Garantie oder nicht?

Hallo,

da geh ich gleich in medias res:

Ich habe zu Weihnachten eine Swatch Skin geschenkt bekommen mit einer Art schwarzem „Gummiarmband“ = Kauf vor ca. 8 Monaten.

Nun ist vorgestern das Armband gebrochen am Gummi zur Schließe. Im Laden wurde heute nun behauptet, unter die 2-jährige Garantie würde nur das Uhrwerk fallen - Kratzer am Glas seien ja auch nicht Garantiefähig.

Ich sehe das anders - ein Uhrarmband sollte schon eine gewisse Nutzungszeit haben und in Abetracht des Preises dieser Uhr finde ich 8 Monate zu kurz. Ein Kratzer ist eine Gebrauchsspur und beeinträchtig nicht die Nutzung. Ein zerbrochenes Armband sehr wohl.

Wie stehe ich rechtlich da - bis jetzt hieß es - nur ein Einsenden und Hoffen auf Kulanz.

Preis der Uhr um die 80 Euro.

Grüße und Danke

Wendy

Hallo !!

Da hilft ein Blick in die Garantiebedingungen des Herstellers.
Die Garantie die ein Hersteller gibt ist von ihm frei gestaltbar
und somit eben von diesen Bedingungen abhängig.

Das Gewährleistungsrecht nach dem neuen EU-Recht greift
hier nicht, da es sich hier offensichtlich nicht um einen
Fehler handelt, welcher anfänglich war, also schon von
Beginn an bestanden hat.

Gruss
Oliver

Hi
Ein Armband ist ein Verschleissteil. Es geht je nach Beanspruchung schneller oder langsamer hinüber.
HH

Keine Garantie aber Gewährleistung
Hallo!

Ich habe zu Weihnachten eine Swatch Skin geschenkt bekommen
mit einer Art schwarzem „Gummiarmband“ = Kauf vor ca. 8
Monaten.

Nun ist vorgestern das Armband gebrochen am Gummi zur
Schließe. Im Laden wurde heute nun behauptet, unter die
2-jährige Garantie würde nur das Uhrwerk fallen - Kratzer am
Glas seien ja auch nicht Garantiefähig.

„Garantiefähig“ (im Sinne von freiwilliger Herstellergarantie) sicherlich nicht. Aber ein bei normaler Nutzung gebrochenes Armband ist sehr wohl ein Gewährleistungsfall. Die gesetzliche Gewährleistung (gegenüber dem *Händler*, nicht dem Hersteller!) beträgt 24 Monate. Mir ist so etwas auch mal mit einer Swatch passiert und die Verkäuferin hat sich zuerst quer gestellt, bis ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich mich nicht auf die Herstellergarantie beziehe, sondern auf die gesetzliche Gewährleistung. Die Verkäuferin meinte, es sei normale Abnutzung, wenn ein Armband nach einigen Monaten im täglichen Gebrauch kaputt gehe. An Deiner Stelle würde ich mich vielleicht mal an die Geschäftsleitung wenden. Bei mir hat es etwas gebracht und Kaufhof hat das Armband ausgetauscht.

Wie stehe ich rechtlich da - bis jetzt hieß es - nur ein
Einsenden und Hoffen auf Kulanz.

Das ist Quatsch! Den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hast Du gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem Hersteller.

Preis der Uhr um die 80 Euro.

Das spielt keine Rolle. Bei normaler Benutzung muss ein Armband mindestens 24 Monate halten.

Gruß
Tanja

Das Gewährleistungsrecht nach dem neuen EU-Recht greift
hier nicht, da es sich hier offensichtlich nicht um einen
Fehler handelt, welcher anfänglich war, also schon von
Beginn an bestanden hat.

Wenn ein Uhrenarmband so konstruiert ist, dass es bei normalem, täglichen Gebrauch innerhalb von 24 Monaten kaputt geht, dann war der Fehler (untaugliches, weil zu sprödes Material) schon von Beginn an vorhanden.

Gruß
Tanja

Ich hab bei meinen Arbeitsuhren noch nie ein Armband gehabt, welches länger als 2 Jahre hielt. Würde das aufgrund der Gewährleistungspflicht immer ersetzt werden müssen, wären Uhrenhersteller und Uhrmacher ( Uhrologen ) längst alle pleite.
So´n Ding kostete immer inkl. Wechsel 10 DM Lasst mal die Kirch im Dorf !.
Soll es länger halten, kauft euch ne Uhr mit Metallarmband.

HM

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Gewährleistung / Qualität von Swatch-Uhren

Das Gewährleistungsrecht nach dem neuen EU-Recht greift
hier nicht, da es sich hier offensichtlich nicht um einen
Fehler handelt, welcher anfänglich war, also schon von
Beginn an bestanden hat.

Wenn ein Uhrenarmband so konstruiert ist, dass es bei
normalem, täglichen Gebrauch innerhalb von 24 Monaten kaputt
geht, dann war der Fehler (untaugliches, weil zu sprödes
Material) schon von Beginn an vorhanden.

Ich hab bei meinen Arbeitsuhren noch nie ein Armband gehabt,
welches länger als 2 Jahre hielt. Würde das aufgrund der
Gewährleistungspflicht immer ersetzt werden müssen, wären
Uhrenhersteller und Uhrmacher ( Uhrologen ) längst alle
pleite.

Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass es länger als 2 Jahre halten muss, sondern nur, dass es ein Gewährleistungsfall ist, wenn es bei normalem Gebrauch (ohne Gewalteinwirkung) innerhalb von 24 Monaten kaputt geht. So sind nun mal die Gesetze.

So´n Ding kostete immer inkl. Wechsel 10 DM Lasst mal die
Kirch im Dorf !.
Soll es länger halten, kauft euch ne Uhr mit Metallarmband.

Ich weiß nicht, warum Du die Uhrenhersteller schützen willst. Ich hatte früher Swatch-Uhren, deren Kunststoff-Armband sehr flexibel und haltbar war. Meine letzte Swatch-Uhr war dagegen eine totale Fehlkonstruktion. Der zurzeit oft verwendete transparente Kunsstoff ist einfach zu hart und unflexibel und bricht daher leicht. Dieser Mangel wird von Swatch leider nicht zugegeben und auch der Händler (Kaufhof) stellte sich zunächst quer. Da die Schlaufe schon einige Monate nach dem Austausch wieder zerbrochen ist, habe ich beschlossen, keine Uhr von Swatch mehr zu kaufen. Jetzt trage ich eine - ähnlich teure - Fishbone-Uhr mit Metallarmband.

Gruß
Tanja

Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass es länger als 2 Jahre
halten muss, sondern nur, dass es ein Gewährleistungsfall ist,
wenn es bei normalem Gebrauch (ohne Gewalteinwirkung)
innerhalb von 24 Monaten kaputt geht. So sind nun mal die
Gesetze.

So sind sie gerade nicht. Wenn der Mangel in den ersten sechs MOnaten zutage tritt, liegt die Beweislast beim Händler, ansonsten bei Dir. Wie Du beweisen willst, daß Du die Uhr nicht 200 mal am Tag auf- und zugemacht hast, würde mich interessieren.

Wer sich eine Uhr mit Plastikarmband und -gehäuse kauft und davon ausgeht, daß das Ding ewig hält, ist so ein bißchen selber schuld. Ein Fall für die gesetzliche Sachmängelhaftung ist das ganz sicher nicht.

Ich weiß nicht, warum Du die Uhrenhersteller schützen willst.
Ich hatte früher Swatch-Uhren, deren Kunststoff-Armband sehr
flexibel und haltbar war.

Die Bänder sind aus verschiedenen Materialien, einige sind spröder andere weniger, das hängt u.a. davon ab, daß manche beklebt sind, manche bedruckt und manche nur gefärbt. Außerdem kommt es auch darauf an, ob man die Uhr ständig in die Sonne legt bzw. in selbiger trägt oder im Salzwasser usw. Bei mir sind manche nach einem Jahr eingerissen, manche nach drei Jahren manche nie.

Gruß,
Christian

Hallo Tanja,

Das spielt keine Rolle. Bei normaler Benutzung muss ein
Armband mindestens 24 Monate halten.

könntest Du uns (oder zumindest mir) mal erklären wie Du zu dieser Aussage kommst?
Im Gesetz wirst Du eine solche Aussage sicher nicht finden. Dort steht, daß der Verkäufer 24 Monate lang dafür gerade stehen muß, daß die Ware bei Übergabe einwandfrei war.

Ich wüßte auch nicht, daß es eine DIN (oder ähnliches) als allgemein anerkanntes Regelwerk gibt, daß eine solche Forderung stellt.
Deswegen die ersntgemeinte Frage: Aus welcher Argumentation leitest Du ab, daß ein Uhrenarmband 24 Monate zu halten hat? Und was bitte ist eine „normale Benutzung“, vor allem wo ist diese definiert?

Kläre mich bitte mal auf.

Gruß Stefan

Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass es länger als 2 Jahre
halten muss, sondern nur, dass es ein Gewährleistungsfall ist,
wenn es bei normalem Gebrauch (ohne Gewalteinwirkung)
innerhalb von 24 Monaten kaputt geht. So sind nun mal die
Gesetze.

So sind sie gerade nicht. Wenn der Mangel in den ersten sechs
MOnaten zutage tritt, liegt die Beweislast beim Händler,
ansonsten bei Dir. Wie Du beweisen willst, daß Du die Uhr
nicht 200 mal am Tag auf- und zugemacht hast, würde mich
interessieren.

Welcher normale Mensch macht seine Uhr 200 Mal am Tag auf und zu? Glaubst Du, irgendwer will den Händler bewusst schädigen? Man kann doch erahnen, dass Händler sich zuerst einmal quer stellen, wenn es um Gewährleistungsfälle geht. Kaufhof hat auch zuerst vorgeworfen, die Uhr sei wohl bei einer Rauferei kaputt gegangen. Nachdem ich die ganze Sache dem Kundenservice der Filiale (über die Kaufhof-Website) geschildert hatte, wurde mir das Armband kostenfrei ausgetauscht.

Wer sich eine Uhr mit Plastikarmband und -gehäuse kauft und
davon ausgeht, daß das Ding ewig hält, ist so ein bißchen
selber schuld. Ein Fall für die gesetzliche Sachmängelhaftung
ist das ganz sicher nicht.

Zwei Jahre sind aber nicht ewig. Was kann der Kunde dafür, wenn der Hersteller ungeeignetes Material verwendet?

Ich weiß nicht, warum Du die Uhrenhersteller schützen willst.
Ich hatte früher Swatch-Uhren, deren Kunststoff-Armband sehr
flexibel und haltbar war.

Die Bänder sind aus verschiedenen Materialien, einige sind
spröder andere weniger, das hängt u.a. davon ab, daß manche
beklebt sind, manche bedruckt und manche nur gefärbt. Außerdem
kommt es auch darauf an, ob man die Uhr ständig in die Sonne
legt bzw. in selbiger trägt oder im Salzwasser usw. Bei mir
sind manche nach einem Jahr eingerissen, manche nach drei
Jahren manche nie.

Ich habe meine Uhren nie in die Sonne gelegt und auch nicht im Salzwasser getragen. Trotzdem ist mir die letzte Swatch nach einigen Monaten kaputt gegangen (damals gab es nur 6 Monate Gewährleistung).

Gruß
Tanja

Das spielt keine Rolle. Bei normaler Benutzung muss ein
Armband mindestens 24 Monate halten.

könntest Du uns (oder zumindest mir) mal erklären wie Du zu
dieser Aussage kommst?
Im Gesetz wirst Du eine solche Aussage sicher nicht finden.
Dort steht, daß der Verkäufer 24 Monate lang dafür gerade
stehen muß, daß die Ware bei Übergabe einwandfrei war.

Ich wüßte auch nicht, daß es eine DIN (oder ähnliches) als
allgemein anerkanntes Regelwerk gibt, daß eine solche
Forderung stellt.
Deswegen die ersntgemeinte Frage: Aus welcher Argumentation
leitest Du ab, daß ein Uhrenarmband 24 Monate zu halten hat?
Und was bitte ist eine „normale Benutzung“, vor allem
wo ist diese definiert?

Im Gesetz steht natürlich nicht, dass ein Armband 24 Monate halten muss. Aber man kann das aus der gesetzlichen Gewährleistung in Kombination mit gesundem Menschenverstand herleiten. Unter „normale Benutzung“ verstehe ich, dass man die Uhr morgens anzieht und abends wieder auszieht - und das jeden Tag. Man sollte eben das tun können, wofür die Uhr auch gedacht ist. Eine Armbanduhr ist kein Dekorationsgegenstand für die Wohnung.

Gruß
Tanja

Welcher normale Mensch macht seine Uhr 200 Mal am Tag auf und
zu? Glaubst Du, irgendwer will den Händler bewusst schädigen?

Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, daß die Beweislast bei Dir liegt und damit ist das Thema durch, es sei denn, die Bande ist kulanter als sie sein müßte.

Es ist ja nicht so, daß die Swatch-Uhren Einzelstücke wären. Die Tatsache, daß nicht jeden Tag 100 Leute mit kaputtem Armband vor Gericht erscheinen, läßt die Schlußfolgerung zu, daß es sich dabei nicht um einen serienmäßigen Fehler in der Konstruktion handelt, sondern daß wohl nur Deine Uhr betroffen ist. Dann müßtest Du beweisen, daß der Fehler beim Kauf schon vorhanden war, was schwer werden dürfte.

Zitat aus 434 BGB:

Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Du mußt zwar nicht beweisen, daß Du Dich sachgemäß verhalten hast, aber die Frage wird erlaubt sein, warum die Uhr dann hin ist. Wenn Du dann nicht einen Grund nennen kannst, warum der Fehler schon beim Kauf vorhanden gewesen sein muß, wird es schwierig werden.

Man kann doch erahnen, dass Händler sich zuerst einmal quer
stellen, wenn es um Gewährleistungsfälle geht.

Das ist nicht zwangsläufig so, andere Händler andere Sitten.

Kaufhof hat
auch zuerst vorgeworfen, die Uhr sei wohl bei einer Rauferei
kaputt gegangen. Nachdem ich die ganze Sache dem Kundenservice
der Filiale (über die Kaufhof-Website) geschildert hatte,
wurde mir das Armband kostenfrei ausgetauscht.

Ist doch logisch: Die Bande im Kaufhaus hat nur Streß damit, während sich die Kundenserviceleute den ganzen Tag lang mit sowas beschäftigen. Für die bedeutet die Reklamation keinen Mehraufwand.

Gruß,
Chirstian

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Also Gewährleistung - wenn überhaupt
Hallo nochmal,

ich ärgere mich auch deshalb so sehr über den Schaden, weil Swatch die Ersatzbänder für 19,95 € verkauft - was ich für denkbar happig halte.

Ich habe die Uhr sogar zum Duschen/Schwimmen abgelegt, um sie zu schonen - im übrigen hat sie einen Metallverschluß. Es ist aber am Metallgelenk des Verschlussen eben das Band auf der kompletten Breite zerbrochen - und das nach 8 Monaten - und das sehe ich schon als „Konstruktionsfehler“

Wer sich die entspr. Uhr mal ansehen will: Es ist eine Swatch Skin Pure Black SFK 116

Ich hab mir jetzt mal was zur Gewährleistung ausgedruckt und werde heute nochmal in den Laden gehen - ich danke Euch aber allen.

Eine Swatch (ich hab etliche - aber inzwischen bin ich ziemlich sauer) werde ich sicher nicht mehr kaufen!

Grüße

Wendy

Welcher normale Mensch macht seine Uhr 200 Mal am Tag auf und
zu? Glaubst Du, irgendwer will den Händler bewusst schädigen?

Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, daß die Beweislast
bei Dir liegt und damit ist das Thema durch, es sei denn, die
Bande ist kulanter als sie sein müßte.

Es ist ja nicht so, daß die Swatch-Uhren Einzelstücke wären.
Die Tatsache, daß nicht jeden Tag 100 Leute mit kaputtem
Armband vor Gericht erscheinen, läßt die Schlußfolgerung zu,
daß es sich dabei nicht um einen serienmäßigen Fehler in der
Konstruktion handelt, sondern daß wohl nur Deine Uhr betroffen
ist. Dann müßtest Du beweisen, daß der Fehler beim Kauf schon
vorhanden war, was schwer werden dürfte.

Das lässt wohl eher die Schlussfolgerung zu, dass niemand wegen einer Swatch-Uhr vor Gericht zieht!
Was ergibt sich, wenn man Deine Argumentation auf einen anderen Fall anwendet? Wenn ein Fernsehgerät nach 12 Monaten nicht mehr funktioniert, wie soll der Käufer dann beweisen, dass der Fehler beim Kauf schon vorhanden war? Muss der Käufer sich dann mit anderen Betroffenen zusammenschließen, damit er beweisen kann, dass er nicht der einzige Betroffene ist?

Man kann doch erahnen, dass Händler sich zuerst einmal quer
stellen, wenn es um Gewährleistungsfälle geht.

Das ist nicht zwangsläufig so, andere Händler andere Sitten.

Kann sein. Es verursacht aber Kosten und verschlingt Zeit, wegen eines defekten Gerätes in die Stadt zu fahren und sich mit möglicherweise unwilligem Verkaufspersonal rumzuärgern.

Kaufhof hat
auch zuerst vorgeworfen, die Uhr sei wohl bei einer Rauferei
kaputt gegangen. Nachdem ich die ganze Sache dem Kundenservice
der Filiale (über die Kaufhof-Website) geschildert hatte,
wurde mir das Armband kostenfrei ausgetauscht.

Ist doch logisch: Die Bande im Kaufhaus hat nur Streß damit,
während sich die Kundenserviceleute den ganzen Tag lang mit
sowas beschäftigen. Für die bedeutet die Reklamation keinen
Mehraufwand.

Als ich im Kaufhaus war, hatten die Verkäufer gerade nicht viel zu tun. Es war nur wenig los.

Gruß
Tanja

Hallo,
irgendwie habe ich den Eindruck, Du glaubst, daß seit Änderung der Gewährleistungspflicht jeder Artikel mindestens 2 Jahre lang nicht kaputt gehen darf. Da liegst Du aber ein wenig falsch. Überleg Dir nur mal, was eine ‚normale‘ Nutzung einer Kaffemaschine ist: der eine ist nur am Wochenende zu Hause, die Maschine wird also pro Woche 5mal benutzt. Der andere ist Kaffesüchtig und benutzt das Ding rund um die Uhr, also 10mal täglich. Was ist dann eine ‚normale Nutzung‘? Oder nimm eine wasserdichte Armbanduhr. Der eine hat 10 verschiedene und trägt sie dementsprechend selten. dafür nutzt er den eingebauten Wecker leider jedesmal bis zum Ende des Klingelns, wodurch alle 3 Monate die Batterie gewechselt werden muß - mit negativen Folgen für die Wassserdichtigkeit. Der andere ist Bademeiste und seine Uhr befindet sich ständig in feuchtem Milieu - das Lederarmband mag das leider gar nicht gern. Was ist hier normale Nutzung?
Wenn ein Hersteller das Funktionieren seiner Produkte wirklich für 2 Jahre garantieren müßte, gäbe es nur noch riesige Geräte aus Panzerstahl, zu nicht bezahlbaren Preisen. Du aber hast eine Billiguhr gekauft und erwartest die Leistung einer viel teureren. Dann laß Dir eben sagen: diese Deine Uhr ist ein Modeartikel und normale Nutzung umfaßt eben nur einen Tag pro Woche. Wenn Du etwas haltbareres willst, gib entsprechend mehr aus und beschwer Dich nicht über statt dessen gekaufte Billigdinger, mit denen Du nicht zufrieden bist. Niemand hat Dich oder wird Dich zwingen, genau diese Uhr zu nehmen. Merk Dir einfach: wer billig kauft, kauft zweimal.
Verwechsle nicht immer angeblichen gesunden Menschenverstand mit dem, was gesetzlich geregelt ist. Und verwechsle nicht Kulanz mit ‚das ist immer so, weil mir das schon mal passiert ist‘.

Axel

Hallo,
irgendwie habe ich den Eindruck, Du glaubst, daß seit Änderung
der Gewährleistungspflicht jeder Artikel mindestens 2 Jahre
lang nicht kaputt gehen darf. Da liegst Du aber ein wenig
falsch. Überleg Dir nur mal, was eine ‚normale‘ Nutzung einer
Kaffemaschine ist: der eine ist nur am Wochenende zu Hause,
die Maschine wird also pro Woche 5mal benutzt. Der andere ist
Kaffesüchtig und benutzt das Ding rund um die Uhr, also 10mal
täglich. Was ist dann eine ‚normale Nutzung‘? Oder nimm eine
wasserdichte Armbanduhr. Der eine hat 10 verschiedene und
trägt sie dementsprechend selten. dafür nutzt er den
eingebauten Wecker leider jedesmal bis zum Ende des Klingelns,
wodurch alle 3 Monate die Batterie gewechselt werden muß - mit
negativen Folgen für die Wassserdichtigkeit. Der andere ist
Bademeiste und seine Uhr befindet sich ständig in feuchtem
Milieu - das Lederarmband mag das leider gar nicht gern. Was
ist hier normale Nutzung?

Letzteres bestimmt nicht. Leder und Wasser vertragen sich nicht. Alles andere von Dir aufgeführte würde ich schon als normale Nutzung bezeichnen.

Wenn ein Hersteller das Funktionieren seiner Produkte wirklich
für 2 Jahre garantieren müßte, gäbe es nur noch riesige Geräte
aus Panzerstahl, zu nicht bezahlbaren Preisen. Du aber hast
eine Billiguhr gekauft und erwartest die Leistung einer viel
teureren.

Welche Leistung? Sie muss eben funktionieren. Es kann wohl nicht sein, dass nur Uhren in einer bestimmten Preisklasse länger als 6 Monate funktionieren müssen.

Dann laß Dir eben sagen: diese Deine Uhr ist ein
Modeartikel und normale Nutzung umfaßt eben nur einen Tag pro
Woche.

Eine Uhr ist in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, der für tägliche Nutzung vorgesehen ist. Wenn Deine Armbaduhr für Dich nur ein Modeartikel ist, dann ist das Deine Sache. Ich besitze jedenfalls nur eine einzige Armbanduhr.

Wenn Du etwas haltbareres willst, gib entsprechend mehr
aus und beschwer Dich nicht über statt dessen gekaufte
Billigdinger, mit denen Du nicht zufrieden bist.

Swatch ist eine ziemlich bekannte Marke für moderne Uhren. Und billig sind Swatch-Uhren sowieso nicht.

Niemand hat
Dich oder wird Dich zwingen, genau diese Uhr zu nehmen. Merk
Dir einfach: wer billig kauft, kauft zweimal.

Swatch ist nicht billig. Natürlich hat mich niemand gezwungen, eine Swatch zu kaufen. Nach diesem Erlebnis werde ich sowieso nie wieder eine Swatch-Uhr kaufen - einfach weil das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr stimmt und weil ich mich im Gewährleistungsfall nicht wieder mit unwilligem Verkaufspersonal rumärgern möchte.

Gruß
Tanja

Hi Tanja,

ich weiß nicht, ob es Dir langsam selbst auffällt, aber Du verrennst Dich hier ganz schön. Du stellst Behauptungen auf, ohne einen argumentativen Beleg zu liefern - ich sehe immer noch keine Gesetzestexte oder eine Rechtssprechung, die Deine Behauptung stützen würde.

Im Gesetz steht natürlich nicht, dass ein Armband 24 Monate
halten muss. Aber man kann das aus der gesetzlichen
Gewährleistung in Kombination mit gesundem Menschenverstand
herleiten. Unter „normale Benutzung“ verstehe ich, dass man
die Uhr morgens anzieht und abends wieder auszieht - und das
jeden Tag. Man sollte eben das tun können, wofür die Uhr auch
gedacht ist. Eine Armbanduhr ist kein Dekorationsgegenstand
für die Wohnung.

Nun, ich habe Dich nicht gefragt, was Du unter normaler Nutzung verstehst, sondern wo diese mal definiert wurde. Dies könnte entweder durch die Rechtsprechung oder durch allgemein anerkannte technische Regeln geschehen. Mir ist jedenfalls keine allgemein anerkannte Definition des „normalen Gebrauchs“ einer Armbanduhr bekannt.

Aber auch Deine Argumentation daß der §434 BGB es zwingend macht (das wäre dann der „gesunde Menschenverstand“), daß ein Uhrenarmband unter normalen Umständen (die Definitionsschwierigkeiten mal außen vor) 24 Monate gebrauchsfähig bleiben muß ist so schlicht nicht haltbar. Evtl. solltest Du Dir den entsprechenden § mal genau durchlesen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__434.html

Da der Hersteller der Swatch-Uhren in seiner Werbung (oder sonst) nie versprochen hat daß seine Uhrenbänder eine besondere Haltbarkeit aufweisen, kannst Du nur damit argumentieren, daß Uhrenbänder (aus diesem Material) üblicherweise so lange halten und Du deshalb diese Eigenschaft erwarten konntest.
Mit dieser Argumentation wirst Du aber in Anbetracht der immensen Qualitätsunterschiede im Konsumgüterbereich wenig Erfolg haben - es gibt eben auch massig Billigstuhren die sicher nicht auf eine Haltbarkeit von 24 Monaten ausgelegt sind. Warum es bei den Swatch-Uhren so sein sollte, konntest Du uns bislang nicht darlegen.

Auch der Preis des Armbandes (oder der Gesamtuhr) ist nur bedingt als Indiz für eine bestimmte Qualität geeignet, da die Preise von zu vielen verschiedenen Dingen abhängig sind (und dies gilt noch stärker für typische Modeprodukte).

Wenn Kaufhof sich in Deinem Fall kulant zeigte, so hat das nichts damit zu tun ob hier wirklich ein Gewährleistungsfall vorlag - dies wirst Du sicher auch nie bestätigt bekommen haben. Nur kann es für einen Händler lohnender sein Kunden kulant zu behandeln als sich schlechte Mundpropaganda einzuhandeln.

Um es kurz zu machen: Du verteidigst hier mit Vehemenz eine nicht haltbare, ja sogar falsche Rechtsmeinung.

Gruß Stefan

Hi Tanja,

ich weiß nicht, ob es Dir langsam selbst auffällt, aber Du
verrennst Dich hier ganz schön. Du stellst Behauptungen auf,
ohne einen argumentativen Beleg zu liefern - ich sehe immer
noch keine Gesetzestexte oder eine Rechtssprechung, die Deine
Behauptung stützen würde.

Was erwartest Du denn? Ich kenne doch nicht sämtliche Rechtssprechung zum Thema Gewährleistung.

Im Gesetz steht natürlich nicht, dass ein Armband 24 Monate
halten muss. Aber man kann das aus der gesetzlichen
Gewährleistung in Kombination mit gesundem Menschenverstand
herleiten. Unter „normale Benutzung“ verstehe ich, dass man
die Uhr morgens anzieht und abends wieder auszieht - und das
jeden Tag. Man sollte eben das tun können, wofür die Uhr auch
gedacht ist. Eine Armbanduhr ist kein Dekorationsgegenstand
für die Wohnung.

Nun, ich habe Dich nicht gefragt, was Du unter normaler
Nutzung verstehst, sondern wo diese mal definiert wurde. Dies
könnte entweder durch die Rechtsprechung oder durch allgemein
anerkannte technische Regeln geschehen. Mir ist jedenfalls
keine allgemein anerkannte Definition des „normalen Gebrauchs“
einer Armbanduhr bekannt.

Dann frage einen Juristen doch mal nach dem Zweck bzw. der gewöhnlichen Verwendung einer Armbanduhr. Tägliche Benutzung (ohne Gewalteinwirkung) ist sicherlich als „gewöhnliche Verwendung“ zu bezeichnen.

Aber auch Deine Argumentation daß der §434 BGB es zwingend
macht (das wäre dann der „gesunde Menschenverstand“), daß ein
Uhrenarmband unter normalen Umständen (die
Definitionsschwierigkeiten mal außen vor) 24 Monate
gebrauchsfähig bleiben muß ist so schlicht nicht haltbar.
Evtl. solltest Du Dir den entsprechenden § mal genau
durchlesen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__434.html

Habe ich. „Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, (…) wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“
Armbänder aus Kunststoff halten üblicherweise mindestens 24 Monate. Im Gesetz steht das allerdings nicht.

Da der Hersteller der Swatch-Uhren in seiner Werbung (oder
sonst) nie versprochen hat daß seine Uhrenbänder eine
besondere Haltbarkeit aufweisen, kannst Du nur damit
argumentieren, daß Uhrenbänder (aus diesem Material)
üblicherweise so lange halten und Du deshalb diese Eigenschaft
erwarten konntest.

Das meine ich ja auch. Ich hatte vorher schon mehrere Swatch-Uhren und die haben *alle* 24 Monate (bei täglicher Nutzung) gehalten.

Mit dieser Argumentation wirst Du aber in Anbetracht der
immensen Qualitätsunterschiede im Konsumgüterbereich wenig
Erfolg haben - es gibt eben auch massig Billigstuhren die
sicher nicht auf eine Haltbarkeit von 24 Monaten ausgelegt
sind. Warum es bei den Swatch-Uhren so sein sollte, konntest
Du uns bislang nicht darlegen.

Weil Swatch eine bekannte Uhrenmarke ist und deren Uhren nicht gerade besonders billig sind. Außerdem steht nirgendwo „Swatch-Uhren sind nicht für eine Haltbarkeit von 24 Monaten oder länger ausgelegt“. Swatch sollte seinen Uhren vielleicht ein Verfallsdatum aufdrucken - dann hätte der Käufer wenigstens Klarheit :wink:

Auch der Preis des Armbandes (oder der Gesamtuhr) ist nur
bedingt als Indiz für eine bestimmte Qualität geeignet, da die
Preise von zu vielen verschiedenen Dingen abhängig sind (und
dies gilt noch stärker für typische Modeprodukte).

Das ist richtig. Aber man kann eine Swatch trotzdem nicht als „Billig-Uhr“ bezeichnen.

Wenn Kaufhof sich in Deinem Fall kulant zeigte, so hat das
nichts damit zu tun ob hier wirklich ein Gewährleistungsfall
vorlag - dies wirst Du sicher auch nie bestätigt bekommen
haben.

Aber von Kulanz hat dann auch keiner mehr etwas gesagt bzw. geschrieben. Statt dessen hat man sich bei mir für die miese Behandlung durch das Verkaufspersonal entschuldigt und sich erkundigt, an welchem Tag genau ich an der Uhrentheke war, damit man die Verkäuferin „nachschulen“ kann.

Um es kurz zu machen: Du verteidigst hier mit Vehemenz eine
nicht haltbare, ja sogar falsche Rechtsmeinung.

Dass meine Rechtsmeinung falsch ist, ist Deine Meinung.

Gruß
Tanja

Bademeiste und seine Uhr befindet sich ständig in feuchtem
Milieu - das Lederarmband mag das leider gar nicht gern. Was
ist hier normale Nutzung?

Letzteres bestimmt nicht. Leder und Wasser vertragen sich
nicht. Alles andere von Dir aufgeführte würde ich schon als
normale Nutzung bezeichnen.

Och, es gibt auch Uhren, die mit Lederarmband bis 100 Meter wasserdicht sind. Da könnte man auch auf den Gedanken kommen, die wären für den Daueraufenthalt im Wasser gedacht…

für 2 Jahre garantieren müßte, gäbe es nur noch riesige Geräte
aus Panzerstahl, zu nicht bezahlbaren Preisen. Du aber hast
eine Billiguhr gekauft und erwartest die Leistung einer viel
teureren.

Welche Leistung? Sie muss eben funktionieren. Es kann wohl
nicht sein, dass nur Uhren in einer bestimmten Preisklasse
länger als 6 Monate funktionieren müssen.

Nein, Deine Uhr funktioniert ja auch noch, aber wenn Materialien minderer Qualität - und das ist bei einem Swatcharmband ganz sicher der Fall - verwendet werden, gehen die halt schon mal eher kaputt. Ich habe gerade eben meine Saftmaschine zwecks Reinigung auseinandergebaut. Als ich die kaufte, hatte ich die Wahl zwischen einem Modell, bei dem das entscheidende Sieb aus Kunststoff war (€ 29) und einer, bei der dieses Sieb aus Metall war (€ 59). Welche hält wohl mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit länger?

Eine Uhr ist in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, der für
tägliche Nutzung vorgesehen ist. Wenn Deine Armbaduhr für Dich
nur ein Modeartikel ist, dann ist das Deine Sache. Ich besitze
jedenfalls nur eine einzige Armbanduhr.

Wenn man es genau nimmt, besitzt Du im Augenblick eigentlich gar keine Armbanduhr, sondern bestenfalls eine unhandliche Taschenuhr *g*

Billigdinger, mit denen Du nicht zufrieden bist.

Swatch ist eine ziemlich bekannte Marke für moderne Uhren. Und
billig sind Swatch-Uhren sowieso nicht.

H&M ist auch eine bekannte Marke und trotzdem ist das Zeug mehrheitlich Schrott (und sowieso nur für den Gebrauch in einer Saison gedacht). Und laß es Dir von mir versichern: Swatch-Uhren sind nicht preiswert, sondern billig.

Du wohnst ja in der richtigen Stadt. Bummel mal ein bißchen durch die Innenstadt und schau mal, wieviele nicht-Swatch Uhren Du im Fenster liegen siehst, die unter 100 Euro kosten. Danach solltest Du eigentlich überzeugt davon sein, daß Swatch so ziemlich das billigste an Uhren ist, was man bekommen kaan. Außer natürlich den fiesen Digitaluhren, die schon seit den späten 80er Jahren out sind und die man inzwischen schon zu einem Kalender geschenkt bekommst.

Niemand hat
Dich oder wird Dich zwingen, genau diese Uhr zu nehmen. Merk
Dir einfach: wer billig kauft, kauft zweimal.

Swatch ist nicht billig. Natürlich hat mich niemand gezwungen,
eine Swatch zu kaufen. Nach diesem Erlebnis werde ich sowieso
nie wieder eine Swatch-Uhr kaufen - einfach weil das
Preis-Leistungs-Verhältnis nicht mehr stimmt

Kuck an, da sagst Du es selber: Preis-Leistungsverhältnis stimmt nicht: Klassische Definition von billig.

In meiner Studentenzeit hatte ich auch die ein oder andere Swatch. Die waren eine Zeitlang ganz witzig. In der Zeit spart man dann und kauft sich dann eine Uhr, die für die Ewigkeit gemacht ist oder zumindest nicht nach drei Jahren auseinanderfällt.

Gruß,
Christian

Was ergibt sich, wenn man Deine Argumentation auf einen
anderen Fall anwendet? Wenn ein Fernsehgerät nach 12 Monaten
nicht mehr funktioniert, wie soll der Käufer dann beweisen,
dass der Fehler beim Kauf schon vorhanden war?

Tja, dann kann er sich nen Gutachter besorgen, der dann die Fehlerursache findet, woraus sich dann ableiten läßt, ob der Fehler auf einen Material-/Produktionsfehler zurückzuführen ist oder eben nicht.

Das ist nicht zwangsläufig so, andere Händler andere Sitten.

Kann sein. Es verursacht aber Kosten und verschlingt Zeit,
wegen eines defekten Gerätes in die Stadt zu fahren und sich
mit möglicherweise unwilligem Verkaufspersonal rumzuärgern.

Aus diesem Grund bieten die Hersteller von hochwertiger Ware mitunter einen Abhol-/Austauschservice an.

Ist doch logisch: Die Bande im Kaufhaus hat nur Streß damit,
während sich die Kundenserviceleute den ganzen Tag lang mit
sowas beschäftigen. Für die bedeutet die Reklamation keinen
Mehraufwand.

Als ich im Kaufhaus war, hatten die Verkäufer gerade nicht
viel zu tun. Es war nur wenig los.

Das hat damit nichts zu tun. Die müssen sich für eine Kulanzaktion diverse Unterschriften einholfen, Formulare ausfüllen und möglicherweise für eine unauthorisierte Umtauschaktion vor ihrem Chef rechtfertigen. Darauf haben die keinen Bock. Die wollen - wenn man Glück hat - ihren Krempel verkaufen. Alles was von ihrer Routine abweicht, nervt.

Um das nochmal klarzustellen: Die aktuelle Regelung ist eine Erweiterund der alten. Früher gab es generell nur 6 Monate Gewährleistung. Heute hast Du die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre nach Kauf einen Mangel auf Händlerkosten beheben zu lassen, wenn er bei Kauf vorhanden war. Nur kann ein Händler nicht für Schäden haften, die bei Gebrauch entstehen und nicht auf einem originären Fehler beruhen, denn anonsten wäre über kurz oder lang der Handel pleite, die Teile würden ein Vermögen kosten oder - wie Axel schon sagte - derart sicher gebaut sein, daß man sie nicht mehr benutzen kann.

Gruß,
Christian