und wenn der ausländisch stämmige einbrecher das „warnschild“
(auf deutsch) vor dem hund nicht lesen kann bin ich dann auch
dafür haftbar?
Du bist haftbar, wenn du billigend den Tod/die ernsthafte Verletzung in Kauf nimmst. Das nennt man bedingten Vorsatz.Dementsprechend vorsätzliche Tötung/Körperverletzung.
Es gibt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Das hat auch nichts mit Juristendeutsch zu tun.
Sondern mit einer menschenverachtenden Grundeinstellung.
Eigentumsrecht bedingt kein Recht auf vorsätzliche Tötung. Oder KV.
Du hast ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr zu benutzen, nicht das stärkste Mittel, sondern das angemessene.
Bei einer Selbstschussanlage, gefährliche Spannung etc. setzt du vorsätzlich ein übertriebens Mittel ein. Da greift nichtmal versehentliche Überschreitung der Notwehr, da du standardmäßig das stärkste Mittel wählst.
Warum nicht gleich eine Atombombe einsetzen, oder Giftgas? Am besten im Umkreis von 10 km alles plattmachen.Da wäre dann jede Gefahr eines Einbruchs ausgeschlossen.
Geeignetes Mittel wäre eine Verhinderung des Zugangs, z.B. Rolladen, Sicherheitsschloss, Alarmanlage etc.
Das auf einem fremden, eingefriedetem Grundstück ein Hund
herum läuft, das sollte jeder Mensch wissen.
Dass an Fenstern eine tödliche Spannung anliegt nicht.
durch das schild wissen sie es ja aber auch
kann ich was dafür, wenn in deutschland einer mein deutsches
warnschild nicht lesen kann?
Was ist wenn ein Blinder auf dein Grundstück stolpert? Der kann dein Schild gar nicht lesen.
da würde mich das beispiel mit
dem französischem kind nicht tangieren. demnächst muss ich
noch schilder mit chinesischen schriftzeichen aufstellen oder
was?
Nein, nur keine vorsätzliche Gefährdung anderer Menschen herbeiführen, solange andere Mittel möglich sind.
Ach willst du auch gleich Kinder umbringen,mein lieber Scholli!!!
wieso muss man sich eigentlich gegen alle möglichen (noch so
dummen) eventualitäten absichern?
Vielleicht weil du Menschen in Lebensgefahr bringst?
Wenn einer bei Rot über die Fußgängerampel läuft, hast du auch nicht das Recht, ihn über den Haufen zu fahren. Sondern du bist verpflichtet, zu bremsen. Solange du noch kannst.
Wer Anlagen errichtet, die tödlich wirken (können), muss das
halt. Und das finde ich auch richtig so.
du ja, ich nicht. niemand hat auf meinem grund und boden was
zu suchen (erst recht nicht unbefugt)
Da irrst du dich. Du bist kein Richter, und selbst als Richter hast du keine Todesurteile zu fällen oder zu vollstrecken.
Wenn so was passiert, und der Richter deine Äußerungen hier liest, würde er das wohl als Bereitschaft zum vorsätzlichen Rechtsbruch betrachten.
wenn er sich dabei verletzt ist das halt PP - persönliches
pech
Nein , sondern deine Gefährdungshandlung.
Es sind viele Situationen, die einen Eingriff in dein Eigentumsrecht als geringwertig gegenüber den Grundrechten eines Menschen erscheinen lassen.
Dir steht das Recht auf Abwendung eines Schadens zu, nicht das Recht, vorsätzlich Schaden zuzufügen.
Denkbar wäre z.B.
-Notlage/Naturkatastrophe, ein Mensch flüchtet vor einem Straftäter, und begibt sich auf dein Grundstück, in dein Haus. Dein Haus steht im Gebirge, ein Bergwanderer ist aufgrund eines Kälteeinbruchs in Lebensgefahr, er begibt sich zur Übernachtung in dein Haus, ohne Absicht dich zu bestehlen, er schlägt lediglich dein Fenster ein-Sachbeschädigung zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben.
- wie oben gesagt, Feuerwehreinsatz. Dein Haus brennt.Deine Gasleitung ist undicht.
-Ein Betrunkener/geistig Verwirrter/Behinderter verirrt sich in dein Haus. Du hast versehentlich eine Tür offenstehen lassen, ein spielendes Kind klettert über den Zaun, sieht die Tür ist offen, und geht hinein. Einfacher Hausfriedensbruch, Kind nichtmal strafmündig.
Tür offenstehen lassen kann auch Verleitung zu einer Straftat sein, du machst dich selber strafbar.
Oder
ein Nachbar sieht den Einbrecher, ruft die Polizei, Polizist betritt dein Haus, um den Einbrecher zu fassen(„Gefahr im Verzug“)-Polizist tot/schwer verletzt–du machst dich des Totschlags, des Mordes schuldig.
In den USA bekommst du eventuell die Giftspritze.
Davon abgesehen, Verstoß gegen das Waffengesetz, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, unbefugtes Manipulieren einer elektrischen Anlage. Vorsätzliches Anlegen einer gefährlichen Spannung ist sicherlich auch von deinem Stromversorger nicht erlaubt. Usw.usf.
Lebst du allein in deiner Villa? Nein? Was wenn ein Familienmitglied dein Haus betritt und irrtümlich in deine Falle läuft?
In all diesen Fällen handelst du in Tötungs/Verletzungabsicht, ohne das evtl. überhaupt eine strafbare Handlung/Absicht des Anderen besteht.
Und du handelst völlig undifferenziert
da lob ich mir doch manchmal
das amerikanische system. da könnte der betreiber einer
solchen anlage evtl sogar noch auf schadenersatz pochen, wenn
es zu beschädigungen durch den täter kommt …