Servus
Im Grunde nervt diese Haarspalterei.
Irubis hat klipp und klar gesagt, daß nicht in allen
Bundesländern die gesetzlichen Voraussetzungen für den Finalen
Rettungsschuß gegeben sind (nicht, daß er nicht angewendet
wird). Und das ist Fakt.
Fakt ist, dass er folgendes zum Ausdruck gebracht hat:
Der gezielte Todesschuss ist in einigen Bundesländern zulässig, in anderen nicht.
Und so kann man diese Aussage nicht als korrekt ansehen.
Auch in Berlin ist der gezielte Todesschuss zulässig. Nur mit dem Unterschied, dass der Schütze die Wahl hat, ob er ihn anwendet oder nicht. Rechtlich ist er in jedem Fall abgesichert.
In Bayern gibt der Einsatzleiter den Befehl ihn anzuwenden, der Schütze MUSS dann schießen. Vorausgesetzt natürlich, dass er freie Schussbahn hat. Macht er es nicht, bekommt er Ärger.
In Berlin gibt der Einsatzleiter eine Anweisung, die der Schütze aber nicht befolgen muss. Schiesst er nicht, passiert ihm nichts.
Das ist der einzige Unterschied.
Da kann man doch nicht hingehen und schreiben, dass der gezielte Todesschuss in Berlin nicht gesetzlich abgesichert zulässig ist.
In den anderen Bundesländern mußte im Rahmen der Nothilfe
gehandelt werden, was eine unzumutbare Rechtsunsicherheit für
die Beamten darstellte.
Da besteht gar keine Rechtsunsicherheit.Er handelt auf Anweisung, die ihn als Schützen absichert.
Im Übrigen kann Nothilfe auch nicht
angeordnet werden.
Ja aber sicher doch!
Wenn du dir die Mühe machst und beim SEK in Berlin anrufst, werden die dir das genau so erklären. Zumindest waren sie heute morgen sehr freundlich und auskunftswillig zu mir.
http://www.berlin.de/polizei/wir-ueber-uns/struktur/…
Die Telefonnummer steht oben rechts. Die Dame in der Telefonzentrale wird dich dann intern weitervermitteln.
Luise
Mod mach zu!