"gelber Brief" an falschen Empfänger zugestellt

Tach,
ich komme gerade nach Hause und sehe einen gelben Brief im Kasten liegen.

„Förmliche Zustellung“ - was bitte?

Kurz vrom wutentbrannten Aufreißen sehe ich noch, dass der Brief an meinen Nachbarn adressiert ist.

Aber was mache ich jetzt damit?
Das Ding ist dem Briefträger offensichtlich zwischen meine Post gerutscht, auf dem Umschlag ist der Zustellungstermin nicht eingetragen.

Darf, soll oder muss ich den nun beim Nachbarn einwerfen?

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Hallo X-Strom,

ist auf der Rückseite des Schreibens noch die Postzustellungsurkunde eingelegt?

Dein,
Ebenezer

Ja, in einer Tasche ist ein Seite drin. Die könnte ich ohne den Brief zu öffnen herausnehmen.

Im Adressfeld steht der Name des GV, ich rufe da einfach mal an.

Verrückt: Ich soll den Brief einfach einwerfen, sagt sie.
Hab ganz vergessen zu fragen, was ich mit dem eingelegten Zettel machen soll.

LOL - und das von unseren Gerichtsvollziehern, die doch
sonst immer so auf die Einhaltung der Vorschriften bedacht sind. Gerade die Postzustellungsurkunde ist für deren Terminberechnungen wesentlich.

Aus meiner Sicht machst Du erstmal nichts falsch, wenn Du Deinem Nachbarn das Schreiben gibst. Eine Zustellung im Sinne des Gesetzes ist damit aber nicht erfolgt. Hierfür wäre es erforderlich, dass der Postbedienstete die Urkunde ausfällt und an den Absender zurück schickt.

Somit müsste das Schreiben der Post zurückgegeben werden damit es erneut richtig zugestellt werden kann.

Aber da das dem GV nicht so wichtig zu sein scheint…

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein,
Ebenezer

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Andere Lösung:
Ich warte morgen die Briefzustellerin ab, drücke ihr das Teil in die Hand und alles wird gut.
(Bis auf die Tatsache, dass mir meine Nachbarn nun noch suspekter als zuvor sind.)

Das kann ich jetzt gar nicht verstehen. :laughing:

Die haben zwei Autos und eine Garage, die zum „Garten“ offen ist. (Garten = Pflastersteinwüste mit „modernen Gestaltungselementen“). In der Garage steht nichts.
Vor der Garage steht das Auto vom Hausherren in der Auffahrt. Das leckt massiv Öl, die Pflastersteine sind satt schwarz. Auf der Straße steht das zwangsstillgelegt andere Auto. Mit dem fährt die Dame des Hauses trotzdem manchmal herum. Den neongrünen Aufkleber hat sie weggeknibbelt, die neonorangen Aufkleber auf den Kennzeichen zur Hälfte. Vier Überwachungskameras am Haus zeigen deutlich (auch) auf die Straße und Gehweg sowie auf mein Grundstück.

Reicht das?

Da ich hier nicht wegziehen will, nehme ich das halt hin - habe ehe nicht vor, nackt durch meinen Garten zu laufen. Einen Nachbarschaftsstreit brauche ich nicht.

Ja, also wenn Du denen begegnest würde ich dasselbe tun wenn was ich mache wenn ich einem Priester begegne: Immer schön die Hand auf dem Portmonee halten… :wink:

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Und was hat die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher mit all diesen Sachen zu tun?
Die kann einfach auch nur von einem Zeitgenossen sein, der 100-prozentig sicher sein will, dass die Urkunde oder was auch immer in diesem Brief ist, sicher zugestellt wird.
Über den Inhalt ist Dir verständlicherweise absolut nichts bekannt. Weder der Versand noch der Empfang eines gelben Briefes ist ein vernünftiger Grund für einen Verdacht wenn keine anderen Informationen existieren.

Wenn Geldnöte oder schlechter Geschmack bedrohlich sein würden, müssten wir sehr viele Kontakte abbrechen.

Meine Erfahrung ist die, dass die größten Schäden von Menschen mit eher luxuriösen Lebensumständen und ausgewähltem Geschmack verursacht werden.
Schließlich muss beides irgendwie finanziert werden. :innocent:

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Ich bin ja nicht wahnsinnig und öffne das.

  1. Sowieso nicht.
  2. Nach meinem Anruf bei der GVin erst recht nicht.

Kann auch sein.

Ehrlich gesagt verstehe ich das auch nicht. Was um alles in der Welt macht Menschen verdächtig, denen ein Schreiben förmlich zugestellt wird?

Naja, wenn Du wie ich 8 Jahre in der Vollstreckung gearbeitet hättest und wüsstest, dass der Gerichtsvollzieher Dokumente nur dann mit PZU zustellt, wenn es wichtig ist den Tag des Empfanges zu dokumentieren, dann wüsstest Du auch das sich in dem Schreiben mit aller Wahrscheinlichkeit eine Vorladung, eine Pfändungsverfügung oder eine Ankündigung zur Zwangsräumung befindet. In jedem Fall nichts positives.

Da nach meiner Erfahrung Schuldner, die seriös mit ihren Schulden umgehen, in der Regel in der Lage sind mit ihren Gläubigern Vereinbarungen zu treffen, die die Beauftragung eines GVs unnötig machen, denke ich mir zu dem Sachverhalt jetzt einfach meinen Teil…

Du meinst, dass der Nachweis über den Zugang nicht erbracht werden kann, oder? Zugegangen ist das Schreiben doch in dem Moment, in dem @X_Strom das Ding einem der Nachbarn in die Hand drückt.

Nein, ich meine das schon so wie ich es gesagt habe. Ein Schreiben mit Postzustellungsurkunde wird durch persönliche Zustellung durch den Briefträger oder Einlage in den Briefkasten des Adressaten zugestellt und durch die Ausfüllung und Rücksendung der PZU an den Absender dokumentiert.

Die Übergabe des Schreibens (egal ob absichtlich oder wie hier aus Versehen) an den Nachbarn, der anschließend dem Adressaten das Schreiben übergibt (oder auch nicht) gehört nicht dazu.

Egal, wo ich nachschaue, steht, dass die Urkunde die Zustellung nachweist. Z.B. § 182 ZPO. Dafür, dass sie Voraussetzung für einen Zugang ist, finde ich hingegen keine Quelle. Der Zugang erfolgt, wenn eine Willenserklärung, ein Verwaltungsakt usw. in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

Dafür, dass die Zustellungsurkunde wirklich Voraussetzung für den Zugang ist, hätte ich insofern wirklich gerne eine Quelle. Zumal das auch logisch keinen Sinn macht. Im Grunde hieße das, dass man dann den Zugang verhindern könnte, indem man dem Zusteller das Schreiben aus der Hand reißt und die Urkunde zerfetzt.

Du fantasierst Dir ohne die geringste Basis einfach was zusammen.

Es lebe das Vorurteil!

Vorab: Um die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher ging es mir nicht. Es ging mir allein um gelbe Briefumschläge.

Wenn du wie ich Volljurist wärst, wüsstest du, dass entgegen dieser Behauptung:

der Gerichtsvollzieher alles zustellt, wenn er nur einen entsprechenden Auftrag erhält.

Natürlich können gelbe Briefumschläge auch „Positives“ enthalten, zum Beispiel ein Gerichtsurteil, aus dem man die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Aber selbst wenn nicht: Jemand, der etwas „nicht Positives“ zugestellt bekommt, ist doch deshalb nicht schon irgendwie suspekt, und allein darum ging es mir:

Völlig unterkomplex.

Das ist schlicht falsch. Ich zitiere nur beispielhaft § 189 ZPO:

Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist das Dokument unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist.

Nun hierzu:

Ich würde mich gern auf das Privatrecht beschränken und gehe daher nur auf Willenserklärungen und geschäftsähnliche Handlungen ein: Diese müssen, wie du ja auch schreibst, nur zu-gehen. Wenn Fachleute von einer Zu-stellung reden, meinen sie immer eine förmliche Zustellung, also einen gelben Umschlag. Im Gespräch mit Nichtjuristen formuliert man das dann gern um und spricht ausdrücklich von einer „förmlichen Zustellung“, so wie ich es oben getan habe. Denn wir Fachleute wissen ja, dass der Unterschied zwischen Zugang und Zustellung nicht allgemein bekannt ist.

Wenn nun jemand, aus welchen Gründen auch immer, eine Willenserklärung oder zum Beispiel eine Mahnung (eine geschäftsähnliche Handlung) förmlich zustellen lässt, dann nur, um einen Nachweis über den Inhalt des Schriftstücks zu bekommen (das der Gerichtsvollzieher vor der Zustellung ja fotokopiert; ein Einschreibe-Service enthält keine solche Leistung) oder um einen Zeitpunkt zu dokumentieren oder um beim Empfänger Eindruck zu schinden. Die förmliche Zustellung von Willenserklärungen und geschäftsähnlichen Handlungen ist in der Praxis sehr selten. Wird sie betrieben, kommt es trotzdem nur auf den Zugang an.

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Können die auch nicht einfach nur auch den Bußgeldbescheid über xxx,- € (inkl. Auslagen) und die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbotes enthalten, weil man blödersweise mal ein 60km/h-Limit übersehen hat?
Wem ist das noch nie passiert?

Also ich habe weder einen Bußgeldbescheid noch ein Fahrverbot erhalten, und hoffe, dass das auch so bleibt. :smiley: