Es geht um folgenden Sachverhalt, den ich letzte Nacht mitbekommen und in der um um meine Meinung gebeten worde :
Ich war mal wieder mit einem Zug der DB AG unterwegs und dort gab es mal wieder allgemeines Chaos und Verspätungen ohne Ende. Das beste war aber, als der Zug an einem normalen Bahnhof hielt ein paar Minuten wartete und dann nach kurzer Zeit weiterfuhr ohne die Türen zu öffnen.- keinerlei Hinweis auf einen Türdefekt ! - Als der Zug anfuhr, zog eine Person die Notbremse und der Zug stoppte so einige Meter nach dem Bahnhof. Nach ein paar Minute kamen der Lokführer und der Zugbegleiter durch den Zug und wollten und wollten halt wissen was passiert sei. Die Person, die die Notbremse gezogen hatte, erklärte die Situation und das kam der Zugbegleiter auf die Idee den Bundesgrenzschutz zu rufen und die Personalien der Person zu notieren wegen unberechtigtem betätigen der Notbremse. Ich hab dem Zugbegleiter dann nur gesagt, dass sich die Bahn auch nicht korrekt verhalten hat und dass er halt auch noch Ärger bekommen würde (Freiheitsberaubung/Nötigung). Nach ein paar Minuten öffnete der Zugbegleiter dann komischerweise die Tür und ließ dann etwa 20 Leute aussteigen, die ja normalerweise eh an dem Bahnhof aussteigen wollten. Die Sache mit dem Bundesgrenzschutz schien auch auf einmal vergessen.
Mit welchen Konsequenzen hat diese Person zu rechnen, die die Notbremse gezogen hat ? In wie weit war denn meine Aussage zum Thema Freiheitsberaubung/Nötigung richtg ?
in diesem Sinne
Oliver