Für die Gesundheit vom Einbrecher verantwortlich ?

Hallo Forum,

der liebe A möchte sein Haus vor Einbrechern schützen und
plant zu diesem Zweck die Installation von Stromfallen mit
380V. D.h. der Einbrecher erhält bei Berührung dieser Fallen
ordentlich „eine gewischt“. Dass 380V im Extremfall zum
Ableben des Einbrechers führen könnten, dürfte klar sein…

„Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wer 230V (wo Du 380V herbekommen willst, ist mir ein Rätsel) so installiert, wie beschrieben, verstößt auf jeden Fall gegen die VDE Vorschriften, die als anerkannte Regeln der Technik gelten.

Wichtig:
Alleine die Gefährdung ist schon strafbar, nicht erst die Körperverletzung oder Tötung bei Berührung durch einen Unbefugten.
Zudem ist die Verhälnismäßigkeit der Mittel meiens Erachtens absolut nicht gegeben.

Was spricht gegen einen Weidezaun?

und wenn der ausländisch stämmige einbrecher das „warnschild“
(auf deutsch) vor dem hund nicht lesen kann bin ich dann auch
dafür haftbar?

Das auf einem fremden, eingefriedetem Grundstück ein Hund herum läuft, das sollte jeder Mensch wissen.
Dass an Fenstern eine tödliche Spannung anliegt nicht.

wieso muss man sich eigentlich gegen alle möglichen (noch so
dummen) eventualitäten absichern?

Wer Anlagen errichtet, die tödlich wirken (können), muss das halt. Und das finde ich auch richtig so.

da lob ich mir doch manchmal
das amerikanische system. da könnte der betreiber einer
solchen anlage evtl sogar noch auf schadenersatz pochen, wenn
es zu beschädigungen durch den täter kommt …

Ich denke, da denkst Du falsch.
Gab es da nicht Urteile mit Einbrechern, die irgendwie gestürzt waren und wo der Eigentümer wegen einer ihm bekannten aber sonst nicht gesicherten Baugrube ganz mächtig latzen durfte?

und wenn der ausländisch stämmige einbrecher das „warnschild“
(auf deutsch) vor dem hund nicht lesen kann bin ich dann auch
dafür haftbar?

Das auf einem fremden, eingefriedetem Grundstück ein Hund
herum läuft, das sollte jeder Mensch wissen.
Dass an Fenstern eine tödliche Spannung anliegt nicht.

durch das schild wissen sie es ja aber auch
kann ich was dafür, wenn in deutschland einer mein deutsches warnschild nicht lesen kann? da würde mich das beispiel mit dem französischem kind nicht tangieren. demnächst muss ich noch schilder mit chinesischen schriftzeichen aufstellen oder was?

wieso muss man sich eigentlich gegen alle möglichen (noch so
dummen) eventualitäten absichern?

Wer Anlagen errichtet, die tödlich wirken (können), muss das
halt. Und das finde ich auch richtig so.

du ja, ich nicht. niemand hat auf meinem grund und boden was zu suchen (erst recht nicht unbefugt)
wenn er sich dabei verletzt ist das halt PP - persönliches pech

da lob ich mir doch manchmal
das amerikanische system. da könnte der betreiber einer
solchen anlage evtl sogar noch auf schadenersatz pochen, wenn
es zu beschädigungen durch den täter kommt …

Ich denke, da denkst Du falsch.
Gab es da nicht Urteile mit Einbrechern, die irgendwie
gestürzt waren und wo der Eigentümer wegen einer ihm bekannten
aber sonst nicht gesicherten Baugrube ganz mächtig latzen
durfte?

da gibt es wahrscheinlich solche und solche urteile. in deutschland ist aber ein zivilrechtlicher anspruch aus sicht des betreibers einer solche anlage wohl eher unwahrscheinlich da er wohl eher damit rechnen muss eben genau dafür belangt zu werden

Dieser Einwand würde mich auch interessieren.
Hunde dürfen sich sicher frei auf privatem Terrain bewegen, wenn die Umfriedung des Grundstücks sicherstellt, dass der Hund das Gelände nicht verlassen kann. Wozu manche Hunde in der Lage sind kann man der be"bild"erten Presse entnehmen. Gehen wir davon aus, dass ein Einbrecher nun Bekannschaft mit diesem Tier gemacht hat und dies für ihn denkbar schlecht ausging… Ist der Hundebesitzer dann haftbar?
Jetzt könnte man weiter argumentieren, dass es relativ unwahrscheinlich ist, dass der Einbrecher von einem einzelnen Hund getötet wird und der Hundebesitzer daher nicht haftbar gemacht werden kann… Stellen wir mal den Fall in den Raum, dass der Hundebesitzer 10 Pitbulls hält. D.h. der Einbrecher mit grosser Sicherheit keine Chance hat… ist dieser Hundebesitzer juristisch anders zu behandeln wie der Besitzer eines Hundes ?

Falls der Besitzer der 10 Hunde für den Tod des Einbrechers auch nicht juristisch zu Verantwortung gezogen werden kann, tue ich mich schwer damit eine Anlage mit Stromfallen (stufenweise z.B. 24V, 40V,100V,220V,380V) den 10 Pitbulls nicht gleichzusetzen…

Gruss,
irgendwieundsowieso

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Dass an Fenstern eine tödliche Spannung anliegt nicht.

Dass hat so niemand hier behauptet. Alle Fallen des A sind IM Haus.
Gruss irgendwieundsowieso

„wo Du 380V herbekommen willst, ist mir ein Rätsel“
Hat der A sich in den Keller legen lassen für die Maschinen seiner Hobbywerkstatt.
Danke für den Hinweis. Aus welchem Gesetz? hast Du zitiert?

Gruss,irgendwieundsowieso

Danke für den Hinweis. Aus welchem Gesetz? hast Du zitiert?

Aus dem Strafgesetzbuch: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__319.html

Hallo,

das Thema hatten wir vor kurzem schon einmal. Guckst du hier:
/t/fallen-im-haus/5755677

Gruss

Iru

Keiner mehr eine Idee???
.

OT 380 V

wo Du 380V herbekommen willst, ist mir ein Rätsel

Ist in sehr vielen Haushalten vorhanden, und zwar als Spannung zwischen zwei Phasen des Dreiphasenanschlusses. Jede Phase für sich hat 230 Volt gegenüber der Erde.

Gruß,
Max

und wenn der ausländisch stämmige einbrecher das „warnschild“
(auf deutsch) vor dem hund nicht lesen kann bin ich dann auch
dafür haftbar?

Du bist haftbar, wenn du billigend den Tod/die ernsthafte Verletzung in Kauf nimmst. Das nennt man bedingten Vorsatz.Dementsprechend vorsätzliche Tötung/Körperverletzung.
Es gibt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Das hat auch nichts mit Juristendeutsch zu tun.
Sondern mit einer menschenverachtenden Grundeinstellung.

Eigentumsrecht bedingt kein Recht auf vorsätzliche Tötung. Oder KV.
Du hast ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr zu benutzen, nicht das stärkste Mittel, sondern das angemessene.
Bei einer Selbstschussanlage, gefährliche Spannung etc. setzt du vorsätzlich ein übertriebens Mittel ein. Da greift nichtmal versehentliche Überschreitung der Notwehr, da du standardmäßig das stärkste Mittel wählst.
Warum nicht gleich eine Atombombe einsetzen, oder Giftgas? Am besten im Umkreis von 10 km alles plattmachen.Da wäre dann jede Gefahr eines Einbruchs ausgeschlossen.
Geeignetes Mittel wäre eine Verhinderung des Zugangs, z.B. Rolladen, Sicherheitsschloss, Alarmanlage etc.

Das auf einem fremden, eingefriedetem Grundstück ein Hund
herum läuft, das sollte jeder Mensch wissen.
Dass an Fenstern eine tödliche Spannung anliegt nicht.

durch das schild wissen sie es ja aber auch
kann ich was dafür, wenn in deutschland einer mein deutsches
warnschild nicht lesen kann?

Was ist wenn ein Blinder auf dein Grundstück stolpert? Der kann dein Schild gar nicht lesen.

da würde mich das beispiel mit
dem französischem kind nicht tangieren. demnächst muss ich
noch schilder mit chinesischen schriftzeichen aufstellen oder
was?

Nein, nur keine vorsätzliche Gefährdung anderer Menschen herbeiführen, solange andere Mittel möglich sind.
Ach willst du auch gleich Kinder umbringen,mein lieber Scholli!!!

wieso muss man sich eigentlich gegen alle möglichen (noch so
dummen) eventualitäten absichern?

Vielleicht weil du Menschen in Lebensgefahr bringst?
Wenn einer bei Rot über die Fußgängerampel läuft, hast du auch nicht das Recht, ihn über den Haufen zu fahren. Sondern du bist verpflichtet, zu bremsen. Solange du noch kannst.

Wer Anlagen errichtet, die tödlich wirken (können), muss das
halt. Und das finde ich auch richtig so.

du ja, ich nicht. niemand hat auf meinem grund und boden was
zu suchen (erst recht nicht unbefugt)

Da irrst du dich. Du bist kein Richter, und selbst als Richter hast du keine Todesurteile zu fällen oder zu vollstrecken.
Wenn so was passiert, und der Richter deine Äußerungen hier liest, würde er das wohl als Bereitschaft zum vorsätzlichen Rechtsbruch betrachten.

wenn er sich dabei verletzt ist das halt PP - persönliches
pech

Nein , sondern deine Gefährdungshandlung.
Es sind viele Situationen, die einen Eingriff in dein Eigentumsrecht als geringwertig gegenüber den Grundrechten eines Menschen erscheinen lassen.
Dir steht das Recht auf Abwendung eines Schadens zu, nicht das Recht, vorsätzlich Schaden zuzufügen.

Denkbar wäre z.B.
-Notlage/Naturkatastrophe, ein Mensch flüchtet vor einem Straftäter, und begibt sich auf dein Grundstück, in dein Haus. Dein Haus steht im Gebirge, ein Bergwanderer ist aufgrund eines Kälteeinbruchs in Lebensgefahr, er begibt sich zur Übernachtung in dein Haus, ohne Absicht dich zu bestehlen, er schlägt lediglich dein Fenster ein-Sachbeschädigung zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben.

  • wie oben gesagt, Feuerwehreinsatz. Dein Haus brennt.Deine Gasleitung ist undicht.

-Ein Betrunkener/geistig Verwirrter/Behinderter verirrt sich in dein Haus. Du hast versehentlich eine Tür offenstehen lassen, ein spielendes Kind klettert über den Zaun, sieht die Tür ist offen, und geht hinein. Einfacher Hausfriedensbruch, Kind nichtmal strafmündig.
Tür offenstehen lassen kann auch Verleitung zu einer Straftat sein, du machst dich selber strafbar.

Oder :smiley:ein Nachbar sieht den Einbrecher, ruft die Polizei, Polizist betritt dein Haus, um den Einbrecher zu fassen(„Gefahr im Verzug“)-Polizist tot/schwer verletzt–du machst dich des Totschlags, des Mordes schuldig.
In den USA bekommst du eventuell die Giftspritze.

Davon abgesehen, Verstoß gegen das Waffengesetz, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, unbefugtes Manipulieren einer elektrischen Anlage. Vorsätzliches Anlegen einer gefährlichen Spannung ist sicherlich auch von deinem Stromversorger nicht erlaubt. Usw.usf.

Lebst du allein in deiner Villa? Nein? Was wenn ein Familienmitglied dein Haus betritt und irrtümlich in deine Falle läuft?

In all diesen Fällen handelst du in Tötungs/Verletzungabsicht, ohne das evtl. überhaupt eine strafbare Handlung/Absicht des Anderen besteht.
Und du handelst völlig undifferenziert

da lob ich mir doch manchmal
das amerikanische system. da könnte der betreiber einer
solchen anlage evtl sogar noch auf schadenersatz pochen, wenn
es zu beschädigungen durch den täter kommt …

Hallo,

wo Du 380V herbekommen willst, ist mir ein Rätsel

Ist in sehr vielen Haushalten vorhanden, und zwar als Spannung
zwischen zwei Phasen des Dreiphasenanschlusses. Jede Phase für
sich hat 230 Volt gegenüber der Erde.

Bei 230V zwischen Phase und Nulleiter sind es 400V zwischen den Phasen. 380V gab’s früher, als wir noch 220V in der Steckdose hatten.

Ist aber eh’ kein großes Problem, beliebige Spannungen mit einem Trafo zu erzeugen.
Und natürlich ändert das nichts am hier besprochenen.
Gruß
loderunner

Sind die in Re^8 angesprochenen 10 Pitbulls nicht mindestens genauso tödlich wie eine Selbstschussanlage ? Es wurde hier noch keine Antwort gegeben, ob der Halter dieser Tiere sich vor Gericht zu verantworten hat, wenn jemand (absichtlich oder unabsichtlich) sich auf das Grundstück begibt und dabei zu Tode kommt?
(Letzhin gab es eine Meldung, dass zwei angetrunkene Jugendliche eine Abkürzung des Nach-Hause-Weges durch den Tierpark, dummerweise durchs Tigergehege nahmen… ist jetzt der Tierpark „dran“?)

Gruss,
irgendwieundsowieso

Bei 230V zwischen Phase und Nulleiter sind es 400V zwischen
den Phasen. 380V gab’s früher, als wir noch 220V in der
Steckdose hatten.

Ja, ich weiß, ich wollte es bloß nicht so technisch spitzfindig machen, da eh OT. :smile:

Ist aber eh’ kein großes Problem, beliebige Spannungen mit
einem Trafo zu erzeugen.

Ja.

Und natürlich ändert das nichts am hier besprochenen.

Ja. Ist völlig OT.

Gruß,
Max

Ich denke es macht einen Unterschied, ob die Pitbulls zum Stellen einer unbefugten Person abgerichtet sind, oder vorsätzlich nur zur Tötung.
Fragt sich auch, ob es eine artgerechte Tierhaltung ist, ein Haustier zum Töten abzurichten. Vielleicht ist der, der solches tut, grundsätzlich charakterlich nicht zum Führen eines Hundes geeignet.
Kenne mich da nicht so genau aus, denke aber, Tötungsvorsatz des Halters, auf die Hunde übertragen, macht die Sachen nicht grundsätzlich besser.
Schließlich gelten Hunde rechtlich als Sache, und somit als Werkzeug des Halters.

Die Tiger sind gefangene Wildtiere, und sicher nicht vorsätzlich auf Tötung abgerichtet, andererseits nicht völlig zähmbar oder abrichtbar. Vermute ich mal.

Dazu noch eine Anmerkung:

A hat nämlich keine Lust eventuell wegen
fahrlässiger Tötung belangt zu werden…

Die Frage lautet, ob A nicht sogar mit der Möglichkeit des Todes rechnet und diese billigend in Kauf nimmt. Dann würde er bereits vorsätzlich handeln, und wir würden uns bei den Delikten Totschlag und Mord bewegen. Höchststrafe: lebenslang.

PS: die Frage ist ernst gemeint!

Erschreckend, wie ich finde. Ich kann nur hoffen, dass hier nicht jemand ernsthaft erwägt, großes Unheil anzurichten.

Ergänzung
Zumindest existieren Fälle, wo scharfe Hunde eine zu niedrige oder mangelhafte Einfriedung überwunden und Menschen schwer verletzt oder getötet haben.
Die eine Maßnahme wäre, einen möglichst guten Zaun oder eine Mauer zu erichten, die andere, Wachhunden eine dementsprechende fachgerechte Ausbildung zukommen zu lassen, die sicherlich nicht so aussieht, dass der Hund bedingungslos Menschen tötet.
Da müsste man vielleicht mal einen qualifizierten Wach-und Schutzhundausbilder fragen.

@Levay,

danke für die Einlassung… spannend fände ich einen Klärungsversuch
in puncto Re^8 und Folgende…

Gruss,
irgendwieundsowieso

Hallo,

Levay hat Recht und ich würde die Finger davon lassen. Mit dem Bau einer Stromfalle begibst du dich auf das gleiche (auch strafrechtliche) Niveau wie die Selbstschussanlagenaufsteller an der damaligen innerdeutschen Grenze. Du kannst sicher sein, dass, wenn deine Falle funktioniert und einen Menschen verletzt oder gar tötet, und sei es auch einen Einbrecher, der Richter dich verurteilt. Eine Notwehrhandlung wird dir keiner zubilligen. Zwar hast du einen Einbruch abgewehrt, wurdest aber zum Mörder.

Gruss

Iru

1 Like

Hallo,

du kannst genausogut fragen, ob der Zoo haftbar ist, wenn du vom Tiger in dessen Gehege getötet wirst. Nein, natürlich ist er das nicht. Aber wenn dort offen eine Spannung von 400 V (230 gegen Erde) anliegt und jemand tappt da rein, auch wenn er nichts damit zu tun hat, ist der Zoo dran.
10 Hunde wird der Einbrecher kaum übersehen und sie werden ihn davon abhalten, das Grundstück zu betreten.
Aber der gravierndste Unterschied zwischen dem Hundeangriff und deiner Falle ist, dass der Hundeangriff NICHT von menschlichem Willen gesteuert ist, der Stromschlag schon.

Gruss

Iru