Fundamente der Freiheit

Je zentralisierter eine Macht, umso anfälliger wird Sie für Korruption und Willkür. Wieviel Einfluss haben wir noch auf diesen Apparat, die europäische Kommission und den Obersten Europäischen Gerichtshof? Warum wird ein umfangreiches Gesetzeswerk in Kraft gesetzt, das bisher von allen Völkern, die gefragt wurden abgelehnt wurde? Wie erhalten wir unsere Interessen und Freiheit gegenüber
diesem Apparat?

Wie der Frosch im langsam erhitzenden Wasser, fällt es kaum einem auf, wie Schritt für Schritt unser Grundgesetz, welches nicht umsonst nach 1949 geschrieben wurde, immer mehr aufgeweicht wird, auch mit Hilfe der Ermächtigung der EU.
Essentielle Rechtsgrundsätze wie die Unschuldsvermutung, das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten, der Schutz der Privatsphäre und sogar die Gewaltenteilung und die Versammlungsfreiheit stehen unter Beschuss von Schäuble und seiner großen Koalition.
Hatten wir das nicht schonmal, das wir unsere Grundrechte und Freiheiten für mehr Sicherheit haben eintauschen lassen? Ich halte die aktuellen Entwicklungen für höchst gefährlich und jeder sollte sich explizit für den Rechtsstaat einsetzen.

„Das Volk, das seine Freiheit für mehr Sicherheit opfert, hat am Ende beides verloren.“ Thomas Jefferson

Hallo,
ich stimme dir voll und ganz zu - unsere Demokratie läuft immer mehr in Richtung Diktatur… Die Anzeichen sind überall zu finden und eigentlich sollte uns die Angst vor diesem Vorgang viel mehr beschäftigen als die gegenwärtige Finanzkrise, denn was da läuft ist um ein vielfaches gesfährlicher.

Der Lissabon-Vertrag, der voll auf der neoliberalen Linie liegt, durch die Hintertür die Todesstrafe für Unruhen wieder einführen soll, ist eine Gefahr für uns alle. Unerwünschte Demonstrationen können so durch gezieltes Schüren von Gewalttätigkeiten, wie es bereits geschieht, dazu genutzt werden, friedliche Demonstranten als Unruhestifter zu brandmarken und dann als abschreckendes Beispiel nach einem sog. fairen Prozeß hinrichten zu lassen. Wer würde es dann wohl noch wagen zu demonstrieren?

Wir alle sollten diesen Vertrag lesen … Unsere Abgeordneten haben lt. einer Umfrage den Vertrag NICHT gelesen! Sie sollen ihn im Bundestag wohl ungelesen abnicken, damit keiner auf die Idee kommt, dagegen zu stimmen.

Der Lissabon-Vertrag steht im vollen Wortlauf im Netz! Siehe Wikipedia - Vertrag von Lissabon,
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon, allgemeines
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2008:115…, konsolidierte Fassung, deutsch
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2007:306…, ursprüngliche Fassung 17. Dez. 2007, deutsch

Und wer von Demos gegen diesen Vertrag erfährt, der möge mich informieren…

Gruß, Cantate

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Warum wird ein umfangreiches Gesetzeswerk in Kraft gesetzt, das :bisher von allen Völkern, die gefragt wurden abgelehnt wurde?

In IRL, F und NL sind innenpolitische Streitpunkte an dem Vertrag festgemacht worden. Das Ergebnis ist ein Beweis für die Kurzsichtigkeit und Beeinflußbarkeit des Wahlvolkes und ein unübersehbares Votum für eine repräsentative Demokratie.

Essentielle Rechtsgrundsätze wie die Unschuldsvermutung, das :Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten, der Schutz der :stuck_out_tongue:rivatsphäre und sogar die Gewaltenteilung und die :Versammlungsfreiheit stehen unter Beschuss

Du würdes es uns leichter machen, Deine Argumente zu bewerten, wenn Du jeweils dazu die einschlägigen Textstellen angeben würdest. Ich jedenfalls möchte nicht im Nebel herumdiskutieren, aber auch nicht unbedingt das ganze Opus lesen, wenn ich nicht muß.

C.

„Das Volk, das seine Freiheit für mehr Sicherheit opfert, hat
am Ende beides verloren.“ Thomas Jefferson

„Zwei Dinge sind unendlich: die menschliche Dummheit und das Universum. Bei letzterem bin ich mir allerdings nicht ganz sicher.“
„Die Dummheit des Menschen ist unantastbar.“ CB
„Deine Artikel sind die beste Werbung für den möglichst weitgehenden Verzicht auf die Einbindung des Volkes in die staatliche Willensbildung.“ CB

In IRL, F und NL sind innenpolitische Streitpunkte an dem
Vertrag festgemacht worden.

Und hätte es diese Streitpunkte nicht gegeben, wäre die Klimaveränderung schuld gewesen.

Das Ergebnis ist ein Beweis für
die Kurzsichtigkeit und Beeinflußbarkeit des Wahlvolkes und
ein unübersehbares Votum für eine repräsentative Demokratie.

Wenn das Volk bei einer Volksabstimmung nicht so entscheidet, wie es die Regierung gern sähe, ist es immer ein unübersehbares Votum für die repräsentative Demokratie.
Wenn das Wahlvolk in einer repräsentativen Demokratie in bedeutendem Anteil Parteien wählt, die nicht mit der Vorstellung der etablierten Macht wählt, ist es ein unübersehbares Votum für den an Prüfungen gebundenen Staatsbürgerausweis.
Das ist beliebig fortführbar.

RV

Unsere Eliten wissen schon, was sie machen. Wer sind wir, die wir keinen Einblick haben, daß wir ihre Entscheidungen kritisieren? Inwieweit geht uns überhaupt die Politik an? Zahl deine Steuern, damit trägst du deinen Teil am Staatswesen, und das ist genug. Die Wahlperioden sollten übergangsweise in den kommtenden Jahren schrittweise auf 10 Jahre ausgedehnt werden, bis dann Wahlen ganz abgeschafft werden können und die Eliten sich selbst ernennen. So werden sie nicht länger durch den Druck kommender Wahlen in ihrer hoch anspruchsvollen Arbeit beeinflußt. In einem nächsten Schritt sollten dann auch innerhalb der Elite die verschiedenen Parteien aufgelöst und zu einer einzigen Partei vereinigt werden, an deren Spitze ein nur der Vorsehung verantwortlicher Führer steht. Dieser ist dann in der Lage, Entscheidungen völlig frei nach eigenem Ermessen zu treffen.

So ähnlich.

Gruß,
RV

Hier sind die Erläuterungen auch mit angegeben:

http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/04473_de.pdf

Vor allem die Erläuterungen zum Artikel 2 lesen.

Gruß,
RV

Hallo cantate,

in der von Dir genannten Wiki-Quelle ist zu lesen:
„Tatsächlich haben bis auf Italien, Spanien, Polen und Lettland sämtliche EU-Mitgliedstaaten das 13. Zusatzprotokoll der EMRK ratifiziert, das die Todesstrafe unter allen Umständen, also auch im Kriegszustand und bei Revolten, verbietet.[69])“

Deine Befürchtung

Der Lissabon-Vertrag, der voll auf der neoliberalen Linie liegt, :durch die Hintertür die Todesstrafe für Unruhen wieder einführen :soll, ist eine Gefahr für uns alle. Unerwünschte Demonstrationen :können so durch gezieltes Schüren von Gewalttätigkeiten, wie es :bereits geschieht, dazu genutzt werden, friedliche Demonstranten als :Unruhestifter zu brandmarken und dann als abschreckendes Beispiel :nach einem sog. fairen Prozeß hinrichten zu lassen. Wer würde es :dann wohl noch wagen zu demonstrieren?

paßt nicht dazu.

Gruß
Cassius

Lieber Roman Vollgsoffski,

wieso so kompliziert? Wozu welche Eliten?
Legen wir unser Schicksal doch gleich vertrauensvoll in die Hände des Papstes!

Maggie

Hallo cantate,

in der von Dir genannten Wiki-Quelle ist zu lesen:
„Tatsächlich haben bis auf Italien, Spanien, Polen und
Lettland sämtliche EU-Mitgliedstaaten das 13. Zusatzprotokoll
der EMRK ratifiziert, das die Todesstrafe unter allen
Umständen, also auch im Kriegszustand und bei Revolten,
verbietet.[69])“

Deine Befürchtung

Der Lissabon-Vertrag, der voll auf der neoliberalen Linie liegt, :durch die Hintertür die Todesstrafe für Unruhen wieder einführen :soll, ist eine Gefahr für uns alle. Unerwünschte Demonstrationen :können so durch gezieltes Schüren von Gewalttätigkeiten, wie es :bereits geschieht, dazu genutzt werden, friedliche Demonstranten als :Unruhestifter zu brandmarken und dann als abschreckendes Beispiel :nach einem sog. fairen Prozeß hinrichten zu lassen. Wer würde es :dann wohl noch wagen zu demonstrieren?

paßt nicht dazu.

Das ist falsch. Der Vertrag schließt die Todesstrafe in manchen Fällen nicht aus, sie wird allenfalls durch das 13. Zusatzprotokoll EMRK ausgeschlossen. Dessen Anerkennung ist aber keine zwingende Forderung des Vertrages. Das wäre so, wie wenn das Grundgesetz die Todesstrafe ermöglichte und sie nur durch die Verfassungen der Bundesländer ausgeschlossen würde.

Gruß,
RV

Das ist falsch. Der Vertrag schließt die Todesstrafe in
manchen Fällen nicht aus, sie wird allenfalls durch das 13.
Zusatzprotokoll EMRK ausgeschlossen. Dessen Anerkennung ist
aber keine zwingende Forderung des Vertrages. Das wäre so, wie
wenn das Grundgesetz die Todesstrafe ermöglichte und sie nur
durch die Verfassungen der Bundesländer ausgeschlossen würde.

Das ist ziemlicher Nonsens. Das, was dort explizit erwähnt wird, ist implizit durch die Polizeigesetze der Bundesländer erlaubt.

Typische Vorgehensweise der EU-Kritiker: man reißt eine Formulierung aus dem Zusammenhang, dramatisiert diese und stellt das Ergebnis dann als Neuheit dar. Wenn es nicht so ärgerlich wäre, wäre es lustig.

Gruß
C.

Das ist falsch. Der Vertrag schließt die Todesstrafe in
manchen Fällen nicht aus, sie wird allenfalls durch das 13.
Zusatzprotokoll EMRK ausgeschlossen. Dessen Anerkennung ist
aber keine zwingende Forderung des Vertrages. Das wäre so, wie
wenn das Grundgesetz die Todesstrafe ermöglichte und sie nur
durch die Verfassungen der Bundesländer ausgeschlossen würde.

Das ist ziemlicher Nonsens. Das, was dort explizit erwähnt
wird, ist implizit durch die Polizeigesetze der Bundesländer
erlaubt.

Was wo erwähnt wird?

Typische Vorgehensweise der EU-Kritiker: man reißt eine
Formulierung aus dem Zusammenhang, dramatisiert diese und
stellt das Ergebnis dann als Neuheit dar. Wenn es nicht so
ärgerlich wäre, wäre es lustig.

Den Text des Vertrages und seine Erläuterung habe ich hier vor mir.
Welchenr Zusammenhang wäre denn zu beachten?

Gruß,
RV

Legen wir unser Schicksal doch gleich vertrauensvoll in die
Hände des Papstes!

Erst einmal eine erschreckende Vorstellung, würde man wohl sagen. In mancher Hinsicht aber erscheint er, je nach Sichtweise, nicht einmal so abwegig.

Gruß,
RV

Das ist ziemlicher Nonsens. Das, was dort explizit erwähnt
wird, ist implizit durch die Polizeigesetze der Bundesländer
erlaubt.

Was wo erwähnt wird?

In den Polizeigesetzen, sagte ich doch. Lies doch einfach mal die ersten paar Paragraphen eines beliebigen PolG.

Typische Vorgehensweise der EU-Kritiker: man reißt eine
Formulierung aus dem Zusammenhang, dramatisiert diese und
stellt das Ergebnis dann als Neuheit dar. Wenn es nicht so
ärgerlich wäre, wäre es lustig.

Den Text des Vertrages und seine Erläuterung habe ich hier vor
mir.
Welchenr Zusammenhang wäre denn zu beachten?

Bspw., daß das oberste Gebot des EU-Vertrages die Einhaltung der Menschenrechte ist. Die Kritiker beziehen sich, wie Du sicherlich weißt, auf die Charta der Grundrechte, in der eindeutig zu lesen ist, daß die niemand zur Todesstrafe verurteilt werden oder hingerichtet werden darf.

Der Summs, aus dem gewisse Gestalten die Wiedereinführung der Todesstrafe herauslesen, steht wiederum in den Kommentaren zur Grundrechtecharta bzgl. des Verständnisses des Begriffs „Todesstrafe“. Die Hierarchie ist damit eindeutig klar: Menschenrechte, Verbot der Todesstrafe, Erläuterungen des Begriffs Todesstrafe.

Diese Erläuterungen nehmen nur Dinge vom Begriff der Todesstrafe aus, die – wie ich schrieb - in Deutschland ohnehin schon erlaubt sind, wie bspw. Notwehr, Nothilfe, den „finalen Rettungsschuß“ oder generell durch die Vorgaben an die Maßnahmen der Polizei.

In diesem Zusammenhang von „Einführung der Todesstrafe“ zu sprechen, ist entweder ein Zeichen von unglaublicher Naivität oder politisch-propagandistisch motivierte Dreistigkeit.

Gruß
C.

Hallo Maggie,

Legen wir unser Schicksal doch gleich vertrauensvoll in die Hände des :stuck_out_tongue:apstes!

Ja, das ist doch die Lösung!
Wenn nur in der Vergangenheit nicht so verdammt viele Menschen so verdammt schlechte Erfahrungen damit gemacht hätten, könnte man ernsthaft darüber nachdenken.

Gruß
Cassius

Das ist ziemlicher Nonsens. Das, was dort explizit erwähnt
wird, ist implizit durch die Polizeigesetze der Bundesländer
erlaubt.

Was wo erwähnt wird?

In den Polizeigesetzen, sagte ich doch. Lies doch einfach mal
die ersten paar Paragraphen eines beliebigen PolG.

Also dann:
„Das, was in den Polizeigesetzen explizit erwähnt wird, ist implizit durch die Polizeigesetze erlaubt.“

Gut, der Satz stimmt, wenn er auchüberflüssig wie ein Kropf ist.

Der Summs, aus dem gewisse Gestalten die Wiedereinführung der
Todesstrafe herauslesen, steht wiederum in den Kommentaren zur
Grundrechtecharta bzgl. des Verständnisses des Begriffs
„Todesstrafe“. Die Hierarchie ist damit eindeutig klar:
Menschenrechte, Verbot der Todesstrafe, Erläuterungen des
Begriffs Todesstrafe.

Der Begriff ist als solcher erwähnt, es muß überhaupt nichts herausinterpretiert werden.

Diese Erläuterungen nehmen nur Dinge vom Begriff der
Todesstrafe aus, die – wie ich schrieb - in Deutschland
ohnehin schon erlaubt sind, wie bspw. Notwehr, Nothilfe, den
„finalen Rettungsschuß“ oder generell durch die Vorgaben an
die Maßnahmen der Polizei.

Das betrifft nur einen Teil der Ausnahmen.

In diesem Zusammenhang von „Einführung der Todesstrafe“ zu
sprechen, ist entweder ein Zeichen von unglaublicher Naivität
oder politisch-propagandistisch motivierte Dreistigkeit.

Nein, sondern ein Zeichen dafür, daß die Kritiker auch den Punkt 3 b) der Erläuterung gelesen haben.

Gruß,
RV

Das ist ziemlicher Nonsens. Das, was dort explizit erwähnt
wird, ist implizit durch die Polizeigesetze der Bundesländer
erlaubt.

Was wo erwähnt wird?

In den Polizeigesetzen, sagte ich doch. Lies doch einfach mal
die ersten paar Paragraphen eines beliebigen PolG.

Also dann:
„Das, was in den Polizeigesetzen explizit erwähnt wird, ist
implizit durch die Polizeigesetze erlaubt.“

Gut, der Satz stimmt, wenn er auchüberflüssig wie ein Kropf
ist.

Da ich ihn so nicht geschrieben habe, kann ich mit der Auffassung gut leben.

Der Summs, aus dem gewisse Gestalten die Wiedereinführung der
Todesstrafe herauslesen, steht wiederum in den Kommentaren zur
Grundrechtecharta bzgl. des Verständnisses des Begriffs
„Todesstrafe“. Die Hierarchie ist damit eindeutig klar:
Menschenrechte, Verbot der Todesstrafe, Erläuterungen des
Begriffs Todesstrafe.

Der Begriff ist als solcher erwähnt, es muß überhaupt nichts
herausinterpretiert werden.

Er wird genau da erwähnt, nämlich dort, wo die Todesstrafe verboten wird. Im Kommentar steht der Begriff nur an einer Stelle, nämlich dort, wo das Verbot aus der EMRK wiederholt wird.

Diese Erläuterungen nehmen nur Dinge vom Begriff der
Todesstrafe aus, die – wie ich schrieb - in Deutschland
ohnehin schon erlaubt sind, wie bspw. Notwehr, Nothilfe, den
„finalen Rettungsschuß“ oder generell durch die Vorgaben an
die Maßnahmen der Polizei.

Das betrifft nur einen Teil der Ausnahmen.

Ach tatsächlich.

In diesem Zusammenhang von „Einführung der Todesstrafe“ zu
sprechen, ist entweder ein Zeichen von unglaublicher Naivität
oder politisch-propagandistisch motivierte Dreistigkeit.

Nein, sondern ein Zeichen dafür, daß die Kritiker auch den
Punkt 3 b) der Erläuterung gelesen haben.

Den habe ich auch gelesen. „Auf der Flucht aus dem Gefängnis getötet“ ist zumindest in meiner Welt etwas anderes als Todesstrafe.

Du bist ein wahrhaft würdiger Vertreter Deiner Gattung, das muß man Dir lassen.

C.

Das betrifft nur einen Teil der Ausnahmen.

Ach tatsächlich.

Ja da staunst du, wie?

In diesem Zusammenhang von „Einführung der Todesstrafe“ zu
sprechen, ist entweder ein Zeichen von unglaublicher Naivität
oder politisch-propagandistisch motivierte Dreistigkeit.

Nein, sondern ein Zeichen dafür, daß die Kritiker auch den
Punkt 3 b) der Erläuterung gelesen haben.

Den habe ich auch gelesen. „Auf der Flucht aus dem Gefängnis
getötet“ ist zumindest in meiner Welt etwas anderes als
Todesstrafe.

Du bist ein wahrhaft würdiger Vertreter Deiner Gattung, das
muß man Dir lassen.

Du verwechselst offenbar 3-a-b mit 3-b.

_a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine
Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig
entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den
Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen
angewendet werden …“._

RV

Das betrifft nur einen Teil der Ausnahmen.

Ach tatsächlich.

Ja da staunst du, wie?

Nö. Stimmt ja eh nicht.

Nein, sondern ein Zeichen dafür, daß die Kritiker auch den
Punkt 3 b) der Erläuterung gelesen haben.

Den habe ich auch gelesen. „Auf der Flucht aus dem Gefängnis
getötet“ ist zumindest in meiner Welt etwas anderes als
Todesstrafe.

Du bist ein wahrhaft würdiger Vertreter Deiner Gattung, das
muß man Dir lassen.

Du verwechselst offenbar 3-a-b mit 3-b.

Naja, Du hast es mir ja erklärt. Es ist natürlich dramatisch, wenn in Kriegszeiten das Kriegsrecht gilt. Damit ist die Todesstrafe ja quasi flächendeckend eingeführt. Zumal ja auch bekannt ist, daß in Deutschland im Kriegsfall die Todesstrafe anwendbar ist. In welchen anderen Ländern ist das eigentlich so geregelt?

Interessiert,

Christian

Naja, Du hast es mir ja erklärt. Es ist natürlich dramatisch,
wenn in Kriegszeiten das Kriegsrecht gilt. Damit ist die
Todesstrafe ja quasi flächendeckend eingeführt. Zumal ja auch
bekannt ist, daß in Deutschland im Kriegsfall die Todesstrafe
anwendbar ist. In welchen anderen Ländern ist das eigentlich
so geregelt?

Mir ist es nicht bekannt, sondern ich bin der Annahme, daß das im GG festgeschriebene verbot allumfassend ist. Es sind ja ausreichend Juristen hier, die sicher Klarheit verschaffen können.

RV