Geräte-Dokumentation bei Einbau von Elektro-Warmwasserspeicher

Ich habe von einer Sanitärfirma ein Untertischgerät zur Heißwasserbereitung einbauen lassen. Leider habe ich für das Gerät keine Dokumentation mit den technischen Daten erhalten. Auch die Produkt-ID fehlt in der Rechnung. Trotz Aufforderung an den Fachbetrieb habe ich die zugehörige Doku nicht erhalten.
Frage:
Ist die zugehörige Dokumention zwingend Bestandteil der Lieferung?
Warum weigert sich der Fachbetrieb, die technischen Doku zu übergeben?
Welche Möglichkeiten habe ich, die Doku vom Betrieb ( nicht im Internet) zu erhalten?
Warum wird die Produkt-ID in der Rechnung nicht angegeben.
Im Voraus vielen Dank an die Experten für ihre Hinweise.
Novesia

Was ist die Prod.ID ? Die genaue Typennummer ?

Die Bedienungsanleitung gehört zwingend dazu. Die kann man auch verlangen und bei einem Neugerät ist die ja dabei. Üblich bringt der Installateur ja den Originalkarton mit, da ist alles drin.
Kann es sein es handelt sich um ein Gebrauchtgerät aus dem Lagerbestand ? Das muss er aber sagen wenn er so etwas einbaut. das muss jetzt kein Nachteil sein, aber das die Anleitung fehlt ist nicht gut.
Zwar ist an solchen technisch einfachen Geräten wenig zu beachten oder falsch zu machen, außer bei eigenhängigem Tausch der Auslaufbatterie (Niederdruck !).

Gewährleistung muss er sowieso bieten,dazu reicht die Rechnung mit Einbaudatum.
Weitergehende Herstellergarantie muss man i. d. R. selbst anmelden, dazu braucht man mitgelieferte Unterlagen.

Tipp: Nimm nächsten einen anderen Handwerker. Und die Anleitung kannst Du sich aus dem Netz selbst finden und runterladen. Dazu genügt die Typennummer, die steht ja drauf. Eebenso die elektrischen Daten (Leistung, Spannung usw. Und die Energieverbrauchsdaten kann man aus dem Netz entnehmen.

MfG
duck313

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Vielen Dank für die ausführliche Info. Irgendwas ist an der Sache faul. Ich hatte auch schon die Vermutung, dass es sich um ein Gebrauchtgerät aus dem Lagerbestand handelt. Ich überlege, ob ich die Rechnung um einen bestimmten Prozentsatz kürze, damit der Installateur endlich die Unterlagen rausrückt. Ich habe schon die Herstellerfirma angeschrieben und um Rat gebeten. Von dort aus hat man mir mitgeteilt, dass man das tatsächliche Gerätealter feststellen kann, wenn man die vollständige Produkt-ID hat. Die habe ich aber nicht und geht auch nicht aus der Rechnung hervor.
Auf jeden Fall bedanke ich mich für Ihren Rat.
Novesia

Worum geht es Dir eigentlich ?
Anleitung OK, das ist ein Mangel,aber die könnte man ohne viel Mühe beschaffen (online).
Aber Alter ? Was soll das dir nützen. Die Geräte sind langlebig und wenn es lange im Lager lag wird es nicht schlecht. Und Gebrachtgerät ? Glaube ich nicht dass jemand schon eingebaute ausbaut und nochmals verwendet. Man sollte auch äußerlich Spuren der Benutzung erkennen (Anschlüsse, Thermostatknopf)
Das Alter könnte man aus dem Geräteaufkleber entnehmen der außen am Rahmen des Boilers klebt, selten im Innendeckel. Dazu müsste man den Deckel abbauen, wenn Du Laie bist rate ich da aber ab.
Das wäre Typen-Nr und die Fertigungs-Nr (F-Nr), aus der F-Nr kann man das Baujahr entnehmen. Direkt oder verschlüsselt.

Servus,

auch wenn das ein Gebrauchtgerät sein sollte, so gehört gem. den EU-Vorschriften zwingend eine Bedienungsanleitung und Gerätebeschreibung zum Lieferumfang.
Somit ist das ein gravierender Mangel.

Gruß
Trianon

Hallo Trianon,
danke für Ihren Beitrag und die Bestätigung, dass die Doku zwingend zum Lieferumfang gehört. Ich werde mir die entsprechenden EU-Vorschriften im Internet heraussuchen und dem Installateur vorlegen.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum die Installationsfirma sich weigert, mir die Bedienungsanleitung und Gerätebeschreibung zu übergeben. Erst vor einigen Monaten hat die Firma einen Durchlauferhitzer bei mir installiert. In dem Fall wurde die Dokumentation hinterlassen. Es gab auch einen Kundendienst- /Arbeitsbericht. In meiner Vertretung hat ein Mann den Bericht unterzeichnet.
In diesem Fall gab es keinen Arbeitsbericht, der mir zur Abzeichnung vorgelegt worden war. Der Techniker war mir (als Frau) gegüber sehr arrogant. Ich hatte das Gefühl, dass ich nicht ernst genommen wurde, bzw. dass man einer Frau alles kommentarlos unterjubeln kann.
Novesia

Ohne Seriennummer des Gerätes kann es Probleme geben. Der Händler könnte im Gewährleistungs-/Garantiefall behaupten, das wäre nicht das Gerät, welches er eingebaut hätte.
Mir kommt das ganze Gebaren auch komisch vor.

BGB §434.
Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie

  1. die vereinbarte Beschaffenheit hat,
  2. sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und
  3. mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.
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Hallo Bernd54,
auch das ist ein weiteres überzeugendes Argument, um darauf zu bestehen, dass die Doku ausgehändigt wird.
Vielen Dank
Novesia

Hallo X_Strom,
das ist aber sehr nett, dass Sie mir den passenden Paragraphen aus dem BGB mitteilen! Jetzt fehlt mir noch die entsprechende EU-Vorschrift.
Vielen Dank
Novesia

Wozu, ist es eine Firma aus der EU, aber außerhalb Deutschlands? Ansonsten reicht das BGB vollkommen aus!

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Nein, es fehlt eine Angabe darüber, welche Anleitungen überhaupt „vereinbart“ waren.
Da es den meisten Verträgen an Vereinbarungen über die mitzuliefernden Anleitungen fehlen dürfte, stellt sich die Frage: Was gehört zum Lieferumfang dazu, wenn dieser Lieferumfang nicht ausdrücklich vereinbart wurde?
Das Produktsicherheitsgesetz fordert in §3 Abs. 4:
„sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten, so ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung für das Produkt in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.“
Dabei muss es sich nicht um eine gedruckte Anleitung handeln - und es muss auch nicht die des Herstellers sein.
Je gefährlicher und komplizierter ein Produkt ist, desto eindeutiger besteht die Pflicht zur Anleitung.
Bei einem Esslöffel wird eine Anleitung nicht nötig sein.
Bei einem Warmwasserspeicher sehe ich keinen Diskussionsbedarf. Dieser wird vermutlich gewartet werden müssen und kann durch Fehlbedienung zerstört werden.

In der Zwischenzeit hättest du ein Foto vom Typenschild machen können, dir würde die Anleitung und eine Aufschlüsselung des Fertigungsdatums bereits vorliegen.

Mach dir das Leben nicht so schwer.

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Klar könnten wir das mit etwas googeln liefern, aber es geht ums Prinzip. Der Installateur kann sich nicht einfach aus seiner Verantwortung mogeln.

Moin,

dieses Thema @Novesia wäre dann wohl eine Frage für’s Rechtsbrett: https://www.wer-weiss-was.de/c/behorden-recht/allgemeine-rechtsfragen/ (bitte dort u.a. die Regel beachten, dass man „keine persönlichen Rechtsfragen behandeln“ darf, nur abstrakte).

VG
J~

Moin,

IANAL, aber als Ergänzung: Juristen würden das ggf. anders definieren: „Lagerware ist nicht „neu““
https://www.anwalt.de/rechtstipps/lagerware-ist-nicht-neu-wann-liegt-ein-mangel-vor-189078.html
„Das OLG Saarbrücken entschied hierzu (…), dass Kugellager, die bereits mehrere Jahre alt sind, nicht mehr als „neu“ bezeichnet werden durften. Dabei war es unerheblich, dass die Kugellager noch original verpackt waren.“

Aus technischer Sicht würde ich sagen, geht an so einem original verpackten Kugellager welches vielleicht ölbenetzt ist eine Plastikfolie eingeschweißt ist in sehr vielen Jahren noch viel weniger kaputt als an einem Elektrogerät. https://endustri24.de/images/product_images/popup_images/Bild_212197_1_norm.jpg

VG
J~

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Naja, die Richter sind ja auch voll die Techniker und Ingenieure. :roll_eyes:
Aber einen Kalender kennen sie.

Servus,

es spielt keine Rolle wo das Gerät hergestellt - innerhalb oder außerhalb der EU.

Sobald der Hersteller das Gerät mittels einer Baumusterprüfung durch eine Organisation wie TÜV, Llods Register etc. mit dem CE-Zeichen versieht ist zwingend bei einem Vertrieb innerhalb der EU eine Bedienungsanleitung und Gerätebeschreibung mit sämtlich Landessprachen der EU vorgeschrieben.

Gruß
Trianon

Servus,

das ist nur bedingt richtig. Sobald das Gerät die Kennzeichnung CE mit Angabe der Nummer der Zertifizierungsorganisation trägt, ist zwingend eine Bedienungsanleitung und Gerätebeschreibung vorgeschrieben. Diese Dokumente müssen in der jeweiligen Landessprache für das Land verfasst sein in dem das Gerät in Verkehr gebracht wird.

Diese Firma bringt das Gerät in Verkehr und hat daher die Pflicht diese Dokumente dem Kunden zur Verfügung zu stellen. In welcher Form auch immer.

Gruß
Trianon

Die CE-Kennzeichnung ist eine reine Hersteller-Deklaration, die keiner externen Prüfer bedarf.

Du meinst den Installateur? Das wäre ungewöhnlich und doch nur der Fall, wenn der Installateur das Gerät selber aus einem Drittland importiert hätte.

Servus,

um auf ein Gerät das CE-Kennzeichen anzubringen ist eine Baumusterprüfung erforderlich. Diese erfolgt bei solchen Geräten gem. PED, elektrische Sicherheit und anderen Vorschriften. Die Zerifizierungsstelle erstellt ein Dokument, welches den Hersteller dazu berechtigt das CE-Zeichen anzubringen.
Die Zertifizierung kann auf verschiedene Weise erfolgen - Baumusterprüfung an einem eingeschickten Gerät, Audit vor Ort etc.
Deswegen muss auch zwingend neben dem CE-Symbol die Nummer der Zerifizierungsstelle angegeben werden. Wenn Sie noch eine FFP-2 Maske haben einfach ansehen. Neben dem CE ist die Nummer der Zertifizierungsstelle angegeben.

Es ist völlig egal aus welchem Land eine Firma das Gerät bezieht. Wenn die CE-Kennzeichnung drauf ist, sind zwingend Dokumente bzgl. Bedienungsanleitung und Gerätebeschreibung vorgeschrieben. Und diese auch in der Sprache für das Land in dem das Gerät in Verkehr gebracht wird.

Somit ist es in diesem Fall die Aufgabe der Fachfirma, die dem Ursprungsposter das installiert hat, diesem diese Dokumente zur Verfügung zu stellen. In welcher Form auch immer - Papier, Stick oder Link.

Ein offizielles Zertifikat zur Anbringung des CE-Kennzeichens ist zwingend erforderlich.

Da wird speziell von Herstellern aus Asien viel Schindluder bzw. Betrug und Täuschung betrieben.
Nur zu ihrem Bereich ein Beispiel.
Eine Firma aus Asien bietet ein Überwachungsgerät für Tore, Türen, Grundstücke etc. an, welches auch eine Funkverbindung zwischen Sender/Sensor und der Basisstation über 1,3 km hat und die Signale auf Frequenzbändern sendet, die für diesen Fall verboten sind. Dennoch hat der Hersteller das CE-Kennzeichen gesetzeswiedrig angebracht.

Gruß
Trianon