Hallo,
Etwas verärgert lese ich diesen Beitrag.
Ich schrieb WAS MIR SPONTAN einfällt , spontan heisst ohne langes überlegen .
Geht mir genauso. ich habe deswegen auch keine abschließende Aufzählung vorgenommen und wollte auch niemanden persönlich ansprechen, sondern lediglich meine spontanen Eingebungen dazu loslassen,
Hinzu kommt , das die erwähnten angeblichen späteren Änderungen auch schon 1981 gültigkeit hatten.
Ich wollte damit auch nicht auf den Stichpunkt 1981 abstellen. Es ging allgemein um ältere Erwerbsdaten, womit ich praktisch alle einschließen wollte, die vor der jeweils letzten Novelle oder Neufassung lagen und damit die Möglichkeit besteht, diese Neuerungen zu verpassen.
Warnweste im Jahre 1981 : Pflicht in allen Firmenwagen ,
Ja, aber nicht aus der StVO heraus, sondern aus den Unfallverhütungsvorschriften der BGs.
empfohlen für Privatfahrzeuge
Hatte aber damals auch schon eine im Privatwagen , ob ich nun eine , 2 oder 3 kaufe bei einem Preis von damals um 2Mark50 war das egal
Da stimme ich absolut überein. Hatte auch schon ewig eine drin, weil die in anderen Ländern schon länger Pflicht war. Irgendwann kam auch mal die Rettungsdecke im Sanikasten dazu und sicher hat sich auch ansonsten immer wieder mal der vorgeschriebene Inhalt geändert. Wie gesagt, sehe ich hierin ein eher geringeres Problem. Da wird man bei einer Kontrolle drauf hingewiesen und gut ist. Wen Unfälle produziert werden oder gemeint wird andere Verkehrsteilnehmer erziehen zu müssen, weil andere als die gerade gültigen Regeln angewendet werden, ist das eher ein Problem.
Am Reisverschlussystem hat sich nichts geändert , das war damals schon so , nur habe ich den Eindruck das es jüngere irgendwie nicht gelernt haben.
Es war nur eine Vermutung von mir, dass sich da mal etwas geändert hat, weil es soviele gibt, die da bei der ersten Ankündigung fast eine Vollbremsung hinlegen und versuchen rüberzuziehen. Möglicherweise sind das die gleichen, die dann an der Engstelle, das Einfädeln nicht ermöglichen. Da fehlen mir einfach entsprechende Beobachtungen. Erste kann ich wohl beobachten und es sind in der Mehrzahl ältere Teilnehmer. An der Engstelle scheinen dann aber in der Tat über alle Altersgruppen hinweg die Regeln entfallen zu sein.
Vielleicht wäre den Innenministern zu empfehlen neben Blitzer- auch mal Reißverschluss- und Kreisverkehrsmarathons durchzuführen ;o)
Das Radfahrer in Einbahnstrassen entgegenkommen , gab es auch schon 1981 , nur allerdings mit der Beschilderung unter dem Einbahnstrassenschild " Radfahrer kommen entgegen " das Schild ist irgendwann weggefallen
Das könnte dann der Grund für das beschriebene Verhalten sein, wenn man gelernt hat, dass da extra ein Schild steht.
Allerdings meine ich, dass das Schild erst später überhaupt eingeführt worden ist oder zumindest das heute gültige. Möglicherweise sieht es also anders aus. Aber auch das heutige sollte dem verständigen Verkehrsteilnehmer in seiner Aussage eindeutig genug sein. Denn bei uns hängt es noch, aber nicht an allen Einbahnstraßen. Und auch die aktuelle StVO einhält dieses Schild inklusive der Bemerkung Das Zusatzzeichen zeigt an, dass Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen ist., was für mich wiederum impliziert, dass es ohne dieses Zeichen nicht zulässig wäre. Eingeführt wurde es wohl 1997.
allerdings ärgert es mich das in diesen meisst recht engen Strassen dann die Radfahrer mittig und zu dritt nebeneinander entgegen kommen
Und was genau ärgert da? Wenn es eng ist, kommt man doch ohnehin nicht aneinander vorbei, wenn sich jeder an die Regeln hält? Beide sollten so mindestens einen halben Meter Abstand zu den parkenden Fahrzeugen halten und dann noch mal einer von 1,50 zwischen Fahrrad und fahrendem PKW. Da müssen wohl beide die Geschwindigkeit reduzieren und sich aneinander vorbeimogeln.
Ich ärgere mich auch manchmal über Radfahrer oder Fußgänger. Wenn ich mir dann jedoch ins Bewusstsein rufe, wie lange ich heute unterwegs wäre, wenn alles Fußgänger und Radfahrer ebenfalls mit einem PKW unterwegs wäre, dann geht´s wieder.
und das mit dem falsch herum in den Kreisverkehr fahren ,
Nee, das meine ich gar nicht. Ich meine eher das Ein- und Ausfahrverhalten inklusive Beachtung von Vorfahrt/Vorrang aller anderen Verkehrsteilnehmer und die entsprechende Nutzung von Blinkern.
Mich ärgert dann zum Beispiel, wenn da jemand an der Einfahrt steht und rechts gerade jemand reinfährt. Dann muss man meiner Interpretation der StVO nicht warten, bis dieser Verkehrsteilnehmer wieder den Kreisverkehr verlassen hat, nur weil dem Verkehr im Kreis Vorfahrt zu gewähren ist. Scheinen aber viele so zu interpretieren.
das bringen alle Altersgruppen hin und begründen das damit das das Navi gesagt hat : biegen sie links ab , was eigentlich heissen müsste , fahren Sie 270° um den Kreisverkehr
Nee, das wäre auch eine falsche Ansage, mal abgesehen davon, dass bestimmte noch mehr nicht wissen, was 270° sein sollen. So warm wird es doch hierzulande gar nicht :o)
Ja, so richtige Unfähige gibt es in allen Altersgruppen. Vielleicht sollte man die Hersteller solcher Navis auch verklagen. Meins sagt da nämlich immer, dass ich an der soundsovielten Ausfahrt rausfahren soll, gerne noch ergänzt um die Angabe, wohin es da geht, was dann sogar meist mit der Beschilderung übereinstimmt.
Ich wollte allerdings auch eher auf jene Teilnehmer hinaus, die ihr falsches Verhalten damit begründen, dass sie es so gelernt hätten, was ja erstmal nicht falsch sein muss. Daneben gibt es naturgemäß in allen Altersgruppen dann noch die, die meinen etwas anderes gelernt zu haben, obwohl das schon zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs nicht so war. Ich vermute mal, dass das die Kandidaten beim Reißverschluss und am/im Kreisverkehr sind. Von der Logik her kann es da keine sinnvollen anderen Regelungen gegeben haben, bestenfalls keine.
Was heute weggefallen ist , ist die Regelung das ein Führer eines langsamen Fahrzeuges , z.b Mofa oder Traktor an geeigneter Stelle rechts heran fahren muss um den nachfolgenden Verkehr vorbei zu lassen , …schade drum ,
Echt? Dann schütte ich Asche auf mein Haupt, und werde mich beim Justizminister beschweren, dass da auf seiner Seite an der entsprechenden Stelle der StVO immer noch steht Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwi… obwohl das gar nicht mehr gilt. Wenn man einmal da ist, noch bis Anlage 2 und dort zu Zeichen 220 bzw. dem Zusatzzeichen und dessen Erläuterung vorkämpfen. Da wird behauptet, dass Radfahrer nur dann entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs sein dürfen, wenn es eben mit diesem Schild gekennzeichnet ist. Und nun verwette ich meinen Arsch drauf, dass die darauf folgenden Erklärungen noch weniger Leuten bekannt ist und die erstmal wieder sinnlose Diskussionen anfangen würden, dass das doch niemals nicht wahr sein kann. Das sind dann die, die die Aufsteller des Zeichens 205 als vollkommen unfähig qualifizieren. (alles nicht meine Einschätzungen, sondern so von erfahrenen Kraftfahrern gehört)
Kann ich mich vor Gericht darauf berufen, dass ich mich an diese StVO auf dieser recht offiziell anmutenden Seite gehalten habe, auch wenn sie gar nicht den aktuellen Stand wiedergibt und komme dann straffrei raus? Und noch viel wichtiger, wo finde ich die wirklich aktuelle StVO?
Zum tangentialen Abbiegen habe ich inzwischen gelesen, dass dieses wohl erst seit 1992 nach der StVO vorgeschrieben ist, wobei ausgerechnet auch bei dieser auch als amerikanisch bezeichneten Variante die DDR schon schneller gewesen war. Da hat wohl Walter Ulbricht mit seinem Motto überholen ohne einzuholen stark auf die entsprechenden Verordnungsgeber nachgewirkt. Bei der StVO war man wohl tatsächlich weiter, haha.
Erwerber vor 1992 haben dann wahrscheinlich das als richtig gelernt, was ihr Fahrlehrer besser fand.
Grüße