Der Begriff „Regelungstechnik“ ist im juristischen Bereich gang und gäbe. Interessant, dass du tatsächlich glaubst, weil dieser Begriff in einem anderen Fachgebiet ebenfalls auftaucht, könne er in der Juristerei nicht verwendet werden. Diese simple Logik, dass die Verwendung eines Begriffs in einem Fachgebiet die Verwendung in einem anderen Fachgebiet mit abweichender Bedeutung nicht ausschließt, ist wohl schon zu hoch für dich. Aber auch hier gilt: Du hast wieder etwas gelernt (hoffe ich jedenfalls).
Was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun? Ich hatte den TE darauf hingewiesen, dass er sich doch bitte mit den Kollegen abstimmen möge. Denn es gelten in nahezu allen Behörden Vorschriften zur sachlichen Erreichbarkeit (ich hoffe, ich muss dir nicht auch noch erklären, was das ist - du kennst dich ja in Behörden und größeren Unternehmen nicht aus, aber ich hoffe, du ahnst wenigstens, worum es dabei geht). Und wenn er das nicht tut, dann gilt eben die - auch vom BAG und allen anderen Gerichten niemals bezweifelte - Festlegungsmöglichkeit des Arbeitgebers. Man ist höchstens vor Willkür geschützt, muss sich aber bei seinen Urlaubswünschen gerade zwischen den Jahren und nach Neujahr oftmals anpassen.
Dem TE ist dringend anzuraten, deine Äußerungen hier zu überlesen, da du bei ihm offenbar den Eindruck erwecken willst, er könne quasi frei bestimmen, wann er Urlaub nehme, und wenn dann keiner da sei, sei das das Problem des Arbeitgebers. Es ist doch hier nicht Ziel, dass irgendwelche unkundigen Nutzer das antworten, was der Fragesteller hören möchte, auch wenn der unkundige Nutzer in seinem Streben nach guten Bewertungen das womöglich glaubt.