Geschwindigkeitslimits auf Schnellstrassen

Hallo allerseits,

meine Wenigkeit hat in der Fahrschule noch gelernt, dass fuer Schnellstrassen (d.h. Strassen, die mit Zeichen 331.1 eingeleitet werden) für Pkw ohne weitere Beschilderung das Folgende gilt:

  1. Gibt es keine bauliche Trennung, so ist das Tempolimit 100 km/h
  2. Gibt es eine bauliche Trennung, so ist das Tempolimit 120 km/h 

Mit Erstaunen las ich nun in

http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn%C3%A4hnliche_S…dass das beides nicht mehr gilt sofern 2 Fahrspuren pro Richtung vorhanden sind, quasi also ohne weitere Beschilderung auf diesen Strassen ohne Ende „gerast“ werden dürfte.

Frage: Ist korrekt, was da steht, und in welchem Jahr hat sich die Rechtslage hierzu denn geändert?

Gruss
K.

Hallo!

Hat es sich denn überhaupt geändert ?

War es nicht immer schon so ?

Es gab eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h ( das ist ja schon gegenüber allen sonstigen Straßen eine deutliche Beschränkung) und für LKW, Hänger und Busse ebenfalls Limits.

Aber keine generelle Höchstgeschwindigkeit.  Meist hat es aber Schilder !

MfG
duck313

Hi

Ich kann jetzt nicht sagen wann es eine mögliche Änderung gab ,
zu meiner Fahrschulzeit im Jahre 1981 unterschied man im Überlandverkehr , wenn es keine Beschilderung gab wie folgt .

Landstrasse PKW 100 / LKW 60

2 spurig ausgebaute Landstrasse , oft mit der Beschilderung einer Kraftfahrtstrasse

PKW 100 / LKW 80 / Bus 80

Schnellstrasse die einer Autobahn ähnlich ist

PKW ohne Limit / LKW 80 / Bus 80

Autobahn

PKW ohne Limit / LKW 80 / Bus 100

als Änderungen die mir so einfallen die es zwischen 1981 und heute gegeben hat , ist der grüne Abbiegepfeil der in Westdeutschland erst nach dem zusammenschluss der ehemaligen DDR in Westdeutschland eingeführt wurde .
Im bereich der LKW’s gab es einige änderungen in der Führerscheinklasse , mit dem grauen Lappen und Klasse 3 durfte ich früher mal 18 Tonnen fahren , heute nur noch 11 ( 7,5 to mit Anhänger = 11 )
und das Motorräder auf der Autobahn zwischen mittlerer Spur und Linker spur im Stau überholen dürfen , wie es schon ewig in den Benelux Staaten die regel ist

gruss

Hi
alter Fehler aber: auf Autobahnen und Schnellstraßen gibt es keine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h.
Das Kfz muss nur mind. 60 km/h fahren können.

Gruß
haWeThie

4 Like

Hallo,
ich weiss jetzt nicht, wann du die FE erworben hast (meine ist >30 Jahre alt) aber die Regel, die in Wiki beschrieben wird, galt damals schon.
Von irgendeiner Beschränkung auf 120 km/h ist mir nichts bekannt.

Allerdings (da müsste ich jetzt genauer nachschauen) habe ich im Kopf, dass bei zwei Fahrstreifen in jede Richtung eine doppelte (!) durchgezogene Linie vorhanden sein.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

als Änderungen die mir so einfallen die es zwischen 1981 und heute gegeben hat , ist der grüne Abbiegepfeil der in Westdeutschland erst nach dem zusammenschluss der ehemaligen DDR in Westdeutschland eingeführt wurde.

Ob das nun explizit mit der Einheit zu tun hat, weiß ich gar nicht. Die DDR hatte sich da möglicherweise wie schon bei den Führerscheinklassen eher an europäische Regeln angepasst. In Deutschland muss man sowas bekanntlich immer erst länger diskutieren, wenn es ums Auto geht ;o)

Im bereich der LKW’s gab es einige Änderungen in der Führerscheinklasse , mit dem grauen Lappen und Klasse 3 durfte ich früher mal 18 Tonnen fahren , heute nur noch 11 ( 7,5 to mit Anhänger = 11 ) und das Motorräder auf der Autobahn zwischen mittlerer Spur und Linker Spur im Stau überholen dürfen, wie es schon ewig in den Benelux Staaten die regel ist.

Könnte sein, dass dies so dem durchschnittlichen Kenntnisstand von Führerscheinbesitzern „älteren“ Erwerbsdatums entspricht. Ein paar neue Regelungen sind bekannt und werden umgesetzt. Andere nicht und werden dann konsequent ignoriert und die anderen beschimpft.
Bei der vergessenen Warnweste oder ähnlichen Dingen ist das noch vergleichsweise harmlos. Beim konsequenten nicht-tangentialen Abbiegen wird es dann schon ärgerlicher. Oder bei PKW-Fahrern die meinen, Radfahrern, die entgegen der Fahrtrichtungen von Einbahnstraße fahren dürfen, durch besonderes „Entgegenkommen“ und Gesten auf einen Fehler aufmerksam machen zu müssen.
Insofern frage ich mich, wann etwa das Verhalten im/am Kreisverkehr oder das Reißverschlussverfahren geändert worden ist, da es hier zwei Gruppen zu geben scheint. Diejenige, die die aktuellen Regeln kennen und anwenden und eben die anderen.
Naja, wenn unsere Senioren weiter so fleißig falschrum auf die Autobahn oder sonstwie in Menschen reinfahren, kommen wir vielleicht noch schneller dahin, dass mal in regelmäßigen Abständen die aktuellen Kenntnisse abfragt werden.

Grüße

Fehler des Fahrlehrers!
Hallo Knútrinnríki,

bis vor einiger Zeit war ich ähnlicher Meinung wie Du; ich hatte meinen Führerschein 1992 gemacht. Das Vorhandensein dieser Fehlinformation hat auch nichts mit eventueller Altersdemenz oder Dummheit zu tun, wie ein (wahrscheinlich kampfradelnder) Forenkläffer weiter unten so meint. Der Fehler lag definitiv beim Fahrlehrer!

  1. Gibt es eine bauliche Trennung, so ist das Tempolimit 120 km/h

Mein Fahrlehrer sagte damals, das Tempolimit wäre in diesem Fall 130 km/h; eventuell wurde es in der Fahrlehrerschule falsch vermittelt.

Gruß _unplugged

OT: Auch du wirst mal älter, aber weiser? owt
x

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Hi _unplugged,

bis vor einiger Zeit war ich ähnlicher Meinung wie Du; ich
hatte meinen Führerschein 1992 gemacht. Das Vorhandensein

ich 1983, allerdings bei einem Fahrlehrer, der schon „uralt“ war.
Der hat auch noch bis in die 90er unterrichtet (weit über das
normale Rentenalter hinaus, eigentlich bis kurz bevor er in den
Kasten gekommen ist). Vielleicht hatten wir ja denselben
Fahrlehrer :smiley:

dieser Fehlinformation hat auch nichts mit eventueller
Altersdemenz oder Dummheit zu tun, wie ein (wahrscheinlich
kampfradelnder) Forenkläffer weiter unten so meint. Der Fehler
lag definitiv beim Fahrlehrer!

ja, den Eindruck hab ich so langsam auch :wink: Hab inzwischen
auch noch einen meiner damaligen Mitstreiter befragt und der
hatte das (bis jetzt) auch so in Erinnerung.

  1. Gibt es eine bauliche Trennung, so ist das Tempolimit 120 km/h

Mein Fahrlehrer sagte damals, das Tempolimit wäre in diesem
Fall 130 km/h; eventuell wurde es in der Fahrlehrerschule
falsch vermittelt.

Das wäre eine gute Erklärung.

Gruss
K.

Hi

Etwas verärgert lese ich diesen Beitrag.

Ich schrieb WAS MIR SPONTAN einfällt , spontan heisst ohne langes überlegen .

Hinzu kommt , das die erwähnten angeblichen späteren Änderungen auch schon 1981 gültigkeit hatten.

Warnweste im Jahre 1981 : Pflicht in allen Firmenwagen , empfohlen für Privatfahrzeuge
Hatte aber damals auch schon eine im Privatwagen , ob ich nun eine , 2 oder 3 kaufe bei einem Preis von damals um 2Mark50 war das egal

Am Reisverschlussystem hat sich nichts geändert , das war damals schon so , nur habe ich den Eindruck das es jüngere irgendwie nicht gelernt haben.

Das Radfahrer in Einbahnstrassen entgegenkommen , gab es auch schon 1981 , nur allerdings mit der Beschilderung unter dem Einbahnstrassenschild " Radfahrer kommen entgegen " das Schild ist irgendwann weggefallen
allerdings ärgert es mich das in diesen meisst recht engen Strassen dann die Radfahrer mittig und zu dritt nebeneinander entgegen kommen

und das mit dem falsch herum in den Kreisverkehr fahren , das bringen alle Altersgruppen hin und begründen das damit das das Navi gesagt hat : biegen sie links ab , was eigentlich heissen müsste , fahren Sie 270° um den Kreisverkehr …

Was heute weggefallen ist , ist die Regelung das ein Führer eines langsamen Fahrzeuges , z.b Mofa oder Traktor an geeigneter Stelle rechts heran fahren muss um den nachfolgenden Verkehr vorbei zu lassen , …schade drum ,

gruss

Ja , das denke ich auch .

Ich kenne den Fall einer Fahrschule in Ahaus aus dem Jahre 2009
wo der Fahrlehrer tatsächlich seinen Schülern beigebracht hat , das die linke Spur auf 3 spurigen Autobahnen für LKW’s ist , ein PKW hätte bei einer 3 spurigen Autobahn rechts nichts verloren.

zumindest begründet das warum soviele Fahranfänger stur in der mitte fahren

gruss

Hallo,

ich erdreiste mich mal, den sinnentstellenden Fehler zu korrigieren…

… wo der Fahrlehrer tatsächlich seinen Schülern beigebracht hat
, das die linke rechte Spur auf 3 spurigen Autobahnen für LKW’s ist ,
ein PKW hätte bei einer 3 spurigen Autobahn rechts nichts
verloren.

MfG,
Marius

Am Reisverschlussystem hat sich nichts geändert , das war
damals schon so , nur habe ich den Eindruck das es jüngere
irgendwie nicht gelernt haben.

Doch, es hat sich etwas geändert, nämlich daß die Behinderung im Reißverschlußverfahren seit 2004 20 Euro kostet. (*)

Das Radfahrer in Einbahnstrassen entgegenkommen , gab es auch
schon 1981 , nur allerdings mit der Beschilderung unter dem
Einbahnstrassenschild " Radfahrer kommen entgegen " das Schild
ist irgendwann weggefallen

In die StVO wurde erst 1997 aufgenommen, daß Radfahrer gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen fahern dürfen, aber auch nur, wenn das entsprechende Schild das erlaubt. Weggefallen ist da gar nichts. (*)

und das mit dem falsch herum in den Kreisverkehr fahren , das
bringen alle Altersgruppen hin und begründen das damit das das
Navi gesagt hat : biegen sie links ab , was eigentlich heissen
müsste , fahren Sie 270° um den Kreisverkehr …

Ich nehme mal stark an, daß es unserem Vorredner nicht um die Fahrtrichtung ging, sondern um die völlig falsche Verwendung des Fahrtrichtungsanzeigers (vulgo: Blinker). Viel zu oft wird geblinkt, wenn in den KV eingefahren wird und noch viel öfter wird nicht geblinkt, wenn ausgefahren wird. Was ziemlich oft dazu führt, daß entscheidende Vorteile des KV gar nicht zum Tragen kommen.

(*)So viel zum Thema „die jungen Fahrer haben es nicht drauf“.

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Hallo,

Etwas verärgert lese ich diesen Beitrag.
Ich schrieb WAS MIR SPONTAN einfällt , spontan heisst ohne langes überlegen .

Geht mir genauso. ich habe deswegen auch keine abschließende Aufzählung vorgenommen und wollte auch niemanden persönlich ansprechen, sondern lediglich meine spontanen Eingebungen dazu loslassen,

Hinzu kommt , das die erwähnten angeblichen späteren Änderungen auch schon 1981 gültigkeit hatten.

Ich wollte damit auch nicht auf den Stichpunkt 1981 abstellen. Es ging allgemein um ältere Erwerbsdaten, womit ich praktisch alle einschließen wollte, die vor der jeweils letzten Novelle oder Neufassung lagen und damit die Möglichkeit besteht, diese Neuerungen zu verpassen.

Warnweste im Jahre 1981 : Pflicht in allen Firmenwagen ,

Ja, aber nicht aus der StVO heraus, sondern aus den Unfallverhütungsvorschriften der BGs.

empfohlen für Privatfahrzeuge
Hatte aber damals auch schon eine im Privatwagen , ob ich nun eine , 2 oder 3 kaufe bei einem Preis von damals um 2Mark50 war das egal

Da stimme ich absolut überein. Hatte auch schon ewig eine drin, weil die in anderen Ländern schon länger Pflicht war. Irgendwann kam auch mal die Rettungsdecke im Sanikasten dazu und sicher hat sich auch ansonsten immer wieder mal der vorgeschriebene Inhalt geändert. Wie gesagt, sehe ich hierin ein eher geringeres Problem. Da wird man bei einer Kontrolle drauf hingewiesen und gut ist. Wen Unfälle produziert werden oder gemeint wird andere Verkehrsteilnehmer erziehen zu müssen, weil andere als die gerade gültigen Regeln angewendet werden, ist das eher ein Problem.

Am Reisverschlussystem hat sich nichts geändert , das war damals schon so , nur habe ich den Eindruck das es jüngere irgendwie nicht gelernt haben.

Es war nur eine Vermutung von mir, dass sich da mal etwas geändert hat, weil es soviele gibt, die da bei der ersten Ankündigung fast eine Vollbremsung hinlegen und versuchen rüberzuziehen. Möglicherweise sind das die gleichen, die dann an der Engstelle, das Einfädeln nicht ermöglichen. Da fehlen mir einfach entsprechende Beobachtungen. Erste kann ich wohl beobachten und es sind in der Mehrzahl ältere Teilnehmer. An der Engstelle scheinen dann aber in der Tat über alle Altersgruppen hinweg die Regeln entfallen zu sein.
Vielleicht wäre den Innenministern zu empfehlen neben Blitzer- auch mal Reißverschluss- und Kreisverkehrsmarathons durchzuführen ;o)

Das Radfahrer in Einbahnstrassen entgegenkommen , gab es auch schon 1981 , nur allerdings mit der Beschilderung unter dem Einbahnstrassenschild " Radfahrer kommen entgegen " das Schild ist irgendwann weggefallen

Das könnte dann der Grund für das beschriebene Verhalten sein, wenn man gelernt hat, dass da extra ein Schild steht.
Allerdings meine ich, dass das Schild erst später überhaupt eingeführt worden ist oder zumindest das heute gültige. Möglicherweise sieht es also anders aus. Aber auch das heutige sollte dem verständigen Verkehrsteilnehmer in seiner Aussage eindeutig genug sein. Denn bei uns hängt es noch, aber nicht an allen Einbahnstraßen. Und auch die aktuelle StVO einhält dieses Schild inklusive der Bemerkung Das Zusatzzeichen zeigt an, dass Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen ist., was für mich wiederum impliziert, dass es ohne dieses Zeichen nicht zulässig wäre. Eingeführt wurde es wohl 1997.

allerdings ärgert es mich das in diesen meisst recht engen Strassen dann die Radfahrer mittig und zu dritt nebeneinander entgegen kommen

Und was genau ärgert da? Wenn es eng ist, kommt man doch ohnehin nicht aneinander vorbei, wenn sich jeder an die Regeln hält? Beide sollten so mindestens einen halben Meter Abstand zu den parkenden Fahrzeugen halten und dann noch mal einer von 1,50 zwischen Fahrrad und fahrendem PKW. Da müssen wohl beide die Geschwindigkeit reduzieren und sich aneinander vorbeimogeln.
Ich ärgere mich auch manchmal über Radfahrer oder Fußgänger. Wenn ich mir dann jedoch ins Bewusstsein rufe, wie lange ich heute unterwegs wäre, wenn alles Fußgänger und Radfahrer ebenfalls mit einem PKW unterwegs wäre, dann geht´s wieder.

und das mit dem falsch herum in den Kreisverkehr fahren ,

Nee, das meine ich gar nicht. Ich meine eher das Ein- und Ausfahrverhalten inklusive Beachtung von Vorfahrt/Vorrang aller anderen Verkehrsteilnehmer und die entsprechende Nutzung von Blinkern.
Mich ärgert dann zum Beispiel, wenn da jemand an der Einfahrt steht und rechts gerade jemand reinfährt. Dann muss man meiner Interpretation der StVO nicht warten, bis dieser Verkehrsteilnehmer wieder den Kreisverkehr verlassen hat, nur weil dem Verkehr im Kreis Vorfahrt zu gewähren ist. Scheinen aber viele so zu interpretieren.

das bringen alle Altersgruppen hin und begründen das damit das das Navi gesagt hat : biegen sie links ab , was eigentlich heissen müsste , fahren Sie 270° um den Kreisverkehr

Nee, das wäre auch eine falsche Ansage, mal abgesehen davon, dass bestimmte noch mehr nicht wissen, was 270° sein sollen. So warm wird es doch hierzulande gar nicht :o)
Ja, so richtige Unfähige gibt es in allen Altersgruppen. Vielleicht sollte man die Hersteller solcher Navis auch verklagen. Meins sagt da nämlich immer, dass ich an der soundsovielten Ausfahrt rausfahren soll, gerne noch ergänzt um die Angabe, wohin es da geht, was dann sogar meist mit der Beschilderung übereinstimmt.
Ich wollte allerdings auch eher auf jene Teilnehmer hinaus, die ihr falsches Verhalten damit begründen, dass sie es so gelernt hätten, was ja erstmal nicht falsch sein muss. Daneben gibt es naturgemäß in allen Altersgruppen dann noch die, die meinen etwas anderes gelernt zu haben, obwohl das schon zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs nicht so war. Ich vermute mal, dass das die Kandidaten beim Reißverschluss und am/im Kreisverkehr sind. Von der Logik her kann es da keine sinnvollen anderen Regelungen gegeben haben, bestenfalls keine.

Was heute weggefallen ist , ist die Regelung das ein Führer eines langsamen Fahrzeuges , z.b Mofa oder Traktor an geeigneter Stelle rechts heran fahren muss um den nachfolgenden Verkehr vorbei zu lassen , …schade drum ,

Echt? Dann schütte ich Asche auf mein Haupt, und werde mich beim Justizminister beschweren, dass da auf seiner Seite an der entsprechenden Stelle der StVO immer noch steht Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwi… obwohl das gar nicht mehr gilt. Wenn man einmal da ist, noch bis Anlage 2 und dort zu Zeichen 220 bzw. dem Zusatzzeichen und dessen Erläuterung vorkämpfen. Da wird behauptet, dass Radfahrer nur dann entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs sein dürfen, wenn es eben mit diesem Schild gekennzeichnet ist. Und nun verwette ich meinen Arsch drauf, dass die darauf folgenden Erklärungen noch weniger Leuten bekannt ist und die erstmal wieder sinnlose Diskussionen anfangen würden, dass das doch niemals nicht wahr sein kann. Das sind dann die, die die Aufsteller des Zeichens 205 als vollkommen unfähig qualifizieren. (alles nicht meine Einschätzungen, sondern so von erfahrenen Kraftfahrern gehört)
Kann ich mich vor Gericht darauf berufen, dass ich mich an diese StVO auf dieser recht offiziell anmutenden Seite gehalten habe, auch wenn sie gar nicht den aktuellen Stand wiedergibt und komme dann straffrei raus? Und noch viel wichtiger, wo finde ich die wirklich aktuelle StVO?
Zum tangentialen Abbiegen habe ich inzwischen gelesen, dass dieses wohl erst seit 1992 nach der StVO vorgeschrieben ist, wobei ausgerechnet auch bei dieser auch als amerikanisch bezeichneten Variante die DDR schon schneller gewesen war. Da hat wohl Walter Ulbricht mit seinem Motto überholen ohne einzuholen stark auf die entsprechenden Verordnungsgeber nachgewirkt. Bei der StVO war man wohl tatsächlich weiter, haha.
Erwerber vor 1992 haben dann wahrscheinlich das als richtig gelernt, was ihr Fahrlehrer besser fand.

Grüße

Gerade weil die Gefahr besteht, dass das nicht so ist, wäre es doch unglaublich schlau, dafür zu sorgen, dass sowas überprüft wird, oder?
Mir ist klar, dass sich Einschränkungen von Seh- und Hörfähigkeit so schleichend einstellen, dass sie von den Betroffenen nicht bemerkt werden. Das muss also nicht mal Altersstarrsinn sind, wenn die das nicht merken. Altersstarrsinn wäre es, wenn ich das nicht selber überprüfe, obwohl es mit hoher Wahrscheinlichkeit so sein wird. Wenn da also der Gesetzgeber vorschreibt, dass in regelmäßigen Abständen sowohl die körperliche Fähigkeit als auch der Kenntnisstand der aktuellen Verkehrsregeln überprüft wird, dann wäre das sehr schlau.
Ich fürchte nur, dass es in Deutschland noch vieler solcher vermeidbarer Unfälle braucht, bis sich das durchsetzt. Mir ist auch klar, dass das nicht nur wegen der heiligen Kuh Auto so ist, sondern eher ein grundsätzliches kulturelles Phänomen darstellt. Und mir ist auch klar, dass das nicht den Weltfrieden herbeiführen oder den Hunger auf der Welt lösen wird.

Grüße

Hallo,

Doch, es hat sich etwas geändert, nämlich daß die Behinderung im Reißverschlußverfahren seit 2004 20 Euro kostet. (*)

Das Radfahrer in Einbahnstrassen entgegenkommen , gab es auch schon 1981 , nur allerdings mit der Beschilderung unter dem Einbahnstrassenschild " Radfahrer kommen entgegen " das Schild ist irgendwann weggefallen

In die StVO wurde erst 1997 aufgenommen, daß Radfahrer gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen fahern dürfen, aber auch nur, wenn das entsprechende Schild das erlaubt. Weggefallen ist da gar nichts. (*)

(*)So viel zum Thema „die jungen Fahrer haben es nicht drauf“.

Du nimmst mir quasi die Worte aus dem Mund und ich sehe mich jetzt in meinen Vorurteilen bestätigt, womit sie praktisch keine im negativ belegten Sinne sind. Und wie so oft wird das im Brustton der Überzeugung vorgetragen.
Zum Reißverschlussverfahren habe ich nun auch noch gelesen, dass sich Papa Staat dazu hinreißen lässt durch Schilder und durchgezogene Linie auch den letzten StVO-Verweigerer noch mal explizit auf die korrekte Anwendung hinzuweisen. http://www.strassen.nrw.de/service/presse/meldungen/…
Lese gerade, dass die Idee schon von 2007 war. Gibt es da Erfahrungsberichte? Die Schilder habe ich wohl auch schon anderswo gesehen, aber die durchgezogene Linie scheint sich nicht durchgesetzt bzw. nichts gebracht zu haben.

Grüße

Hallo,

http://www.strassen.nrw.de/service/presse/meldungen/…
Lese gerade, dass die Idee schon von 2007 war. Gibt es da
Erfahrungsberichte? Die Schilder habe ich wohl auch schon
anderswo gesehen, aber die durchgezogene Linie scheint sich
nicht durchgesetzt bzw. nichts gebracht zu haben.

einer durchgezogenen Linie vor einem Reißverschluß bin ich noch nicht begegnet. Allerdings scheint die Bekanntheit bzw. Wirkung einer durchgezogenen Linie ohnehin überschaubar zu sein. Ich komme nämlich täglich an vier Stellen vorbei, an denen mehrere Hauptverkehrsstraßen (bzw. Zuführungen zu Autobahnen) zusammentreffen bzw. sich trennen und wo durchgezogene Linien verhindern sollen, daß spurwechselnde Fahrzeuge die ohnehin unübersichtliche Lage weiter verschlimmern. Die durchgezogenen Linien führen letztlich aber m.E. nur dazu, daß sich ortsfremde Fahrer in Sicherheit gewiegt fühlen und umso überraschter sind, wenn Fahrzeuge unerlaubterweise die Spur wechseln.

Insofern bin ich mir nicht sicher, ob es was nützt, wenn zwei weitgehend unbekannte Regeln einander unterstützen sollen.

Gruß
C.

Hallo,

bis vor einiger Zeit war ich ähnlicher Meinung wie Du; ich hatte meinen Führerschein 1992 gemacht. Das Vorhandensein dieser Fehlinformation hat auch nichts mit eventueller Altersdemenz oder Dummheit zu tun, wie ein (wahrscheinlich kampfradelnder) Forenkläffer weiter unten so meint. Der Fehler lag definitiv beim Fahrlehrer!

Also ich denke, dass es gerade im Straßenverkehr fast immer die Anderen schuld sind. Da sind sich Alte und Junge als auch Kraftfahrer und Radfahrer fast immer einig.

  1. Gibt es eine bauliche Trennung, so ist das Tempolimit 120 km/h

Mein Fahrlehrer sagte damals, das Tempolimit wäre in diesem Fall 130 km/h; eventuell wurde es in der Fahrlehrerschule falsch vermittelt.

Alles möglich, oder man hat es so verstanden, obwohl er es anders sagte/meinte. Von daher ist es doch gar nicht so verkehrt, wenn man sich regelmäßig die aktuelle StVO mal durchliest, meine ich. Und wenn der Gesetzgeber erkennt, dass es zuwenige machen, dann vielleicht auch nachhilft.
Verlangt ja niemand, dass man dann seine Einstellung zu Radfahrern ändert und die weiter als Kampfradler bezeichnet, wenn die einem in einer entsprechend beschilderten Einbahnstraße entgegenkommen, und man selbst diese Regelung gar nicht kennt und das Schild gekonnt übersehen hat. Mir würde es schon reichen, wenn dann solche Erziehungsversuche unterbleiben.
Bin Übrigens kein Kampfradler sondern genauso oft Fußgänger oder Kraftfahrer. Mir bricht auch kein Zacken aus der Krone über den Fußweg zu fahren, wenn ich in meinem Viertel mit engen Straßen vorne ein PKW einbiegen sehe. Ja, das Befahren des Fußweges ist nicht erlaubt. Ich fahre dann aber auch langsamer und gefährde niemanden. Möglicherweise macht mich dann aber im Auge des PKW-Fahrers genau das zum Kampfradler. Meine Motivation ist allerdings eher praktischer Natur und auch daraus geboren, dass ich mich als gelegentlicher PKW-Fahrer gut in dessen Lage versetzen kann. Das Ausweichen auf den freien Gehweg ist schlicht die pragmatischste Lösung für beide Seiten.
Wir könnten uns auch esrtmal langsam soweit annähern, dass keiner aneinander vorbeikommt und uns dann erstmal in Ruhe unterhalten, wer jetzt wohin ausweichen soll. Denn Vorfahrt oder Vorrang hat da keiner.
Ich latsche auch über rote Bedarfsampeln, weil ich weiß, wie sehr mich die als PKW-Fahrer ankotzen. Denn irgendwie werden die genau dann rot, wenn ich da ankomme und der Fußgänger die ganze Zeit warten musste, obwohl weit und breit kein Auto kam und der lange längst drüber wäre.
Solche Kampfbegriffe verwenden daher wohl eher jene Leute, die sich nicht in die Lage der anderen Verkehrsteilnehmer versetzen können. Denn so ein absichtlich auf einen Radfahrer hinlenkender PKW ist nicht viel anders als eine auf einen gerichtete Waffe. Der muss nicht abdrücken, aber ich wette, es wäre auch Dir recht unangenehm. Das sogar vollkommen unabhängig davon, ob Du gerade nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hättest oder nicht.

Grüße

Hallo,

Insofern bin ich mir nicht sicher, ob es was nützt, wenn zwei weitgehend unbekannte Regeln einander unterstützen sollen.

Jetzt, wo Du das so sagst, erscheint mir das auch plausibel. Durchgezogene Linien sind so wie ganze StVO nur Empfehlungen. Stimmt, da hilft wohl nur Aufklärung und/oder bauliche Trennung.

Grüße

Hi

Das Kfz muss nur mind. 60 km/h fahren können.

Ich dachte, es müsse mehr als 60 km/h fahren können.

Grüße TG