Ich bevorzuge echte Experten
Ich habe - offen gesagt - sehr wenig Vertrauen in Ralfs Ausführungen und verlasse mich lieber auf echte Experten, z.B. auf Prof. Dr. Christine Schirrmacher, eine Islamwissenschaftlerin und Professorin am Institut für Orient- und Asienwissenschaften der Universität Bonn, die - siehe Zitat - über Sure 4,89 sagt:
Dieser Vers wurde als unmittelbare Anweisung zur Verfolgung von Apostaten aufgefaßt und die Todesstrafe von namhaften muslimischen Theologen als eigentliches Strafmaß für Apostasie festgesetzt.
Längeres Zitat:
http://www.igfm.de/themen/scharia-islamisches-recht-…
_Schon der Unglaube (arab. kufr) eines Menschen an sich, der sich Gott nicht unterwirft, gilt im Koran als schwere Sünde. Wer jedoch diesem Glauben angehört, sich dann aber wieder von ihm abgewandt hat, versündigt sich weitaus schwerwiegender.
Der Koran greift den Abfall vom Glauben an mehreren Stellen auf:
„Und wenn sie sich abwenden, dann greift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch niemand von ihnen zum Freund oder Helfer!“ (4,89)_
_ Dieser Vers wurde als unmittelbare Anweisung zur Verfolgung von Apostaten aufgefaßt und die Todesstrafe von namhaften muslimischen Theologen als eigentliches Strafmaß für Apostasie festgesetzt. Der berühmte, zur Apostasiefrage häufig zitierte Kairoer Theologe Muhammad Abu Zahra (1898-1974) spricht von drei Fällen, in denen über einen Muslim die Todesstrafe verhängt werden darf: bei Apostasie, bei Unzucht nach rechtlich gültiger Eheschließung und bei Mord, der keine Blutrache ist._
Hier ein weiteres Experten-Zitat:
http://www.islaminstitut.de/Vollanzeige-Pressemittei…
(dieses Institut ist nach eigener Aussage ein ´Netzwerk von Islamwissenschaftlern´)
Einige Verse scheinen sogar die freie Religionswahl nahezulegen (z. B. 3,20), während andere, wie etwa Sure 4,88-89, Muslime ermahnen, die zu „greifen und zu töten“, die sich abwenden.
Geht´s noch deutlicher?
Natürlich hängt viel an der Interpretation des gesamten Verses. Dass eine von zwei möglichen Interpretationen die Todesstrafenregelung der Scharia initiiert hat, nämlich jene, die das „Abwenden“ als einen Abfall von einem einmal angenommenen festen Glauben auffasst, ist ja wohl unzweifelhaft, siehe Zitat Prof. Schirrmacher. Die „weichere“ Auslegung geht davon aus, dass es sich nur um scheinbar Gläubige, also um Heuchler, handelt. Das ist aber alles andere als eine zwingende Interpretation.
Es heißt im zweiten Satz des 4,89:
_ Nehmt euch daher von ihnen keine Vertrauten, bevor sie nicht auf Allahs Weg wandern! Kehren sie sich jedoch ab, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch von ihnen weder Schutzherrn noch Helfer…_
„…auf Allahs Weg wandern“ kann doch nur bedeuten, dass sie den ´rechten Glauben´ annehmen. Und von einer Abkehr kann nur in Bezug auf diesen Glauben die Rede sein. Also geht es eben doch um einen Abfall vom Glauben im Sinne des Apostasiebegriffs.
Dass Ralf und Kate die andere Auslegungsvariante bevorzugen, ist klar, da sie strikt den Verharmlosungskurs marschieren. Leider kann solche Romantik nicht verhindern, dass der Vers von islamischen Gelehrten und Gerichten im Sinne echter Apostasie ausgelegt wurde und wird , siehe obige Zitate.
Bei der Gelegenheit noch ein Zitat, wenn auch nicht aus der Expertenecke (zu der ich Ralf und Kate allerdings auch nicht rechne):
http://en.wikipedia.org/wiki/Apostasy_in_Islam#Scrip…
Furthermore it is Qur’an 4:89 that is often quoted in Sharia courts as justification for the execution of an Apostate.
Chan