirst mich nicht dazu bringen, Mitleid mit den armen Männern zu haben, die doch ihre Familie ernähren müssen. Mich musste niemand ernähren, ich habe meine Tochter zwar in den ersten drei Jahren mit Hilfe des Sozialamtes großgezogen, wenn es damals aber diese Möglichkeit nicht gegeben hätte, wäre ich halt gleich wieder an den (ungeliebten) Arbeitsplatz zurückgekehrt und hätte uns direkt mit meiner Arbeit ernährt (der Kindesunterhalt war ein Witz, und wenn ich den Vater meiner Tochter in meiner Wohnung mitwohnen hätte lassen, dann hätte er auch noch mein Einkommen ins Wirtshaus getragen).

Seit der Beendigung meines Studiums war und bin ich die Hauptverdienerin, aber ich darf ja nicht bevorzugt werden, weil ich kein Familienvater bin. Merkst Du, worauf ich hinaus will? Ihr Männer, die ihr wenig älter als ich oder gleich alt seid, könnt meistens nicht so gut die Rollen umdrehen in Gedanken, daher bedauert ihr immer nur die Männer. Aber das ist ja auch im Sinne von: Jedes Geschlecht darf zuerst mal zu sich selber solidarisch sein.

Nichts für ungut,

die Hardcore-Emanze Karin

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Hallo Eckard,

ich denke, du hast Nemo hier etwas missverstanden.

nein, ich habe ihn sehr wohl verstanden. Schließlich kenne ich die „Familienernährer“-Argumente seit meiner Schulzeit. Die ist zwar noch nicht ganz so lange her wie die von Dir und Nemo, aber der Geist dürfte der gleiche gewesen sein. Leider (oder aus meiner Sicht glücklicherweise) stand meine Mutter für jede ihrer Töchter hinter der Idee, dass wir uns selber ernähren können sollen und nicht darauf angewiesen sein, einen Ernährer für uns und damals noch in die Welt zu setzende Kinder zu finden.

In diesem Geist lebe ich, und wenn einer mir was vom Mann, der eine Famile ernähren muss, erzählt, dann werde ich auch weiterhin dabei bleiben, dass das das Privatvergnügen des Paares ist. Allerdings bin ich auch bereit, für eine bessere Kinderbetreuung mit auf die Barrikaden zu gehen.

Gruß, Karin