Liebe Experten!
Darf jemand meine Sachen vorübergehend aus meiner Tasche nehmen, um sie zu fotografieren, wenn er sie anschließend zurücklegt? Es ist ja kein Diebstahl, aber es sind ja meine Privatsachen - auch wenn es der Noch-Ehemann ist.
Darf der zukünftige Exmann den Müll durchwühlen und meine weggeschmissenen Notizen fotografieren? Müll ist ja auch immer noch Eigentum.
Wie ist denn hier die Rechtslage?
„Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die Absicht der Zueignung muss also im Moment der Wegnahme vorliegen. Andernfalls ist die Tat kein Diebstahl. Trotzdem strafbar kann ein solches Verhalten bei Kraftfahrzeugen und Fahrrädern sein (§ 248b Abs. 1 StGB).
Es sind aber nicht nur Taten, die einen Straftatbestand erfüllen, rechtswidrig. Als Eigentümerin deiner Sachen hast du das Recht, andere von jeder Auswirkung auf deine Sachen auszuschließen (§ 903 S. 1 BGB).
Und sogar der Besitz selbst ist geschützt. Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen (§ 862 Abs. 1 BGB). Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht sogar mit Gewalt erwehren (§ 859 Abs. 1 BGB). Auch durch Notwehr (§ 32 StGB) könnte so manche Gegenwehr gerechtfertigt sein.
Am besten wäre es natürlich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verlangen oder vor Gericht zu gehen.
Ich fürchte - ohne die exakte Rechtslage zu kennen, da hilft vermutlich der Scheidungsanwalt - dass Problem im Nachweis liegt. Sprich, kannst Du nachweisen, dass der Bald-Ex das wirklich so getan hat? Zeugen? Videos (Zweifel: legal?)?
Und es ist Dir vermutlich eh klar, aber für die Zukunft: alles, was dem Ex potentiell Munition geben würde, schreddern und nix entsprechendes in der Tasche lassen, ohne dass Du dabei bist Einschränkungen und lästig, ich weiss, aber bei so nem Deppen wohl nicht anders zu machen…
Er hat ein Foto von der EC-Karte gemacht und bei Gericht vorgelegt im Zusammenhang mit der Unterhaltsregelung. Es ist noch nicht klar, worauf er damit hinaus will.
Das Foto muss er vor Monaten, vermutlich vor knapp einem Jahr gemacht haben, als das Haus noch von beiden bewohnt wurde und er ab und zu auftauchte.
Er hat Videoaufnahmen im Haus gemacht, hat Emails verschwinden lassen - er ist Software-Entwickler gewesen und hat vermutlich auch abgehört. Er wusste Dinge, die er nicht wissen konnte. Ein Narzisst, wie er im Buche steht, mit hoher krimineller Energie.
Mich interessierte, ob es erlaubt ist, etwas wegzunehmen, wenn man es wieder zurücklegt. Es ist dann kein Diebstahl, aber ist es deshalb erlaubt?
Es ist nicht erlaubt, aber es ist eben nicht strafbar. D.h., daß der Staat nicht eingreift, sondern man zivilrechtlich tätig werden muß. Denkbar ist, Schadenersatz zu verlangen, aber hier ist der (monetäre oder bewertbare) Schaden derzeit nicht zu erkennen. Man kann natürlich auch eine Unterlassungsverfügung erwirken, aber das bringt rückwirkend auch nichts mehr.
In dem Zusammenhang bringt das maximal die Info der Kontonummer um damit zu Prüfen, ob Du dieses Konto auch in der von dir angegebenen Vermögensauskunft berücksichtigt ist. Aber Du warst doch bei der Verhandlung dabei! Oder nicht? Du solltest doch mitbekommen haben, worauf er hinaus will!
Das kommt darauf an, was er damit bezweckt. Wenn er nur die Karte nimmt und dann zurücksteckt, kann das als „Rücktritt“ von seinem Vorhaben (einem Diebstahl) gewertet werden. Ging es ihm nur um die Information auf der Karte (scheint ja so zu sein), so hat er sein Vorhaben vollendet.
Aber im Endeffekt solltest Du Abstand von dem Gedanken nehmen, dass dir wer im Forum eine abschließende Antwort geben kann. Es geht immer um die Abwägung einzelner sich widersprechender Rechte, welches Recht in dem spezifischen Fall Vorrang hat. Hierzu müssen die Details betrachtet werden. Genau deswegen braucht es Richter und Anwälte.
Jetzt sei mal nicht so kleinlich. Du hast nur Jura studiert und deine Antwort mit viel zu vielen Paragraphen verwässert. Für eine richtige Antwort musst du schreiben, dass du meinst und dass du Erfahrungswerte hast, nicht sonen trockenen Kram.
Schön, dass du hier zu dem „Fall“ Stellung nimmst und mir klar machst, dass ich mich anstelle.
Es geht nicht um mich, ich werde nicht geschieden.
Die Karte habe ich meiner Schwester gegeben, als ihr Mann einen Rosenkrieg anzettelte. Ich war geschockt, als ich die Fotos von der EC-Karte sah, die er bezüglich der Unterhaltsregelung vorlegte. Ich frage mich, wie das legal sein kann, dass er meine EC-Karte in die Hände bekommen konnte, wenn ich sie ihm nicht gegeben habe.
Da es kein Diebstahl ist aber auch nicht legal sein kann wüsste ich gern, welchen Vorwurf man ihm rechtlich hier machen kann.
Dieser Mann tritt ständig über rechtliche Grenzen und wir wollen uns das nicht bieten lassen. Das ist ja wohl verständlich und dazu brauche ich jetzt keine Meinung.
Ich halte es für sinnvoll, mich vorab über Rechte zu informieren und dafür hielt ich dieses Forum für angebracht.
Was ich von Richtern und Anwälten zu halten habe, reicht mir um an den Rechtsstaat jedenfalls nicht mehr zu glauben.
Das war eine Suggestivfrage! Du beschwerst Dich, dass bei einer Antwort etwas nicht berücksichtigt wird, was Du gar nicht erwähnt hast … am Ende bedeutet das, dass der Antwortende alle möglichen Konstellation berücksichtigen müsste. Das ist schlicht nicht praktikabel.
Wenn Du ein Faktor berücksichtigt finden möchtest, nenne ihn zu Beginn.
Ifm001 hat dein Ausgangsposting so interpretiert, wie jeder verständige Leser es interpretieren würde. Vielleicht solltest du deinen ersten Beitrag einmal selbstkritisch auf die Frage abklopfen, ob nicht deine Wortwahl für das Missverständnis verantwortlich sein könnte.
Leider ist auch dein weiterer Sachverhaltsvortrag nicht sehr verständlich:
Du erwähnst sicher nicht ohne Grund, dass du die Karte deiner Schwester gegeben hast. Leider verschweigst du uns diesen Grund. Wenn andererseits deine Schwester eine Idee hätte, wie ihr Ex an die Karte gekommen sein könnte, insbesondere in der Zeit, in der sie selbst die Karte hatte, hättest du uns das sicherlich erzählt. Man muss dir den rechtlich relevanten Sachverhalt wohl geduldig nach und nach aus der Nase ziehen. Das ist, da du anscheinend mit dem Schnellzug durch die Kinderstube gerast bist, so amüsant und sicher wie Topfschlagen im Minenfeld. Ich bin sowieso raus, wenn du von Anwälten und Richtern nichts hältst.
Für den Fall, dass du jemanden findest, der Lust hat, die Rechtslage unter Friendly Fire für dich zu recherchieren, hier ein paar Hinweise:
Ob sich dein zukünftiger Ex-Schwager strafbar gemacht hat, wissen wir nicht. Vielleicht hat er einen Hausfriedensbruch begangen, um an die Karte zu gelangen. Vielleicht, aber das halte ich für sehr unwahrscheinlich, hatte er im Moment der Wegnahme der Karte (wenn von einer Wegnahme überhaupt die Rede sein kann) die Absicht, die Karte zu behalten, was den Tatbestand des Diebstahls erfüllen würde. Für die strafrechtliche Ermittlung ist die Staatsanwaltschaft zuständig, von der du vermutlich aber auch nichts hältst, und die das Verfahren mangels Anfangsverdachts wohl gar nicht erst eröffnen oder sehr schnell wieder einstellen würde.
Bleibt die Frage nach deinen zivilrechtlichen Optionen. Zivilrechtlich kannst du nur vorgehen, wenn du einen Anspruch gegen den Mann hast. Dieser könnte theoretisch auf Schadensersatz gerichtet sein, wenn du einen Schaden hättest. Er könnte auch auf Unterlassung gerichtet sein, wenn Wiederholungsgefahr bestünde.
Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass es sich nicht lohnt, in diese Sache irgendwas zu investieren.
Danke für deine ausführliche Antwort, mit der ich was anfangen kann.
Ich verstehe nur nicht, welche Rolle es spielt, ob ich die Betroffene bin oder jemand anders und welche Rolle der Grund spielt, warum ich meiner Schwester die Karte gegeben habe.
Die EC-Karte habe ich meiner Schwester gegeben, weil ihr Noch-Ehemann ihr bei der Trennung sagte, er würde ihr nichts zahlen, weil er alle TAN-Generatoren verschwinden ließ und die gemeinsamen Konten sperrte.
Diese EC-Karte habe ich meiner Schwester gegeben, damit sie Geld hat zum Leben.
Als ich jetzt, ca. 1 Jahr später, erfuhr, dass er diese Karte an sich genommen und fotografiert hatte (der Grund ist mir nicht ganz klar), war ich geschockt, weil meine Schwester ihm die Karte weder gegeben hat noch sie irgendwo rumliegen ließ.
Ich ging also davon aus, dass er sie „widerrechtlich“ sich angeeignet hat, um sie zu fotografieren, sie dann aber anscheinend wieder zurückgelegt hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist.
Ich frage mich auch, inwiefern die Verwandschaftsverhältnisse hier eine Rolle spielen: Darf ein Ehemann an die Privatsachen seiner Frau? Darf er das im offiziellen Trennungsjahr auch noch? Darf er das ohne ihre Erlaubnis?
Darf ich das dann auch bei anderen Menschen machen? Solange ich es wieder zurücklege? Darf ich dann das Auto meines Freundes fahren, wenn ich es wieder an seinen Platz zurückstelle? Darf ich mir den Schmuck meiner Freundin nehmen, wenn ich ihn wieder zurücklege?