Gedicht nicht gelernt, note 6. gerechtfertigt ?

Grundschule 4. Klasse, kurz vor Übertritt. Meine Tochter hat vergessen ein Gedicht zu lernen. Die Lehrerin gab ihr eine 6. Ist das gerechtfertigt? Sie hatten in letzter Zeit sehr viele Hausaufgaben und ca. 2 Proben in der Woche, da ist das Gedicht wahrscheinlich in Vergessenheit geraten.

Hi,

nun ja, strenggenommen ist das ja eine Rechtsauskunft. Das fehlende Bundesland ist dabei wohl irrelevant.
Das Gedicht zu lernen war Hausaufgabe, genauso wie die Vorbereitung auf die Proben.
Rechtsberatung darf ich ja nicht geben, aber du kannst ja mal seber überlegen, was passiert wäre, wenn deine Tochter ssich auf eine der Proben gar nicht vorbereitet hätte und dann nichts hingeschrieben hätte. Welche Note hätte sie dann bekommen?

die Franzi

Nicht erbrachte Leistung = Note 6. Wird eigentlich durchgängig so gehandhabt.

die 6 für diese hausaufgabe ist gerechtfertigt, allerdings ist das auch nur eine einzige note und wird nicht sonderlich ins gewicht fallen.

die 6 für diese hausaufgabe ist gerechtfertigt, allerdings ist
das auch nur eine einzige note und wird nicht sonderlich ins
gewicht fallen.

naja… bei zehn noten und neun einsen verschlechtert dich eine einzige 6 von 1,0 auf 1,5 -> 2.
bei weniger noten sieht’s entsprechend schlimmer aus.

je schlechter die aktuelle durchschnittsnote, umso weniger macht’s natürlich aus. bei einem „3er-“ oder gar „4er-schüler“ würd ich mir aber eh gedanken machen, ob das gymnasium so ne gute idee ist.

gruß

michael

Hallo!

Rechtlich ist das gerechtfertigt: nicht erbrachte Leistung.
Andererseits sollte dein Kind an den Lehrer herantreten. Es gibt viele Lehrer, die durchaus eine menschliche Seite haben, aber eben nur, wenn es von Seiten des Schülers kommt. Vergessen kann jeder mal etwas, kein Problem. Dein Kind soll sich erklären (ohne großartige Rechtfertigung, es hat’s vergessen, viel um die Ohren) und versuchen, beim Lehrer einen „Deal“ herauszuschlagen. Der könnte z.B. so aussehen, dass es die Möglichkeit gibt, das Gedicht noch zu lernen und die Note dann mit der 6 verrechnet wird. Oder die 6 gestrichen wird, ein Nachholtermin angesetzt wird und die Note automatisch eine Stufe schlechter wird (also bestenfalls eine 2). Oder eine andere Leistung erbracht werden darf, um die Note auszugleichen.
Kinder sollten es früh lernen, Initiative zu ergreifen. Ich schüttel immer wieder den Kopf, wenn 15jährige eine 6 wegen nicht erbrachter Leistungen einfach so hinnehmen, ohne zu versuchen, die Sache abzumildern. Manchen ist es wirklich egal (aber so klingt es bei dir nicht) und manche trauen sich nicht. Es muss halt gerecht bleiben, deshalb würde ich als Lehrer eine „Strafe“ in Form einer schlechten Note nicht völlig zurücknehmen. Aber m.M. nach sind die wenigsten Kollegen darauf aus, den Kiddies eins reinzuwirken.

Und bitte nicht als aufgebrachte Mutter vorsprechen. Das kommt gar nicht gut.

Grüße!

Hallo Kimba,
Sonne hat mir die Worte aus dem Mund genommen. Ergänzend ein Hinweis:
Die Reaktion hängt immer auf vom Lehrer und der jeweiligen Situation ab.
Ich selbst hatte einen Lehrer, der hat - wenn sich der Schüler vor Unterrichtsbeginn wegen einer vergessenen Hausaufgabe bei ihm meldete - einfach einen Nachtermin gesetzt, wenn die Begründung nicht gerade „Ich hatte keine Lust.“ lautete.

Hatte jedoch der Unterricht begonnen und der Schüler darauf spekuliert, dass er vielleicht nicht mit der Hausaufgabenkontrolle konfrontiert werden würde, der hatte grundsätzlich - unabhängig von der dann folgenden Begründung - Pech.
So wollte der Lehrer die Schüler auch dazu erziehen, dass Fehler möglich und menschlich sind, aber man sich auf dazu bekennen muß.

Dem Lehrer bin ich heute noch dafür dankbar.
MfG LM

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bei einem „3er-“ oder gar „4er-schüler“ würd ich mir aber
eh gedanken machen, ob das gymnasium so ne gute idee ist.

Mein lieber Michael.

da hängst Du die Latte aber ziemlich hoch!
3 = befriedigend - die Leistung entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
4 = ausreichend - die Leistungen entsprechen - zwar mit Mängeln - den Anforderungen im Allgemeinen.

Das allerdings heißt dennoch, dass eine nicht erbrachte Leistung durchaus mit „ungenügend“ beurteilt werden kann.

Wenn jedoch andere Aspekte hinzutreten (einmaliger Ausrutscher, erwünschte Offenheit im Eingestehen des Fehlers o.ä.) ist eine Nachfrist immer noch eine gute und voll vertretbare Massnahme.

Gruß
Eckard

bei einem „3er-“ oder gar „4er-schüler“ würd ich mir aber
eh gedanken machen, ob das gymnasium so ne gute idee ist.

Mein lieber Michael.

da hängst Du die Latte aber ziemlich hoch!
3 = befriedigend - die Leistung entsprechen den Anforderungen
im Allgemeinen.
4 = ausreichend - die Leistungen entsprechen - zwar mit
Mängeln - den Anforderungen im Allgemeinen.

Wieso? In Bayern muss man einen Notendurchschnitt von 2,33 in den Hauptfaechern haben, wenn man aufs Gymnasium will. Es sollen ja nicht ausreichende, sondern sehr gute Schueler aufs Gymnasium…

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Hallo

naja… bei zehn noten und neun einsen verschlechtert dich eine einzige 6 von 1,0 auf 1,5 -> 2.

Es gibt aber doch mehr als 10 mal Hausaufgaben in einem halben Jahr. Die müssen natürlich alle irgendwie mitgezählt werden, und nicht nur die, die der Lehrer kontrolliert und sich notiert hat (außer er macht es immer).

Danach kann man ja den Lehrer mal fragen, unter wie vielen anderen Benotungen diese 6 aufgeht.

Viele Grüße

Es gibt aber doch mehr als 10 mal Hausaufgaben in einem halben
Jahr.

ja, aber nicht jede hausaufgabe wird benotet. bei uns wurden „normale“ hausaufgaben einfach abgehakt. wer sie nicht gemacht hatte, bekam ne strafarbeit.
deutschnoten gab’s nur auf diktate, aufsätze und gedichte.

gruß

michael

da hängst Du die Latte aber ziemlich hoch!

find ich nicht.

3 = befriedigend - die Leistung entsprechen den Anforderungen
im Allgemeinen.
4 = ausreichend - die Leistungen entsprechen - zwar mit
Mängeln - den Anforderungen im Allgemeinen.

wenn mein kind auf volksschulniveau schon probleme hätte (und noten zwischen 3 und 4 weisen für mich darauf hin, daß gewisse schwierigkeiten bestehen), würde ich ihm - allem elterlichen ehrgeiz zum trotz - kein gymnasium zumuten.

Das allerdings heißt dennoch, dass eine nicht erbrachte
Leistung durchaus mit „ungenügend“ beurteilt werden kann.

sicher.

gruß

michael

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Hallo Kimba,

an der Grundschule meines Sohnes wurde es so gehandhabt, dass es beim Fehlen einer Hausaufgabe (auch vergessenes Heft) einen Strich gab. Man konnte den Strich durch nachträgliches Erbringen der Leistung wieder los werden. Bei drei Strichen gab es ne 6 und Elterninformation.

Ich denke, es kann durchaus (ja, auch vom Lehrer) mal etwas ganz ohne Vorsatz vergessen werden. Dies mit einer 6 gravierend in die Zeugnisnote einfließen zu lassen, finde ich übertrieben und demotivierend. Wer wirklich bei den Hausaufgaben regelmäßig schludert, wird recht schnell überführt. Aber da kennen die Lehrer ihre Pappenheimer sicher ohnehin genau…

Vielleicht kann deine Tochter mit der Lehrerin reden, das Auswendiglernen nachholen und dann eine andere Note bekommen.

Grüße
Chrissie

Servus,

Grundschule 4. Klasse, kurz vor Übertritt. Meine Tochter hat
vergessen ein Gedicht zu lernen. Die Lehrerin gab ihr eine 6.
Ist das gerechtfertigt?

Von nichts, kommt nichts… also 6.

Sie hatten in letzter Zeit sehr viele
Hausaufgaben und ca. 2 Proben in der Woche, da ist das Gedicht
wahrscheinlich in Vergessenheit geraten.

Deswegen schreibt man sich eine Liste, mit all den Dingen auf, die man zu tun hat(oder einfach Hausaufgabenheft).

Wenn es an der zu wenigen Zeit liegt, muss man wohl oder übel entweder den Leistungsdruck erhöhen(ungesund bei zu viel) oder einfach eine Probe sausen lassen. Denn die Schule sollte über den Hobbys stehen.

mfg,

Hanzo

Hallo,

wie wird denn die Note gewichtet?

Zeugnisnoten setzen sich doch aus unterschiedlichsten Teilleistungen zusammen. Die tägliche (gute) Mitarbeit im Unterricht, Mappenführung, schriftliche Leistungskontrollen, Gedichte, … - je nach Unterrichtsfach und Anlage des Unterrichts kommt da einiges zusammen. Und nicht alles zählt gleich viel.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses eine Gedicht (also diese eine 6) nicht genauso viel zählt wie z.B. die Proben, die du erwähnst.

Um zu deiner Frage zu kommen: „Verdient“ ist die 6. Ob sie das Gedicht später noch aufsagen darf (ob es noch sinnvoll ist), liegt im Ermessen des Lehrers. Denn: Das Gedicht wurde nun schon von der ganzen Klasse aufgesagt - also vielleicht schon 25 mal gehört. Da sollte das Gedicht schon durch die vielen Wiederholungen fast „sitzen“, ein Nachmachen der *Haus*aufgaben ist somit schwierig.
Zudem ist ein großer Anteil beim Aufsagen von Gedichten ja auch die (sinnvolle, passende) Betonung, die man sich selber überlegen muss. Wenn bereits alle anderen Kinder in der Klasse vorgemacht haben, wie es gehen könnte (und hinterher gesagt wurde, welche Betonung gut war, welche nicht perfekt), kann deine Tochter auch in diesem Bereich keine eigene Leistung zeigen…

Unterschied Gedichtvortrag - Hausaufgabe
Hallo!

Ich denke, es gibt einen Unterschied zwischen einer Hausaufgabe und einem Gedichtvortrag. Ein Gedichtvortrag wird in der Schule geübt und dann mit dem Ziel der Notengebung aufgegeben. Eine Hausaufgabe dient der Übung oder Vertiefung und kann benotet werden, wird sie aber im Regelfall nicht. Es wäre analog, wenn ein Schüler sich vor einer Leistungskontrolle entschuldigen würde, er hätte vergessen zu lernen. Dann macht der Lehrer ja auch keinen Strich. Dann gibt es eine 6.

Grüße!

Hallo Hanzo,

Deswegen schreibt man sich eine Liste, mit all den Dingen auf,
die man zu tun hat(oder einfach Hausaufgabenheft).

Sei ehrlich, wie oft bist du schon mit Einkaufszettel einkaufen gegangen und hast trotzdem etwas vergessen.

Ein neun oder zehn-jähriges Kind sollte natürlich dahin geführt werden, die zu erledigenden Aufgaben zuverlässig zu erfüllen.
Aber wenn es, ausnahmsweise, falsch gemacht wird, warum sollte man ein Kind mit der Höchststrafe „6“ so unter Druck setzen?

Denn die Schule sollte über
den Hobbys stehen.

Das muss nicht so sein. Kinder können gerade im Sport oder der Musik, was in der 4. Klasse wenig bis gar nicht beurteilt wird, einen emormen Ausgleich finden und dieses „Wohlfühlen“ in schulische Leistung umsetzen. Der Wertvorteil kommt allemal, vielleicht zeitversetzt…

LG
Chrissie

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Hallo!

Ich denke, es gibt einen Unterschied zwischen einer
Hausaufgabe und einem Gedichtvortrag. Ein Gedichtvortrag wird
in der Schule geübt und dann mit dem Ziel der Notengebung
aufgegeben. Eine Hausaufgabe dient der Übung oder Vertiefung
und kann benotet werden, wird sie aber im Regelfall
nicht. Es wäre analog, wenn ein Schüler sich vor einer
Leistungskontrolle entschuldigen würde, er hätte vergessen zu
lernen. Dann macht der Lehrer ja auch keinen Strich. Dann gibt
es eine 6.

Naja ich find in der 4. Klasse muss das ja noch nicht sein. Das kommt schon noch auf der weiterfuehrenden Schule…
LG, sarah

Hallo Sonne,

ich habe die Differenzierung, dass ein Gedicht mehrfach im Unterricht besprochen wurde, so nicht herausgelesen, könnte aber so sein.

Eine Hausaufgabe kann mal vergessen werden.

Die Leistungskontrolle ist die Zusammenfassung über die Hausaufgaben und den vom Lehrer gelehrten Unterricht, die der Schüler anhand der vermittelten Inhalte zu beantworten hat.

LG
Chrissie

Hallo!

Die Leistungskontrolle ist die Zusammenfassung über die
Hausaufgaben und den vom Lehrer gelehrten Unterricht, die der
Schüler anhand der vermittelten Inhalte zu beantworten hat.

Deshalb finde ich einen Gedichtvortrag näher an einer LK als an einer schlichten HA. Immerhin sollte vorher besprochen worden sein, wie ein Gedichtvortrag auszusehen hat (ggf. an einem anderen Gedicht). Der Eigenanteil an dieser LK ist dann, das Gedicht und seine Vortragsweise zu lernen.
Krümelkackerisch könnte man ja auch sagen, dass das Lernen für eine LK Hausaufgabe ist. Aber ich sehe da noch immer einen Unterschied, da eine Eigenleistung erbracht werden muss, die unmittelbar bewertet wird.

Schwierig jedenfalls. Meine konkrete Meinung habe ich weiter unten schon geschrieben.

Grüße!