Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, ein Arbeitnehmer einigt sich einvernehmlich mit dem Arbeitgeber, dass er bei voller Bezhahlung (oder einem Gehalt von XX %) für 18 Monate von der Arbeit freigestellt ist und der Arbeitsvertrag (hat über 15 jahre bestenden) danach aufgelöst wird:
a) Kann der AN in den 18 Monaten (falls im o. g. Auflösungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, bzw. andere Branche) Vollzeit bei einem anderen AG arbeiten?
b) Mit welcher Steuerklasse läuft das dann? 5?
c) Wird vom neuen AG normal (bzw. bis zur Beitragsbemessungsgrenze) in die Sozialversicherung gezahlt?
d) Falls in den 18 Monaten nicht woanders gearbeitet wird: Dann gibt es danach wohl erst mal 3 Monate kein ALG1?
Vielen Dank für Eure Infos!
JK