Hi Tanja,
ich weiß nicht, ob es Dir langsam selbst auffällt, aber Du
verrennst Dich hier ganz schön. Du stellst Behauptungen auf,
ohne einen argumentativen Beleg zu liefern - ich sehe immer
noch keine Gesetzestexte oder eine Rechtssprechung, die Deine
Behauptung stützen würde.
Was erwartest Du denn? Ich kenne doch nicht sämtliche Rechtssprechung zum Thema Gewährleistung.
Im Gesetz steht natürlich nicht, dass ein Armband 24 Monate
halten muss. Aber man kann das aus der gesetzlichen
Gewährleistung in Kombination mit gesundem Menschenverstand
herleiten. Unter „normale Benutzung“ verstehe ich, dass man
die Uhr morgens anzieht und abends wieder auszieht - und das
jeden Tag. Man sollte eben das tun können, wofür die Uhr auch
gedacht ist. Eine Armbanduhr ist kein Dekorationsgegenstand
für die Wohnung.
Nun, ich habe Dich nicht gefragt, was Du unter normaler
Nutzung verstehst, sondern wo diese mal definiert wurde. Dies
könnte entweder durch die Rechtsprechung oder durch allgemein
anerkannte technische Regeln geschehen. Mir ist jedenfalls
keine allgemein anerkannte Definition des „normalen Gebrauchs“
einer Armbanduhr bekannt.
Dann frage einen Juristen doch mal nach dem Zweck bzw. der gewöhnlichen Verwendung einer Armbanduhr. Tägliche Benutzung (ohne Gewalteinwirkung) ist sicherlich als „gewöhnliche Verwendung“ zu bezeichnen.
Aber auch Deine Argumentation daß der §434 BGB es zwingend
macht (das wäre dann der „gesunde Menschenverstand“), daß ein
Uhrenarmband unter normalen Umständen (die
Definitionsschwierigkeiten mal außen vor) 24 Monate
gebrauchsfähig bleiben muß ist so schlicht nicht haltbar.
Evtl. solltest Du Dir den entsprechenden § mal genau
durchlesen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__434.html
Habe ich. „Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, (…) wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“
Armbänder aus Kunststoff halten üblicherweise mindestens 24 Monate. Im Gesetz steht das allerdings nicht.
Da der Hersteller der Swatch-Uhren in seiner Werbung (oder
sonst) nie versprochen hat daß seine Uhrenbänder eine
besondere Haltbarkeit aufweisen, kannst Du nur damit
argumentieren, daß Uhrenbänder (aus diesem Material)
üblicherweise so lange halten und Du deshalb diese Eigenschaft
erwarten konntest.
Das meine ich ja auch. Ich hatte vorher schon mehrere Swatch-Uhren und die haben *alle* 24 Monate (bei täglicher Nutzung) gehalten.
Mit dieser Argumentation wirst Du aber in Anbetracht der
immensen Qualitätsunterschiede im Konsumgüterbereich wenig
Erfolg haben - es gibt eben auch massig Billigstuhren die
sicher nicht auf eine Haltbarkeit von 24 Monaten ausgelegt
sind. Warum es bei den Swatch-Uhren so sein sollte, konntest
Du uns bislang nicht darlegen.
Weil Swatch eine bekannte Uhrenmarke ist und deren Uhren nicht gerade besonders billig sind. Außerdem steht nirgendwo „Swatch-Uhren sind nicht für eine Haltbarkeit von 24 Monaten oder länger ausgelegt“. Swatch sollte seinen Uhren vielleicht ein Verfallsdatum aufdrucken - dann hätte der Käufer wenigstens Klarheit 
Auch der Preis des Armbandes (oder der Gesamtuhr) ist nur
bedingt als Indiz für eine bestimmte Qualität geeignet, da die
Preise von zu vielen verschiedenen Dingen abhängig sind (und
dies gilt noch stärker für typische Modeprodukte).
Das ist richtig. Aber man kann eine Swatch trotzdem nicht als „Billig-Uhr“ bezeichnen.
Wenn Kaufhof sich in Deinem Fall kulant zeigte, so hat das
nichts damit zu tun ob hier wirklich ein Gewährleistungsfall
vorlag - dies wirst Du sicher auch nie bestätigt bekommen
haben.
Aber von Kulanz hat dann auch keiner mehr etwas gesagt bzw. geschrieben. Statt dessen hat man sich bei mir für die miese Behandlung durch das Verkaufspersonal entschuldigt und sich erkundigt, an welchem Tag genau ich an der Uhrentheke war, damit man die Verkäuferin „nachschulen“ kann.
Um es kurz zu machen: Du verteidigst hier mit Vehemenz eine
nicht haltbare, ja sogar falsche Rechtsmeinung.
Dass meine Rechtsmeinung falsch ist, ist Deine Meinung.
Gruß
Tanja