Geschwindigkeit für LKW auf Landstrassen

Hallo!

Ich möchte noch ein Thema ansprechen das mich beschäftigt.

Wer viel auf Landstrassen unterwegs ist, wird davon ein Lied singen können: Kilometerlange Schlangen hinter LKW´s.
Überholen ist meist nicht möglich weil zuviel Gegenverkehr.

Warum sollen moderne LKW nur 60kmh auf Landstrassen fahren dürfen?

Die alten wackeligen und scheppernden Brummer sind von unseren Strassen Verschwunden. Selbst Ostblock-Trucker fahren nur noch neue moderne Brummis, mit ABS und stabilen Fahrwerken.

Wenn diese LKW auf bestimmten, gut ausgebauten Strassen nun 80 kmh fahren dürften? Währe das ein Problem?

Welch volkswirtschaftlicher Schaden entsteht wohl durch diese Kriecherei auf unseren Strassen durch diese faktische Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 60?

Was meint Ihr Fachläute dazu?

Gruß,
celo

Nachtrag.
Ich meine hauptsächlich die Bundesstrassen!

Hallo,

durch die entsprechende Beladung verlängert sich der Bremsweg. Das hat sich auch durch ABS nicht geändert; durch ABS bleibt lediglich das Fahrzeug lenkbar. Dazu kommt, daß sich der Bremsweg bei allen Fahrzeugen vervierfacht, wenn die Geschwindigkeit verdoppelt wird. Da können also 20 km/h mehr oder weniger schon ordentlich was ausmachen.

Außerdem kann ein Riesenbrummi auch durch die entsprechende Größe schlechter ausscheren, beispielsweise wenn ein langsames Zweirad, Traktor o.ä. auftaucht.

Gruß
mowei

Meine Meinung
Hi,

Diese Vorgaben sind ja schon Jahrzehnte alt und beziehen sich auf den damaligen technischen Stand im weitesten Sinne.
Das erklärt meiner Meinung nach alles.
Gruss,

Ich meine hauptsächlich die Bundesstrassen!

…wo m.W. Laster 80 Km/h fahren dürfen.

Wo ist also das Problem?

Grüße,

Mathias

Ich meine hauptsächlich die Bundesstrassen!

…wo m.W. Laster 80 Km/h fahren dürfen.

Wo ist also das Problem?

das Problem liegt darin, das dein Wissen lückenhaft ist.
LKW ab 7,5 tonnen–>Bundesstrasse–>60km/h

Gruß
roland

Hallo!

Außerdem kann man bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h einen LKW, der mit 60 fährt leichter überholen als einen der mit 80 fährt.

Wobei Celo wahrscheinlich eher zu den Autofahrern gehört, die auch bei 80 überholen, weil der Gegenverkehr kann ja eh bremsen, wenn es knapp wird (wobei die Leute, die den Verkehr selbst am meisten gefährden, immer glauben, sie gefährden den Verkehr am wenigsten und alle anderen könne nicht Auto fahren, eine Gefährdung beim Überholen ist daher ausgeschlossen - nur um das Gegenargument gleich mal vorweg zu nehmen).

Gruß
Tom

1 Like

Hi!

Ich meine hauptsächlich die Bundesstrassen!

…wo m.W. Laster 80 Km/h fahren dürfen.

Wo ist also das Problem?

das Problem liegt darin, das dein Wissen lückenhaft ist.
LKW ab 7,5 tonnen–>Bundesstrasse–>60km/h

Interessant, wuste ich in der Tat nicht.
es hält sich ja auch keiner daran, LKW auf Landstraßen fahren nach meiner Erfahrng um die 80, je nach Topographie und Motorleistung.
Das wirkliche Leben interpretiert die Gesetzeslage somit einmal mehr auf realistische Art und Weise…

Grüße,

Mathias

Hi!

Außerdem kann man bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von
100km/h einen LKW, der mit 60 fährt leichter überholen als
einen der mit 80 fährt.

Das sehe ich nicht generell so.
60 mag viele Leute zu abentuerlichen Manövern animiren, während man bei 80 schon auch mal abwarten kann.

Wobei Celo wahrscheinlich eher zu den Autofahrern gehört, die
auch bei 80 überholen, weil der Gegenverkehr kann ja eh
bremsen, wenn es knapp wird (wobei die Leute, die den Verkehr
selbst am meisten gefährden, immer glauben, sie gefährden den
Verkehr am wenigsten und alle anderen könne nicht Auto fahren,
eine Gefährdung beim Überholen ist daher ausgeschlossen - nur
um das Gegenargument gleich mal vorweg zu nehmen).

Hat er das so geschrieben? Hatte ich so nicht verstanden.
Das größte Problem bei Überholmanövern auf der Landstraße ist übrigens nciht unbedingt der Laster, der halt nun mal icht schneller fahren kann, sondern die Schnarcher, die trotz Überholmöglichkeit hinter dem LKW herpennen und somit das Überholen für Nachfolgende sehr schwierig machen.
Leute, wenn Ihr schon nicht am Laster vorbeikommt, weil Ihr denkt, alles über 3000 U/min würde Euren Motor zerstören, dann haltet bitte ausreichend Abstand zum Vordemrann, so dass man sich als Schnellerer wenigstens „vorarbeiten“ kann.

Grüße,

Mathias

1 Like

Hallo!

Seltsam was Du aus meinen paar Zeilen alles herauslesen kannst.

Wie ich schon schrieb, ist es meist so dass man eh nicht Überholen kann.
Aber bei 60 tuns halt trotzdem viele. Mit 80 könnte man sich damit abfinden hinterherzufahren.

Gruß
Tom

Ebenso

Hallo!

Ein Schnarcher, der hinter einem LKW herfährt und nicht überholt, ist für den hinterherfahrenden zugegebenermaßen unangenehm, ich hab das auch nicht besonders gern.

Aber der Langsamfahrende verursacht keinen Unfall, den Unfall verursacht immer noch der, der überholt - das ist völlig klar.

Ich verwende generell und im juristischen Bereich nur sehr ungern Kraftausdrücke, aber das Argument: „Schuld ist der, der vorne zu langsam fährt“ heißt ja nichts anderes als: weil vorne jemand zu langsam fährt, habe ich als Hinterherfahrender das Recht diesen zu überholen und dabei den Gegenverkehr zu gefährden - das Argument ist schlichtwegs Schwachsinn und das auch ganz offensichtlich.

Wenn man also, was nicht allzu schwer ist, einsieht, dass ein solches Argument nicht zieht, und es nicht gelten lässt folgt darauf wiederum logisch: der Hinterherfahrende hat nicht das Recht den Gegenverkehr zu gefährden und zwar auch dann nicht, wenn jemand vor ihm (ja selbst rechtswidrigerweise) zu langsam fährt. Daraus folgt wiederum logisch, dass bei Missachtung dieser Regel durch den Hinterherfahrenden den zu langsam vorausfahrenden an der Missachtung der Regel durch den Hinterherfahrenden keine Schuld treffen kann (weil dieser ja wiederum diese Regel einhalten muss, ganz egal, ob der Vorausfahrende zu langsam fährt oder nicht).

Also rational lässt sich so ein Verhalten nicht rechtfertigen. Die Rechtfertigungsversuche sind vielmehr ein Versuch, sein eigenes Gefühl (man ärgert sich, wenn man hinterherkriechen muss und es juckt einem zu überholen) zu rechtfertigen. Nur weil sich niemand sagen traut: mich juckt es emotional hier einmal aufs Pedal zu drücken, ich sehe aber ein dass ich es nicht darf (und nicht nur von Gesetzes wegen) und nehme mich selbst bei der Nase und gebe auch zu, dass es Unrecht war, wenn ich es trotzdem gemacht habe. Nur weil wir uns nicht selbst bei der Nase nehmen wollen, gibt es immer solche unsinnigen Diskussionen.

Gruß
Tom

3 Like

Also rational lässt sich so ein Verhalten nicht rechtfertigen.
Die Rechtfertigungsversuche sind vielmehr ein Versuch, sein
eigenes Gefühl (man ärgert sich, wenn man hinterherkriechen
muss und es juckt einem zu überholen) zu rechtfertigen. Nur
weil sich niemand sagen traut: mich juckt es emotional hier
einmal aufs Pedal zu drücken, ich sehe aber ein dass ich es
nicht darf (und nicht nur von Gesetzes wegen) und nehme mich
selbst bei der Nase und gebe auch zu, dass es Unrecht war,
wenn ich es trotzdem gemacht habe. Nur weil wir uns nicht
selbst bei der Nase nehmen wollen, gibt es immer solche
unsinnigen Diskussionen.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Es geht im Verkehr um Menschenleben, da sind wir uns alle einig.
Wenn man das Kriechen UNNÖTIG durch veraltete Gesetzgebung fördert, verursacht das zwangsläufig Unfälle.
Denn es gibt immer(!) Fahrer die irgendwann genervt völlig irrationale Überholmanöver starten, die sie vielleicht(?) unterlassen würden wenn es mit (immerhin) 80 Sachen voran ginge.

Die Frage lautet deshalb: Wenn die LKW´s auf gut ausgebauten Landstrassen (Bundesstrassen) 80 kmh fahren dürften, währe es dann mit der Sicherheit und dem Verkehrsfluß auf diesen Strassen besser bestellt???

Wer kann/möchte darauf bitte möglichst emotionslos antworten?

Schönen Gruß,
celo

PS: nach der Mauteinführung wird das LKW Aufkommen auf Landstrassen zunehmen!

es hält sich ja auch keiner daran, LKW auf Landstraßen fahren
nach meiner Erfahrng um die 80, je nach Topographie und
Motorleistung.

da muß ich nochmal nachhaken, denn meine Erfahrung als LKW Halter und auch als Fahrer sehen da ganz anders aus.
Ein Fahrer eines Lkw über 7,5 t kennt die Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die bei Lkw drastischer ausfallen als bei Pkw. HInzu kommt, das ein erfahrener Kraftfahrer versucht, unauffällig unterwegs zu sein, denn bei einem Geschwindigkeitsverstoß wird normalerweise von der Polizei nicht nur dieser geandet, sondern der LKW wird quasi auseinandergenommen, von der LKW Kontrolle bis hin zur Kontrolle der Tachoscheibe. Merke, ein Polizeibeamter der etwas finden will, findet auch was.
Deswegen teile ich deine Auffassung nicht, das sich keiner an die 60 km/h hält. Deine Beobachtungen werden wohl die Lkw bis 7,49t betreffen, denn die dürfen auf Bundesstrassen 80 km/h fahren. Die Unterscheidung zwischen einem 7,49 und einem 10 Tonner dürften einem Laien schwerfallen. Gerade bei den neuen Lkw sind die Unterschiede äusserlich nicht mehr so gravierend. Die Angabe, um was für einen LKW es sich handelt findest du auf den Türen.

Wie gesagt, ein erfahrener und Verantwortungsbewusster Lkw Fahrer wird sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, alleine schon um sich selber einen Gefallen zu erweisen. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, oft zu beobachten bei ausländischen Fahrern.

Gruß
roland

Hallo,

diese Begrenzung für Schwere lkw halte ich für sinnvoll, da es den nachfolgenden Verkehr erleichtert zu überholen.

Ich würde an dieser Begrenzung nichts ändern, allerdings sollte man darüber nachdenken, den Mehrzweckstreifen für Lkw freizugeben.
Da diesen viele Lkw Fahrer (aus unwissenheit) bereits nutzen, hat es ein Pkw in dem Fall leicht, zu überholen.

Gruß
roland

Hi!

Ein Schnarcher, der hinter einem LKW herfährt und nicht
überholt, ist für den hinterherfahrenden zugegebenermaßen
unangenehm, ich hab das auch nicht besonders gern.

Aber der Langsamfahrende verursacht keinen Unfall, den Unfall
verursacht immer noch der, der überholt - das ist völlig klar.

Ist es keineswegs.
So wie der klassische Feindbild-Rentner (50 Jahre unfallfrei, hinter sich 500 Tote…) ist auch der Schnarcher für das verantwortlich, was er mittelbar(!) verursacht.
Was die rechtssprechung und v.a. die statistische erfassung hierzu sagt, steht freilich auf einem anderen Blatt, was mir durchaus bewusst ist.
Nur muss man das deshalb noch lange nicht akzeptieren.

Ich verwende generell und im juristischen Bereich nur sehr
ungern Kraftausdrücke, aber das Argument: „Schuld ist der, der
vorne zu langsam fährt“ heißt ja nichts anderes als: weil
vorne jemand zu langsam fährt, habe ich als Hinterherfahrender
das Recht diesen zu überholen und dabei den Gegenverkehr zu
gefährden - das Argument ist schlichtwegs Schwachsinn und das
auch ganz offensichtlich.

Niemand darf und/oder möchte den Gegenverkehr gefährden. Das habe ich niemals befürwortet.
Ich überhole, wenn Platz ist. Blöd nur, wen der Überholte dann Gas gibt…

Wenn man also, was nicht allzu schwer ist, einsieht, dass ein
solches Argument nicht zieht, und es nicht gelten lässt folgt
darauf wiederum logisch: der Hinterherfahrende hat nicht das
Recht den Gegenverkehr zu gefährden und zwar auch dann nicht,
wenn jemand vor ihm (ja selbst rechtswidrigerweise) zu langsam
fährt.

Soweit korrekt.

Daraus folgt wiederum logisch, dass bei Missachtung
dieser Regel durch den Hinterherfahrenden den zu langsam
vorausfahrenden an der Missachtung der Regel durch den
Hinterherfahrenden keine Schuld treffen kann (weil dieser ja
wiederum diese Regel einhalten muss, ganz egal, ob der
Vorausfahrende zu langsam fährt oder nicht).

Das sehe ich ähnlich, wobei es hier eben eine Grauzone gibt. Der Penner animiert zum Überholen. würde er sich a die Richt-V halten, würde es gar nicht erst zu einem Überholvorgang kommen.

Also rational lässt sich so ein Verhalten nicht rechtfertigen.

Es kmmt eben darauf an, wie breit man die situation beleuchten möchte.

Die Rechtfertigungsversuche sind vielmehr ein Versuch, sein
eigenes Gefühl (man ärgert sich, wenn man hinterherkriechen
muss und es juckt einem zu überholen) zu rechtfertigen.

Ja, es liegt in der Natur eines Rechtfertgungsversuches, dass man durch ihn versucht, etwas zu rechtfertigen… :wink:

Nur
weil sich niemand sagen traut: mich juckt es emotional hier
einmal aufs Pedal zu drücken, ich sehe aber ein dass ich es
nicht darf (und nicht nur von Gesetzes wegen) und nehme mich
selbst bei der Nase und gebe auch zu, dass es Unrecht war,
wenn ich es trotzdem gemacht habe. Nur weil wir uns nicht
selbst bei der Nase nehmen wollen, gibt es immer solche
unsinnigen Diskussionen.

Mit mir und meinem Fall hat das ichts zu tun.
Ich fahre immer vorausschauend und freue mich über jeden Überholvorgang, den ich vermeide kann. Ferner halte ich mich an die Regeln, überhole somit nur dort, wo es übersichtlich ist und wo genügend „Luft“ bleibt.
Die rage hier ist: sind viele Überholmanöver nicht auch durch einen anderen Fahrstil der ANDEREN Verkehrsteilnehmer vermeidbar?

Grüße,

Mathias

Hi!

Die Frage lautet deshalb: Wenn die LKW´s auf gut ausgebauten
Landstrassen (Bundesstrassen) 80 kmh fahren dürften, währe es
dann mit der Sicherheit und dem Verkehrsfluß auf diesen
Strassen besser bestellt???

Wer kann/möchte darauf bitte möglichst emotionslos antworten?

Ich.
Ich antworte mit „ja“.

Schönen Gruß,
celo

PS: nach der Mauteinführung wird das LKW Aufkommen auf
Landstrassen zunehmen!

…was unbedingt durch Durchgangsfahrverbote für Laster verhindert werden muss.

Grüße,

Mathias

Hi!

es hält sich ja auch keiner daran, LKW auf Landstraßen fahren
nach meiner Erfahrng um die 80, je nach Topographie und
Motorleistung.

da muß ich nochmal nachhaken, denn meine Erfahrung als LKW
Halter und auch als Fahrer sehen da ganz anders aus.
Ein Fahrer eines Lkw über 7,5 t kennt die Strafen bei
Geschwindigkeitsüberschreitungen, die bei Lkw drastischer
ausfallen als bei Pkw. HInzu kommt, das ein erfahrener
Kraftfahrer versucht, unauffällig unterwegs zu sein, denn bei
einem Geschwindigkeitsverstoß wird normalerweise von der
Polizei nicht nur dieser geandet, sondern der LKW wird quasi
auseinandergenommen, von der LKW Kontrolle bis hin zur
Kontrolle der Tachoscheibe. Merke, ein Polizeibeamter der
etwas finden will, findet auch was.

…das ist immer so… :wink:

Deswegen teile ich deine Auffassung nicht, das sich
keiner an die 60 km/h hält. Deine Beobachtungen werden
wohl die Lkw bis 7,49t betreffen, denn die dürfen auf
Bundesstrassen 80 km/h fahren. Die Unterscheidung zwischen
einem 7,49 und einem 10 Tonner dürften einem Laien
schwerfallen. Gerade bei den neuen Lkw sind die Unterschiede
äusserlich nicht mehr so gravierend. Die Angabe, um was für
einen LKW es sich handelt findest du auf den Türen.

Das mag stimmen. Bin kein LKW-Profi.
Ich weiss nur, dass die wirklich großen Laster (Sattelschlepper?) auf Landstraßen so gut woe nie mit 60 unterwegs sind, sondern eben immer um die 80.
Ich fahre jedes Jahr 30 - 50.000 Km und das ist eben meine Erfahrung.
Ich kann auch nchts dafür…

Wie gesagt, ein erfahrener und Verantwortungsbewusster Lkw
Fahrer wird sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten,
alleine schon um sich selber einen Gefallen zu erweisen.
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, oft zu beobachten
bei ausländischen Fahrern.

Die Ausnahmen, und zwar die superseltenen, sind meiner Erfahrung nach die 60-Fahrer. Und das ist auch gut so, denn 60 auf der Landstraße ist einfach nur enervierend.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Niemand darf und/oder möchte den Gegenverkehr gefährden. Das
habe ich niemals befürwortet.

Das ist richtig und schließt aber dann mit ein, dass der Hinterherfahrende eben selbst dann nicht überholen darf, wenn der Vorausfahrende zu langsam fährt, woraus logisch folgen muss, dass der Vorausfahrende auch für ein Überholmanöver entgegen dieser Vorschrift nicht verantwortlich sein kann. Insoferne ist die Gesetzeslage und Rechtsprechung und die Statistik, die an die Rechtslage anknüpft, völlig richtig und deine Argumentation in sich unschlüssig.

Ich überhole, wenn Platz ist. Blöd nur, wen der Überholte dann
Gas gibt…

Das darf der Überholtwerdende keines Falls! In einem solchen Fall würde dies bei einem Unfall (soferne dadurch einer verursacht wird) sicherlich zu einem entsprechenden Verschulden des Überholten führen, mir ist auch ein solcher Fall aus der Praxis bekannt.
Das schließt aber dann mit ein

Gruß
Tom

Hi!

Niemand darf und/oder möchte den Gegenverkehr gefährden. Das
habe ich niemals befürwortet.

Das ist richtig und schließt aber dann mit ein, dass der
Hinterherfahrende eben selbst dann nicht überholen darf, wenn
der Vorausfahrende zu langsam fährt, woraus logisch folgen
muss, dass der Vorausfahrende auch für ein Überholmanöver
entgegen dieser Vorschrift nicht verantwortlich sein kann.
Insoferne ist die Gesetzeslage und Rechtsprechung und die
Statistik, die an die Rechtslage anknüpft, völlig richtig und
deine Argumentation in sich unschlüssig.

Keineswegs.
Ich setze voraus, dass Überholmanöver per se eine Erhöhung der Gefahr im Strassenverkehr darstellen und sie somit von allen Beteiligten zu vermeiden sind. Auch vom Überholten, der ja, so er denn mit einer realistischen V fährt, gar nicht erst zu einem solchen werden muss…

Ich überhole, wenn Platz ist. Blöd nur, wen der Überholte dann
Gas gibt…

Das darf der Überholtwerdende keines Falls! In einem solchen
Fall würde dies bei einem Unfall (soferne dadurch einer
verursacht wird) sicherlich zu einem entsprechenden
Verschulden des Überholten führen, mir ist auch ein solcher
Fall aus der Praxis bekannt.

Mir sind einige solcher Fälle bekannt. Glücklicherweise kam es nie zu einem Unfall.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Keineswegs.
Ich setze voraus, dass Überholmanöver per se eine Erhöhung der
Gefahr im Strassenverkehr darstellen und sie somit von allen
Beteiligten zu vermeiden sind. Auch vom Überholten, der ja, so
er denn mit einer realistischen V fährt, gar nicht erst zu
einem solchen werden muss…

Jetzt antworte ich doch nochmal: das geht am Problem vorbei. Der gesamte Straßenverkehr ist eine Gefahrenerhöhung (genau deswegen gibt es ja die Gefährdungshaftung - der Gesetzgeber hat eben gerade dem Rechnung getragen) - nur ist diese Gefahrenerhöhung halt in einem gewissen Rahmen erlaubt und soweit diese erlaubt ist, also ich rechtmäßig handle, kann mich ein Verschulden nicht treffen (weil Verhalten im Rahmen des Gesetzes nicht vorwerfbar sein kann - vorwerfbar kann nur rechtswidriges Handeln sein).

Es geht daher am Problem vorbei, wenn du davon sprichst, dass das alles eine Gefahrenerhöhung ist - genau weil das eine Gefahrenerhöhung ist, gibt es die StVO - und genau weil gerade ein Überholmanöver eine noch zusätzliche Gefahrenerhöhung ist, darf eben bei Gegenverkehr nicht überholt werden und zwar völlig unabhängig von der Geschwindigkeit des Vorherfahrenden.

Gruß
Tom