Gehaltsanpassung

Hallo,

ich habe vor einigen Monaten eine zusätzliche Aufgabe zu meinem tatsächlichen Arbeitsbereich übernommen. Aufgrund dessen wurde mir etwas mehr Gehalt geboten. Jetzt möchte ich die Aufgabe wieder abgeben, weil ich aus privaten Gründen die Arbeitszeit senken will. Jetzt möchte ich gerne wissen, ob das Gehalt dann 1:1 gekürzt werden darf oder prozentual zur Arbeitszeit gekürzt werden muss. Sprich Bruttogehalt waren 1500 Euro für 25 Stunden und dann 2000 bei 30 Stunden also 75%. Darf der Arbeitgeber die 500 Euro komplett kürzen oder werden die aktuellen 2000 Euro prozentual auf die 25 Stunden Woche gekürzt.? Danke vorab

Hallo!

Stell Dir die Frage doch mal anders herum.
Du hast also eine immense Gehaltserhöhung von 75 % bekommen ?

Und willst nun die Stunden und die Aufgaben wieder reduzieren. Na gut, aber das soll von dem erhöhten Gehalt aus berechnet werden ?

Du hast mehr Geld bekommen wegen mehr Stunden und wegen mehr Verantwortung/Aufgaben. Die fallen nun offenbar wieder weg auf „Vorher-Status“.
Da wäre eine Ansetzung von 2.000 € Gehalt m.E. nicht zu erwarten, im Grunde sogar ungerecht.

Und ich nehme nicht an, so etwas ist irgendwo in den Arbeitsgesetzen oder Tarifverträgen geregelt.

MfG
duck313

Sie haben es falsch verstanden oder ich falsch geschrieben. Die Arbeitszeit wurde von paar und 60% auf 75% angehoben. Also von 25 Stunden auf 30 Stunden. Eine 30 Stunden Woche sind 75 % der regulären 100%. Das Gehalt wurde von 1500 auf 2000 angehoben.

Hallo,

aus 1500€ und 25h pro Woche errechne ich 108,75h Stunden im Monat, was einem Stundenlohn von 13,79€ entspricht.
2000€ / 30h sind 130,5 Monatsstunden, also ein Stundenlohn von 15,33€.

Du hast also mehr gearbeitet und dafür überproportional mehr verdient.
Der Grund könnte sein, dass nicht nur mehr Stunden anfallen, sondern dass höherwertige Arbeiten ausgeführt wurden, also z.B. Sachen, für die man eine höhere Qualifizierung benötigt.

Nach Wegfall der besonders anspruchsvollen Aufgabe würde ich es für gerecht erachten, wenn der zu Grunde liegende Stundenlohn wieder reduziert wird.

Aber eigentlich gehe ich davon aus, dass solche Absprachen schriftlich festgehalten werden. Daher empfehle ich, den Arbeitsvertrag und seine dazugehörigen Dokumente einfach mal dahingehend zu prüfen.

Stimmt, das sind „nur“ ca. 33 % plus.
Aber auch das ist ja keine übliche Gehaltserhöhungsstufe „einfach so“. Schön wär’s ja und jedem sei es gegönnt.

Frage dich doch mal, was für eine Gehaltserhöhung hättest Du ohne Mehrstunden und Mehraufgabenübernahme bekommen ?

Aber entscheiden wird es dein Arbeitgeber.

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Servus,

auch hier könnte die Grundregel funktionieren, dass jemand, von dem man etwas möchte, viel aufgeschlossener ist, wenn er etwas gefragt wird:

„Wenn ich meine Arbeitszeit doch lieber wieder reduzieren möchte - welche Aufgabe aus meiner Tätigkeit würden Sie als erstes jemand anderem geben?“

Es ist gar nicht gesagt, dass das von vornherein die hinzugekommene Aufgabe ist, die offenbar etwas anspruchsvoller ist als das andere (sonst würde sie nicht ein kleines bisselchen besser bezahlt.

Schöne Grüße

MM

Genauso sehe ich das auch. Du hast den privaten Grund, die Arbeitszeit zu reduzieren und möchtest wissen, wie sich das im Gehalt auswirkt. Frag Deinen Arbeitgeber, ob und wie er sich das vorstellen kann. Den privaten Grund würde ich schon beim Namen nennen.
Mehr aber erstmal nicht. Rechenbeispiel hast Du ja im Hinterkopf. Kannst doch erstmal abwarten, welche Vorstellung der Arbeitgeber hat.
LG
Amokoma1

also 20% mehr Arbeitszeit

also 33% mehr Lohn

somit hat sich dein Stundenlohn von 13,79€ auf 15,33€ erhöht!
…ich hab die Zahlen jetzt mal ungeprüft von @X_Strom übernommen :wink:

so weit so gut

somit stehen dir nur die 13,79€ Stundenlohn zu…egal wieviel Stunden du in Zukunft arbeitest…basta!

Gruß

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Ehrlich gestanden geht es hier voll am Thema vorbei. Weder fragte ich nach der der prozentualen Erhöhung, noch fragte ich nach meinem Stundenlohn. Noch fragte ich nach gerecht oder ungerecht was die Erhöhung der Arbeitszeit und des Gehalts angeht. Das stand hier absolut nicht zur Debatte. Meine Frage bezog sich ausschließlich arbeitsrechtlich gesehen auf das wiiiie darf oder eben darf nicht, der Arbeitgeber in so einem Fall vorgehen. Eventuelle wären § vorhanden gewesen die man lesen kann. Die Verantwortung und die damit absolut gerechtfertigte Erhöhung lag an der Leitungsposition der jeweiligen Zweig Niederlassung. Und das war die ach so hohe Erhöhung in diesen Gehaltsbereichen mehr als gerechtfertigt. Darum ging es hier aber NICHT! Die Zahlen von Storm stimmen, aber danach fragte ich auch nicht. Egal. Scheinbar lauter Experten hier was AR angeht. Thema geschlossen.

Hallo,

beantrage doch einfach Teilzeit nach dem §8 oder §9a Teilzeit- und Befristungsgesetz. Genauer Text im Internet. Dann wird Dein Gehalt gemäß §4 Abs. 1 proportional angepaßt.
Also hier: 2000/30*25=1666,67 Euro

Grüße.

Vielen Dank für den Hinweis, das werde ich direkt morgen ansprechen.

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…falls Gewerkschaftsmitglied, vorher sicherheitshalber nach den genauen Regelungen im Tarifvertrag fragen beim zuständigen Betriebsbetreuer.

Richtig. Ergibt lediglich 1,54 mehr die Stunde. Also sehe ich die Erhöhung für eine leitende Aufgabe nicht als mega unfassbar hoch an. So wie manche sich hier über die „satten“ 33% aufregen, wundere ich mich was andere wohl so verdienen.

Geldfragen sind oft emotionale Fragen :wink:

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Ne. Habe ein AT Gehalt. Wie gesagt, mir ging es auch nicht um was ist gerecht und was nicht. Ich wollte tatsächlich einfach nur wissen wie darf der AG in solch einen Fall handhaben. So oder so eben. Akzeptieren muss ich sowieso jede Entscheidung. :slight_smile:

eventuell kannst Du trotzdem von tariflichen Regelungen, die für Dich günstiger wären als die entsprechenden gesetzlichen (z.B. beim Urlaub) profitieren, wenn Euer Betrieb in einem Arbeitgeberverband ist. Stichwort wäre die innerbetriebliche Gleichbehandlung. Prüfung macht auch bei AT-Verträgen die jeweilige Gewerkschaft.

Hi!

Und das weißt du einfach so ohne genaue Kenntnis darüber, inwieweit die neue Aufgabe, welche in Zukunft nicht mehr ausgeübt werden soll, auch die neue Bezahlung begründet?

Sorry, aber in dem Zusammenhang ist deine Aussage mindestens mal mutig.

Gruß
Guido

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Ja. Das weiß ich, dass ich es tun kann, wenn ich es muss, aus welchen Gründen auch immer. Ja. Ohne weitere Informationen ist es schwer nachvollziehbar. Aber… auch DAS steht hier nicht zur Debatte. Einfach mal meine Grundfrage anschauen. Was wollte ich erfahren? Thema abgeschlossen :wink:

Deine Grundfrage war, auf welcher Berechnungsbasis das Einkommen gekürzt wird - und das ist ganz einfach ohne weitere Details nicht zu beantworten.

Insofern war Andreas’ Antwort, auf welche ich mich bezog, pauschal sachlich falsch.

Und sorry, aber nicht du entscheidest, wann ein Thema hier abgeschlossen ist.

Gruß
Guido

Tatsächlich ja.

Aber wenn du an einer sachlich korrekten Antwort, die nur mit Rückfragen zu beantworten ist, nicht interessiert bist, solltest du in einem Expertenforum besser nicht nachfragen.

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